@Tussinelda Ich kapiere Deinen Beitrag nicht.
Ulvi K. wusste sehr wohl, dass er Kinder nicht belästigen durfte. Das zeigt sich schon daran, dass er Opfer und Situationen suchte, wo er möglichst nicht erwischt werden würde. Und als er doch mal überrascht wurde, zog er sich selbst sofort an. Desweiteren drohte er den Kindern mit Gewalt und mit Einsperren im dunklen Keller.
Er wußte das also. Wobei es wahrscheinlich eher um ihn selbst ging, er fürchtete negative Folgen für sich. Was das Ganze mit den Kindern machte konnte er nicht überblicken und sich selbst hatte er nicht im Griff. Deshalb die Schuldunfähigkeit in diesem Punkt.
Wenn Du das anders interpretierst, dann leg das doch mal dar. Oder sag genau, was ich aus Deiner Sicht falsch darstelle.
Tussinelda schrieb:Aber mir unterstellen, ich würde "reinwaschen"
Da beziehe ich mich hierauf:
Tussinelda schrieb:ja, das verstehe ich, dass er sich bewusst war, kein Kind töten zu dürfen, aber das Motiv hätte doch dann in Frage gestellt werden müssen.......aber wichtiger ist, das offenbar einige Spuren oder Zeugenaussagen allein aufgrund von Ulvis Geständnis als nicht relevant oder unglaubwürdig eingestuft wurden und denen dann ja auch nicht entsprechend nachgegangen wurde
Und DAS ist beste BI-Argumentation. Was sollte allein aufgrund von seinem Geständnis als nicht relevant eingestuft worden sein? Da haben die Ermittler 1,5 Jahre ermittelt, u.a. weil sie Ulvi K. nichts geglaubt haben, und dann wird sein Geständnis entscheidend für die Einstufung von anderen Spuren, denen nun nicht mehr nachgegangen wurde? Da hätte ich echt gerne mal ganz konkrete Beispiele.
Und wenn das Mordgeständnis nicht stimmt (genaugenommen: nicht auszuschliessen ist, dass es vorgegeben war), dann kann das Motiv auch nicht wahr sein? Damit auch keine Vergewaltigung? Keine Übergriffe? Alles eine große Verschwörung?
Tut mir leid, für diese Art der Reinwaschung hab ich nichts übrig. Wenn das nicht Dein Ziel gewesen ist, dann verleitete mich wohl die Kongruenz der Argumentation zu dieser Annahme.