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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.04.2014 um 18:13
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb: Dein Ton gegenüber Frau Rödel gefällt nämlich mir nicht.
Dann melde es doch! Wenn Frau Rödel das selbst so schreibt ist es keine Unterstellung von mir.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 18:14
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn Frau Rödel das selbst so schreibt ist es keine Unterstellung von mir.
"Krone aufsetzten" und "deutlich genug"...
Zitat von sigbertsigbert schrieb:Bitte, kannst Du es jetzt mal gut sein lassen?
Ich ?


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 18:15
@Heike75
Ja, Du. Dein letzter Satz zeigt es wieder deutlich.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 18:19
@sigbert
dann meld mich doch!

Hier kriegt jeder auf die Mütze, der auch nur eine Silbe über Jemand schreibt.

Für die BI oder Frau Rödel gilt das nicht? DAS nervt.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 18:23
@sigbert

Sorry, wer hier immer mit dieser Argumentation von Frau Rödel und der BI kommt, sind die, welche Herrn Kulac letztlich bzgl. dieses Verfahrens schlecht gesinnt sind. Sie zeigen nicht selten durch Kommentare, dass es letztlich egal ist, ob die Schuld von Herrn Kulac fest steht oder nicht, da sich angeblich eh nichts für ihn ändern würde.

Und dazu gehört @Heike75 nicht!

Dazu dass es letztlich m.E. für den Fall Peggy und für das Recht insgesamt nicht egal ist, habe ich hier schon begründet.

Insofern bewirkt die BI UND Frau Rödel auch für den Fall Peggy als solchen positives.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 18:29
@JosefK1914
danke, gut erfasst!

Mir ging es heute um diesen Bericht von Herrn Prof. Dr. Henning Ernst Müller zum Fall.
Kuckt Euch an, welche Beiträge dazu kamen.

Beispiel:
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Ach ja, herrlich...
Das meinte ich Im Übrigen mit dem "Tenor" der Medien. Die ach so rührige BI und der tolle Anwalt...
Was soll das?
Ich bin einfach genervt, wie über die BI, Frau Rödel und Herrn Euler gesprochen wird.
Als ob die an allem Schuld wären... Gott sei Dank gibt es das WAV... ich bin nach den paar Tagen grad schon bedient:
-Stein
-THH
-Falsche Bezeugungen durch Beamte...
- Knarre am Kopf...

Ironie an: Und Schuld ist nur die BI / Frau Rödel / Herr Euler Ironie aus.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 19:20
@Heike75

Nein, der vorherige Anwalt hat bestimmt auch seinen Teil dazu beigetragen.

Aber er darf sich eventuell noch mal äußern.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 19:28
@Heike75
Ich gehöre nicht zu denjenigen, die gleich alles melden. Vorher versuch ich, das zu klären.

Und ich hab mich hier weder Pro noch contra Rödel, BI, sonstwas geäußert.

Mir geht es um die Sache. Und da ist dieses dauernde OT zuweilen echt nervig!


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 19:39
Zitat von sigbertsigbert schrieb:Mir geht es um die Sache. Und da ist dieses dauernde OT zuweilen echt nervig!
Dazu gehören jedoch immer mehrere, nur eine Person anzugreifen ist kein guter Stil!


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 19:39
Jetzt kommt mal alle wieder runter! Diese unsinnigen Grabenkämpfe führen nur zur vorübergehenden Schließung. Ist es das, was ihr wollt?

Ich bin ja nicht wirklich ein Fan der BI, oder von Frau Rödel, aber Fakt ist, dass sie Ulvis gesetzlich bestellte Betreuerin ist und als solche hat sie die Pflicht als allererstes an ihren Mandanten zu denken! Wäre es nicht so, wäre sie in ihrem Beruf falsch. Sie kann nicht die Interessen ihres Mandaten vertreten und die von Peggy, bzw. Frau Knobloch. Dass die getätigte Aussage mal wieder für Unmut sorgt, auch absolut nachvollziehbar und die Kritik muss sie sich gefallen lassen.

