Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
26.02.2015 um 16:19@Redjune
Blondi23 schrieb: Wenn es mein Kind wäre und ich würde ihm als Mutter, die sich aufgrund ihres Berufes auch mit Medikation auskennen und die Nebenwirkungen etc. einordnen können sollte, dieses Medikament verabreichen, dann müssten schon gewichtige Gründe vorliegen. Zum Arzt gehen und sich was verschreiben lassen ist eine Sache, aber solch ein Medikament zu verabreichen die andere. Wenn sie sich dazu gezwungen sah, dann scheinen Peggys Verhaltensauffälligkeiten sehr schlimm gewesen zu sein und da fragt man sich doch nach den genauen Gründen.Zusammenfassend meine Theorie: Wenn das Mittel wirklich verabreicht wurde, dann müssten dafür sehr gravierende Gründe vorliegen, die dies aus Sicht der Verantwortlichen rechtfertigen.
Tussinelda
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Peggy Knobloch
26.02.2015 um 16:22@Blondi23
ja, genau, aber diese Gründe könnten wohl kaum nur durch ein Medikament behandelt werden. Da bräuchte es mehr, Therapie, vielleicht andere Veränderungen, was auch immer..... das ist auch eine Frage, die ich mir stelle......kein Mensch, keine Mutter, kein einigermaßen verantwortungsvoller Arzt, niemand gibt einem Kind in dem Alter "nur" Medikamente und das war's dann, ich zumindest kann mir das nicht vorstellen.
ja, genau, aber diese Gründe könnten wohl kaum nur durch ein Medikament behandelt werden. Da bräuchte es mehr, Therapie, vielleicht andere Veränderungen, was auch immer..... das ist auch eine Frage, die ich mir stelle......kein Mensch, keine Mutter, kein einigermaßen verantwortungsvoller Arzt, niemand gibt einem Kind in dem Alter "nur" Medikamente und das war's dann, ich zumindest kann mir das nicht vorstellen.
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 16:26@Tussinelda
Man müsste zusätzlich weitere Angebote wahrnehmen, das stimmt.
Man müsste zusätzlich weitere Angebote wahrnehmen, das stimmt.
Tussinelda schrieb:kein Mensch, keine Mutter, kein einigermaßen verantwortungsvoller Arzt, niemand gibt einem Kind in dem Alter "nur" Medikamente und das war's dann, ich zumindest kann mir das nicht vorstellen.Da sehe ich leider genug Fälle, in denen genau das passiert.
Tussinelda
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Peggy Knobloch
26.02.2015 um 16:48@Blondi23
ach Du liebe Güte, na dann bin ich wohl sehr naiv....ich dachte da ist eine entsprechende Therapie, in welcher Form auch immer, obligatorisch
ach Du liebe Güte, na dann bin ich wohl sehr naiv....ich dachte da ist eine entsprechende Therapie, in welcher Form auch immer, obligatorisch
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 16:51@Tussinelda
Ich weiß nicht, ob du naiv bist, ich nehme auch nicht das Recht heraus, das Verhalten der User zu beurteilen oder zu werten. ;)
Viele Dinge, die man als obligatorisch annehmen würde, werden von anderen Menschen oftmals nicht so betrachtet.
Ich weiß nicht, ob du naiv bist, ich nehme auch nicht das Recht heraus, das Verhalten der User zu beurteilen oder zu werten. ;)
Viele Dinge, die man als obligatorisch annehmen würde, werden von anderen Menschen oftmals nicht so betrachtet.
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Peggy Knobloch
26.02.2015 um 16:53@Blondi23
ich kann nur aus eigenen Erfahrungen in der Familie sprechen und da wären Medikamente die letzte oder nur begleitende Option gewesen, auch aus ärztlicher Sicht.......
ich kann nur aus eigenen Erfahrungen in der Familie sprechen und da wären Medikamente die letzte oder nur begleitende Option gewesen, auch aus ärztlicher Sicht.......
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 16:55@Tussinelda
Das ist doch sehr positiv.
Bei Peggy könnte ich mir vorstellen, dass es dort so ähnlich gewesen ist.
Das ist doch sehr positiv.
Bei Peggy könnte ich mir vorstellen, dass es dort so ähnlich gewesen ist.
