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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.01.2015 um 12:29
Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth, 21. Januar 2015
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/presse/15_01_21_pressemitteilung.pdf
Landgericht Bayreuth ordnet Fortdauer der Unterbringung des Verurteilten Ulvi K. in einem psychiatrischen Krankenhaus an

Im Hinblick auf bereits vorliegende Medienanfragen teile ich zum Strafvollstreckungsverfahren des Ulvi K. folgendes mit:
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat mit Beschluss vom 09.01.2015 die Fortdauer der Unterbringung des Ulvi K. in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Sie hat gleichzeitig als neuen Prüfungstermin den 08.01.2016 festgelegt.
Die Kammer geht – sachverständig beraten – davon aus, dass von dem Untergebrachten nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Es sei derzeit noch nicht zu erwarten, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird.
Es seien zwar in den abgelaufenen Monaten Fortschritte erzielt worden, allerdings seien die erforderlichen therapeutischen Ziele noch nicht erreicht worden. Die Kammer hält deshalb in Übereinstimmung mit dem psychiatrischen Sachverständigen weiterhin eine intensive Delinquenzbearbeitung in einem stationären Setting für erforderlich. Eine solche müsse aber von sich moderat ausweitenden Lockerungen begleitet werden, damit ggf. neu erzielte Fortschritte auch erprobt werden können. In diesem Zusammenhang berücksichtigte die Kammer auch das Ergebnis der Anhörung des Untergebrachten vom 08.01.2015.
Die Strafvollstreckungskammer hat sich in ihrem Beschluss intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die weitere Unterbringung des Ulvi K. noch verhältnismäßig ist. Sie hatte dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich bei den Taten, wegen derer die Unterbringung angeordnet wurde, nicht etwa um „Doktorspiele“, sondern um erhebliche Straftaten gegenüber Kindern, auch unter Gewaltanwendung, handelte. Die Kammer bedauert in ihrer Entscheidung ausdrücklich, dass aufgrund aktuell ungünstiger Einflüsse „von außen“ der sich in den letzten Monaten abzeichnende Therapiefortschritt, der weitergehende Lockerungen und die Entwicklung eines Entlassungssettings in den nächsten Monaten erwarten ließ, dadurch gefährdet erscheint, dass dem Untergebrachten offensichtlich suggeriert wird, er habe „überhaupt nichts“ getan.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Jochen Götz
Pressesprecher



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 12:30
@Xtralarge
@jaska
Bleibt zu hoffen dass diese Ansage endlich auch bei GR und ihren unterstützern ankommt. Ein Rücktritt von GR wäre langsam fällig.. Uk hat vor allem das Recht auf Hilfe - wenn diese durch die BI gefährdet ist sollten die sich mal Gedanken machen..


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 12:37
Edit: oh wie gerade die Reaktionen auf fb zeigen hat von denen leider niemand etwas verstanden. Laut GR die als UK schreibt ist alles gelogen. Weiters kündigt sie an juristisch dagegen vorzugehen.. Schade um UK.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 12:51
@Redjune

Auch ohne Anmeldung zu lesen:

Facebookseite Ulvi Kulac, 21. Januar 2015
https://de-de.facebook.com/ulvi.kulac.9
Ulvi Kulac
1 Std ·

Leute wacht auf, wir leben nicht in einem Rechtsstaat! - es darf gelogen werden, dass sich die Balken biegen; es geht nicht um Recht, sondern nur um Macht !!!!! die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und der Anwalt wird juristisch dagegen vorgehen!

Ulvi Kulac: Landgericht ordnet weitere Unterbringung im BKH an
21. Januar 2015 10:35

Aus der Traum von einer betreuten Wohngruppe: Das Landgericht Bayreuth hat die weitere Unterbringung von Ulvi Kulac in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth jetzt offiziell angeordnet.
Die Kammer geht davon aus, dass Ulvi Kulac nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Es sei derzeit noch nicht zu erwarten, dass Kulac außerhalb des Maßregelvollzuges keine rechtswidrigen Taten mehr begehe, heißt es in einer Mitteilung. Außerdem seien in den vergangenen Monaten viele therapeutische Ziele nicht erreicht worden. Die Kammer räumt aber eine Lockerung der Unterbringung ein, damit eventuell erzielte Fortschritte auch erprobt werden können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Als neuer Prüftermin wurde der 8 Januar 2016 festgesetzt.

wo ist Ulvi gefährlich?

