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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.05.2015 um 20:07
ich glaube als "Gewalt angewendet" bezeichnet man jede Handlung, die gegen den Willen einer Person trotzdem durchgeführt wird an dieser Person. Man stellt sich, wenn man Gewalt hört, immer Schläge etc. vor, brutalstes Vorgehen, aber so weit muss es gar nicht kommen, um trotzdem Gewalt angewendet zu haben
Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen.[17]
Wikipedia: Gewalt#Zivilrecht und Strafrecht


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 20:17
@Tussinelda
Der eine Aktenauszug zeugt ja von Fixieren der Arme vom Opfer, um freien Zugang zu dessen Genitalien zu haben.
Zusammen mit Deiner gefundenen Definition dürfte klar sein, dass "keine Gewalt" einfach nicht stimmt. Und das wird leider noch immer proklamiert.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 20:20
@Erdmännchen
Mit dem Thema "Gewaltanwendung" hatte nicht ich angefangen, sondern lawine.
das Thema Gewalt hat Rö herself immer wieder aufgebracht. für sie sind die sexuellen Missbrauchsfälle keine Straftaten, weil keine Gewalt anngewendet worden sein soll seitens UK und die Kinder Spaß dabei hatten.

wennn du mir nu uterstellst, ich würde über Gewalt reden wollen - Fehlanzeige. Ich Habe zu _Rö Äußerungen Stellung bezogen UND darauf, dass DU meinst, Rödel würde die sexuellen Übergriffe nicht leugnen. Doch, genau das macht sie: verleugnen ud verharmlosen. Und das finde ich widerwärtig


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 20:24
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Kinderschänder ist keine Beleidigung, sondern ein in der Umgangssprache angesiedelter Begriff für eine Person, die Kinder missbraucht etc.
Diese Begriffsdiskussion hatten wir schon mal mit Scipper und ich kann mich daran erinnern, dass hier deshalb auch ziemlich Stress im Thread war.
Lies es dir bitte einfach nochmal durch.
Selbstverständlich ist das ein Ausdruck, der eine Missachtung ausdrückt und damit eine Beleidigung darstellt. Und da es eben kein juristisch definierter Begriff ist, bezweifle ich schon, ob man hierbei, z.B. durch ein Urteil, einen "Wahrheitsbeweis" überhaupt erbringen könnte. Um so mehr, wenn wegen Schuldunfähigkeit ein Freispruch ergangen ist; denn § 190 StGB ("Wahrheitsbeweis durch Strafurteil") lautet:
Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen worden ist.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/190.html
Aber selbst wenn ein Wahrheitsbeweis als erbracht gelten könnte, käme evtl. dennoch eine Strafbarkeit nach § 192 StGB ("Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises") in Betracht.

Hier eine gut verständliche Erklärung dazu:
G. Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises, § 192

Wie bereits oben dargestellt, schließt der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache eine Bestrafung gemäß. §§ 185 ff. grundsätzlich aus. Der Täter kann sich jedoch in diesen Fällen der Formalbeleidigung gem. § 192 strafbar machen, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

Eine beleidigende Form der Kundgabe liegt etwa dann vor, wenn der Täter seine Aussagen mit einem gehässigen oder sonst herabwürdigendem Ton tätigt. Beleidigende Umstände liegen dann vor, wenn der Zeitpunkt der Bekanntgabe oder die Form der Veröffentlichung kompromittierend ist und sich deshalb zur Verletzung der Ehre des Betroffenen eignet. Insbesondere sog. „Publikationsexzesse“, d.h. Veröffentlichungen, an denen kein öffentliches Interesse besteht, fallen nach h.M. unter den Tatbestand des § 192.

Beispiel:
Auf einer Hochzeitsfeier tritt plötzlich der Ex-Freund der Braut ans Mikrofon und teilt der Hochzeitsgesellschaft wahrheitsgemäß mit, dass die Braut zu sadistischen Sexualspielen neige und er sich für den Bräutigam deswegen ganz besonders freue.
Quelle: http://www.juracademy.de/web/skript.php?id=37138
Also... ich weiß es letztendlich nicht. Aber jedenfalls halte ich es durchaus für zweifelhaft, dass man sich mit solchen Äußerungen juristisch auf sicherem Boden bewegt...


