@Erdmännchen Erdmännchen schrieb:Och nö. Also, eine Antwort auf die Frage, ob ich den Aussageverlauf so richtig verstanden habe - jedenfalls den Informationen zufolge, die dir vorliegen - wäre in jedem Fall leicht und ohne großen Zeitaufwand möglich.
Wie bitte, soll ich wissen, wie und ob Du irgendetwas verstehst?
Denn grundsätzlich scheinst Du verstehen zu wollen, was du möchtest.
Schon unser erster Kanzler pflegte zu sagen: „Bei allem, was man sagt, kommt es gar nicht darauf an, wie die Dinge wirklich sind, sondern darauf, was Böswillige daraus machen“.
Aber trotzdem - ganz herzlichen Dank für diese deutliche Demonstration, was von deiner Intention und deinen "Beiträgen zur Wahrheitsfindung" hier im Forum tatsächlich zu halten ist :-) !
Ehrlich gesagt, ich hatte schon so eine Ahnung, dass Hörteissenior sich möglicherweise um eine Antwort herumdrücken wolle… daher noch mal mein deutlicher Hinweis. Ansonsten hätte er es ja vielleicht auch durch Zufall einfach „überlesen“ können, soll ja vorkommen…
Hättest du meinen ersten Post gelesen – und verstanden, würdest du nicht so einen Schmarrn schreiben. Zu keinem Zeitpunkt habe ich geäußert, dass ich dir oder jemand anderem Fragen nach seiner Wahl beantworten werde.
Damit Du es noch einmal verinnerlichen kannst, ganz allein für dich die Wiederholung:
>> Ich werde dem Bedürfnis, gelegentlich etwas richtig zu stellen, je nach meinen zeitlichen Möglichkeiten nachkommen, dies auch belegen und hoffe, damit etwas zur Wahrheitsfindung, auch in diesem Thread, beitragen zu können. <<
Die zeitlichen Möglichkeiten schätze ich ein und nicht Du. Ich entscheide auch, WAS ich berichtige und belege. Sicherlich stille ich einem (Berufs-)Provokateur nicht sein "Verlangen".
Meine letzte Antwort an dich.
@ramisha Zu deinen Fragen muss ich dir eine Pauschalantwort geben.
In diesem „Beweiskoffer“ ist möglicherweise eine Brotzeit oder ein "heißes" Getränk für Unterstützer.
Wäre etwas anderes drin (Beweise), hätte sie die bereits als Trumpf beim ersten WAV, spätestens zur Durchsetzung ihres geplanten zweiten WAV ausgespielt.
Was sollte auch drin sein? Peggys Aussage, dass gar nix war?
Die Aussagen der anderen Opfer, dass es ihnen Spass gemacht hat, missbraucht zu werden?
Wären „Beweise“ drin, selbst wenn sie es "Behauptet" hätte sie sich m.E. bereits nach § 295 StGB strafbar gemacht. Denn diesen „Beweisen“ würden auf jeden Fall – wie auch immer – irgendwelche strafbare Handlungen zugrunde liegen.
An §§ würden mir da 145d; 164; 275; 258 etc. des StGB einfallen.
Auch der „Taxigast“ ist offensichtlich nicht so relevant, wie G.R. tut.
Und NEIN! So großes „Vertrauen“ habe ich nicht genossen. Denn wer, wie G.R., einem Mitarbeiter/Mithelfer über Jahre belügt und benutzt, der muss darauf achten, dass er nicht zuviel an Wissen preisgibt.
Und NEIN! Mein „Hang“ geht nicht so weit, >>ohne Rücksicht auf Verluste<< auszupacken.
Als guter Kartler hält man immer Trümpfe zurück. Für den letzten, den sicheren Stich.