Dr. Leipziger stellt Ulvi Kulac mit seiner gutachterlichen Stellungnahme hinsichtlich des Prüfungstermins vor der Vollstreckungskammer vom 24.11.2015 im Groben ein „gutes Zeugnis“ aus mit Feststellungen,
er habe ein weitgehend stabiles psychisches Zustandsbild,
keine gravierenden Verhaltensauffälligkeiten,
ist gut in die Patientengemeinschaft gut eingebunden,
ist hilfsbereit und beliebt unter den Patienten,
gegen dem Personal präsentiert er sich freundlich und hilfsbereit,
er zeigt ausreichende Fähigkeit zur Impulskontrolle,
es konnten keine forensisch-relevanten Impulsausbrüche oder fremdaggressives Verhalten beobachtet werden,
er gehört dem Patientenrat an,
erledigt Stationsaufgaben gewissenhaft,
es gibt keine Verstöße gegen die Stationsordnung oder andere Absprachen,
bei gewährten Vollzugslockerungen (alleiniger Ausgang im Gelände sowie Stadtausgängen mit
den Eltern und der Betreuerin) kam es zu keinen Zwischenfällen.
Und die ersten Reaktionen:
k3


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 13:19
In wie weit haben eigentlich die Eltern des U.K. noch Einfluss auf die Betreuung von ihrem Sohn? Wäre es möglich das die Eltern, G.R. von ihrer Aufgabe als Betreuerin entbinden? Ich meine das veröffentlichte Ergebnis spricht doch für sich. Die Therapiefortschritte seien durch ungünstige Einflüsse von außen gefährdet. Dem Betroffenen werde suggeriert, er habe nichts schlimmes gemacht. Deutlicher kann ein Gericht doch gar nicht werden!


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 13:28
Immerhin wird Dr. Leipzigers Gutachten zitiert. (kein fremdaggressives Verhalten) Wird es falsch zitiert? Ist Dr. Leipziger unfähig? Einer sagt hier die Unwahrheit..entweder die Unterstützergruppe aus Übereifer (resp Dr. Leipziger aus Unfähigkeit), oder die bayrische Justiz, die einer Schlappe eine doch noch halbwegs versöhnliche (für sie versöhnliche) Wende geben will.

Beides ist nicht auszuschließen. Wir wissen es nicht.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 13:50
@pfiffi
Was bedeutet den fremdaggressives Verhalten? Aggression gegen Fremde? DAS war defintiv nie das Problem von Ulvi K.
Seine Übergriffe erfolgten im geschützten Bereich an Opfern, die er kannte und unter Kontrolle glaubte.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 13:51
@pfiffi

Langsam, langsam, nicht gleich so große Geschütze auffahren wie "Unfähigkeit", "Unwahrheit" usw. ... Man muss bedenken, auf welches Umfeld die Aussage "kein fremdaggressives Verhalten" ausgerichtet ist. Da geht es um die Mitpatienten, das Klinikpersonal, sagt aber nichts in Bezug auf Kinder aus.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 13:51
@jaska der Terminus ist fachlich eindeutig, er bedeutet Agressionen gege andere (Gegensatz: selbst bzw autoaggressives Verhalten)


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 13:54
@emz ich kenne das Gutachten nicht. Sollte es aber diese Formulierung ohne Einschränkungen enthalten, so ist damit, wenn Leipziger sein Handwerk versteht, eindeutig gemeint "von ihm geht keine Gefahr (mehr) aus".

Und natürlicxh sagt hier einer die Unwahrheit/ist fachlich inkompetent oder lügt sogar. Denn p und non-p geht nun mal nicht.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 14:02
@pfiffi
Aus diesem aus dem Zusammenhang gerissenen Satzfragment ein "von ihm geht keine Gefahr (mehr) aus", also sogar einen Therapieerfolg konstruieren zu wollen, ist mir doch etwas zu hoch gegriffen. Denn, wie du richtig sagst, wir kennen das Gutachten nicht und damit auch nicht den Zusammenhang.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 14:14
@emz wie Du solche Sätze verstehst (bzw offenkundig ja nicht verstehst) ist gottseidank nicht sonderlich relevant. Der Satz bedeutet und meint eben genau das: Es geht keine Gefahr von ihm aus (resp, wenn in der Vergangenheit von ihm Gefahr ausging, was wir ja auch nicht genau wissen: es geht derzeit keine Gefahr mehr von ihm aus)

Wer hier recht hat, weiß ich nicht.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 14:15
Im Kommentarbereich der TVO Seite auf fb wird die Entscheidung heftigst diskutiert :

https://www.facebook.com/fb.tvo/photos/a.554074571320404.1073741854.121150431279489/848739311853927/?type=1


Hier behauptet ein Kommentator " Es gibt keinen einzigen Beweis für die angebliche Vergewaltigung der Peggy Knobloch durch Ulvi Kulac. Peggy ging nach ihrer angeblichen Vergewaltigung am Abend noch zum Turnunterricht ohne Auffälligkeiten zu zeigen. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde festgestellt, das eine Vergewaltigung durch Ulvi ohne Verletzungen an der 9-Jährigen Peggy zu verursachen, nicht möglich ist."

