@jaska jaska schrieb:Diese Fehler seh ich halt nicht. Das müssen wir nicht nochmal durchkauen, aber das als Fakt darzustellen ist nun mal falsch.
Aber ich sehe sie, klar und deutlich:
- Geiers Blutspuren
- Suggestion (Hinfallen, Stein)
- Ablassen von anderen Verdächtigen nach dem Geständnis von Ulvi K., obwohl es grobe Fehler enthielt.
- Verhörmethoden (Schulterdrücken, Verhöre ohne Anwalt...)
- Unterschrift unter Gedächtnissprotokoll, zu der Jahre später gesondert ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet werden muss...
jaska schrieb:Ich habe das anders verstanden, bitte um Korrektur:
Wenn die Möglichkeit einer Falschaussage nicht gegeben wäre, gäbe es kein Verfahren geben Walter H. wegen Falschaussage.
@jerry142 jerry142 schrieb:Ulvi K. soll nach einigen Darstellungen im Frühjahr 2001 besser in Form gewesen sein als zur Zeit der Erstellung des Videos.
Woher nimmst Du dieses Info? Ich kenne kein Bild von Ulvi K., auf dem er schlank ist.
Und... er hat zum Zeitpunkt, als Peggy verschwand, schon geraucht.
Allein die Tatsache, dass man ihn fragte, ob Peggy zwei Mal gestürzt sei zeigt doch, dass man Ulvi K. diese "Verfolgungsjagd" nicht wirklich zutraute, bzw. ein Problem darin sah.
Ulvi K. musste seine "Version" immer wieder ändern.... Z.B. als klar wurde, dass dieser "Schulz" samt Freundin die Leiche nicht versteckt haben kann...
Damit konnte "Schulz" auch nicht mehr den Puls von Peggy gefühlt haben... das tat er dann in einer anderen Version selbst.
Was ist denn an der Geschichte wahr und was nicht? Ist man denn tatsächlich in der Lage dieses noch zu erkennen?
Wie hat der Staatsanwalt im Fall Rupp gesagt, als klar wurde, dass die Familie ihren Vater / Mann / Schwiegervater nicht getötet hat: "Tot ist tot, wie es passiert ist, ist egal"... Das sah das Gericht zum Glück anders.