Dennoch ist Frau Rödel nicht Gegenstand der Diskussion, höchstens eine Randnotiz. Bevor der Thread wieder wegen sinnlosem Gekeife geschlossen wird, schlage ich vor, jeder schnappt sich einen Kaffee, oder eine heiße Schokolade, schnauft durch und versucht die Emotionen ein wenig zurück zu nehmen, bevor wir wieder genötigt sind, den Thread mal wieder dicht zu machen.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 19:45
Habe ich vorhin auch schon deutlich gemacht:
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Durch das WAV und dem Beginn der neuen Ermittlungen, ist der Fall Peggy wieder ein "Vermisstenfall" geworden
Ohne WAV (ohne den Einsatz der BI u.A.) wäre der Fall Peggy abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hätte auch keine neuen Ermittlungen begonnen. S.K. hätte auch keine neue Hoffnung, dass Peggy noch gefunden wird usw. Der Einsatz für Ulvi K. hängt also mit dem Einsatz für Peggy zusammen. Kein Einsatz für Ulvi K. = Keine neue öffentliche Aufmerksamkeit für das Schicksal von Peggy. Wer das noch nicht verstanden hat, dem kann es letztendlich auch nicht um Peggy gehen.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 19:47
@der_wicht
Sorry, habe Dein Aufruf erst nach meinem Post gelesen.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 23:03
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich dachte eigentlich bisher, man müsste nochmal von vorne alle Fragen neu erarbeiten, inklusive Motiv, Alibi, Belastungs- und Entlastungszeugen, erneuter Aufruf aller Zeugen, Beweiserhebung usw.
Das scheint nach Deinen Angaben aber gar nicht nötig zu sein.
ich habe damit nie gerechnet und gebe in dem Punkt @JosefK1914 recht:
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das Gericht braucht daher nicht alle Beweismittel zu erheben, die angeboten werden. Es hat letztlich sein Urteil ausreichnend zu untermauern.
**

@Frau.N.Zimmer schrieb
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Mag sein sie sprechen U.K. frei dann wissen wir trotzdem nicht was geschehen ist und an seiner Unterbringung ändert es auch nichts.
den Punkt mit der Unterbringung sehe ich anders. Bislang war die Alternative, wenn es bei UK um die Beibehaltung der Unterbringung in der forensischen Psyhiatrie ging, der Haftantritt in der JVA. Sollte er freigesprochen werden, ist die Alternative lt. Rödel betreutes Wohnen. Da kann (und wird) es ganz schnell ein Ende der Unterbringung in der Psychiatrie geben. Mit Empfehlungen (Auflagen dürften es juristisch nicht sein) für seinen weiteren Werdegang. Zu seinen Gunsten wirkt sich dann auf jeden Fall aus, dass er eine Betreuerin hat. Inwieweit das Betreuungsgericht da noch ein Wörtchen mitzureden hat, weiß ich jetzt nicht. Jedenfalls ist für den Fall des Freispruchs sehr! zu begrüßen, das UK nicht zu seinen Eltern ziehen wird!

@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das sich das Gericht - falls es zu einer Verurteilung kommt - vorher mit dem Wegschaffen der Leiche beschäftigen muss, liegt auf der Hand. Und hier müsste bei einer Verurteilung das Gericht ein plausibles nicht weltfremdes Szenario vorweisen können.
nein. wenn es zu einem Schuldspruch kommt, dann auf Grund der gleichen Ermittlungsergebnisse wie im ersten Verfahren. **siehe deine obige Argumentation.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: Man braucht keine Sensationen für einen Freispruch, da es nicht Ziel dieses Verfahrens ist, den wahren Täter zu ermitteln. Es wird auch u.U. nicht festgestellt, ob das Opfer wirklich tot ist.
Zustimmung. Allerdings wäre ein Freispruch eine Sensation für sich, das gibt es in D bei WAF in Mordsachen äußerst selten.
@Frau.N.Zimmer nochmal
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Ein Gewinn wäre wenn das Schicksal dieses Kindes geklärt würde und das sehe ich nicht.
ein Gewinn ist es auf jeden Fall, dass es ein WAF gibt. Wenn es Gründe gibt für ein WAF dann hat es stattzufinden. Es ist auch im Sinne von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit wichtig. da stimme ich wieder mit @JosefK1914 überein.

