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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

25.02.2015 um 22:09
Mensch da lese ich mal eine Zeit nicht mit und dann kommen gleich neue Fakten. Ein ortsfremder Taxigast. Von dem habe ich ja noch nie gehört.

Und weiter? Der hat dann die Peggy unter den Arm geklemmt sich ins Taxi gesetzt und ist mit ihr auf nimmer wiedersehen verschwunden?

Nein im Ernst, wenn dass irgendwann eine heiße Spur gewesen wäre, dann wäre die doch irgendwo erwähnt. Eventuell wurde dem ja auch nachgegangen, hat sich aber nichts draus ergeben. Was will man denn heute damit noch anfangen?


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 22:24
@JosefK1914

wenn der angeklagte meint, das gericht müsse besondere beweise erheben, so hat er das recht, entsprechende anträge zu stellen. tut er dies nicht, so kann er dies anschließend nicht als fehler rügen, sofern sich die beweiserhebung nicht aufdrängte (vgl. § 244 Absatz 2 StPO und die nachstehende entscheidung). so ist die rechtslage. auf die meinung von frau rödel oder sonstigen kommt es daher nicht an. ebenso wenig kommt es auf eine mangelnde minderbegabung des angeklagten an, denn diese wird durch den verteidiger kompensiert. zwar gibt es eine fürsorgepflicht des tatgerichts, doch diese geht nicht so weit, anträge für den angeklagten zu formulieren, von denen es noch nicht einmal weiß. es ist lediglich zur bestmöglichen aufklärung verpflichtet (§ 244 Absatz 2 StPO; BVerfG NJW 2003, 2444).

es wäre hilfreicher, wenn sie näher am gesetz argumentieren würden.


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 22:25
@Themis

Kann man denn heute noch mit irgend etwas was anfangen ?

Es hat doch wohl niemals eine heiße Spur in dem Fall gegeben !


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 22:27
@Zfaktor

Doch ich glaube schon, dass es heisse Spuren im Fall Peggy gab. Aber ich denke nicht, dass dieser Fahrgast eine war. Ansonsten hast Du Recht, um so mehr Zeit vergeht, um so unwahrscheinlicher ist es, dass dieser Fall jemals zweifelsfrei geklärt werden kann.


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 22:30
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:es wäre hilfreicher, wenn sie näher am gesetz argumentieren würden.
Ich habe hier auf Ihre Aussage reagiert, dass es dem Angeklagten möglich gewesen wäre Anträge zu stellen. Nun gut, jetzt haben Sie doch wieder mal einen Rückzieher gemacht, dass hier das letztendlich vom Anwalt zu verlangen gewesen wäre. Genau das habe ich auch geschrieben, dass dies ein schwerer Fehler von Euler gewesen wäre. Vielleicht sollten Sie Ihre Beiträge auch erstmal überdenken, ehe Sie solch Pauschalitäten schreiben, die der Sache nicht gerecht werden können. Das sollte man von einem angeblichen Anwalt schon verlangen können.

Und jetzt bestätigen Sie sogar das Element

Ganz sicher bin ich mir im Bezug auf Euler nicht. Ich glaube er hat im Gericht gesagt, dass Herr Kulac auch dei Vergewaltigung von Peggy bestreitet. Das wäre dann aber eben schon ein Anhaltspunkt für ein Gericht.


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 22:31
@Themis

Das der Fahrgast eine heiße Spur war glaube ich allerdings auch nicht ! :)


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 23:26
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich rede doch gar nicht vom WAV
Gleiches galt auch im ursprünglichen Verfahren (wie in jedem Verfahren):

zu der Zeit ging es um die Frage, ob UK schuldig oder unschuldig ist. Ein Geständnis lag vor.

Peggys Kinderarzt wird kaum die Kompetenz besessen haben, sich zur Schuldfrage von UK zu äußern. er ist schlichtweg kein Zeuge, wenn er zur Sache nichts beizutragen hat. (hier kann man auch die Menge X der Lichtenberger einfügen, und viele andere mehr)

Vor Gericht werden NIE alle Zeugen gehört, die zuvor im Ermittlungsverfahren befragt worden.


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 23:32
@jaska
ich weiß es nicht, deshalb hinterfrage ich ja alles mögliche

@lawine
ja, man hat das Geständnis, aber zur Mordanklage kam es ja wohl wegen dem Mordgeständnis und die Mordverurteilung wurde ja aufgehoben......und man sollte doch meinen, dass in einem Mordprozess, der ja auf dem Missbrauch von Peggy beruhte, mal überprüft würde, in wie weit und in welchem Zusammenhang es Verhaltensänderungen des Opfers gab, wer die festgestellt hat und wann. Da würde man doch auch den vermeintlich behandelnden Arzt hören, oder ist das tatsächlich so abwegig?


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 23:41
@Zfaktor
Zitat von ZfaktorZfaktor schrieb:Die Info das K. einen Ortsfremden Taxifahrgast sah ist doch ein Fakt
ortsfremd soll fakt sein? der Taxigast war dem Zeugen unbekannt. Das kann alles oder nichts bedeuten.


