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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

02.05.2015 um 00:37
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ich habe eine Bitte geäußert. geht das in Ordnung für dich? ansonsten melde meinen Beitrag
Dabei unterstellst Du aber, daß ich eine
Diskussion führen, oder eine bestimmte
Meinung teilen oder vorgeben würde,
was nicht stimmt.

Dir ist sicher entgangen, daß ich hier
in dem Thread kaum einen Beitrag
geschrieben habe, der einen solchen
Anranzer auch nur im Ansatz rechtfertigen
würde.

Edit:

@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:es gibt user, die einen jahrelang zurückliegenden Besuch der SK und ihres ehemaligen LEbensgefährten in der Türkei als verdächtig ansehen.
ob das auf dich zutrifft, weiß ich nicht
Dann lass auch bitte keine Äußerungen vom
Stapel, die das durch die Hintertür unterstellen.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 00:47
Zitat von lawinelawine schrieb:es ist für die Bewertung der Straftat völlig nebensächlich, ob das Kind losrannte, sich losriss,, stehenblieb, geschockt stehenblieb, schrie oder nicht schrie etc.... es macht keinen Unterschied. außer für Rö und ihre Jüngerschar. die leitet davon schon mal ab, dass die Kinder ja eigentlich Spaß gehabt hätten... Entscheidend ist der TÄTER und seine TAT samt Motivation!!!
Herrje nochmal.

Also.

Ja, die Erfüllung des Tatbestands des sex. Missbrauchs von Kindern ist selbstverständlich nicht davon abhängig, ob Gewalt ausgeübt wurde.

Ja, dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn eine Person von 14 Jahren oder älter an oder vor einer Person unter 14 Jahren sexuelle Handlungen durchführt.

Ja, auch dann, wenn es dabei zu keinerlei Berührungen kommt.

Ja, auch dann, wenn die Person unter 14 Jahren Spaß daran gehabt haben sollte.

Ja, auch dann, wenn die Person unter 14 Jahren zu solchen Handlungen aufgefordert haben sollte.

Und NEIN, etwas anderes habe ich auch nie behauptet.

Kann man das jetzt bitte einfach mal zur Kenntnis nehmen, statt sich hier wiederholt in haltlosen Unterstellungen zu ergehen?

Nichtsdestotrotz macht es juristisch aber selbstverständlich einen Unterschied, ob es bei einem sex. Missbrauch zu Gewaltanwendung kam, oder nicht. Wenn ja, kämen dann ja z.B. auch noch andere Delikte wie Körperverletzung oder sex. Nötigung in Frage. Und selbst wenn keine anderen Rechtsnormen zusätzlich verletzt wurden, muss das Gericht dennoch zur Ermittlung der Schwere der Schuld, die der Täter durch eine bestimmte Tat auf sich geladen hat, alle be- und entlastenden Umstände dieser Tat bewerten. Dazu gehört natürlich auch die Frage, ob Gewalt angewendet wurde, in welcher Form, etc.pp.. Und natürlich würde erwiesene Gewaltanwendung auch den Schweregrad der Schuld erhönen, und sich dementsprechend strafschärfend auswirken.

Dass diese Frage auch aus der persönlichen Sicht vieler, die hier so vehement behaupten, sie spiele gar keine Rolle, tatsächlich doch als sehr relevant angesehen wird, sieht man ja übrigens auch schon daran, wie wichtig es ihnen ist, diese Gewaltanwendung eben behaupten zu können. Genau dies wird ja immer wieder als Beleg dafür angeführt, wie schlimm und überhaupt nicht harmlos U.K.s Taten waren. Und das Bestreiten von Gewaltanwendung durch G.R. wird durchweg als "Verharmlosung" gewertet.

