jaska schrieb:Nein, nicht im Fall von Peggys Mutter. Nicht im Fall von Peggys Stiefvater. Nicht im Fall von Holger E. Und dann gab es noch an die 100 weitere Verdächtige.
Jens B. und Robert E. kamen seither dazu, ja. Aber von denen redet Euler ja gar nicht.
Das spielt letztlich alles keine Rolle.
Herr Euler ist noch nicht allzu lange Anwalt von Herrn Kulac. Natürlich kann er dann jederzeit begründet Alternativen aufzeigen auch im laufenden Verfahren. Zur Begründung des WAV-Antrags selber eignen sich solche Alternativen nicht, erst nach Zulassung ist die Nennung weiterer oder bisher vorgebrachte Alternativen sinnvoll.
Welche Herr Euler als in seinen Augen wahrscheinlich ansieht, müssen Sie im überlassen. Ob es dann 100 oder 1000 andere Vrerdächtigte gegeben hat, ist da vollkommen egal.
Und die Nennung von Alternativen ist jederzeit möglich. So kann der Prozessverlauf zeigen, dass bestimmte Szenarien, welche ursprünglich als wenig wahrscheinlich galten, wahrscheinlicher werden. Hier spielen viele Kriterien eine Rolle (späteste Sicht von Peggy etc.).
Wenn sich hier ein Anwalt von vornherein festlegen müsste und wenn dann der Prozessverlauf zeigt, dass ein anderes Szenario wahrscheinlicher ist, so hätte es nichts im geringsten mit einem Rechtsstaat zu tun, wenn man dann sagen würde "Pech gehabt".