Peggy Knobloch
21.01.2015 um 12:29Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth, 21. Januar 2015
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/presse/15_01_21_pressemitteilung.pdf
Landgericht Bayreuth ordnet Fortdauer der Unterbringung des Verurteilten Ulvi K. in einem psychiatrischen Krankenhaus an
Im Hinblick auf bereits vorliegende Medienanfragen teile ich zum Strafvollstreckungsverfahren des Ulvi K. folgendes mit:
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat mit Beschluss vom 09.01.2015 die Fortdauer der Unterbringung des Ulvi K. in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Sie hat gleichzeitig als neuen Prüfungstermin den 08.01.2016 festgelegt.
Die Kammer geht – sachverständig beraten – davon aus, dass von dem Untergebrachten nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Es sei derzeit noch nicht zu erwarten, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird.
Es seien zwar in den abgelaufenen Monaten Fortschritte erzielt worden, allerdings seien die erforderlichen therapeutischen Ziele noch nicht erreicht worden. Die Kammer hält deshalb in Übereinstimmung mit dem psychiatrischen Sachverständigen weiterhin eine intensive Delinquenzbearbeitung in einem stationären Setting für erforderlich. Eine solche müsse aber von sich moderat ausweitenden Lockerungen begleitet werden, damit ggf. neu erzielte Fortschritte auch erprobt werden können. In diesem Zusammenhang berücksichtigte die Kammer auch das Ergebnis der Anhörung des Untergebrachten vom 08.01.2015.
Die Strafvollstreckungskammer hat sich in ihrem Beschluss intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die weitere Unterbringung des Ulvi K. noch verhältnismäßig ist. Sie hatte dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich bei den Taten, wegen derer die Unterbringung angeordnet wurde, nicht etwa um „Doktorspiele“, sondern um erhebliche Straftaten gegenüber Kindern, auch unter Gewaltanwendung, handelte. Die Kammer bedauert in ihrer Entscheidung ausdrücklich, dass aufgrund aktuell ungünstiger Einflüsse „von außen“ der sich in den letzten Monaten abzeichnende Therapiefortschritt, der weitergehende Lockerungen und die Entwicklung eines Entlassungssettings in den nächsten Monaten erwarten ließ, dadurch gefährdet erscheint, dass dem Untergebrachten offensichtlich suggeriert wird, er habe „überhaupt nichts“ getan.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Jochen Götz
Pressesprecher