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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

08.07.2014 um 17:20
schauen wir den Brief an und seinen Inhalt. Der Vorwurf darin beruht auf folgenden "Fakten"

*Peggy stieg am 7. 5 (Tattag) in einen rotes Mercedes mit tschechischem Kennzeichen
sie wurde daraufhin entführt. MS stellt außerdem eine direkte und persönliche Verbindung zwischen Peggys Mutter und einem tschechischen Bordell her
*Peggy wurde am Abend des 7.5. 2001 in Lichtenberg gesehen (mit südländisch aussehenden Personen)
*am Tag nach der Tat wurde Peggy mit einer südländischen Frau hinter dem knoblochschen Wohnhaus gesehen
*Peggy wurde mit einem südländischen Mann in Taufkirchen/Vils gesehen (Datum??)
*Peggy wurde im Juni und im Dezember 2001 Pforzheim gesehen mit einer "Verwanden" des Stiefvaters

Meine ernsthafte Frage lautet nun:
welches Bordell (egal ob in Tschechien oder sonstwo auf der Welt) lässt seine "minderjährigen Mitarbeiter" freiwillig am hellichten Tag mittags in ein Auto ein- und aussteigen um sie am Abend noch mal einzufangen, fährt sie dann am Tag nach der Entführung zurück zum Elternhaus und lässt sie dort im Garten nochmal spazieren, kleidet sie türkisch in Vils ein (versuchter Kopftuchkauf), lässt sie dann Urlaub in Pforzheim machen bei der Familie des Stiefvaters?

die Geschichte klingt so erfunden, die könnte von Herrn Kulac stammen.
Tragen 9 jährige Mädchen in tschechischen Bordellen Kopftücher, oder war der türkische Stiefvater um ihr islamisches Seelenheil so dermaßen besorgt, dass er neben der Entführung ein Kopftuch in Auftrag gab? oder was soll das Ganze? **IRONIE*


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 08:44
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ein Urteil wird in einem WAV immer komplett aufgehoben, weil es in der Regel das eine vom anderen auch abhängt. Damit gibt es kein rechtkräftiges Urteil bzgl. eine angeblichen Vergewaltigung.
Blödsinn.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Was nach wie vor gültig ist, sind die Missbräuche, welche nicht Bestandteil dieses Urteils waren.
Wieder Blödsinn.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Letzendlich ist es ja auch logisch, das angebliche Geständnis bzgl. der Vergewaltigung Peggys erfolgte ebenfalls im Rahmen der damaligen Verhöre, und gerade das Ergebnis dieser Verhöre wurde wegen möglichen Suggestionen angezweifelt. Das beinhaltet dann natürlich auch ein Geständnis einer Vergewaltigung im Rahmen dieser Verhöre.

Wäre das Gericht anderer Auffassung, hätte es in seinem Tenor differenzieren müssen und Herrn Kulac des Mordes freisprechen aber der Vergewaltigung für schuldig sprechen müssen.
Uninteressant.

Tschuldigung, aber mach Dich doch erstmal kundig, bevor Du hier IRGENDWAS ins Blaue hineinfabulierst was JEDER Grundlage entbehrt.

So hat ne Diskussion absolut keinen Sinn.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 11:44
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Blödsinn.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Wieder Blödsinn.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Uninteressant.
Das nenne ich mal "fachkundige und fundierte" Antworten.

4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a)

§ 359 [Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten]

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, wenn ...........


Daraus ergibt sich eindeutig, dass das gesamte Verfahren wiederaufgenommen wird und nicht nur einzelne Bestandteile des Urteils überprüft werden.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 13:07
@atlasman
Du kommst auch immer nur zum Meckern vorbei, gell?
Dass man auf wiederkehrende und inhaltlich falsche Beiträge von Pseudojuristen nicht immer Romane schreibt als Antwort finde ich verständlich, denn das scheint ja nicht mal gelesen, geschweige denn verstanden zu werden.
Die Missbräuche wurden damals festgestellt und nicht mehr neu verhandelt, sie waren kein Bestandteil des kürzlichen Wiederaufnahmeverfahrens.


