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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

02.08.2015 um 21:01
Nur als Beispiel und zur Orientierung.

Das hat der "achtjährige" Bub am 23.5.2001, also knapp zwei Wochen nach Peggys Verschwinden, freiwillig, ohne jeden Zwang und polizeiliche "Überredungskünste" oder Soufflage, bei seiner ZEUGENVERNEHMUNG ausgesagt:

ac250c Vern. 23.5.01 - Missbrauch P. 01


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 02:42
Ich bin immer wieder überrascht, spricht doch G.R. (ehem. Rechtsanwaltsgehilfin) nunmehr von einer Revision. Wenn sie nun die Unschuld U.K.s erwähnt, sorry, aber der Freispruch mangels Beweisen ist ja nun nicht so eine große Neuigkeit und schon mehr als ein Jahr her. Also was feiert man nun hier als den großen Tag? Dass er von der Forensik in ein Behindertenheim übersiedelt und das nunmehr unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Und den hat er, weil er Kinder missbraucht hat.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 13:38
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Da wäre jetzt @DoctorWho hilfreich :)
wobei genau? den volltext der entscheidung habe ich nicht und auch in den einschlägigen datenbanken ist sie bislang nicht abrufbar.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 13:42
@emz, GR war doch Oberstaatsanwältin, nicht Rechtsanwaltsgehilfin. Ich finde diesen Unterschied wichtig. Denn mir scheint, dass GR auch durch ihre ehemalige berufliche Position und durch die massive Öffentlichkeitsarbeit die Entscheidungsfindung des OLG Bamberg beeinflusst haben könnte. Greade nach dem Fall GustelM. ist ja die Öffentliche Meinung so genordert, dass Menschen mit vermindeter geistiger Reife schnell abgeurteilt werden und für immer in einer forensischen Klinik weg gesperrt werden.

Ich habe mich mittlerweile eingelesen und alle veröffentlichten Akten eingelesen.

Also noch mal zu Erinnerung für Menschen die wie ich mit den Details von vorne Anfangen. Dieser UK der hier so geifert wurde, hatte Peggy Knobloch vergewaltigt, was er auch zweifelsfrei gestanden hat und was auch vollkommen unstrittig ist. Andere Kinder hat er auch teilweise unter gewalteinwirkung sexuelle missbraucht. Während seiner Unterbringung wurde er auch sexuelle übergriffig gegenüber anderen Mitgefangenen. Seine Familie hat jahre lang bei den sexuellen Missbräuchen weg gesehen, beziehungsweise diese bagatellisiert oder entschuldigt. Vielleicht waren sie überfordert damit. Diesen Vorwurf muss ich dennoch leider vorbringen, denn die Eltern von UK hätten ihm niemals diesen engen und fortdauernden Kontakt mit Kindern erlauben dürfen, denn sie wussten, dass ihr Sohn diese Dinge macht. So kam es dann auch zur Vergewaltigung von Peggy Knobloch.

UK ist auch in der Forensik sexuell übergriffig gegenüber Mitgefangenen gewesen. Die Psychiater sagen, dass seine Behndlung und seine Einsichtsfähigkeit dadurch massiv gestört wird, da sein Umfeld auf ihn Einfluss ausübt, dass er nichts getan hätte.

Sorry wenn ich das hier so sagen muss, aber alles spricht für mich, dass UK nach wie vor ein gefährlicher Sexualstraftäter ist. Und diese ganze Meschpoke da in seinem Dorf haben alle weg gesehen und die Kinder weiter mit UK spielen lassen. Da ein Kind vergewaltigt wurde und verschwunden ist, sind sie mitschuldig weil sie zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Und jetzt versuchten sie sich alle zu rehabilitieren und wollen weiterhin die Öffentlichkeit belügen.

Und dann noch der anonyme Hinweis, Peggy sei in die Türkei verschleppt worden........ für mich war das eindeutig jemand der eine falsche Spur legen wollte.....


