Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:03@Lukasheinrich
@Erdmännchen
Hättet ihr da mal für mich das Urteil? Nicht weil ich bezweifel, was ihr schreibt, sondern weil ich mir das gerne im Original ansehen würde.
Die G.R. (auch Saschenbrecker?) spricht schließlich immer von der Vergewaltigung Peggys, was dann der § 176a StGB wäre und unterscheidet zu den "Doktorspielchen" mit den anderen Kindern, was dann § 176 StGB wäre.
Danke.
@Erdmännchen
Hättet ihr da mal für mich das Urteil? Nicht weil ich bezweifel, was ihr schreibt, sondern weil ich mir das gerne im Original ansehen würde.
Die G.R. (auch Saschenbrecker?) spricht schließlich immer von der Vergewaltigung Peggys, was dann der § 176a StGB wäre und unterscheidet zu den "Doktorspielchen" mit den anderen Kindern, was dann § 176 StGB wäre.
Danke.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:11@emz
Die beiden können doch davon reden, wovon sie wollen. Fakt ist, das er nicht nur wegen Peggy ins BKH Bayreuth gegangen ist. Von daher reden Saschenbecker und Rödel viel, wenn der Tag lang ist. So sollte man sich überlegen wie der Anwalt seinen Antrag begründete, nämlich mit der Verhältnismäßigkeit und nicht erwiesener Unschuld. Sicher ist auch, das Ulvi frei kommt, wegen der Verhältnismäßigkeit, weil eben nach dem Freispruch vom Mordvorwurf, nicht mehr gegeben war, laut OLG Bamberg.
Die beiden können doch davon reden, wovon sie wollen. Fakt ist, das er nicht nur wegen Peggy ins BKH Bayreuth gegangen ist. Von daher reden Saschenbecker und Rödel viel, wenn der Tag lang ist. So sollte man sich überlegen wie der Anwalt seinen Antrag begründete, nämlich mit der Verhältnismäßigkeit und nicht erwiesener Unschuld. Sicher ist auch, das Ulvi frei kommt, wegen der Verhältnismäßigkeit, weil eben nach dem Freispruch vom Mordvorwurf, nicht mehr gegeben war, laut OLG Bamberg.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:22@Lukasheinrich
Lukasheinrich schrieb: Fakt ist, das er nicht nur wegen Peggy ins BKH Bayreuth gegangen ist.Was ich auch nie gesagt habe.
Lukasheinrich schrieb:So sollte man sich überlegen wie der Anwalt seinen Antrag begründete, nämlich mit der Verhältnismäßigkeit und nicht erwiesener Unschuld.Logischerweise, denn dass die "Doktorspielchen" auch in einem WAV aufgegriffen werden sollen, scheint noch nicht beschlossen zu sein. Also blieb nur die Verhältnismäßigkeit.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:29@emz
Wie mir ein Insider erzählte, würde ich Frau R. keinesfalls empfehlen ein solches WAV anzustreben. So ein Selbstläufer, wie das WAV wegen des Mordes wird das nicht, da spielt auch die Presse nicht mit.
Wie mir ein Insider erzählte, würde ich Frau R. keinesfalls empfehlen ein solches WAV anzustreben. So ein Selbstläufer, wie das WAV wegen des Mordes wird das nicht, da spielt auch die Presse nicht mit.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:30emz schrieb:Hättet ihr da mal für mich das Urteil?Leider nicht.
emz schrieb:weil ich mir das gerne im Original ansehen würde.Ich auch! Hörteissenior wollte damit ja leider nicht herausrücken. Was für mich aber auch schon wieder einiges besagt...!