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 20:32
@Erdmännchen
Worum geht es Dir hier?
Wenn Du eine Verleumdung oder eine Beleidigung entdeckst, dann solltest Du von der Melde-Funktion Gebrauch machen.
Deine letzten Beiträge sind nicht nur Offtopic, sie könnten sogar als Drohung oder Einschüchterung wahrgenommen werden. Ganz zu schweigen davon, dass Du damit die Stimmung noch mehr anheizt.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 20:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich glaube als "Gewalt angewendet" bezeichnet man jede Handlung, die gegen den Willen einer Person trotzdem durchgeführt wird an dieser Person. Man stellt sich, wenn man Gewalt hört, immer Schläge etc. vor, brutalstes Vorgehen, aber so weit muss es gar nicht kommen, um trotzdem Gewalt angewendet zu haben
Ich habe da aber eben auch einen "Aktenschnipsel" (der mir sehr nach einem Abschnitt aus dem Urteil aussah) in Erinnerung, der sinngemäß besagte, dass das Gericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen konnte, dass eine Kraftentfaltung stattfand, die das Kind als Zwang empfand. Leider weiß ich nicht, auf welchen Vorfall sich das bezog. Aber jedenfalls halte ich es durchaus auch für möglich, dass das Gericht in seinen Urteilsfeststellungen eine Gewaltanwendung auch im Sinne einer "engeren" Definition nicht als erwiesen angesehen hat.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 20:56
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:beleidigende Umstände liegen dann vor, wenn der Zeitpunkt der Bekanntgabe oder die Form der Veröffentlichung kompromittierend ist und sich deshalb zur Verletzung der Ehre des Betroffenen eignet.
einen wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie Einsitzenden Kinderschänder zu nennen, dürfte kaum kompromittierend sein :)
kompromittiert hat er sich selber und sein familiäres Umfeld hatte den Heute wahlweise acht-, zehn,- oder zwölfjährigen , den in zeitnahen Berichten noch anständig Gaststättenhelfer genannten jungen Mann nicht unter Kontrolle.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 20:58
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Ich habe da aber eben auch einen "Aktenschnipsel" (der mir sehr nach einem Abschnitt aus dem Urteil aussah) in Erinnerung
Suchst Du den Auszug bitte? Würde mich brennend interessieren.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:02
dass das Gericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen konnte, dass eine Kraftentfaltung stattfand, die das Kind als Zwang empfand. Leider weiß ich nicht, auf welchen Vorfall sich das bezog. Aber jedenfalls halte ich es durchaus auch für möglich, dass das Gericht in seinen Urteilsfeststellungen eine Gewaltanwendung auch im Sinne einer "engeren" Definition nicht als erwiesen angesehen hat.
Geht es eigentlich noch? Wenn besagt wird, dass ein Festhalten stattgefunden hat und ein bedeutend jüngeres Kind(!) zum Oralverkehr genötigt werden sollte - dann ist am Ausdruck Gewalt nichts mehr zu deuteln! Und bitte nicht anfangen, sexuellen Missbrauch hier weiterhin zu relativieren. Nichts anderes liest man aus Deinen Beiträgen.

Magst Du mir einfach mal erklären @Erdmännchen worauf Du genau hinaus möchtest?


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:09
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Aber jedenfalls halte ich es durchaus auch für möglich, dass das Gericht in seinen Urteilsfeststellungen eine Gewaltanwendung auch im Sinne einer "engeren" Definition nicht als erwiesen angesehen hat.
nochmal und letztmalig für dich: um den Tatbestand sexuellen Missbrauchs von Kindern festzustellen, bedarf es bei der Tatbegehung nicht zwangsläufig einer Gewaltanwendung. es gibt sexuellen Missbrauch von Kindern, der frei von jeglicher Zwangs - ud Gewaltanwendung stattfindet. Die Abwesenheit von Gewalt stellt den sexuellen Missbrauch nicht in Frage. ist das jetzt angekommen? bei Rö ist das ja nicht klar...und es wird viele Menschen geben, die ihre Schiene fahren. Aber diese ist juristisch nicht haltbar!


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:14
Das sich das hier nicht mal etwas lösen kann von diesen Sexuellen Übergriffen auf
Kinder durch den UK bevor Peggy verschwand.

Das bringt doch nicht weiter.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:19
Zitat von jaskajaska schrieb:Suchst Du den Auszug bitte? Würde mich brennend interessieren.
Kennst du den nicht? Das wundert mich jetzt aber.