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 13:49
@DoctorWho
Es ging ja eher um die Frage, ob das Argument der Unverhältnismäßigkeit (in Bezug auf die Dauer der Unterbringung bzw. die Art der Vergehen) noch gezogen hätte, wäre ein weiteres Gutachten aufgetaucht, das jegliches Folgerisiko ausgeschlossen hätte.
Sehr hypothetisch, ich weiß.
Denn es gibt kein neues Gutachten.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 13:51
GR hat in dem Video durchaus Recht wenn sie sagt, ein Vertreter des bayerischen Landtages hätte gesagt, es seien nicht die Gerichte die einen Freispruch erwirkt hätten, sondern die Büger und Bürgerinnen die an seiner Unschuld g e g l a u b t hätten.

Ich beobachte diese Entwicklung schon länger wie mit Öffentlichkeitsarbeit in Ermittlungen und der richterlichen Urteilsfindung Einfluss genommen wird. Ich finde diese Entwicklung erschreckend und empörend.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 13:52
@Kukurma
G.R., die Betreuerin von U.K. war Rechtsanwaltsgehilfin.
Die Krimiautorin war Staats- bzw. Oberstaatsanwältin.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 13:59
@jaska

wenn es kein folgerisiko, also keine gefährlichkeit mehr gegeben hätte, wäre für eine unterbringung ohnehin kein raum mehr gewesen. auf die frage der verhältnismäßigkeit wäre es dann nicht mehr angekommen.

ich zitiere mal aus BeckOK StGB/Ziegler StGB § 63 Rn. 10 und 11

Die Gesamtwürdigung von Täter und Tat muss ergeben, dass von dem Täter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wegen desselben psychischen Defekts, der bereits zur Anlasstat geführt hat, weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Zwar muss die Anlasstat selbst noch nicht unbedingt erheblich gewesen sein, doch bedarf die Gefährlichkeitsprognose, also die Erwartung künftiger erheblicher Taten, dann besonderer Prüfung und Darlegung (BGH NStZ-RR 2011, 240; BGH NStZ-RR 2014, 76, 77).

Dies erfordert eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, die über die bloße Möglichkeit künftiger Taten hinaus geht (BGH NJW 1989, 2959; NStZ 2000, 470; NStZ-RR 2003, 232; NStZ-RR 2005, 303; NStZ-RR 2006, 265; NStZ-RR 2009, 169, 170; NStZ-RR 2009, 306; NStZ-RR 2011, 41, 42; NStZ-RR 2012, 39, 40; NStZ-RR 2012, 107, 108; NStZ-RR 2013, 42, 43; NStZ-RR 2015, 43; Fischer StGB § 63 Rn 15). Hierfür bedarf es konkreter Anhaltspunkte; allein der Hinweis, dass mit erneutem „impulshaftem Verhalten“ zu rechnen sei, reicht nicht aus (BGH NStZ-RR 2003, 232); ebenso wenig eine lediglich latente Gefahr und die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten (BGH NStZ 2009, 198).


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 16:15
@Kukurma
Laut Wiki war G.R. 21 Jahre lang Anwaltssekretärin bzw. Büroleiterin. Nur weil man für Anwälte Berichte tippt, ist man noch lange nicht juristisch versiert!


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 16:34
@DoctorWho
Ulvi K. soll sich ja insgesamt an 15 Kindern vergangen haben, fällt das nicht unter "Wahrscheinlichkeit hohen Grades"? Woran genau bemisst man denn den Grad?


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 18:03
@DoctorWho
Ich danke Dir!


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 18:23
@Mao1974
Danke auch Dir, das Video sagt viel aus!


Ergänzend hierzu ein brandaktueller offener Brief:


Behördenstress, 03. August 2015
http://behoerdenstress13.com/2015/08/03/offener-brief-zu-den-vorwuerfen-gegen-ulvi-kulac-in-der-oeffentlichkeit/
Offener Brief zu den Vorwürfen gegen Ulvi Kulac in der Öffentlichkeit!