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Peggy Knobloch

25.02.2015 um 23:49
@Tussinelda
ja, diese Vorstellung ist abwegig.

es fehlt vielen Menschen an Grundwissen, zB der Strafprozessordnung, des Strafrechts, der Aufgaben von Richtern und Anwälten usw.

aus dieser Unkenntnis heraus empfinden sie Gerichtsverhandlungen und Urteile als ungerecht, seltsam oder völlig falsch . Unmut über die Justiz macht sich breit.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:.und man sollte doch meinen, dass in einem Mordprozess, der ja auf dem Missbrauch von Peggy beruhte,
....schon haben wir so eine ungenaue bzw falsche Formulierung.


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 05:44
@Tussinelda

Zu den Verhaltensänderungen: Ich verstehe, was Du meinst.
In Peggys letzten Monaten kam soviel zusammen, daß es schlicht aus heutiger Sicht nicht möglich ist, zu beurteilen, was genau für welches Verhalten ursächlich war. Wir haben nicht nur die Übergriffe des UK, sondern auch die sich zunehmend verschlechternde Situation Zuhause, den Verlust der besten Freundin usw.
Möglicherweise kommen unbek. Faktoren hinzu. Da damals niemand konkret bei Peggy nachgefragt hat bleibt es letztlich spekulativ.

Was das Mel-puren betrifft, so ist es für mich nicht völlig abwegig, daß dieses tatsächlich verschrieben wurde. Ich weiß es schlicht nicht. Aber wenn ich mir meine Erfahrung mit "Landärzten" so Revue passieren lasse, dann halte ich soetwas zumindest nicht für unmöglich, ob es verabreicht wurde steht wieder auf einem anderen Blatt.


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 06:22
@DoctorWho
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:über die anderen vorwürfe, insbesondere dass die wahren täter bekannt (nachweisbar) seien, schweigen wir mal lieber ...
Das ist schade ;) Mich würde interessieren ob es nicht irgendwann Konsequenzen hat wenn man über Jahre hinweg immer wieder behauptet man kenne den Täter einer schweren Straftat. Es wird ja nicht erst seit gestern behauptet: " Die Täter sind nachweislich " und " wir haben Beweise". Wir reden ja hier über Kindesmissbrauch, da sind doch weitere Taten zu befürchten! Der "wahre Täter" liefe unbehelligt durch die Gegend weil ein paar Leute in decken?
Also, ich jetzt als Laie würde solche Typen so lange in Beugehaft nehmen bis sie ihre " Beweise" ausgepackt haben. Rechtlich sieht das bestimmt wieder anders aus...


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 07:54
@JosefK1914

ich habe mitnichten einen rückzieher gemacht. sie sollten sich einfach mal die mühe machen, die antworten nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen, wenngleich ich bei letzterem wenig hoffnung habe.

@Frau.N.Zimmer

zu den ordnungsmitteln bei zeugen im strafprozess http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__70.html

daneben könnte man natürlich auch über strafvereitelung http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html nachdenken


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 08:21
@Frau.N.Zimmer

so, das rutschte durch: natürlich wäre daneben auch eine falsche uneidliche aussage http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html oder meineid http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html denkbar. das alles hängt davon ab, in welcher phase des verfahrens man sich befindet.


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 08:21
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:ich habe mitnichten einen rückzieher gemacht. sie sollten sich einfach mal die mühe machen, die antworten nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen, wenngleich ich bei letzterem wenig hoffnung habe.
Sie hatten hier behautet, dass der Angeklagte Anträge hätte stellen können. Das ist zwar richtig, ich habe aber in Frage gestellt, ob dieser eben dazu in der Lage war. Als Resume hatten Sie dann gesagt, dass letztendlich der Anwalt dafür verantwortlich gewesen wäre, letztendlich eine Bestätigung meiner Ansicht, das nenne ich dann eben Rückzieher

Wenn ein Gericht bei einem Geständnis A und angeblich auch Geständnis B in einem 1. Verfahren auf Plausibilität untersucht haben will und ein zweites Gericht schon erkennt, dass Geständnis A unrealistische Komponenten enthält und an den wesentlichen Stellen die Details fehlen, und damit das Geständnis A nicht als ausreichend für eine Verurteilung angesehen hat, wird ein NEUTRALER Mensch denken, dass dem ersten Gericht u.U. auch bei dem Geständnis B ein ähnlicher Fehler unterlaufen sein könnte.

Und so wie Sie es nennen, kann man unter diesen Umständen auch der Ansicht sein, dass das zweite Gericht sich eben NICHT zur "zur bestmöglichen Aufklärung verpflichtet" gefühlt hat, wenn es nicht nochmals das Geständnis B untersucht hat.

