Blondi23 schrieb:Also stellt er weiterhin eine Gefährdung dar?
Die Frage ist, aus welchem Grund er sich an "gewisse Regeln" hält. Hält er sich an sie, weil er ihren Sinn einsieht? Oder hält er sich an sie, weil er weiß, dass andernfalls negative Konsequenzen drohen? Von der Antwort auf diese Fragen hängt ab, welche Sicherungsmaßnahmen zukünftig getroffen werden müssten. Hat er ein eigenes Regulativ verinnerlicht oder braucht er ein äußeres Regulativ, um entsprechend normgerecht zu handeln?
Das können derzeit nur die ihn behandelnden Ärzte einschätzen. Und sowohl die als auch das Gericht gehen derzeit von einer weiteren Gefährlichkeit aus.
Blondi23 schrieb:Und wird vielleicht nie so weit therapiert werden können, dass er irgendwann keine Gefährdung mehr darstellt?
Naja, ab wann ist ein Mensch keine Gefährdung für Andere mehr? Ich würde mal sagen, wenn er komplett handlungsunfähig ist
;) Spaß beiseite. Eine Gefährlichkeit kann nicht komplett wegtherapiert werden. Es kann lediglich ein Grundmaß an sichernden internalen Faktoren gestärkt oder etabliert werden. So dass er z.B. in der Lage ist, auch ohne engmaschige externe Kontrolle eigene Triebimpulse zu kontrollieren, sie auch zu verdrängen oder sich willentlich dagegen entscheiden zu können und v.a. zu WOLLEN und darüber hinaus sich vergegenwärtigen zu können, WARUM es einen höheren Wert und Sinn haben kann, sich ein grundlegendes Bedürfnis zu versagen, statt es auszuleben.
Das wäre zumindest die Grundlage für die Aussicht auf ein freies Leben ohne institutionelle Überwachung.
emz schrieb:Wobei ich mich frage, warum das Sponsel, von dem ich doch annehmen darf, dass ihm die Bedeutung klar ist, einstellt, wenn es doch gar nicht für eine Freilassung spricht.
Wahrscheinlich stand in seinem Fokus lediglich der Satz, dass UK in der Lage sei, sich an "Regeln" halten zu können. Nur wie gesagt sollte man schon noch differenzieren, ob UK auch dann noch in der Lage dazu ist, wenn der ständige Hinweis auf Einhaltung von Regeln entfällt.