Screenshot (597)
Ulvi wurde wegen V e r d a c h t des sexuellen Missbrauchs von Kindern zwangsweise am 6. September 2001 in der Psychiatrie Bayreuth untergebracht – 3 Tage b e v o r er dort eine freiwillige Therapie begonnen hätte.
Ein Missbrauch an Peggy Knobloch konnte – selbst bis zum heutigen Tag – nie nachgewiesen werden, im Gegenteil: das Mädchen hat sich nachweisbar an diesem Tag keinesfalls bei Ulvi aufgehalten! So kann auch gezeigt werden, durch welche Machenschaften – ebenso wie beim Mordgeständnis – Ulvi zu einer diesbezüglichen Aussage gebracht wurde.

Bis zum heutigen Tag erfolgte keine Anzeige gegen Ulvi durch sog. „Missbrauchsopfer“, im Gegenteil: es haben sich Eltern gemeldet mit dem Hinweis, dass sich ihre Kinder (jetzt Erwachsene) keinesfalls als Opfer von Ulvi sehen, im Gegenteil: sie schämen sich heute sogar, was sie oft Ulvi angetan, ihn gehänselt und zu derartigen Handlungen erst animiert hatten.
Die sog. Missbräuche von Ulvi damals waren Handlungen eines geistig behinderten Menschen auf dem Entwicklungsstand eines 8-10 jährigen Kindes, für die er zwar therapiert, aber keinesfalls zwangsweise 14 Jahre wie ein Schwerverbrecher hinter Gittern eingesperrt werden musste.
Die „Dame“, die heute noch hinterrücks und feige behauptet, sie habe wegen Missbrauch ihres Sohnes durch Ulvi Opferrente erhalten bzw. ihr Sohn sei „Kronzeuge“ im Fall Ulvi gewesen, sollte endlich einmal ihre „Hetzjagd“ gegen Ulvi beenden.
Tatsächlich ist behördlich festgestellt, dass sie k e i n e s f a l l s wegen Missbrauch durch Ulvi für ihren Sohn eine Rente erhalten hat; ebenso ist durch Sachverständige festgestellt, dass die Angaben ihres Sohnes damals k e i n e s f a l l s glaubhaft waren und deshalb bei Gericht auch nicht verwertet wurden; selbst im Wiederaufnahmeverfahren sprach der Richter abwertend vom Märchenerzähler Florian L. Auch wurde ihr Sohn k e i n e s f a l l s auf Grund von Missbrauch durch Ulvi psychiatrisch behandelt.
Sehr interessant wäre einmal die Frage, welche Rolle diese „Dame“ im damaligen Prozess gegen Ulvi spielte und warum sie überhaupt so großzügig finanziell unterstützt wurde; ebenso vom Weißen Ring für einen Umzug, der tatsächlich n i e erfolgt ist !!!



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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 18:58
Zitat aus Behördenstress 3.August 2015
Zitat von jaskajaska schrieb:es haben sich Eltern gemeldet mit dem Hinweis, dass sich ihre Kinder (jetzt Erwachsene) keinesfalls als Opfer von Ulvi sehen, im Gegenteil: sie schämen sich heute sogar, was sie oft Ulvi angetan, ihn gehänselt und zu derartigen Handlungen erst animiert hatten.
Aha, jetzt warens die Kinder, die Ulvi zu den sexuellen Handlungen animiert haben. Ulvi als Opfer sexueller Gewalt durch Kinder.
Ich würd ja gegen die Betreiber dieser Seite gerichtlich vorgehen, wenn ich eines der Opfer wäre!


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 19:16
@jaska
@DoctorWho


Ich hätte eine Frage an die Fachleute, bzw. die juristisch versierten User in diesem Thread.

