Peggy Knobloch
10.03.2015 um 09:52@ DoktorWho
Guck mal bitte :)
Guck mal bitte :)
JosefK1914 schrieb:Das sind aktuell noch hohle Worte. Eine Verfassungsbeschwerde würde zum aktuellen Zeitpunkt in der Regel nicht angenommen werden, da der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist. Und Gründe muss der Anwalt gegenüber der Öffentlichkeit natürlich nicht nennen, die kann er momentan auch nicht wissen, dass kommt auf die Begründung des OLGs an.Ist das so üblich? Drohen Anwälte schon mit einer Verfassungsbeschwerde, wenn sie noch keinen Grund dafür wissen?