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 20:11Frau.N.Zimmer schrieb:Also, ich jetzt als Laie würde solche Typen so lange in Beugehaft nehmen bis sie ihre " Beweise" ausgepackt haben.Wenn Du wüsstest wie sympathisch Du mir bist @Frau.N.Zimmer..... ;)
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 20:39lawine schrieb: du - mir kommt kein Sie in die Tasten- verkennst die rechtl. Situation vollständig.Nein, hätten Sie das Thema verfolgt, es ging um Anträge, die der Angeklagte bzw. sein Anwalt in dem WAV hätte stellen müssen. Bei dem Thema ging nicht um einen weitere WAA, schließlich war die Vergewaltigung Teil des ursprünglichen Urteils. Resume von @DoctorWho war, dass hier Fehler des Anwalts der Angeklagte auszubaden hat. Glücklicherweise ist es nicht ganz so, denn @DoctorWho hat hier eben zwischen Straf- und Zivilrecht nicht wirklich differenziert. Und danach sind durch das Gericht eben auch von Amts wegen bestimmte Beweisaufnahmen zu erfolgen. @DoctorWho hatte das ursprünglich schon richtig ausgedrückt, dass das Gericht zur bestmöglichen Aufklärung verpflichtet ist.
@Frau.N.Zimmer
Kann nicht sein. Denn es wird ja bis heute von Beweisen UND den nachweislichen" tatsächlichen Tätern" gesprochen, wenn jemals geprüft wurde und die Beweise nicht ausreichten müsste man dies doch unterlassen.Wohl kaum.
Was für den einen nachweislich ist, ist für den anderen das noch lange nicht. Hier prallen vermutlich unterschiedliche Ansichten zusammen (Man darf nicht vergessen, auch die sogenannte gerichtliche Feststelung ist nur eine Ansicht). Solange hier ein Recht eines anderen nicht verletzt wird, muss man so etwas eben wegen dem hohen Gut der Meinungsfreiheit dulden. Ich sehe hier nicht, dass das Recht von jemandem verletzt wird.
Viel kritische sind da aus meiner Sicht die Bemerkungen Kröbers, dass er die Variante Kulac als Täter für die wahrscheinlichere hält. Hier werden die Rechte von Herrn Kulac wirklich angegriffen und gerade als Autoritätsperson sollte so etwas eben unterlassen. Wenn überhaupt hat er nur den Einblick in die Akte Kulac, jedoch nicht in die Akten der anderen verdächtigten Personen. Hier dürfte viel eher die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten sein.
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 21:05lawine schrieb:das ist der einzige richtige Weg. alles andere, zB dass das Gericht bei UK ne Ausnahme macht und aus Entgegenkommen für eine lärmende BI oder aus Mitgefühl für einen Behinderten mal eben ein Urteil aufhebt wäre UNRECHT. Das Gericht DARF sich gar nicht beeinflussen oder gar erpressen lassen.Es geht hier nicht um Mitgefühl oder Entgegenkommen. Nein, hier geht es um die fallspezifische Auslegung von Gerichtsurteilen und Gesetzen. Wenn das BVerfG die Erfordernis der bestmöglichen Aufklärung fordert. so dürfte die Realisierung bei einem mit allen Wassern gewaschenen Anwalt als Angeklagter sicherlich anders aussehen, als bei einem Menschen mit einem niedrigen IQ, der u.U. mit dem Gerichtsgeschehen überfordert ist. Hier einfach zu behaupten, dass der Angeklagte Anträge hätte stellen sollen, wird dann der Sache eben nicht ausreichend gerecht.
Wenn hier Gerichte keine Unterschiede machen würden, naja dann gute Nacht.
