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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:40
@Bravoo
Zitat von BravooBravoo schrieb:Die Beantragung eines solchen Dokumentes ist übrigens auch die erste Vorraussetzung wenn es um feste Berentung geht bei Teilzeitrenten...da fasse ich mcih doch an den Kopf und sage wo leben wir.
Wie meinst Du das, kapier ich jetzt nicht?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:47
@stupormundi
Wenn ich auf Zeit berentet bin und einen Antrag auf feste Berentung stellen will, ist die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises Vorraussetzung.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:54
@Bravoo

Also ich kann nichts darüber finden, dass eine Dauerrente nicht auch ohne
Schwerbehindertenausweis gewährt werden kann, woraus schließt Du das?
Und wenn, warum greifst Du Dir deswegen an den Kopf, was wäre daran jetzt so schlimm?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 12:58
Das hat doch jetzt alles nichts mit Ulvi zu tun. Lasst uns mal festhalten:
Der Eintrag B berechtigt eine Begleitperson zur kostenlosen Mitfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln.
lawine schließt daraus:
Zitat von lawinelawine schrieb:ups, da steht, dass bei UK die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung besteht.
wie konnte man ihn angesichts dieses Ausweises allein trampen lassen , damit er Kneipen aufsuchen kann um sich zu betrinken?
Dieser Eintrag bedeutet natürlich nicht, daß Ulvi immer und überall eine Begleitperson benötigt.
Aber eine Bahnfahrt in eine fremde Stadt zu einer fremden Adresse wird er vermutlich nicht alleine hinbekommen.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:04
Zitat von atlasmanatlasman schrieb:Dieser Eintrag bedeutet natürlich nicht, daß Ulvi immer und überall eine Begleitperson benötigt.
"Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen."


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:10
Zitat von emzemz schrieb:Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.
Das bezieht sich meiner Meinung nach nur auf öffentliche Verkehrsmittel.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:13
@atlasman
@emz

"Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt."

Steht so ausdrücklich im SGB VI, also wird demjenigen durchaus zugebilligt, auch alleine
unterwegs zu sein.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:14
Zitat von emzemz schrieb:Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.
Das ist natürlich so nicht richtig.

Der entsprechende Vermerk findet sich in der Regel auch bei Blinden. Diese schaffen es aber sehr häufig sich bei Stecken, welche sie ständig fahren, ohne fremde Hilfe ihren Weg zu finden. Wenn man hier die Ansicht mancher Forenteilnehmer vor Augen führt, sollte man diesen dieses bißchen an Selbstständigkeit auch noch nehmen, ein offensichtlicher Angriff auf die Würde dieser Menschen.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:17
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Steht so ausdrücklich im SGB VI, also wird demjenigen durchaus zugebilligt, auch alleine unterwegs zu sein.
Richtig, sonst wäre das SGB VI mit dem wichtigsten Artikel des GG (Artikel 1) nicht vereinbar.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:18
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das ist natürlich so nicht richtig.
Du wirst es nicht für möglich halten, aber ich bin tatsächlich in der Lage, diese wenigen Worte richtig von dem eingescannten Ausweis abzuschreiben.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:21
Zitat von emzemz schrieb:Du wirst es nicht für möglich halten, aber ich bin tatsächlich in der Lage, diese wenigen Worte richtig von dem eingescannten Ausweis abzuschreiben.
Das traue ich Ihnen zu, nur stehen in den Ausweisen eben nicht alles drin, sonst kann man gleich die SGBs dranheften, etwas aufwendig oder? Der gesunde Menschenverstand sollte da einem auch hilflich sein, das richtig zu interpretieren.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:22
@JosefK1914

...es muss "Nicht vereinbar" heißen....

@emz

Du gehst von der falschen Seite an die Sache ran, so ein Ausweis soll dem
Besitzer gewisse Vorrechte einbringen, welche die negativen Folgen seiner Behinderung
abmildern sollen, das ist der Sinn der Sozialgesetzgebung.
Er soll nicht dazu da sein, irgendwelche Einschränkungen über die Bewegungsfreiheit zu treffen.

Es heißt also er DARF ständig eine Begleitperson bei sich haben, welche dann eben z.B. kostenlos mit ihm Zugfahren kann, aber er MUSS nicht.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:26
@JosefK1914
@emz
@atlasman

Um jetzt den Bogen zu Ulvi wieder zu bekommen, das Vorliegen des
Ausweises mit dem "B" alleine lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, ob und dass
es unverantwortlich war, Ulvi alleine in Lichtenberg und Umgebung
unterwegs sein zu lassen.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:26
Unter Berücksichtigung des Ausstellungsdatums von 2006 ist diese Diskussion sehr zielführend.

U.K hätte also, nach Meinung von atlasmann, im Jahr 2006 oder später eine Reise in fremde Gefilde antreten können, aber natürlich nur mit Begleitperson.
Und heute, nach dem WAV und dem Wegfall des Mordvorwurfs, darf er an Weihnachten nicht einmal für ein paar Stunden zu seinen Eltern. Vielleicht hat man keine Begleitperson gefunden.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:28
@Grantler
Zitat von GrantlerGrantler schrieb:U.K hätte also, nach Meinung von atlasmann, im Jahr 2006 oder später eine Reise in fremde Gefilde antreten können, aber natürlich nur mit Begleitperson.
Und heute, nach dem WAV und dem Wegfall des Mordvorwurfs, darf er an Weihnachten nicht einmal für ein paar Stunden zu seinen Eltern. Vielleicht hat man keine Begleitperson gefunden.
Sorry, aber das ist jetzt einfach nur Unfug und völlig am Thema vorbei...........


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:28
@JosefK1914

Ich habe nicht interpretiert, ich habe zitiert.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:30
@stupormundi
Ganz genau...


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:31
@Grantler

Schön dass Du es verstanden hast
hätte mich sonst auch etwas verwundert.


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:34
@emz
Du hast auf meinen Beitrag
Zitat von atlasmanatlasman schrieb:Dieser Eintrag bedeutet natürlich nicht, daß Ulvi immer und überall eine Begleitperson benötigt
erwidert
Zitat von emzemz schrieb:"Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen."
Wenn das kein Widerspruch sein soll, was dann?


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Peggy Knobloch

30.12.2014 um 13:34
@stupormundi
Ja, ich habe es verstanden, aber Du anscheinend nicht.
Es ist zumindest schön, dass ich es geschafft habe, diese, in Bezug auf den Thread-Titel, sinnfreie Disskussion zu unterbrechen.


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