https://www.allmystery.de/themen/km79175-2653#id14181791
Für die geschilderte Vergewaltigung gibt es keine „Versionen“. Die blieb weitgehendst gleich.
Geändert hat sich das drumherum. Aber auch nur minimal.
1.
Ich fasse hier noch mal zusammen, wie ich den Verlauf der Vernehmungen und U.K.s jeweilige Aussagen dabei bisher verstanden habe:
• 09.05.01:
Kein Einräumen von sexuellen Handlungen vor/an P.K.
• 23.05.01: Einräumen von Onanieren vor P.K. und anderen Kindern;
keine Angabe, wann genau das stattgefunden haben soll (diese Version taucht im Urteil nicht mehr auf; hat sie sich also nicht bestätigt?)
• 29.08.01: Einräumen von sexuellen Handlungen vor/an(?) P.K. (mit oder ohne Geschlechtsverkehr? Zeitangabe?)
• 06.09.01 (nach der Festnahme): Einräumen von sexuellen Handlungen an P.K.
incl. Geschlechtsverkehr (Zeitangabe?)
• 18.09.01: Einräumen von sexuellen Handlungen an P.K.
incl. Geschlechtsverkehr (konkretisiert: „3 cm“) kurz vor P.K.s Verschwinden, aber
nicht am Donnerstag => seine Angaben werden von den vernehmenden Beamten angezweifelt
• ...
• Später (Urteilsversion): Durchführung von sexuellen Handlungen an P.K.
ohne Geschlechtsverkehr am Donnerstag vor P.K.s Verschwinden
Ist das so in etwa richtig?
Dazu hätte ich auch noch einige Fragen:
a) Was genau hat U.K. am 29.08.01 ausgesagt? Insbesondere: Sprach er von Geschlechtsverkehr mit P.K.? Und machte er eine Zeitangabe dazu? Wenn ja, welche?
b) Machte U.K. eine Zeitangabe zu der Schilderung vom 06.09.01? Wenn ja, welche?
c) Gab es nach dem 18.09.01 weitere Vernehmungen, in denen U.K. Angaben zu dieser Schilderung machte? Wenn ja, wann, und wie viele Vernehmungen dazu gab es? Und welche Angaben machte er jeweils?
2.
In diesem Thread wurden hier:
Beitrag von hawo (Seite 59) die im Urteil festgestellten Taten gepostet. Zu dem sex. Missbrauch an P.K. heißt es dort:
“Nunmehr forderte der Angeklagte Peggy auf, sie solle sich ausziehen. Nachdem sich Peggy im Schlafzimmer der Wohnung des Angeklagten ausgezogen hatte, zog sich auch der Angeklagte aus und setzte sich aufs Bett. Er hob Peggy mit beiden Händen auf seinen Schoß, wobei sie mit ihrem Rücken zum Angeklagten auf dessen Glied saß. Der Angeklagte bewegte nunmehr sein Becken auf und nieder, wobei sein erigiertes Glied zwischen den Gesäßbacken des Mädchens war.“
Auch hierzu einige Fragen:
a) Sind in dem verlinkten Beitrag die im Urteil festgestellten Taten komplett aufgeführt?
b) Ist die zitierte Schilderung die vollständige Urteilsversion? Oder gibt es dazu im Urteil an anderer Stelle noch zusätzliche Angaben?