Peggy Knobloch
27.02.2015 um 07:08@JosefK1914
Lies doch einfach was @DOKTORWHO auf meine Frage an ihn, zu diesem Thema geschrieben hat, das ist sehr hilfreich.
JosefK1914 schrieb:Wohl kaum.Bitte? Es ist doch keine " Meinung" wenn man behauptet die Täter sind uns
Was für den einen nachweislich ist, ist für den anderen das noch lange nicht. Hier prallen vermutlich unterschiedliche Ansichten zusammen (Man darf nicht vergessen, auch die sogenannte gerichtliche Feststelung ist nur eine Ansicht). Solange hier ein Recht eines anderen nicht verletzt wird, muss man so etwas eben wegen dem hohen Gut der Meinungsfreiheit dulden. Ich sehe hier nicht, dass das Recht von jemandem verletzt wird.
nachweislich bekanntund " wir haben Beweise". Es ist eine Tatsachenbehauptung!
Lies doch einfach was @DOKTORWHO auf meine Frage an ihn, zu diesem Thema geschrieben hat, das ist sehr hilfreich.