Insofern stecken in der Ansicht von Frau Röder eben doch Fünkchen von Wahrheit, auch wenn Sie es ständig mit Pauschlitäten bestreiten. Das hatten wir schonmal, als es um das rechtliche Gehör ging. Bei der damaligen Frage mussten Sie dann auch zugeben, dass unter bestimmten Umständen Frau Röder dieses auch haben könnte. Ob diese vorliegen wissen wir nicht. Mich stören eben bei Ihnen immer diese Pauschalitäten, aus meiner Sicht sollte gerade ein angeblicher Anwalt das vermeiden, weil unter Laien dann u.U. falsche Vorstellungen entstehen.

Es mag sein, dass Sie für die Einzelheiten nicht die Zeit aufbringen wollen, aber dann sollten Sie es besser ganz lassen.


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 08:30
@JosefK1914

omg ... sie verstehen es wirklich nicht ... oder sie wollen es nicht verstehen ...


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 08:35
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Also, ich jetzt als Laie würde solche Typen so lange in Beugehaft nehmen bis sie ihre " Beweise" ausgepackt haben. Rechtlich sieht das bestimmt wieder anders aus...
Ich schätze mal, dass das schon im vergangenen Verfahren in irgend eine Form eingebracht wurde. Dann wäre der Rest Aufgabe des Gerichts. Und ich könnte mir vorstellen, dass die Aussgen der BI immer noch von Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:omg ... sie verstehen es wirklich nicht ... oder sie wollen es nicht verstehen ...
Wieder mal typisch für Sie, wenn man konkret wird und hier einen bestimmten Gedankengang aufzeigt, zu dem man konkret dagegen argumentiern könnte, und Sie mir zeigen könnten, warum ich hier vielleicht daneben liege, ziehen Sie sich zurück.

Wie gesaqgt, wenn Sie die Zeit nicht aufbringen wollen, lassen Sie es doch einfach.


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 08:43
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich schätze mal, dass das schon im vergangenen Verfahren in irgend eine Form eingebracht wurde. Dann wäre der Rest Aufgabe des Gerichts. Und ich könnte mir vorstellen, dass die Aussgen der BI immer noch von Meinungsfreiheit gedeckt ist.
So so, Du " schätzt" das :D Wäre es dann nicht sogar Strafvereitelung im Amt wenn bei Gericht der " nachweisliche Täter" genannt wird und man ignoriert das? Müsste man ja ignoriert haben ,denn diese Hinweise auf den " wahren Täter" dauern ja an.


@DoctorWho

Dankeschön! Mit Deinen Erklärungen kann ich etwas anfangen :) Wie immer.


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 08:48
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:So so, Du " schätzt" das
Ja, ich bin eben kein Richter, nur der könnte so etwas rechskräftig feststellen, falls es zu einem Verfahren diesbzgl. kommen sollte.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Wäre es dann nicht sogar Strafvereitelung im Amt wenn bei Gericht der " nachweisliche Täter" genannt wird und man ignoriert das? Müsste man ja ignoriert haben ,denn diese Hinweise auf den " wahren Täter" dauern ja an.
Es könnte eben schlicht und einfach so sein, dass die "Beweise" nicht ausreichend sind. Und weitergegeben könnte das Gericht diese durchaus. Auch das wissen wir nicht. Sicherlich gebe ich Ihnen Recht, wenn ein Gericht wirklich stichhaltige Beweise zurückhält, dürfte das mit einem Richterberuf nicht vereinbar sein.


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Peggy Knobloch

26.02.2015 um 08:53
@JosefK1914

es ist schlicht und ergreifend müssig, sich mit ihnen zu unterhalten, weil sie nicht in der lage sind, eine juristische diskussion in der gebotenen differenziertheit zu führen. das zeigen sie nicht erst seit heute.

um aber vielleicht einmal auf ihren vorwurf einzugehen, ich hätte bezüglich des "rechtlichen gehörs" von frau rödel dieses zugestanden ... das ist falsch. ich habe die rechtslage skizziert, unter welchen rechtlichen voraussetzungen eine beiordnung als beistand möglich ist. dass diese voraussetzungen vorlagen, hat frau rödel nicht dargetan. jedenfalls habe ich derartiges nicht gefunden. folglich war und ist nicht ersichtlich, dass eine verletzung des "rechtlichen gehörs" stattgefunden hat, was sie zu der, entschuldigen sie, selten dämlichen frage veranlasste, wo denn die quelle für diesen schluss sei ... wie soll es eine quelle für etwas geben, was nicht behauptet wird? und sie werfen mir allen ernstes vor, ich würde mich in pauschalitäten ergehen und bei juristischen laien falsche vorstellungen wecken?

gleiches gilt sinngemäß für das antragsrecht des angeklagten http://dejure.org/gesetze/StPO/219.html und fehler des verteidigers sind fehler des angeklagten. so einfach ist das. insoweit wiederhole ich meinen rat, dass sie anfangen mögen, meine antworten diiferenziert und vor allem im lichte des gesetzes zu betrachten und nicht allein durch ihre rosarote laienbrille. und damit ende im gelände. adden sie mich bitte nicht mehr.


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