Also... wie man dann auf der anderen Seite wieder behaupten kann, darauf käme es ja nun überhaupt nicht an, erschließt sich mir wirklich nicht.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 00:54
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Also... wie man dann auf der anderen Seite wieder behaupten kann, darauf käme es ja nun überhaupt nicht an, erschließt sich mir wirklich nicht.
wie ich schrieb, es kommt nicht darauf an bei der Bewertung, ob es eine Straftat darstellt. dass es strafverschärfend wäre, ist klar - kommt aber bei schuldunfähigkeit wiederum nicht zum Tragen.
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Und NEIN, etwas anderes habe ich auch nie behauptet.
ich kritisiere die Haltung der Fr. Rö (für deren Interpretation du mMn Verständnis zeigst)- denn sie beurteilt das lt ihrer öffentl. Verlautbarungen nicht so, wie es das Strafgesetzbuch vorsieht
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Ja, die Erfüllung des Tatbestands des sex. Missbrauchs von Kindern ist selbstverständlich nicht davon abhängig, ob Gewalt ausgeübt wurde.

Ja, dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn eine Person von 14 Jahren oder älter an oder vor einer Person unter 14 Jahren sexuelle Handlungen durchführt.

Ja, auch dann, wenn es dabei zu keinerlei Berührungen kommt.

Ja, auch dann, wenn die Person unter 14 Jahren Spaß daran gehabt haben sollte.

Ja, auch dann, wenn die Person unter 14 Jahren zu solchen Handlungen aufgefordert haben sollte.
an diesen Maßstäben soll man Rö öffentliche Äußerungen messen!!!!!


wir können aber auch noch jahrelang aneinander vorbei schreiben in dem du das, was ich an Rö kritisiere, automatisch auf dich beziehst.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 00:59
@Erdmännchen
da UK detailierte Urlaubspläne zu haben scheint, stellt sich mir eine Frage:

muss der Bewährungshelfer auch mit in die Türkei reisen, kennst du dich da aus???


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:18
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2704#id14227799
ich kritisiere die Haltung der Fr. Rö (für deren Interpretation du mMn Verständnis zeigst)- denn sie beurteilt das lt ihrer öffentl. Verlautbarungen nicht so, wie es das Strafgesetzbuch vorsieht

wir können aber auch noch jahrelang aneinander vorbei schreiben in dem du das, was ich an Rö kritisiere, automatisch auf dich beziehst.
Damit, dass ich mehr Verständis für G.R.s Standpunkt habe - auch wenn ich durchaus wahrnehme, dass sie z.T. rechtlich falsche Bewertungen vornimmt - hast du wohl Recht. Ich hatte ja schon mal geschrieben, warum.

Aber dass hier nur G.R. kritisiert würde, und ich das dann auf mich beziehe, kann ich nun nicht so ganz bestätigen... :-/

Ich glaube aber auch, dass dazu jetzt erstmal alles gesagt wurde, was zu sagen ist.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:20
Der windet sich wie a Wurm...unglaublich.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:20
@Erdmännchen
Deine allwissende Art und Weise ist ziemlich nervig, wenn ich das mal anmerken darf. Der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, ändert nichts an den Missbräuchen. Diese Diskussion hatten wir schon mal und schon mal wurde darauf verwiesen, dass die Nennung der Tatsache plötzlich eine Beleidigung wäre, da Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.
Totaler Quatsch, aber wie man an Dir sieht...
Jedenfalls endete die Unterhaltung mit einer Sperre für den entsprechenden User. Nur mal als Anregung zum Nachdenken.

Im Übrigen erwarte ich eine Quelle für die Aussage. Zeig uns doch allen bitte mal diesen angeblichen Schnipsel
Ich habe da aber eben auch einen "Aktenschnipsel" (der mir sehr nach einem Abschnitt aus dem Urteil aussah) in Erinnerung, der sinngemäß besagte, dass das Gericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen konnte, dass eine Kraftentfaltung stattfand, die das Kind als Zwang empfand.



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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:36
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Zeig uns doch allen bitte mal diesen angeblichen Schnipsel
Hat @Erdmännchen doch schon die Antwort drauf gegeben, als er dazu aufgefordert wurde:
Zitat von DumasDumas schrieb:jaska schrieb:
Also suchst Du keine Quelle raus?

