jaska schrieb:Wenn der Anwalt etwas beweisen könnte, was seinen Mandanten entlastet und einen anderen Menschen belastet, würde es gar nicht zu der Verhandlung kommen, denn dann hätte er die Beweise rechtzeitig zuvor an die Behörden übergeben.
Wenn es schon zum Verfahren - wie im vorliegenden Fall - oder auch im Fall Harry Wörz gekommen ist, ist das dann natürlich zu spät. Wie soll das dann Ihrer Ansicht nach laufen?
Im Fall von Herrn Kulac gibt es die Alternativen erst nach der ersten Verurteilung. Das Verfahren läuft somit und kann auch nicht mehr eingestellt werden. Alternativen müssen daher nun vom Gericht mit betrachtet werden.
Der Fall Wörz zeigt, dass ihre Ansicht unrichtig ist. Auch dort gab es mehrere Alternativen. Letztendlich entscheidet dann ein Gericht, ob die anderen Alternativen einen gewissen Wahrscheinlichkeitsgrad überschritten haben, sodass eine Verurteilung des Angeklagten nicht mehr möglich ist. Die Alternativen stellen dann die Zweifel an der Schuld dar.
Alternativen müssen berücksichtigt werden, andernfalls wird dem Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht genüge getan, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.
Und diese Alternativen können bzw. müssen natürlich auch im Verfahren selber aufgezeigt werden.