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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.02.2015 um 07:08
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wohl kaum.

Was für den einen nachweislich ist, ist für den anderen das noch lange nicht. Hier prallen vermutlich unterschiedliche Ansichten zusammen (Man darf nicht vergessen, auch die sogenannte gerichtliche Feststelung ist nur eine Ansicht). Solange hier ein Recht eines anderen nicht verletzt wird, muss man so etwas eben wegen dem hohen Gut der Meinungsfreiheit dulden. Ich sehe hier nicht, dass das Recht von jemandem verletzt wird.
Bitte? Es ist doch keine " Meinung" wenn man behauptet die Täter sind uns
nachweislich bekannt
und " wir haben Beweise". Es ist eine Tatsachenbehauptung!
Lies doch einfach was @DOKTORWHO auf meine Frage an ihn, zu diesem Thema geschrieben hat, das ist sehr hilfreich.


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 07:33
@Frau.N.Zimmer

Sie haben meinen Beitrag nur zum Teil gelesen gelesen.

Auch der Ausspruch, wir haben Beweise, ist nur eine Ansicht. Solche Ansichten findet man sehr häufig bei Laien. Wenn dann Richter darauf schauen, lösen die sich im Nichts auf. Eine Tatsachenbehauptung mag es vielleicht sein, aber das spielt hier keine Rolle, denn ich sehe es jedoch nicht, dass hier Rechte anderer angegriffen werden und das müsste zusätzlich erfüllt sein, ehe ein Anspruch auf Unterlassung entsteht.

Es gibt hier aus meiner Sicht jedenfalls niemanden, der einen solchen Anspruch hat, können Sie jemanden da bezeichnen?


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 08:19
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Es gibt hier aus meiner Sicht jedenfalls niemanden, der einen solchen Anspruch hat, können Sie jemanden da bezeichnen?
Peggy Knobloch z.B. und alle Menschen die Interesse daran haben, dass ein Täter einer
sehr schweren Straftat
juristisch verfolgt wird.
Da es auch um Kindesmissbrauch geht Liegt sehr wohl öffentliches Interesse vor! Oder ist es ihnen egal wenn ein Mörder oder Kindesmissbraucher unbehelligt weitermachen kann? Obwohl der Täter anscheinend einer Gruppe von Menschen nachweislich bekannt ist und weitere Straftaten verhindert werden könnten.


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 08:29
Wie gesagt, es ist anzunehmen, dass diese angeblichen Beweise dem Gericht schon im WAV vorgtragen wurde. Diese nicht vorzutragen wäre ein grober Fehler des Anwalts. Dies kann schriftlich oder auch in der Verhandlung selber erfolgen. Ich persönlich gehe davon aus, dass dies daher erfolgt ist.

Wenn dies erfolgt ist und das können weder Sie oder ich WISSEN, dann läuft Ihre Ansicht ins Leere.

Und es ging bei unserem letzten Dialog ja nur um die Meinungsfreiheit, nicht um u.U. andere Pflichten eines Bürgers, das muss man trennen.

Durch die Meinungsäußerung als solche wird aus meiner Sicht keine Rechte anderer verletzt.


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 10:35
Und die nächsten Folgen:


Behördenstress, 27. Februar 2015
http://behoerdenstress13.com/2015/02/27/das-juristische-tagebuch-folge-1-bis-5-der-ulvi-unterstutzergruppe-im-fall-ulvi-kulac-peggy-knobloch/ (Archiv-Version vom 23.04.2015)
Folge 4:
Wussten Sie schon, dass Ulvi ohne Rücksicht auf seine geistige Behinderung 15 stundenlange Vernehmungen ohne jeglichen Rechtsbeistand über sich ergehen lassen musste!


Folge 5:
Wussten Sie schon, dass ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Hofer Beamte 2007 eingestellt wurde? Das Gericht war überzeugt, dass Ulvi sich einen erlittenen tätlichen Angriff durch diese nur ausgedacht habe! Im Wiederaufnahmeverfahren erklärt jedoch der damalige Ermittlungsrichter, dass die Aussagen von Ulvi sehr glaubwürdig waren und er der Meinung ist, dass es tatsächlich so passiert ist!!!