Trotzdem wünschte ich, dass Peggys Verbleib geklärt werden könnte.


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Peggy Knobloch

18.04.2014 um 23:11
zum Artikel des Prof. Dr. Henning Ernst Müller vom 10.04.2014

http://blog.beck.de/2014/04/10/fall-peggy-neue-hauptverhandlung-gegen-ulvi-k?page=1 (Archiv-Version vom 04.08.2014)
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb: Ganz gleich, ob der Fall Peggy jemals aufgeklärt werden kann: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gutachter, Gerichten ist multiples Versagen vorzuwerfen

Ich bin überzeugt davon, dass das Gericht in der Urteilsbegründung nicht von einem Totalversagen der Beteiligten sprechen wird.


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Peggy Knobloch

19.04.2014 um 00:34
@Von mir
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: Das Gericht braucht daher nicht alle Beweismittel zu erheben, die angeboten werden. Es hat letztlich sein Urteil ausreichnend zu untermauern.
Leider ist mein Satz ohne Kontext wenig aussagekräftig, denn was heißt untermauern?

Einen Entscheidung ist erst dann untermauert, wenn sämtliche geeignete Gegenbeweismittel erhoben wurden, welche die StA oder Verteidigung anbieten, welche die Entscheidung noch in eine andere Richtung bringen könnten. Sollte das Gericht Herrn Kulac erneut für schuldig halten, müssten die Zeugen geladen werden, welche Herr Euler anbietet und für die die Begründung für diese Zeugen auch geeignet ist, die Entscheidung des Gerichts zu ändern. Natürlich muss vorher überhaupt die Schuld ausreichend durch Beweismittel gezeigt worden sein, das ist die erste Voraussetzung.

Wenn ein Beweismittel vom Gericht nicht erhoben wird, was geeignet wäre, die Entscheidung des Gerichts zu ändern, sei die Wahrscheinlichkeit noch so gering, wird das Urteil vom BGH in der Revision an das Gericht wieder zurückverwiesen. Grund: Verstoß gegen das rechtliche Gehör. In dem Fall muss eine andere Kammer wieder von vorn anfangen, da in der Regel gleichzeitig der BGH festlegt, dass es noch an eine andere Kammer sein muss. Das weden die Gerichte natürlich vermeiden und lieber einen Zeugen mehr befragen als einen zu wenig.
Zitat von lawinelawine schrieb: nein. wenn es zu einem Schuldspruch kommt, dann auf Grund der gleichen Ermittlungsergebnisse wie im ersten Verfahren. **siehe deine obige Argumentation.
Naja, wenn das Geständnis sich als nicht verwertbar oder als falsches bzw. wenn ich begründete Zweifel für die Richtigkeit herausgestellt haben, ist dem auf jeden Fall nicht so. Unabhängig von den Ermittlungsergebnissen müssen aber zusätzlich die Zeugen geladen werden entsprechend der obigen Erklärung. Ihr Satz erschließt sich mir daher nicht wirklich.
Zitat von lawinelawine schrieb:Ich bin überzeugt davon, dass das Gericht in der Urteilsbegründung nicht von einem Totalversagen der Beteiligten sprechen wird.
Das mag sein, Richter geben so etwas ungern zu (siehe die Fall Rupp oder der Justizskandal von Worms). Entscheidend ist aber das Ergebnis.


