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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:22
@VomWinde
Ja, das stammt von Kröber. Um sich die Wertlosigkeit seiner Gutachten klar zu machen braucht man sich nur mal sein Gutachten zu Mollath anzusehen.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:23
@Blondi23
TeWenn man eine solche Dynamik versteht, dann weiß man nämlich, dass auch Mitläufer gibt, die aus Angst, selbst Opfer zu werden, den Mund halten, insgeheim aber anders denken. ;)
xt
das waren deine Worte.
Diese Gruppe ist aber nicht jene, die diffamiert und verstößt!!!
Von daher sei sie ausgespart, denn sie haben ein Recht darauf sich herauszuhalten, es sei denn sie vertuschen mit durch ihr eigenes Verhalten in der Vergangenheit.
Ist das nun so schwer?
Du, du würdest dich wundern was ich alles verstehe..aber gut...ich schweige auch lol

Bin auch weg...muß mal ne andere Handtasche noch finden.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:26
tut mir leid das zu sagen, aber dieser Mollath, naja, da sag ich nichts dazu. Ich finde sein Gutachten nicht Wertlos, gut , wenn es gegen einen Spricht... muss man das ja sagen.
Denn so wie Ulvi sich gibt, im Fernseh auf Bilder in Interview scheint der Kröber in diesem Fall aber recht zu haben


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:31
@atlasman
Kröber ging anhand der ihm vorliegenden vollständigen Krankenakten von einer folgenlos ausgeheilten Hirnhautentzündung aus. Seine Expertise so wegzuwischen ist zu einfach.
Zumal mehrere weitere Gutachter Ulvi K. gemacht wurden und keines von einer schweren geistigen Behinderung ausgeht.
Dazu verweise ich auf meine eigene Zusammenstellung: Beitrag von jaska (Seite 2.452)

Das, was Du zitierst, ist aus einem Wiki, das generell Partei ergreift und an dem Frau Rödel mitwirkt. Eine objektive Darstellung wirst Du hier kaum finden.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:35
/dateien/79175,1419935724,Ulvi Kulac Schwb-AusweisDann ist dies bestimmt eine Fälschung
Ulvi Kulac Schwb Ausweis


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:47
@atlasman
Natürlich ist dieser Ausweis echt. Nur sind Behinderungen sehr individuell.
Du gehst von einer Behinderung aus, die es nicht erlaubt, zu planen und raffiniert zu sein, so dass sämtliche Vorwürfe nicht stimmen können.
Die Gutachter sehen das anders.

Wie wäre es denn übrigens mit der Beantwortung der Frage, wie Du die vielen Kinder in Deiner Argumentation unterbringst, die missbraucht wurden?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:47
@atlasman
ups, da steht, dass bei UK die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung besteht.
wie konnte man ihn angesichts dieses Ausweises allein trampen lassen , damit er Kneipen aufsuchen kann um sich zu betrinken?
wie konnte man ihn mit Kindern allein lassen?


entweder ein fatales Fehlverhalten, in erster Linie seiner Eltern.
oder aber die Behinderung war/ist nicht so schlimm, wie man es uns glauben machen will.



es kann gut sein, dass Kröbers Gutachten stimmt und UK Hirnhautentzündung folgenlos ausgeheilt ist. seine geistige Minderbegabung könnte angeboren sein!


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:50
@lawine
Vielleicht hast du recht. Als Grad ist B eingetragen. Ich weiß nicht was das präzise bedeutet, nicht mein Gebiet. Vielleicht kannst du das ja aufklären.

Hauptsächlich ging es ja darum den Unfug von der Lernbehinderung zu widerlegen.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:51
@atlasman kannst du im Schwerbehinderten Recht nachlesen. Merkzeichen B:
B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson des schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr.

Das gilt auch, wenn die schwerbehinderte Person selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.

Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Dies liegt in der Regel vor, wenn regelmäßig fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt benötigt wird. Das gilt auch, wenn Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (zum Beispiel schwere Seh- oder Hörbehinderung, schwere Anfallsleiden, geistige Behinderung) erforderlich sind.



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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:54
ein geistig Schwerbehinderter, der sich im Straßenverkehr allein nicht zurecht findet, bekommt Merkzeichen B.