Die angesprochene Vergewaltigung war doch gar nicht Bestandteil, des WAV , wer hat das, wenn es so gewesen sein sollte, festgestellt?

Des Weiteren schiebt dieser Kommentator schon mal präventiv die Schuld für mögliche, weiterhin ausbleibende genügende Therapieerfolge nun der Forensik in die Schuhe .

" Vielmehr hat man vor kurzem dem Ulvi einen gemeingefährlichen Vergewaltiger zugeführt. mit dem muss Ulvi nun das Zimmer teilen. Das nennt man in Bayreuth " Therapie". Ein unglaublicher Skandal ! "


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 14:15
gute Entscheidung!
Gut für Kulac, gut für Kinder.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 14:16
@BigMäc wenn es stimmt, dass Ulvi K. sich jetzt ein Zimmer mit einem schwer gestörten Vergewaltiger teilen muss, der noch ganz am Anfang seiner Therapie steht, dann i s t das ein Skandal. ich kann das gar nicht glauben...


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 14:23
Meine Meinung:

es wird Zeit, dass sich das Betreuungsgericht zum Wohle von Kulac mit der Sache beschäftigt!
Diese Meinung vertrete ich schon lange.
ohne Rödel ihre Verdienste um den Freispruch vom Mordvorwurf zu nehmen, dass was sie seitdem veranstaltet, geht gar nicht.
#
Ein Treffen mit einem Kriminellen, um einen ehemals Kriminellen aus der Psychiatrie freizubekommen? - ein böser "Schildbürgerstreich".
Verharmlosung von Straftaten? - nicht hinnehmbar
Einforderung von Sonderrechten für geistig Behinderte bei sexuell motivierter Straftaten? - nie und nimmer! da kann sie jahrelang Dr. sowieso von der Ethikkommission beknien: Sonderrechte kann, wird und darf es nicht geben. Bei der Strafzumessung wurde ausreichend beachtet, dass Kulac geistig minderbemittelt ist.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 14:40
ich bin doch sehr erstaunt, wieviele Kommentare sich positiv zur weiteren Unterbringung äußern.

dass user Tom Ice es skandalös findet, dass ein Kinderschänder mit einem Kinderschänder das Zimmer teilt, ist für mich unverständlich.

gibts gute und böse Kinderschänder?


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 14:41
Ach weißt du, @pfiffi , da das Formulierungen sind, die sich G.R. zusammengeklaubt hat, bin ich doch eher vorsichtig, dahinter relevante Aussagen zu vermuten. Deshalb will ich auch nicht gleich von "Lügen" sprechen, sie macht das halt, wie sie es für richtig hält, so meine Einschätzung.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 15:14
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:wenn es stimmt, dass Ulvi K. sich jetzt ein Zimmer mit einem schwer gestörten Vergewaltiger teilen muss, der noch ganz am Anfang seiner Therapie steht, dann i s t das ein Skandal, ich kann das gar nicht glauben...
U.K. ist in der forensischen Psychiatrie untergebracht und nicht im Steigenberger Parkhotel. Da treffen nun mal Leute vom gleichen Schlag aufeinander.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 15:22
@pfiffi
auch UK war mal "Neuling" und wurde mit Straftätern untergebracht, die bereits Therapieerfahrung und evt Therapiefortschritte hatten.

Er kann sich doch bewähren, seine Impulskontrolle unter Beweis stellen, Vorbild sein etc.
Als einer, der im Patientenrat ist, sollte er das leisten können
Das ist therapeutisch viel sinnvoller als Verharmlosung seiner Taten.

er ist nun mal als Straftäter in der Forensik untergebracht und da leben nicht seine Unterstützer sondern andere Straftäter.
Vorwürfe sind da allenfalls seiner Familie und seinem früheren Umfeld zu machen, die es soweit kommen ließen, dass er reihenweise Straftaten begehen konnte (Drogenkonsum kommt noch hinzu) und seinen sog. Unterstützern, die seine Straftaten noch immer verharmlosen oder gar den Opfern den schwarzen Peter zuspielen.


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