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Peggy Knobloch

19.04.2014 um 01:28
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Letztendlich hängt es einzig und allein vom Gericht ab, denn bei der Erhebung von Beweismitteln gilt:

Ein Gericht kann die Erhebung eines Beweismittels u.a. dann ablehnen, wenn die Tatsachenbehauptung, welche duch das Mittel bewiesen werden soll, das Gericht schon als erwiesen ansieht, das Beweismittel für den Beweis der Tatsachenbehauptung nicht geeignet ist oder das Beweismittel unerreichbar ist.

Das Gericht braucht daher nicht alle Beweismittel zu erheben, die angeboten werden. Es hat letztlich sein Urteil ausreichnend zu untermauern.
ich habe dich völlig richtig verstanden.

Für mich ist die Urteilsbegründung das Interessanteste an einem Urteil. Das zu erwartende Urteil wird
in Fachkreisen hohe Beachtung finden und deswegen wird es sehr spannend, was und wie möglicherweise begangene Fehler von Ermittlern, STA und Richterschaft bewertet werden.
Unter den Tisch wird man nichts fallen lassen. Allenfalls fällt es nicht so vernichtend aus, wie es sich manche herbeisehnen.


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Peggy Knobloch

19.04.2014 um 07:14
Zitat von lawinelawine schrieb:ich habe dich völlig richtig verstanden.
Das wage ich zu bezweifeln, denn aus Ihrem vorheriger Beitrag ist das nicht zu entnehmen. Und Sie zitieren jetzt erneut ein Zitat, was nur die Frage der Beweismittel betrifft, welche den Spruch selber begründen. Über die Frage der zu erhebenden Gegenbeweise sagt dieses Zitat nicht direkt etwas aus.

Wesentlich ist, dass nicht alle Beweismittel erhoben werden müssen, welche den Spruch selber bekräftigen, wichtig ist, dass sämtliche geeigneten Beweismittel zu erheben, welche zu diesem Spruch konträr sind.

Zum anderen kann sich das Gericht auch nicht auf die Zeugenladungen des ersten Verfahrens berufen, da dass Gericht sich selber ein Bild über den Wahrheitsgehalt eines Zeugen zu machen hat. Und da in Deutschland die Zeugenvernehmung nicht per Video aufgenommen weren noch nicht mal ein Wortprotokoll geführt wird. In der heutigen Zeit vollkommen unverständlich, zumal Zeugenerinnerung mit der Zeit immer lückenhafter werden.

Fazit: Wenn die StA und die Verteidigung immer noch auf dei gleichen Zeugen und Beweismittel berufen, wie im ersten Verfahren, ist es unwahrscheinlich, dass das Verfahren kürzer als das erste ist. Da Herr Euler deutlich stärker seinen Mandanten vertritt, ist eher das Gegenteil zu erwarten.
Zitat von lawinelawine schrieb:Unter den Tisch wird man nichts fallen lassen.
Ihr Glaube in Ehren, aber viele Urteilsbegründungen in anderen Verfahren zeigen eher das Gegenteil. Beispiel: Mollath, 2. Instanz bzgl. der Zulassung des WAVs, da hat sich das Gericht den schwächsten Punkt herausgesucht um die WAV zu begründen, um höchstwahrscheinlich das erste Gericht nicht ganz dumm dastehen zu lassen. Die Begründung der 1. Instanz hatte bei einigen anderen Punkten sogar willkürlichen Charakter, aber natürlich hat die 2. Instanz diese Verfehlung unter den Teppich gekehrt. Für das Recht also solches hat es gereicht, da es den WAV letztendlich zugelassen hat.

Aber dadurch wird eben immer wieder deutlich, dass die Justiz in den meisten Fällen, wenn es irgend möglich ist, Fehler zu vertuschen versucht. Sie versucht das Bild der (fast) unfehlbaren Justiz in der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten, glaubwürdiger macht sie sich damit in meinen Augen jedoch nicht. Aber vielleicht wollen die meisten Menschen das auch, dass dieseses Bild aufrecht erhalten wird, koste was es wolle.