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 21:14@JosefK1914
die Vergewaltigung ist ein "eigenständiges" Strafdelikt, lt. Saschen "wird man sich,... aber das ist ein anderer juristischer Boden, damit auseinander setzen müssen in wie weit die Vergewaltigungsvorwürfe ..zum Nachteil Peggys überhaupt haltbar sind, oder diese eben auch wie die Mordvorwürfe zu entkräften sind--im GESONDERTEN Verfahren"
naja, wahrscheinlich wieder ein Anwalt der lauter juristische Fehler begeht , weil er - wenn überhaupt, er muss ja erst die Akten auführlich studieren - ein gesondertes Verfahren zur Entkräftung des Vergewaltigungsvorwurfes anstrebt. Saschenbrecker macht dem erkennenden GEricht überhaupt keinen Vorwurf, dass es nicht von sich aus ein WAA vorschlägt..seltsam ist die Welt
JosefK1914 schrieb:Bei dem Thema ging nicht um einen weitere WAA, schließlich war die Vergewaltigung Teil des ursprünglichen Urteils.immer noch falsch.
die Vergewaltigung ist ein "eigenständiges" Strafdelikt, lt. Saschen "wird man sich,... aber das ist ein anderer juristischer Boden, damit auseinander setzen müssen in wie weit die Vergewaltigungsvorwürfe ..zum Nachteil Peggys überhaupt haltbar sind, oder diese eben auch wie die Mordvorwürfe zu entkräften sind--im GESONDERTEN Verfahren"
naja, wahrscheinlich wieder ein Anwalt der lauter juristische Fehler begeht , weil er - wenn überhaupt, er muss ja erst die Akten auführlich studieren - ein gesondertes Verfahren zur Entkräftung des Vergewaltigungsvorwurfes anstrebt. Saschenbrecker macht dem erkennenden GEricht überhaupt keinen Vorwurf, dass es nicht von sich aus ein WAA vorschlägt..seltsam ist die Welt
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 21:21@JosefK1914 welcher IQ reicht dir denn überhaupt aus - vielleicht jeweils 5 Punkte über dem Richter mit dem höchsten IQ?? damit man überhaupt eine Chance gegen den deutschen Unrechtsstaat hat??
es erscheint echt sinnlos
aber ich kann solchen juristischen Schwachsinn wie von dir vorgetragen, nicht unkommentiert stehen lassen
es gibt ZIG Angeklagte, die sich von einem Anwalt vor Gericht vertreten lassen. Kein Gericht kann und darf vom GEsetz abweichen, weil der IQ eines Angeklagten einen Mindestsollwert nicht erreicht.
Es gibt Angeklagte, die komplett schweigen, weil ihnen danach ist oder der Anwalt ihnen dazu rät. Es ist gerade AUFTRAG und zuvörderste Aufgabe eines RA, seinen Mandanten, der im ein Mandat erteilt, juristisch zu vertreten weil nicht jeder Vollprofi ist.
Lieschen Müller mit nem Wald-Wiesen Anwalt ist im Familienrecht viel schlechter dran als Kulac mit Euler. Das ist aber sowas von ungerecht....
Mandat(übernahme) - Mandantschaft- klär die Begriffe für dich
es erscheint echt sinnlos
aber ich kann solchen juristischen Schwachsinn wie von dir vorgetragen, nicht unkommentiert stehen lassen
es gibt ZIG Angeklagte, die sich von einem Anwalt vor Gericht vertreten lassen. Kein Gericht kann und darf vom GEsetz abweichen, weil der IQ eines Angeklagten einen Mindestsollwert nicht erreicht.
Es gibt Angeklagte, die komplett schweigen, weil ihnen danach ist oder der Anwalt ihnen dazu rät. Es ist gerade AUFTRAG und zuvörderste Aufgabe eines RA, seinen Mandanten, der im ein Mandat erteilt, juristisch zu vertreten weil nicht jeder Vollprofi ist.
Lieschen Müller mit nem Wald-Wiesen Anwalt ist im Familienrecht viel schlechter dran als Kulac mit Euler. Das ist aber sowas von ungerecht....