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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 12:21
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Und es ging bei unserem letzten Dialog ja nur um die Meinungsfreiheit, nicht um u.U. andere Pflichten eines Bürgers, das muss man trennen.
Sorry, aber mir ging es nie um die Meinungsfreiheit, das war Dein Thema. :D Einfach mal genauer lesen bevor man antwortet ;)


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 16:16
Zurück auf Null hat keinen Sinn, denn die Zeugenaussagen werden nachgewiesenermaßen nicht besser mit der Zeit ...
Wozu sollen Protokolle und Aktenvermerke angelegt werden? Wofür gibt es Haupt- und Nebenakten?
Wenn man derzeit keine konkrete Handhabe auf der Suche nach dem Täter hat, wäre es durchaus
sinnvoll, diese Akten durchzuarbeiten. Bei Unklarheiten und offenen Fragen hätte man ja die Möglichkeit,
die involvierten Personen anzuhören.

Nur mal so zwei Beispiele, die hier angeführt wurden:

Zu dem Mann, der am Tag des Verschwindens mit dem Taxi vorfuhr: Es wird sich doch eine der
beiden Mietparteien des "Blauen Hauses" daran erinnern, zu wem er kam, wer er war und was er
wollte - schon allein der schwerwiegenden Bedeutung dieses Datums wegen wird man sich selbst
an unwesentlichere Kleinigkeiten erinnern.

Zu der Verabreichung eines Medikaments an Peggy wird das aus den Krankenakten des Kindes
hervorgehen, wenn bei dem Arzt inzwischen Gedächtnislücken aufgetreten sein sollten. Ich kann
mir nicht vorstellen, dass aufgrund der Brisanz des Falles und der zeitlichen Nähe die Unterlagen
entsorgt worden sind. Die Mutter allerdings wird sich mit Bestimmtheit daran erinnern, was dem
Kind verschrieben und verabreicht wurde.

Also, Akten wälzen und nachfragen; wird sich doch wohl jemand dafür zuständig und in der Lage
fühlen.


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 16:26
Bei Helmbrechts /ein Ort ca. 25km südlich Lichtenberg/ hatte ein glaubwürdiger Zeuge am 10.Mai 2001 gegen 18.30h eine Kinderleiche im Wald liegen gesehen. Bei dem Eintreffen der Polizei gegen 19.15h war die verschwunden.
Und was ist, wenn es garkeine "Leiche" war, sondern ein Kind unter Drogen?
Vielleicht hätte der Zeuge mal nähertreten und auf Vitalfunktion überprüfen sollen.
Nee, und das Kind fiel nicht vom Himmel - nur mal um entsprechenden Bemerkungen
vorzubeugen. Vielleicht wurde es schon eine Weile getragen, allmählich doch etwas
schwer - und dann kommt da auch noch ein einsamer Wanderer entgegen und
bevor man sich ins Dickicht schlägt, legt man den kleinen Ballast ab. Und hat auch
noch das Glück, an jemanden zu geraten, der sich nicht vergewissert, sondern
kopflos nach Hause rennt. Dass dann nach fast einer Stunde, als die Polizei auftauchte,
von dem Kind nix mehr zu sehen war, ist erklärlich.


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 16:45
Buch: "Der Fall Peggy", Seite 22

Fr. K. gab an, dass der Schulranzen, der Kinderlaptop und Peggy´s Nachthemd fehle...
https://www.allmystery.de/themen/km79175-796#id10025714
Und nochmal für die, die sich immer wieder über die fehlenden Utensilien mokieren:
Bezweifelt hier jemand die Aussagen der Mutter?


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 17:44
@Frau.N.Zimmer

Da kann ich Ihnen auf die Sprünge helfen:
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Denn es wird ja bis heute von Beweisen UND den nachweislichen" tatsächlichen Tätern" gesprochen, wenn jemals geprüft wurde und die Beweise nicht ausreichten müsste man dies doch unterlassen.
Dies war der ursprunglich Beitrag, Ergebnis, aus meiner Sicht müssen sie aus rechtlichen Gründen eben nicht, da eben keine Rechte verletzt werden. Und man darf eben auch anderer Ansicht sein als Richter und das auch verkünden.