UK konnte allein durch die Gegend trampen, wurde mit Aufträgen von seinen Eltern durchs Dorf geschickt. Alles kein Hinweis darauf, dass ihm das Merkzeichen überhaupt zugestanden hätte.
oder aber, dass ihm das Merkzeichen zugestanden hätte, sein Umfeld ihn aber nicht seiner Behinderung entsprechend behandelt und gefördert hat.

in beiden Fällen liegt Fehlverhalten seiner Familie vor.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:55
aber der Ausweis wurde doch nach Jahren erst kurz vor dem WAV beantragt oder nicht? Denn hatte er ja noch nicht als Peggy verschwand


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:56
ich kenne jemanden der hat auch so einen Ausweis, aber der ist nicht schwer geistig behindert, er kann nur schlecht laufen, wegen seine Bandscheiben, und Gelenke, da er stark übergewichtig ist


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 11:59
@VomWinde
Worauf willst du hinaus? Daß er vorher gesund war und erst in der Psychiatrie zum Schwerbehinderten wurde?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:02
ich will darauf hinaus, das diese Schwerbehinderung doch gut angekommen ist beim WAV, wie soll er das und das den gemacht haben, er ist ja schwertsbehindert etc etc.
Dieser Ausweis diente nur dazu für das WAV.
Den wie du schon schriebst, bevor der Ausweis ausgestellt wurde, konnte er alles, trampen, kneipe aushelfen, Drogen und Alkohol nehmen. Kinder missbrauchen....


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:13
@Vom Winde schrieb:
Zitat von VomWindeVomWinde schrieb:aber der Ausweis wurde doch nach Jahren erst kurz vor dem WAV beantragt oder nicht?
Der abgebildete Schwerbehindertenausweis trägt als Ausstellungsdatum den 19.10.2006, er wurde somit nicht kurz vor dem WAV beantragt.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:15
Zitat von VomWindeVomWinde schrieb:ich kenne jemanden der hat auch so einen Ausweis, aber der ist nicht schwer geistig behindert, er kann nur schlecht laufen, wegen seine Bandscheiben, und Gelenke, da er stark übergewichtig ist
Hier legst du den Verdacht nahe, es könnten auch körperliche Gründe für die Schwerbehinderung vorliegen, widerlegst dich im nächsten Beitrag bereits selbst.
Zitat von VomWindeVomWinde schrieb:ich will darauf hinaus, das diese Schwerbehinderung doch gut angekommen ist beim WAV, wie soll er das und das den gemacht haben, er ist ja schwertsbehindert etc etc.
Dieser Ausweis diente nur dazu für das WAV.
Der Ausweis ist von 2006, Jahre bevor es zum WAV gekommen ist.
Zitat von VomWindeVomWinde schrieb:Den wie du schon schriebst, bevor der Ausweis ausgestellt wurde, konnte er alles, trampen, kneipe aushelfen, Drogen und Alkohol nehmen. Kinder missbrauchen....
Das habe ich nie geschrieben, leg mir bitte nichts in den Mund.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:22
@ all
Vielleicht wichtig zu erfahren ob es Taktik war aber vielleicht auch müssig.
Denn:
Schwerbehindertenausweise werden auch Routinemässig gestellt von Betreuern oder Heimleitern oder oder.
Wenn eine Diagnose (und sei sie auch zweifelhaft oder durchaus anfechtbar) vorliegt, dann geht man davon aus und das Ding kann beantragt werden. Ob in der Zukunft eine Diagnose erfolgreich angefechtet wird interessiert dann keinen mehr.
Auch Opfer von Gewalt können einen Antrag stellen.
Die einen bekommen ihn schneller die anderen weniger oder garnicht.
Es spielen natürlich auch Gutachten und Namen und Verbindungen eine Rolle.

Ich würde mich nicht so daran aufhängen.
Oft wird das Ding sogar routinemässig beantragt, damit die betreuenden Personen umsonst mitfahren können.
In der heutigen Zeit leben wir leider so, daß unser Betreuungssystem soetwas als "positive" Begleiterscheinung deklariert. Traurig aber wahr.

Also ein weites Gebiet wo alles oder nichts ist möglich.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:29
@Bravoo
Da kann ich dir nur zustimmen. Gerade wenn jemand berentet ist, wir das B gerne vergeben.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:29
Was meint ihr wieviele Hartzler oder Rentner mit Grundsicherung diesen Antrag stellen um wenigstens freie Fahrt zu bekommen....das ist doch wie Glückspiel heutzutage.
Unfassbar wie Blüm mitgeholfen hat in unserem Land alles zu regeln und dann die Arme ausbreitet und sagt" zwischen Heim und Wohnung ist ja noch ganz viel, das Betreuungsgesetz war ja nur der erste schritt"

Hammer, ich nenn es Raubbau...lol


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:34
Die Beantragung eines solchen Dokumentes ist übrigens auch die erste Vorraussetzung wenn es um feste Berentung geht bei Teilzeitrenten...da fasse ich mcih doch an den Kopf und sage wo leben wir.


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