lawine schrieb:ich habe dich völlig richtig verstanden.
Das wage ich zu bezweifeln, denn aus Ihrem vorheriger Beitrag ist das nicht zu entnehmen. Und Sie zitieren jetzt erneut ein Zitat, was nur die Frage der Beweismittel betrifft, welche den Spruch selber begründen. Über die Frage der zu erhebenden Gegenbeweise sagt dieses Zitat nicht direkt etwas aus.
Wesentlich ist, dass nicht alle Beweismittel erhoben werden müssen, welche den Spruch selber bekräftigen, wichtig ist, dass sämtliche geeigneten Beweismittel zu erheben, welche zu diesem Spruch konträr sind.
Zum anderen kann sich das Gericht auch nicht auf die Zeugenladungen des ersten Verfahrens berufen, da dass Gericht sich selber ein Bild über den Wahrheitsgehalt eines Zeugen zu machen hat. Und da in Deutschland die Zeugenvernehmung nicht per Video aufgenommen weren noch nicht mal ein Wortprotokoll geführt wird. In der heutigen Zeit vollkommen unverständlich, zumal Zeugenerinnerung mit der Zeit immer lückenhafter werden.
Fazit: Wenn die StA und die Verteidigung immer noch auf dei gleichen Zeugen und Beweismittel berufen, wie im ersten Verfahren, ist es unwahrscheinlich, dass das Verfahren kürzer als das erste ist. Da Herr Euler deutlich stärker seinen Mandanten vertritt, ist eher das Gegenteil zu erwarten.
lawine schrieb:Unter den Tisch wird man nichts fallen lassen.
Ihr Glaube in Ehren, aber viele Urteilsbegründungen in anderen Verfahren zeigen eher das Gegenteil. Beispiel: Mollath, 2. Instanz bzgl. der Zulassung des WAVs, da hat sich das Gericht den schwächsten Punkt herausgesucht um die WAV zu begründen, um höchstwahrscheinlich das erste Gericht nicht ganz dumm dastehen zu lassen. Die Begründung der 1. Instanz hatte bei einigen anderen Punkten sogar willkürlichen Charakter, aber natürlich hat die 2. Instanz diese Verfehlung unter den Teppich gekehrt. Für das Recht also solches hat es gereicht, da es den WAV letztendlich zugelassen hat.
Aber dadurch wird eben immer wieder deutlich, dass die Justiz in den meisten Fällen, wenn es irgend möglich ist, Fehler zu vertuschen versucht. Sie versucht das Bild der (fast) unfehlbaren Justiz in der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten, glaubwürdiger macht sie sich damit in meinen Augen jedoch nicht. Aber vielleicht wollen die meisten Menschen das auch, dass dieseses Bild aufrecht erhalten wird, koste was es wolle.