Quelle gefällig?
Die sollten es ja wissen:


Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 21. November 2013
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2013/04132/
Derzeit befindet sich der Verurteilte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die mit Urteil des Landgerichts Hof verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, die Gegenstand des vorliegenden Wiederaufnahmeantrags ist, ist bislang nicht vollstreckt worden.
Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuths, 09. Dezember 2013
Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi Kulac
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/peggy_13_12_09_pressemitteilung.pdf (Archiv-Version vom 20.05.2014)
Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth hat mit Beschluss vom 09.12.2013 die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall „Peggy“ angeordnet. Damit kommt es gegen den am 30.04.2004 vom Landgericht Hof wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi K. zu einer neuen Hauptverhandlung. Der Angeklagte befindet sich derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Unterbringung ist von der heutigen Entscheidung nicht betroffen.



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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 14:51
Zitat von jaskajaska schrieb:Du kommst auch immer nur zum Meckern vorbei, gell?
Nein, ich amüsiere mich hier auch gerne.
Welche Zeugenaussagen und Sachbeweise gibt es denn für eine Vergewaltigung von Peggy durch Ulvi?
Mir ist da absolut nichts bekannt, kennt da jemand etwas?
Ich kenne nur die Aussage von Frau Rödel, danach ist es nach Aktenlage nahezu unmöglich dass die beiden sich am Tattag überhaupt begegnet sind.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 15:41
Zitat von atlasmanatlasman schrieb:nach Aktenlage nahezu unmöglich
Und die Titanic war unsinkbar.

Ulvi K. hat gestanden. Auch im Beisein seines Anwaltes.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 15:57
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Ulvi K. hat gestanden. Auch im Beisein seines Anwaltes.
Das dies eine Zeugenaussage oder ein Sachbeweis ist wusste ich noch nicht.
Danke für diese hoch kompetente Aufklärung.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 16:01
@atlasman

Gut, nicht wahr?

Besser als der Vortrag von Fr. R.

Und besser als nichts.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 17:21
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Derzeit befindet sich der Verurteilte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Richtig, das war der ursprüngliche Einweisungsgrund, zu der nicht die angebliche Vergewaltigung Peggy Knobloch zählte. Diese war Bestandteil des Verfahrens 22 Js 12451/01. Und dieses Urteil ist in Gänze ist durch das WAV aufgehoben worden und endete in einem Freispruch.

Und um die angebliche Vergewaltigung von Peggy Knobloch ging es in meinen Beiträgen, nicht um die anderen Missbrauchsfälle, vielleicht haben wir da von unterschiedlichen Dingen gesprochen. Vielleicht sollten Sie sich meine Beiträge diesbzgl. nochmals durchlesen.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 17:25
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Ulvi K. hat gestanden. Auch im Beisein seines Anwaltes.
Dumm nur, dass das Gericht diesen Geständnissen keinen ausreichenden Wahrheitsgehalt beimisst.

Nach Ihrer Logik wäre Rudolf Rupp nie aus der Donau gefischt worden.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 17:29
@JosefK1914

Ich bin zum Glück nicht das Gericht.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Nach Ihrer Logik wäre Rudolf Rupp nie aus der Donau gefischt worden.
Nach Ihrer hätte er gar nicht drinnen liegen dürfen.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 17:51
man, das nervt.

da hat der Vater von Peggy eine richtig tolle Steilvorlage für ne Diskussion geliefert und ihr klebt an ollen Kamellen fest. richtig schade.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 17:57
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Nach Ihrer hätte er gar nicht drinnen liegen dürfen.
Warum?


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 18:06
@JosefK1914

Weil es keinen Zeugen dafür gibt, dass er dort hineingekommen ist. Es gibt auch keinen Sachbeweis für ein Motiv, warum er in die Donau gelangen sollte.

Letztendlich haben wir nur das Ergebnis.