Mandat(übernahme) - Mandantschaft- klär die Begriffe für dich
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 21:24@JosefK1914
traurige GEwissheit: es lohnt sich nicht mit dir zu diskutieren
JosefK1914 schrieb:Wenn hier Gerichte keine Unterschiede machen würden, naja dann gute Nacht.ja echt gute Nacht, wenn deutsche Gerichte die Gesetzeslage dem jeweiligen IQ eines Angeklagten anpassen müssen
traurige GEwissheit: es lohnt sich nicht mit dir zu diskutieren
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 21:27http://www.meinungsverbrechen.de/tag/thomas-saschenbrecker/ (Archiv-Version vom 06.02.2015)
hier noch die Quelle für diejenigen, die es nicht mehr in ERinnerung haben. 1:30min
hier noch die Quelle für diejenigen, die es nicht mehr in ERinnerung haben. 1:30min
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 21:30lawine schrieb:die Vergewaltigung ist ein "eigenständiges" Strafdelikt, lt. Saschen "wird man sich,... aber das ist ein anderer juristischer Boden, damit auseinander setzen müssen in wie weit die Vergewaltigungsvorwürfe ..zum Nachteil Peggys überhaupt haltbar sind, oder diese eben auch wie die Mordvorwürfe zu entkräften sind--im GESONDERTEN Verfahren"Das Vergewaltigung ein eigenständiges Strafdelikt ist, ist klar, aber deshalb werden darüber nicht unterschiedliche Verfahren geführt. Nach Ihrer Ansicht dürften auch nie in einem Verfahren die beiden unteschiedlichen juristischen Böden vereint werden. Wie dieser Fall offensichtlich macht, ist das Gegenteil der Fall. Es ist auch juristisch sinnvoll, da die Strafe nicht als Summe der Strafen für Einzeldelikte gilt, sondern es wird eine fallspezifische Strafe ausgeurteilt, welche meist geringer ist, als die Summe der Strafen für die Einzeldelikte.
Ein WAA muss das Gericht natürlich nicht vorschlagen, das ist eine fehlerhafte Einschätzung von Frau Röder (man sollte mir die manchmal bis falsche Schreibweise von Frau Röder nachsehen, da ich ein Vorgesetzter von mir mal Rödel hieß, da komme ich immer mit durcheinander). Hier hätte die bestmögliche Aufklärung u.U. vermutlich gereicht.
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 21:40lawine schrieb:ja echt gute Nacht, wenn deutsche Gerichte die Gesetzeslage dem jeweiligen IQ eines Angeklagten anpassen müssenNein, es geht hier um die Auslegung der Gesetze, die ureigenste Aufgabe von Richtern. Gesetze haben in der Regel viel Interpretationsspielraum, gerade das ermöglicht es Richter einem speziellen Fall ausreichend Gerecht zu werden. Wären die Gesetze nicht Auslegens fähig, könnten gewiefte Menschen die Gesetze leicht umgehen. Sie sollte froh sein, dass dem nicht so ist.
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 21:41JosefK1914 schrieb:das ist eine fehlerhafte Einschätzung von Frau Röder (man sollte mir die manchmal bis falsche Schreibweise von Frau Röder nachsehen, da ich ein Vorgesetzter von mir mal Rödel hieß, da komme ich immer mit durcheinander)es wird und wird nicht besser :o
JosefK1914 schrieb:es geht hier um die Auslegung der Gesetze, die ureigenste Aufgabe von Richtern. Gesetze haben in der Regel viel Interpretationsspielraumgenau das wurde gemacht -UK kam in die forensische Psychiatrie statt in die JVA
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 22:15@lawine
Bitte nicht wieder so viele Beiträge hintereinander, sonst bekommen wir wieder Ärger. ;)
Ich bin mal echt gespannt, wie es jetzt weitergeht, wo die bisherigen Tatverdächtigen nicht mehr verdächtigt werden.
Bitte nicht wieder so viele Beiträge hintereinander, sonst bekommen wir wieder Ärger. ;)
Ich bin mal echt gespannt, wie es jetzt weitergeht, wo die bisherigen Tatverdächtigen nicht mehr verdächtigt werden.
Peggy Knobloch
26.02.2015 um 22:57Blondi23 schrieb:Ich bin mal echt gespannt, wie es jetzt weitergeht, wo die bisherigen Tatverdächtigen nicht mehr verdächtigt werden.Was meinen Sie wie es weiter gehen soll?
Es wurden nur die Ermittlungen gegen sie eingestellt. Das bedeutet nicht, dass sie nicht mehr zu dem Kreis der Verdächtigen zählen, den feinen Unterschied sollte man schon beachten. Die Einstellung sagt nur aus, dass nach aktueller Lage keine der Möglichkeiten einen hinreichenden Tatverdacht besitzt, die Voraussetzung für ein Verfahren.