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Peggy Knobloch

19.04.2014 um 23:01
@Heike75

Sei genervt von was Du willst.
Es ist mir einerlei, ob Frau Rödel sich für Ulvi einsetzt, darf sie gerne, aber bitte ohne Verharmlosung seiner Taten und ohne die Verunglimpfung anderer .Dann würde ich das respektieren, aber auch nur dann...
Und das wird eben nichtmehr thematisiert, das ist traurig.
Ich weiß nicht, inwieweit Du den Fall verfolgt hast, wer das aufmerksam getan hat, der kommt zu eindeutigen Schlüssen, es ist eben nicht ok, das alles unter den Tisch fallen zu lassen.

Gut, Frau Rödel kämpft für Ulvi, aber rechtfertigt das alle Mittel?
Und daß sie jetzt schon dafür verantwortlich sein soll, daß Peggy gesucht wird, das ist ein schlechter Witz.
Das mag für manche so erscheinen, aber das ist falsch. Sonst wäre sie für alle Richtungen offen, ist sie aber nicht.
Nicht nur, daß es Ulvi nicht gewesen sein kann, es hat auch laut Frau Rödel kein Mord in Lichtenberg an diesem Kind stattgefunden.. Und, wo ist das Kind dann? Darauf bleibt sie jede Antwort schuldig.


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Peggy Knobloch

19.04.2014 um 23:35
@Mao1974
nein, das meint ich nicht mal. Ich erkläre es Dir aber gern.
Gestern hat @Schimpanski einen (m.M. seht treffenden) Text von Prof. Dr. Henning Müller hier eingestellt. Du erinnerst Dich bestimmt.

Direkt nach dem Beitrag kam folgende Kommentar von Dir:
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Ach ja, herrlich...
Das meinte ich Im Übrigen mit dem "Tenor" der Medien. Die ach so rührige BI und der tolle Anwalt...
Sind die letzten Jahre, inklusive falscher Verdächtigungen, übelster Verleumdungen usw an denen vorbeigegangen? Nicht zu fassen...

Wenn Ulvi die Tat nicht nachgewiesen werden kann, dann soll er freigesprochen werden, das ist nur fair, die Darstellung seiner Person und seiner Taten stimmt trotzdem nicht und die Darstellung der BI als ach so tolle, rührige Gemeinschaft bringt mich ehrlich gesagt zum Würgen.
Kannst Du mir bitte erklären, was die BI / Fr. Rödel / Herr Euler mit dem Text von Prof. Müller zu tun haben? Das ist nicht der "Tenor der Medien", sondern es sind Fakten, die sich aus den Ermittlungen / 1. Prozess / WAV ergaben. Genau das zählt Prof. Müller auf.

Was soll also der abfällige Beitrag zur BI / Herr Euler? Ich kapiere es nicht, bitte erkläre es mir.
Kaum taucht Jemand auf, der die Missstände (und das war sehr freundlich ausgedrückt) im Fall erläutert, ist wieder die Bi / Fr. Rödel / Herr Euler im Spiel. und an allem Schuld.
Dabei geht es nicht mal um Schuld / Unschuld von Ulvi K.

In den Ermittlungen / Prozess sind Dinge gelaufen, die m.M. unter aller Kanone sind. Weder die BI / Fr. Rödel noch Euler haben im Verhör mit falschen Blutspuren gehandelt - auch kann die BI nichts für die Unterschrift eines Beamten unter einen Protokoll, der nicht beim Verhör dabei war und Keiner hat W.H. gesagt, er soll H. die Knarre an den Kopf halten...

Warum also so ein sinnfreier Beitrag auf den Text des Prof.?


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Peggy Knobloch

19.04.2014 um 23:35
@Mao1974
Sorry, dass ich mich einmische, aber was wäre denn anders, wenn Fr. Rödel behaupten würde das Kind sei tot? Könnte ich Sie nicht auch anschliessend fragen, wo die Kindsleiche ist? Und mich darüber Empören, wenn sie mir keine Antwort darauf geben kann?


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