Und da auch ansonsten meines Wissens noch nie und nirgendwo irgendwelche Informationen bekannt wurden, die eine Vergewaltigung belegen, gehe ich mittlerweile davon aus, dass der hier früher mal gepostete Urteilsauszug tatsächlich alles ist, was das Gericht zu diesem Vorfall feststellte. Und der lautet:
"Nunmehr forderte der Angeklagte Peggy auf, sie solle sich ausziehen. Nachdem sich Peggy im Schlafzimmer der Wohnung des Angeklagten ausgezogen hatte, zog sich auch der Angeklagte aus und setzte sich aufs Bett. Er hob Peggy mit beiden Händen auf seinen Schoß, wobei sie mit ihrem Rücken zum Angeklagten auf dessen Glied saß. Der Angeklagte bewegte nunmehr sein Becken auf und nieder, wobei sein erigiertes Glied zwischen den Gesäßbacken des Mädchens war."Und bei diesem festgestellten Ablauf trifft eben "nur" § 176 StGB zu.
Qüelle: Beitrag von hawo (Seite 59)
emz schrieb:Die G.R. (auch Saschenbrecker?) spricht schließlich immer von der Vergewaltigung Peggys, was dann der § 176a StGB wäre und unterscheidet zu den "Doktorspielchen" mit den anderen Kindern, was dann § 176 StGB wäre.Nein, Vergewaltigung wäre eben nicht § 176a StGB, sondern § 177 StGB (und in diesem Fall läge dann Tateinheit mit § 176a StGB vor). Vergewaltigung gehört nämlich zu einer anderen Deliktgruppe, der sexuellen Nötigung.
Auf der anderen Seite umfasst § 176 StGB natürlich auch keine Doktorspiele... sondern jeglichen sexuellen Missbrauch von Kindern, der aber eben kein schwerer sexueller Missbrauch nach § 176a ist.
Warum gerade RA S. ebenfalls desöfteren von "Vergewaltigung" spricht, ist mir allerdings auch schleierhaft. Dass er es nicht besser wüsste, kann ich mir eigentlich nicht denken. Also wird das wohl eher irgendwelche taktischen Gründe haben...
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:43@Erdmännchen
Ich finde es ehrlich gesagt toll, das die beiden es als Vergewaltigung bezeichnen, dann gelten immerhin andere längere Verjährungsfristen.
Nur bei der Auslegung der schwere der Tat widerspreche ich dir gern. Das Einführen von Fingern in Körperöffnungen zählt doch schon als schwerer Missbrauch, was stellt dann ein erigiertes Glied für dich dar?
Ich finde es ehrlich gesagt toll, das die beiden es als Vergewaltigung bezeichnen, dann gelten immerhin andere längere Verjährungsfristen.
Nur bei der Auslegung der schwere der Tat widerspreche ich dir gern. Das Einführen von Fingern in Körperöffnungen zählt doch schon als schwerer Missbrauch, was stellt dann ein erigiertes Glied für dich dar?
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:44@Erdmännchen
Ist schon klar, im § 176a StPO heißt es
Ist schon klar, im § 176a StPO heißt es
eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,Der § 177 StPO gilt natürlich nicht für Kinder.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:50@Lukasheinrich
Was sich zwischen den Gesäßbacken befindet, ist nicht in eine Körperöffnung eingedrungen.
Was sich zwischen den Gesäßbacken befindet, ist nicht in eine Körperöffnung eingedrungen.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:52@emz
Stimmt, aber es dadurch eine solche Öffnung simuliert, die der sexuellen Befriedigung dienlich sein soll.
Stimmt, aber es dadurch eine solche Öffnung simuliert, die der sexuellen Befriedigung dienlich sein soll.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:58emz schrieb:Der § 177 StPO gilt natürlich nicht für Kinder.DOCH, natürlich!!! Selbstverständlich ist § 177 StGB, unabhängig vom Alter des Tatopfers, dann erfüllt, wenn zur Durchsetzung der sexuellen Handlungen ein Nötigungsmittel eingesetzt wurde. Aber eben auch nur dann.
Und wenn der Tatbestand des § 177 StGB erfüllt wurde, dann liegt bei einem/r Geschädigten unter 14 Jahren automatisch Tateinheit mit § 176/176a StGB vor.