Aus dem Original kann man aber auch nicht mehr entnehmen als das, was ich bereits sinngemäß wiedergegeben habe.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Geht es eigentlich noch? Wenn besagt wird, dass ein Festhalten stattgefunden hat und ein bedeutend jüngeres Kind(!) zum Oralverkehr genötigt werden sollte - dann ist am Ausdruck Gewalt nichts mehr zu deuteln!
Oralverkehr? Wo steht das denn nun wieder?

Tja, wie gesagt, ich habe nur wiedergegeben, was da stand. Und falls das ein Auszug aus dem Urteil war, der sich auf das von dir angesprochene Geschehen bezieht, müsstest du dich mit deiner Kritik dann wohl an das Gericht wenden.
nochmal und letztmalig für dich: um den Tatbestand sexuellen Missbracuhs von Kindern festzustellen, bedarf es bei der Tatbegehung nicht zwangsläufig einner Gewaltanwendung. es gibt sexuellen Missbracuh von Kindern, der frei von jeglicher Zwangs - ud Gewaltanwendung stattfindet. Die Abwesenheit von Gewalt stellt den sexuellen Missbrauch nicht in Frage. ist das jetzt angekommen? bei Rö ist das ja nicht klar...und es wird viele Menschen geben, die ihre Schiene fahren. Aber diese ist juristisch nicht haltbar!
Zitiere doch bitte mal, wo ich etwas anderes behauptet hätte. Keine Ahnung, wie du darauf kommst. Meinen Beiträgen ist das jedenfalls nicht zu entnehmen.
Zitat von ZfaktorZfaktor schrieb:Das sich das hier nicht mal etwas lösen kann von diesen Sexuellen Übergriffen auf
Kinder durch den UK bevor Peggy verschwand.

Das bringt doch nicht weiter.
Da hast du auch wieder recht...


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:22
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Oralverkehr? Wo steht das denn nun wieder?
Hier steht das.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2700#id14225593
Weiterhin stellt sex. Missbrauch ebenfalls psych. Gewalt dar - also über den Begriff Gewalt, brauchen wir nicht zu diskutieren.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:23
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Aber jedenfalls halte ich es durchaus auch für möglich, dass das Gericht in seinen Urteilsfeststellungen eine Gewaltanwendung auch im Sinne einer "engeren" Definition nicht als erwiesen angesehen hat.
gesetzt, es wäre so, wie du es in Erinnerung hast: was ändert es?


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:24
@Erdmännchen
Also suchst Du keine Quelle raus?

@Zfaktor
Deine Beiträge sind aber auch nicht wirklich weiterführend.
Wenn Du nicht nachvollziehen kannst, dass eine Reihe von Sexuellen Übergriffen an Peggy eventuell schon was mit ihrem Verschwinden zu tun haben kann, dann ist das ziemlich ignorant. Anderen Usern die Diskussion darüber untersagen zu wollen muss ja nun nicht sein.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:31
@jaska

Wesen Beiträge sind denn wirklich weiterführend ?

Sexuelle Übergriffe an Peggy eventuellText zu ihrem Verschwinden geführt
haben.

Könnte,eventuell, steht aber so was von nicht fest bis zum geht nicht mehr.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:45
Zitat von InterestedInterested schrieb:Hier steht das.
Ach so... ja gut, aber das ist doch wieder ein ganz anderer Vorfall. Dessen Beschreibung gibt ja nun wirklich keinerlei Hinweis auf eine eventuelle Gewaltanwendung.
Zitat von lawinelawine schrieb:gesetzt, es wäre so, wie du es in Erinnerung hast: was ändert es?
Wenn es so wäre, dass das Gericht festgestellt hat, dass U.K. bei den sex. Missbräuchen keine Gewaltanwendung nachgewiesen werden konnte - dann wäre es ungerechtfertigt zu behaupten, U.K. habe bei den sex. Missbräuchen Gewalt angewendet. Ganz einfach ^^
Zitat von jaskajaska schrieb:Also suchst Du keine Quelle raus?
Stimmt, das werde ich nicht tun. Aber mit ein wenig Recherche kann man diese Inhalte auch durchaus noch im www finden.


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Peggy Knobloch

01.05.2015 um 21:48
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Dessen Beschreibung gibt ja nun wirklich keinerlei Hinweis auf eine eventuelle Gewaltanwendung.
Du kannst da also keine Gewalt rauslesen und erkennen? Das ist also ein völlig normales Verhalten und basiert auf Freiwilligkeit?


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