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 18:12
@Frau.N.Zimmer

Ich kann auch nicht hingehen und meinen Nachbarn dauernd einer Straftat bezichtigen und behaupten, dass ich Beweise für eine solche Straftat hätte. Wenn sowas rechtmäßig wäre, dann würden ja dauernd irgendwelche Leute als Täter bezichtigt und kämen damit durch. Nur besteht auch die Möglichkeit, jemanden wegen Verleumdung, Rufmord etc. anzuzeigen. Da ich juristischer Laie bin und mich dementsprechend nicht mit solchen Aspekten auskenne, verweise ich einfach mal auf kompetente User, die das Ganze für den Laien verständlich machen können. Vielleicht mag es mir ja jemand erklären. ;)


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 18:32
@Blondi23
du kannst keinen wg Rufmord anzeigen - es gibt den Tatbestand gar nicht.
es gibt: Beleidigung, üble Nachrede Verleumdung und falsche Verdächtigung


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 18:36
@lawine

Gut, dann fällt das eben unter Verleumdung, die man zur Anzeige bringen kann.
Auch wenn es vielleicht kein Tatbestand ist, verletzt Rufschädigung die Persönlichkeitsrechte. Dann wird wahrscheinlich die Anzeige unter einer anderen Bezeichnung aufgenommen, aber der Sinn dahinter ist ja noch vorhanden.

Vgl. dazu: http://www.medienrechts-kanzlei.de/sites/ruf-presse.html (Archiv-Version vom 18.04.2015)


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 18:59
zur Anzeige kann diese Delikte jeder bringen :) , bringt aber nix
bei allen handelt es sich um sogenannte Antragsdelikte, d.h. einen StrafANTRAG kann nur die "geschädigte" Person stellen.

bei den sogenannten "wahren Tätern" handelt es sich um keine juristische Person, wer sollte da Strafantrag stellen?


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 19:03
@lawine

Ich beziehe mich da mal auf den Beitrag von @Frau.N.Zimmer
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Denn es wird ja bis heute von Beweisen UND den nachweislichen" tatsächlichen Tätern" gesprochen, wenn jemals geprüft wurde und die Beweise nicht ausreichten müsste man dies doch unterlassen.



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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 21:17
@Blondi23
Aus den Behauptungen kann man nicht auf eine bestimmte Person schließen. Es werden eben nicht die Nachbarn o.ä. sondern eine oder mehrere nicht auzumachende Personen beschuldigt. Da diese eben nicht auszumachen sind, wird niemand in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, was für eine Unterlassungsanspruch jedoch notwendig wäre.


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 21:29
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Im-Fall-Peggy-gibt-es-keine-Verdaechtigen-mehr;art2388,3907054
Im "Fall Peggy" sind die Ermittlungen gegen alle drei verbliebenen Verdächtigen eingestellt worden
Na da heißt es, weiter suchen. Obwohl ja "die drei" auch nicht gerade ein im Wind schwebendes Rosenblatt sind ;) Aber das wird ja anderweitig geklärt bzw. geprüft.
Ganz eingestellt werden die Ermittlungen auch jetzt nicht. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth erläuterte, dass sie das Ermittlungsverfahren gegen unbekannt weiterführen wird. Die wenigen noch offenen Spuren würden ebenso geprüft wie neu eingehende Hinweise.
Das ist ja schon mal was. Wenigstens wird nicht aufgegeben.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 21:55
@Dumas

Ich bin auch echt gespannt, was jetzt folgt. Natürlich wäre auch ein Blick auf die weitere Entwicklung im Bezug auf das Verfahren gegen H.E. sehr interessant, aber darüber wird man wohl nichts großartig erfahren.


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 22:00
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Natürlich wäre auch ein Blick auf die weitere Entwicklung im Bezug auf das Verfahren gegen H.E. sehr interessant, aber darüber wird man wohl nichts großartig erfahren.
Stimmt @Blondi23 Über dieses "Rosenblatt" hört bzw. liest man so gut wie gar nichts. Weshalb eigentlich nicht? Weil er nicht geistig behindert ist oder weil es ein Fall von vielen ist? Hm...

Na ja, ist ja nicht Gegenstand hier. Gleich kommt wieder Schimpfe, dass wir abtrifften :D

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

27.02.2015 um 22:02
@Dumas

;)
Ich weiß es nicht. Zahlreiche Fälle werden nicht so ausführlich in den Medien thematisiert. Vielleicht in der regionalen Presse, aber die lese ich ja nicht, weil ich nicht aus der Region komme bzw. nicht dort lebe.

Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen, der dort lebt.


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