Also - das grundsätzliche Kriterium, ob eine sexuelle Nötigung vorlag, sind NICHT die besagten "3 cm". Sondern entscheidend ist, ob bei der Tat ein Nötigungsmittel zum Einsatz kam.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 14:59@Lukasheinrich
Das simuliert eine aufblasbare Puppe auch. Nur geht es nicht darum, welches Kopfkino der Täter hat, sondern wie er an dem Opfer handelt.
Und da die oftmals erwähnten drei Zentimeter anscheinend nicht ins Urteil einflossen - was mir bislang nicht so eindeutig klar war - bleibt es beim § 176 StGB.
Das simuliert eine aufblasbare Puppe auch. Nur geht es nicht darum, welches Kopfkino der Täter hat, sondern wie er an dem Opfer handelt.
Und da die oftmals erwähnten drei Zentimeter anscheinend nicht ins Urteil einflossen - was mir bislang nicht so eindeutig klar war - bleibt es beim § 176 StGB.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 15:04Ach du Sch..... wie komm ich auf StPO, muss natürlich StGB heißen :D
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Peggy Knobloch
28.04.2015 um 15:08@Hörteissenior
Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.679)
und deren Scheiss, der hier zwar immer wieder eingestellt wird, mich aber nicht interessiert, der rechtfertigt dann, hier irgendeine fragwürdige Seite zu posten? Muss man das verstehen? Weil einer irgendwo eine Seite mit fragwürdigem Inhalt hat, stell ich mal eine andere ein, mit ebensolchem Inhalt?
Die Diskussion hier wird auf den letzten Seiten immer merkwürdiger, wie ich finde, aber das ist meine persönliche Meinung
Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.679)
und deren Scheiss, der hier zwar immer wieder eingestellt wird, mich aber nicht interessiert, der rechtfertigt dann, hier irgendeine fragwürdige Seite zu posten? Muss man das verstehen? Weil einer irgendwo eine Seite mit fragwürdigem Inhalt hat, stell ich mal eine andere ein, mit ebensolchem Inhalt?
Die Diskussion hier wird auf den letzten Seiten immer merkwürdiger, wie ich finde, aber das ist meine persönliche Meinung
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 15:18@Hörteissenior
Du sprichst von zwei Personen und ihren vermeintlichen Alibis. Einmal UK und das Holzhacken und einmal JB und die Zulassungsstelle.
Hätte weder die eine, noch die andere Person ein Alibi, dann würde mich das misstrauisch machen, aber keinen Zusammenhang zwischen den beiden sehen.
Oder wie siehst du das?
Du sprichst von zwei Personen und ihren vermeintlichen Alibis. Einmal UK und das Holzhacken und einmal JB und die Zulassungsstelle.
Hätte weder die eine, noch die andere Person ein Alibi, dann würde mich das misstrauisch machen, aber keinen Zusammenhang zwischen den beiden sehen.
Oder wie siehst du das?
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Peggy Knobloch
28.04.2015 um 15:25@Tussinelda
Sinn bleibt gleich.
Hörteissenior schrieb:Tja.Dann eben Kaffee trinken. :D
Wer will am 7.5.2001 "persönlich" auf der Zulassungsstelle gewesen sein?
Kann aber nur mit einem Stempel belegen, das "JEMAND" dort war.
Tja.
Und ein "gemeinsames" Kaffeetrinken blieb wohl für diesen Tag auch unbestätigt.
Bis heute.
Sinn bleibt gleich.
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 15:37MPU und Autozulassung sind zwei Paar Stiefel....
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 15:41MPU - JB
Zulassungsstelle - EÜ
Holzhacken - UK
Zulassungsstelle - EÜ
Holzhacken - UK
Peggy Knobloch
28.04.2015 um 15:42Die Frage bleibt dennoch die gleiche.... :D