Welche Bewährungsauflagen werde in solchen Fällen, im Allgemeinen, gegen solche Delinquenten wie z.B.: U.K. verhängt?

Ich meine insbesondere in Bezug auf Ausgang, Alkohol, "zwischenmenschlicher Umgang" mit anderen Personen.



@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Aha, jetzt warens die Kinder, die Ulvi zu den sexuellen Handlungen animiert haben. Ulvi als Opfer sexueller Gewalt durch Kinder.
Das geistert nicht zum ersten Mal durch G.R.`s Gehirn.

Alle sind Täter! Nur nicht der bedarfsachtjährige Bub.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 20:26
@Hörteissenior
@MaryPoppins

Es mag durchaus Fälle gegeben haben, in denen UK Opfer war, wenn ihn zB Jugendliche vorführten.
Man darf das aber natürlich nicht vermischen mit den Fällen, in denen er unzweifelhaft Täter war.

ME war es auch nicht so, daß er reihenweise brutal über Kinder herfiel, das nicht, aber natürlich ist auch das Onanieren vor und Betatschen von Kindern oder das von GR so bezeichnete "gegenseitige Befriedigen" Kindesmissbrauch, ganz eindeutig.
UKs Gefährlichkeit erschließt sich nicht durch eine besondere Skrupellosigkeit, sondern vielmehr durch seine mangelnde Einsichtsfähigkeit , verstärkt durch ein beschönigendes Umfeld.

Man sollte ihn nicht verteufeln (auch das geschah teilweise beim ersten Prozess), aber eben auch nicht verharmlosen, wie es jetzt geschieht. Für mich ist und bleibt das Vorgehen der Unterstützer fatal. Das von mir eingestellte Video zeigt deutlich eine fehlende Distanz gerade der Betreuerin. Sie reflektiert nicht mehr, sondern sieht sich irgendwie als "im Auftrag des Herrn unterwegs", wenn man das mal flapsig so sagen kann...

Wie ein zukünftiger Bewährungshelfer damit umgehen soll ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel...


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 20:52
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Es mag durchaus Fälle gegeben haben, in denen UK Opfer war, wenn ihn zB Jugendliche vorführten.
(Würde ich ihn nicht kennen, sähe ich Deinen Einwand möglicherweise anders.)

Aber so? Opfer? Er war doch "gleichaltrig"?
Er war doch ebenfalls acht bis zehn Jahre alt. UND, er hat gewußt was er tat. Das wurde schon x-mal hier erörtert.
Das Zauberwort ist auch beim Bub - NEIN.
Weder MUSSTE er saufen, noch sein Ding rausholen, noch sich bei Kindern auf die Arme knien.
Er wusste sehr genau, was NEIN heißt.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Das von mir eingestellte Video zeigt deutlich eine fehlende Distanz gerade der Betreuerin. Sie reflektiert nicht mehr, sondern sieht sich irgendwie als "im Auftrag des Herrn unterwegs", wenn man das mal flapsig so sagen kann...
Wie wahr, wie wahr.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 21:08
@Hörteissenior

Ich weiß nicht, ob er genau wusste, WAS er tat bzw zu welchem Zeitpunkt er wusste, daß es zumindest verboten war. Ich denke, spätestens nach der ersten Therapie, meine Meinung.

Du musst unterscheiden zwischen Jugendlichen und Kindern. Bei Jugendlichen war er vermutlich durchaus auch in der Opferrolle, bei Kindern nicht. Kinder (einige zumindest) näherten sich ihm (mMn) bzw duldeten einen Kontakt mit ihm, weil sie ihn nicht als gefährlich einstuften. Anfangs mag auch Neugier eine Rolle gespielt haben, die Übergriffe konnten die Kinder natürlich nicht als das einstufen, was sie waren, nämlich Missbrauch. Und ab hier beginnt natürlich etwas, wo es vollkommen egal ist, ob sich ein Opfer als solches sieht oder nicht, es ist eines.

