Peggy Knobloch
15.10.2014 um 15:46lawine schrieb:die Tathergangshypothes ähnelt dem, was UK mit einer auffallenden Konstanz von Anfang an ausgesagt hat.Zu bedenken ist, dass es diese Tathypothese erstellt wurde, BEVOR Herr Kulac die Geschichte zum Besten gegeben hat und interessanterweise auch noch VOR der Zeugenaussage, wonach angeblich Herr Kulac auf der Bank gesehen worden ist. Und das interessante, diese Zeugin hat in der ersten Einvernahme nichts derartiges behauptet und behauptet dann nach 1 Jahr so etwas.
Was für Indizien hat es eigentlich zum Zeitpunkt der Tathypothese gegeben, die darauf schließen lassen, dass Peggy nicht nachhause weiter gegangen ist, sondern zur Bank hin abgebogen ist? Soviel ich weiß keinen Einzigen, vielmehr gab es eine Zeugensichtung, dass Peggy diese Abzweigung eben nicht benutzt hat, es war von Anfang an ein Hirngespinst der Ermittler ohne wirkliche Grundlage.
Psychologisch interessant wäre es beispielsweise auch, dass der Tathypothesen-Schreiber aus allen Wolken gefallen ist, als ihm das vor Gericht gesagt wurde. Selbst der Tathypothesen-Schreiber war einer (Selbst-)suggestion erlegen.
@jaska
Ich dachte das Thema wäre erledigt und jetzt wärmen Sie es wieder auf?
Also scheint das Thema doch zu diesem Thread zu gehören, dass sollten Sie dann Leute wie @Frau.N.Zimmer vielleicht auch mal darlegen.
Ich hoffe nicht, dass Sie meinen, dass es richtig sei, wenn jemand zu Unrecht verurteilt wird, nur weil der Anwalt angeblich versagt hat.
Denn so einfach kann man es sich in Deutschland nicht machen. Hier hat die StA und das Gericht einen ganz anderen Auftrag. Es heißt ja daher immer, dass die StA die neutralste Instanz ist.
Und natürlich ist der Anwalt auch noch Schuld, dass dem Gutachter und dem Gericht die Tathypothese nicht vorgelegt wurde.
Wesentlich ist hier doch, dass auch der Staat (ich meine hier jetzt Ermittler, Gutachter Richter u.s.w) aus solchen Fällen etwas lernen sollte. Wer her die Hauptschuld trägt, ist bei dieser Frage vollkommen ohne Belang.