Stimmt, das werde ich nicht tun. Aber mit ein wenig Recherche kann man diese Inhalte auch durchaus noch im www finden.
Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:39
@Dumas
Mit dem Unterschied, dass ich ihn nicht darum gebeten habe und auch nicht akzeptieren werde, wenn nichts dazu kommt. Auch das Aussitzen wird nicht funktionieren.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:42
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Mit dem Unterschied, dass ich ihn nicht darum gebeten habe und auch nicht akzeptieren werde, wenn nichts dazu kommt. Auch das Aussitzen wird nicht funktionieren.
Versteh ich. Nun, ich bin halt geduldig und habe auf ne Antwort gewartet, da ich den User auch darauf angesprochen hab. Vielleicht hat er ja mein Posting nicht gelesen :D

Gut, warten wir auf den Schnipsel.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:44
gut, die Frage mit dem Bewährungshelfer ziehe ich zurück.
wenn UK keine Auflagen erhält, die einer Reise entgegenstehen, kann er selbstverständlich frei in der Welt rumtingeln. Bewährung heißt ja nicht freiheitseinschränkend....wenn es sein geistiger Zustand erlaubt und er sich in fremden Sprachen und Ländern weniger schwertut als in D :)


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:48
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Nichtsdestotrotz macht es juristisch aber selbstverständlich einen Unterschied, ob es bei einem sex. Missbrauch zu Gewaltanwendung kam, oder nicht. Wenn ja, kämen dann ja z.B. auch noch andere Delikte wie Körperverletzung oder sex. Nötigung in Frage.
Man, man, man. Bei sex. Missbrauch von Kindern, kommen Körperverletzung und Nötigung automatisch zum Tragen. Ich würde gerne wissen, wie Du hier differenzierst? @Erdmännchen


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:49
@lawine
Was ich halt nicht versteh @lawine , Januar hieß es noch, Herr Kulac kommt nicht frei, da er noch eine Gefahr darstellt

http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Ulvi-Kulac-darf-nicht-nach-Hause;art2388,3849219

und dann im März das

http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Ulvi-Kulac-darf-im-Juli-die-Psychiatrie-verlassen;art2388,3969946

...ich versteh es halt einfach nicht.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:59
Ob die von Herrn Kulac mißbrauchten Kinder auch so lachen können, hm?

3724564 0 Ulvi
https://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Ulvi-Kulac-sehnt-sich-nach-Urlaub;art2388,3974906

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 01:59
ohne die links zu lesen:

ich vermute den Grund einzig in der Verhältnismäßigkeit

die REchtssprechung entwickelt sich ständig und derzeit richtet sich das Augenmerk zunehmend auf die Dauer der Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie und danach, ob die Dauer angemessen zum Anlassdelikt sei.

bei langer Unterbringung muss wohl nach neuerer Ansicht geprüft werden, ob mit Aufsicht und Führung (also spezielle Wohneinrichtungen) ein Leben in Freiheit vertretbar erscheint.


ich kann das aber juristisch nicht belegen, ich habe die Diskussion dazu und die Argumente von dem neuen RA so verstanden.
Juristen bitte verbessert oder korrigiert mich!!!


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 02:01
@lawine
Achso @lawine ...und das geht so in 2 Monaten? Gut, ich bin da nicht firm und kann mir da ein Urteil auch nicht anmaßen. Ich seh es halt nur als normaler Bürger und ich versteh es nicht. Aber gut, Deine Erklärung ist plausibel.

Aber eine erneute Prüfung ist doch lt. Gesetz erst wieder nach 1 Jahr? ;)

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 02:07
@Dumas

Als normaler Bürger versteht man die Juristerei sowieso nicht !


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 02:14
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Selbstverständlich ist das ein Ausdruck, der eine Missachtung ausdrückt und damit eine Beleidigung darstellt. Und da es eben kein juristisch definierter Begriff ist, bezweifle ich schon, ob man hierbei, z.B. durch ein Urteil, einen "Wahrheitsbeweis" überhaupt erbringen könnte. Um so mehr, wenn wegen Schuldunfähigkeit ein Freispruch ergangen ist; denn § 190 StGB ("Wahrheitsbeweis durch Strafurteil") lautet:
Der Begriff "Kinderschänder"stellt nicht für sich genommen eine Beleidigung dar. Das gilt für die meisten Begriffe mit der Ausnahme solcher, die ausschließlich beleidigenden Charakter haben wie zB "Arschloch". Ob die Verwendung des Begriffs "Kinderschänder" eine Beleidigung darstellt, ist vom Kontext abhängig. Die Bezeichnung eines wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilten Straftäters als "Kinderschänder" wird grundsätzlich schwerlich eine Beleidigung darstellen, da dieses Wort in der deutschen Umgangssprache regelmäßig zur Bezeichnung von Personen verwendet wird, die wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt wurden. Ob und inwiefern die Konnotation "verurteilter Straftäter" dem Wort so immanent ist, dass dessen Verwendung einen verurteilten oder verurteilbaren Straftäter impliziert (was UK mangels Schuldfähigkeit nicht war und ist), möchte ich hier nicht abschließend beurteilen.