Aber wo Sie schon mal hier sind:

Sie schrieben, das Gericht hätte dem Geständnis keinen Glauben geschenkt.

Kam sein Geständnis hinsichtlich des Missbrauches an Peggy - und nur dieses - in dem WAV überhaupt zur Sprache?

Ich kann mich nicht entsinnen, dass dieser Aspekt überhaupt Erwähnung fand.

Fände ich schon bemerkenswert, wenn man alles vom Tisch fegen kann, indem man nur eine Sache angreift.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 18:19
@jerry142
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Kam sein Geständnis hinsichtlich des Missbrauches an Peggy - und nur dieses - in dem WAV überhaupt zur Sprache?
ist doch egal.

die sogenannte Vergewaltigung von Peggy wurde nicht separat angeklagt. sie spielte als Mordmotiv eine Rolle im ersten Verfahren gg. Kulac. Nun ist der Schuldspruch von damals aufgehoben. rein juristisch ist damit die sog. Vergewaltigung auch vom Tisch. keine Ahnung , ob man da nachträglich nochmal auf Grund seines Geständnisses einen Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Peggy anstrengen könnte... Aber selbst wenn, es nützt doch keinem was. Das Mädel ist weg und wahrscheinlich tot.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 18:32
@jerry142
Das beantwortet nicht wirklich die Frage.

Ein Geständnis muss nicht der Wahrheit entsprechen.

Bei einem WAV wird insgesamt ein Urteil aufgehoben, mit ein Einschränkung, nur die belastenden Teile werden aufgehoben. Der Freispruch bzgl. der Vergewaltigung wurde natürlich nicht aufgehoben, aber die Frage der psychatrischen Unterbringung wegen der Vergewaltigung. Zusätzlich natürlich die Frage des Mordes.

Ein Strafgericht muss von Amts wegen den Wahrheitsgehalt eines Geständnisses überprüfen, egal ob es widerrufen wurde, daher ist ein Angriff gar nicht notwendig.

Und die Frage des Wahrheitsgehalt der Geständnisse zieht sich durch das gesamte Verfahren. Selbst den Ermittlern war die leichte Beeinflussbarkeit von Herrn Kulac offensichtlich. Sie meinten diese aber in der Befragung berücksichtigt zu haben. Dies dürfte jedoch als reine Schutzbehauptung anzusehen sein, schließlich haben sie das Geständnis von Herrn Kulac lange erstmal nicht weiter verfolgt. Dies zeigt letztendlich, dass die Ermittler selber an dem Wahrheitsgehalt gezweifelt haben.

Und genau diese Vernehmungen hat nun das unter der Berücksichtigung der Zeugen, welche letztendlich mit diesem nicht vereinbar waren, als nicht glaubwürdig angesehen. Das ist es dann natürlich nicht nur wegen des Mordes sondern auch bzgl. der Vergewaltigung.

Das Urteil von damals ist insgesamt aufgehoben, damit bleiben natürlich die anderen Missbrauchsfälle nach wie vor bestehen, welche vorher festgestellt wurden.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 19:09
@JosefK1914

Dass ein Geständnis nicht der Wahrheit entsprechen MUSS, ist einzusehen. Und dass lediglich ein Geständnis recht dürftig ist, um einen Beschuldigten zu verurteilen, ist den meisten auch bewusst.

Aber genauso gut kann man die Frage stellen, ob man ein Geständnis ganz in Frage stellen MUSS, wenn einzelne Teile davon - anscheinend - nicht passen.

Sie argumentieren aus juristischer Sichtweise. Das ist in Ordnung, und den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" will ich auch gar nicht anfechten.

Zu den Gedanken der Ermittler kann ich leider nur Vermutungen anstellen. Es entsteht bei mir manchmal der Eindruck, diese waren sich selbst nicht einig.

Und wie das Gericht entschieden hat, ist bekannt. Diese Entscheidung musste ich zum Glück nicht treffen.

Aber wie @lawine geschrieben hat, ist es Fakt, dass Peggy K. weg ist.