Natürlich MUSSTE er nicht saufen, sich in der Öffentlichkeit entkleiden usw, aber ein deutliches NEIN scheint es zumindest von Seiten der für ihn Verantwortlichen eben dazu auch nicht gegeben zu haben. Zumindest wurde es nicht durchgesetzt, das zeigt doch das Verhalten an Peggys Verschwindetag inkl. Kneipentour ganz deutlich.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 21:24
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Ich weiß nicht, ob er genau wusste, WAS er tat bzw zu welchem Zeitpunkt er wusste, daß es zumindest verboten war. Ich denke, spätestens nach der ersten Therapie, meine Meinung.
Dass er wusste, was er tat, steht in nachfolgendem Auszug in den letzten Sätzen.
Warum er trotzdem tat, was er tat, hat er im drittletzten Satz SEHR einleuchtend erklärt.

48edcc Vernehmung 23.5.2001-2
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Du musst unterscheiden zwischen Jugendlichen und Kindern. Bei Jugendlichen war er vermutlich durchaus auch in der Opferrolle, bei Kindern nicht. Kinder (einige zumindest) näherten sich ihm (mMn) bzw duldeten einen Kontakt mit ihm, weil sie ihn nicht als gefährlich einstuften. Anfangs mag auch Neugier eine Rolle gespielt haben, die Übergriffe konnten die Kinder natürlich nicht als das einstufen, was sie waren, nämlich Missbrauch.
Er war auch bei den Jugendlichen kein Opfer, auch hier hatte er die NEIN-Option.
Dem Bub zugute halten, dass sich ihm Kinder genähert hatten oder etwas duldeten, ist ja fast ein zweiter Missbrauch. Gerade weil sich Kinder nicht selten selbst schuld fühlen oder sich selbst die Schuld geben.
Und dass Kinder neugierig sind, sollte ihnen auch nicht zum Nachteil gereichen.

Denn er hat getan was er nicht tun durfte und sehr genau wusste, dass er es nicht durfte, aber trotzdem tat, nach eigener Aussage: "Weil es ihm gefallen hat!"



Und das ist keine Vernehmung, bei dem ihm sonstwas suggeriert worden sein könnte.

Sondern die allererste Zeugenvernehmung am 23.5.2001.


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Peggy Knobloch

03.08.2015 um 21:41
@Hörteissenior

Ich bezweile, daß er Jugendlichen gegenüber eine wirkliche NEIN-Option hatte.
Ich halte ihm im Übrigen nichts "zugute", sondern versuche lediglich, aufzuzeigen, warum Kinder ihm nicht aus dem Weg gingen, sondern er immer wieder Kontakt zu ihnen herstellen konnte. Das in Richtung "zweiten Missbrauch" zu drehen ist einfach daneben. Ich habe hier mehrmals und immer wieder ausgeführt, daß diese Kinder Opfer waren.
Und eben das "weil es mir gefallen hat" zeigt deutlich, wie er tickt, oder?
Er hat seine primären Bedürfnisse befriedigt , Grenzen kannte er nicht, das ist doch das Problem.
Auch die Selbstanzeige, um die Anzeige durch die Mutter des Jungen zu verhindern, er dachte wohl, damit wäre er aus dem Schneider, so denkt er wohl. Man entschuldigt sich und das war es.
Und das gibt ja eben auch bei Peggy bzw seiner Schilderung dazu zu denken. Er gibt an, sich bei ihr entschuldigt zu haben bzw es versucht zu haben (aus seiner Sicht logisch). Das gibt mir immer wieder zu denken, wie könnte ein solcher Mensch reagieren, wenn das Kind die Entschuldigung nicht annimmt?

Ua deswegen ist das von ihm geschilderte Tatgeschehen in diesem Punkt logisch, was nicht zwingend bedeutet, daß es so abgelaufen ist, aber logisch wäre es...


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