Davon unabhängig und nur ganz am Rande halte ich persönlich den Begriff "Kinderschänder" für höchst problematisch und zwar ganz allgemein in seiner Verwendung. Grund hierfür sind die mE negativen Implikationen dieses Begriffes für das Opfer.
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Ach so... ja gut, aber das ist doch wieder ein ganz anderer Vorfall. Dessen Beschreibung gibt ja nun wirklich keinerlei Hinweis auf eine eventuelle Gewaltanwendung.
Diese Behauptung Deinerseits ist völlig unzutreffend. Der von @Hörteissenior in seinem Beitrag verlinkte Aktenauszug, auf den @Interested verwiesen hatte, beschreibt einen Vorfall mit klarer Gewaltanwendung. "Nunmehr kniete sich der Angeklagte auf die Arme von [...]" stellt wie @jaska bereits zutreffend anmerkte einen eindeutigen und unproblematischen Fall der sogenannten vis compulsiva - ergo Gewalt - dar und erfüllt selbstverständlich zumindest auch den Straftatbestand der Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch an Kindern.

@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Man, man, man. Bei sex. Missbrauch von Kindern, kommen Körperverletzung und Nötigung automatisch zum Tragen.
Das ist unzutreffend. Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs an Kindern ist bewusst so gefasst, dass auch dann ein sexueller Missbrauch an Kindern vorliegen kann, wenn weder Körperverletzung noch Nötigung gegeben sind. Zum sexuellen Missbrauch an Kindern gehören zB auch sexuelle Handlungen vor Augen des Kindes. Dies kann ganz ohne Gewalteinwirkung und Nötigung geschehen. Jedoch liegt natürlich in dem von @Hörteissenior im verlinkten Aktenauszug eine Gewalteinwirkung und Nötigung vor, s.o.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 02:20
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Zum sexuellen Missbrauch an Kindern gehören zB auch sexuelle Handlungen vor Augen des Kindes. Dies kann ganz ohne Gewalteinwirkung und Nötigung geschehen.
Korrekt und Danke, für die juristische Richtigstellung. Vielmehr wollte ich damit darlegen, dass das Kind eben auch zum Zuschauen genötigt wird und eine Körperverletzung als solche vorliegt - ohne dass das Kind dafür angefasst werden muss. Überzogen dargestellt, weil ich mittlerweile völlig entnervt bin, wie der Missbrauch hier relativiert wird und besonders der Auszug, den @Hörteissenior vorgelegt hat, keinerlei Zweifel an der Gewalt und Nötigung lassen und auf genau den bezieht sich @Erdmännchen


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 02:29
Ich denke das die Kindesmissbräuche des UK Juristisch völlig klar sind.

Nun gibts Fr Rödel+ Mitstreiter die (wohl auch nach Unterhaltungen mit damaligen UK
Opfern) der Meinung sind das waren doch bloß Kinderspiele.

Nutzt denen aber alles nichts,es gibt keine Sexuellen Kinderspielchen zwischen
Erwachsen und Kindern.

Das zwischen den Netzmaschen hindurch zu schlüpfen versuchen UK wär im Kopf
ja auch nur 9.Jahre alt nützt nichts.

Es sei wir werden Juristisch überrascht, ( Juristerei?).

Dieses Gequatsche der UKler scheint ja keinen groß zu jucken ansonsten hätte da
doch schon läääängst wer mal versuchen können diesen Verharmlosungen
Juristisch einen Riegel vor zu schieben.

Aber wie ich vorhin schon mal schrieb dieser Frontkampf um die Missbräuche und
wer sie jetzt als wie schwer empfindet bringt denke keinen einzigen
Schritt weiter was wer mit Peggy gemacht hat. :(


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