@Blondi23Ihrer Logik entsprechend dürfte ich auch nicht sagen:
"Die Ermittlungsbehörden bewerten die Handlungen von HE offensichtlich anders als die Handlungen von Blondie23! Oder wie erklären Sie sich, dass Blondie23 nicht von den Ermittlungsbehörden verdächtigt wird?"
Meinen Sie wirklich, das man 2 unterschiedliche Dinge nicht trotzdem vergleichen kann, um festzustellen, dass diese unterschiedlich sind?
Sie fragen sich, wie man eine "Abstufung" vornehmen kann und ich sage Ihnen lediglich, dass dieses offenbar mehrere Leute in der Bevölkerung können und frage Sie lediglich, wie Sie sich das erklären?
Auch, wenn Sie es gerne hätte, habe ich im Übrigen auch nicht gesagt, auch nicht indirekt, dass die Handlungen nicht verglichen werden dürfen. Ich habe gesagt, dass es mehrere Personen gibt, die eine Abstufung zwischen den Handlungen vornehmen, was nur bedeutet, dass diese nach einem Vergleich - Im Gegensatz zu Ihnen - , zu dem Ergebnis gelangt sind, dass Unterschiede vorhanden sind. Was soll daran widersprüchlich sein?
Sie beschweren sich, dass Ihnen nichts unterstellt werden soll, was Sie nicht gesagt haben, und machen dann gleich selbst genau das Gleiche!