Dafür wird es einen oder mehrere Gründe geben. ICH werde Ulvi K. bei der Betrachtung des Falles derzeit leider genausowenig ausblenden können wie die anderen Verdächtigen oder einen Unbekannten, nur weil ein Gericht entschieden hat, man könne dem einen Beschuldigten nichts nachweisen, weil sein Geständnis nicht mit allen Zeugenaussagen vereinbar gewesen wäre.

Aber vielen Dank für die Ausführungen in diesem Zusammenhang zu der vermeintlichen Vergewaltigung. Es war mir neu, dass das "ein Abwasch" gewesen ist.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 22:51
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Aber genauso gut kann man die Frage stellen, ob man ein Geständnis ganz in Frage stellen MUSS, wenn einzelne Teile davon - anscheinend - nicht passen.
Es passte eben nicht nur das Geständnis nicht mit den Zeugenaussagen zusammen.

Es war eben sichtbar, dass Herr Kulac in hohem Maße beeinflussbar war. Und in solchen Fällen weiß man eben nicht, was von den Ermittlern kommt und was eine wirkliche Erinnerung war. Wenn es dann wirklich keinerlei Indizien für die Tat gibt, reicht das bei weitem nicht aus.

Bei einer solchen Erkenntnis war es natürchlich von Kröber im ursprünglichen Gutachten vermessen zu behaupten, dass es für Suggestion keinerlei Anzeichen geben würde. Bei seiner letzten Befragung versuchte er sich aus diesem offensichtlichen Fehler dadurch rauszumogeln, in dem er von sogenannter "Echten Suggestion" sprach, welche aber für ein falsches Geständnis keine Voraussetzung ist.

Und hier geht es eben nicht um MÜSSEN, sondern ob so etwas zur Verurteilzung reicht und das kann man schon sagen, es kann nicht reichen und es hat nie gereicht.
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:ICH werde Ulvi K. bei der Betrachtung des Falles derzeit leider genausowenig ausblenden können wie die anderen Verdächtigen oder einen Unbekannten, nur weil ein Gericht entschieden hat, man könne dem einen Beschuldigten nichts nachweisen, weil sein Geständnis nicht mit allen Zeugenaussagen vereinbar gewesen wäre.
Das ist das Los der zu unrecht Angeklagten, sie sind für immer und ewig stigmatisiert. Die Unschuld beweisen kann in der Regel niemand. Eigentlich sehr traurig, die Unschuldsvermutung ist dann letztendkich eine Worthülse. Bzgl. Spekulationen sollte man sich daher raushalten, egal gegen welche Person.


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 23:01
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:ei seiner letzten Befragung versuchte er sich aus diesem offensichtlichen Fehler dadurch rauszumogeln, in dem er von sogenannter "Echten Suggestion" sprach, welche aber für ein falsches Geständnis keine Voraussetzung ist.
Kannst du bzgl. dieses verwirrenden Absatzes bitte den originalen Wortlaut reinkopieren?


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Peggy Knobloch

09.07.2014 um 23:13
Das ist hier zu finden:

Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac 2014 (Seite 2) (Beitrag von Redjune)

Danach soll Kröber gesagt haben:
Nichts spreche für Annahme, dass echte Suggestion vorliege, dass Ulvi fälschlich glaube, er habe Peggy getötet, obwohl er sie gar nicht traf
Für mich sagte letztendlich dieser Satz alles, Suggestion um der Aussage willen, war demnach möglich. Alles andere war extrem schwammig gehalten. Erlebnisorientiert ja, aber evtl. basierend auf einem ganz anderen Zeitpunkt. Kröber hat in der Vernehmung aus meiner Sicht ein sehr schwaches Bild abgegeben. Eine Gutachten, was nie zu einer Verurteilung getaugt hätte, aber leider hat.

Kröber dürfte klar geworden sein, dass er einen schweren Fehler gemacht hat, letztendlich Berufsrisiko, aber einen Fehler offen zugeben ist das schwerste auf der Welt.


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