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Peggy Knobloch
01.05.2015 um 20:07ich glaube als "Gewalt angewendet" bezeichnet man jede Handlung, die gegen den Willen einer Person trotzdem durchgeführt wird an dieser Person. Man stellt sich, wenn man Gewalt hört, immer Schläge etc. vor, brutalstes Vorgehen, aber so weit muss es gar nicht kommen, um trotzdem Gewalt angewendet zu haben
Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen.[17]Wikipedia: Gewalt#Zivilrecht und Strafrecht