@Mao1974 @Zfaktor Die Missbräuche sind für mich eindeutig.
Man stelle sich die Situation vor: ein Kind ist zwei Wochen zuvor verschwunden und Ulvi K. wird überprüft, als einer von Vielen. Da sitzt er bei der Polizei, vor der er angeblich viel Angst hat. Und dann reitet er sich mit einer Angebergeschichte rein? Er, der immer Entschuldigungen fand? Der soll nicht bemerkt haben, dass das die Polizei war, die vor ihm sitzt und geglaubt haben, das sei ein dankbares Publikum für eine Spaßvorführung?
Mir ist diese ganze "der ist ein Trottel und kann nicht taktieren"-Mist zu einfach. Seine Aktionen, Aussagen, Interviews, die Gutachten - das Alles spricht eine andere Sprache. Er wusste genau, dass das, was er machte, nicht gesellschaftsfähig war. Er verteidigte seine Taten, schob den Opfern eine Mitschuld zu. Er bedrohte die Opfer und lockte sie zudem mit Belohnungen.
Einer der Gutachten stellte bei 1. Prozess fest:
Schwachsinn ist "ein Handicap beim Lügen". Das schliesst mitnichten aus, dass es rund um wahre Kernpunkte absichtliche Ausschmückungen und Weglassungen gibt. Auch fantasievolle Begründungen oder Übertreibungen, das Verknüpfen von anderweitig Erlebtem und Gesehenen, sind da durchaus möglich. Deshalb ist es in diesem Fall extrem schwierig (damals wie heute erst recht), einzelne Bausteine auf Wahrheitsgehalt hin zu interpretieren.
Was die Experten damals aber gemacht haben (und ja, denen gegenüber hat Ulvi K. über die Vergewaltigung ausführlich geredet und ihre Rückfragen dazu beantwortet) ist, die Gesamtheit, die Logik der Abläufe, die Konstanz der Aussagen etc. zu überprüfen. Und da verweise ich gerne auf den zitierten Frankenpostartikel, der die vielschichtigen Ergebnisse mehrerer Gutachten zusammenfasst:
Beitrag von jaska (Seite 2.531)Was für mich immer zu stark vernachlässigt wird ist die Serie an Übergriffen auf etliche Kinder. Diese wurde ausgiebig untersucht und analysiert. Und dort hatte man die Kinder als Gegenpart zur Verfügung. Sozusagen als Abgleich mit den Geschichten von Ulvi K.
Im Ergebnis ergaben sich eindeutige Übereinstimmungen in den Schilderungen sowohl des Täters als auch der Opfer. Er konnte soweit es sein Erinnerungsvermögen zuliess Anzahl der Übergriffe, Orte, Abläufe, Einzelheiten, Gesprächsinhalte, das Verhalten der Kinder und Motive (Drohungen, Belohnungen) kongruent mit den Kinderaussagen wiedergeben. Das bedeutet, dass er mitnichten der große Vergesser und Geschichtenerzähler war. Er orientierte sich an der Wahrheit.
Und der Staatsanwalt fasste zusammen:
FAZ, 18. April 2004
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/peggy-prozess-was-man-nicht-erfinden-kann-1160207.htmlHeindl muß auch auf ein Dutzend Fälle sexuellen Kindesmißbrauchs zurückkommen, in denen er eine "einheitliche Linie" zunehmender Gewalttätigkeit erblickt.
Unsere Informationslage ist zu schlecht, um hier das Fitzelchen als wahr oder unwahr einzustufen. Die, denen alle Infos vorlagen, die nachhaken konnten, die Infos gegenprüfen konnten, kommen zu einem eindeutigen Schluss. Und diese Leute sind sicher nicht wie gern postuliert samt und sonders Idioten, die als einziges Lebensziel hatten, einen wehr- und schutzlosen Behinderten als unschuldiges Bauernopfer wegzusperren.