Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 10:30
Gisela Friedrichsen über das WAV.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-knobloch-ulvi-k-bekommt-neues-verfahren-a-963089.html


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 10:45
Danke!
Wir können echt gespannt sein, was in den 9 Verhandlungstagen so Alles behandelt wird. Und ob es eine Verlängerung gibt und natürlich, wie das Urteil ausfallen wird.
Irgendwie ist Alles komplett offen.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 11:09
@Frau.N.Zimmer

Wenn du mir hier unkorrektes Verhalten anhängen möchtest,dann versuche doch bitte mal,dies ohne Verdrehung der ursprünglichen Sachverhalte und Falschinterpretationen meiner Beiträge zu tun.

@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Aus Deiner Feder ist dieser Satz ja schon merkwürdig, forderst Du nicht ständig Belege für längst belegte Tatsachen?
Merkwürdig ist hier wohl eher dein Satz „Belege für längst belegte Tatsachen“.Wo soll ich denn sowas gefordert haben? Und ja,ich fordere Belege,aber nicht für längst belegte Tatsachen,sondern für unbewiesene Behauptungen.Was ist so verwerflich daran? Sollte das in einem Diskussionsforum nicht die Normalität sein?Und was hat überhaupt meine Forderung nach Belegen mit der Einforderung der Fragenbeantwortung zu tun?Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Auf meine letzte Nachfrage nach Belegen (Behauptungen von RA Euler,die sich nachweislich als falsch herausgestellt haben) habe ich von jaska bis heute keine verwertbare Antwort erhalten.Und auch die User,die ihr zur Seite gesprungen sind,konnten – ausser Kritik an meiner Person – nichts Erhellendes dazu beitragen.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Sagt jetzt der, der sich beschwert hat weil wir den Inhalt von SKs Einkaufswagen nicht ausgiebiger besprechen wollten. Alles klar!
Und auch hier wird etwas aus dem Zusammenhang gerissen und nach eigenem Gutdünken etwas hineininterpretiert,was da gar nicht steht.Wenn du schon meine Beiträge kritisierst, solltest du sie auch erst mal richtig lesen.
Die Schiene,die du hier gegen mich fährst,weil ich es gewagt habe,Belege für eine Behauptung von dir zu fordern,verwundert mich nicht wirklich,weil es immer offensichtlicher wird,wie hier mit Andersdenkenden (Ulvi ist kein Mörder…S.K. verschweigt etwas) mittlerweile umgegangen wird.Beispiel gefällig?

Neu-Userin zlatka wurde hier in Rekordzeit vergrault,weil ihre Beiträge wohl nicht den vorgeschobenen Moralvorstellungen von euch entsprachen. (wer mit „euch“ gemeint ist,lässt sich aus den Beiträgen um die kurze Zeit von zlatkas Mitwirken ablesen)

User Nymue wurde aus ähnlichen Gründen von Mao nahegelegt,sich doch besser ein anderes Forum zu suchen.
Hier ist wohl klar ersichtlich,dass ich den Umgang mit Andersdenkenden anprangere und dies anhand der Reaktionen auf meine Beiträge und zwei weiteren Beispielen zu belegen versuche.Mit keiner Silbe habe ich mich hier zur Besprechung von S.K.s Inhalt des Einkaufswagen geäußert,welcher mir letztendlich auch völlig egal ist…also lass bitte deine Unterstellungen.

@all

Für mich eher bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind die vielfältigen Reaktionen auf das Beispiel zlatka,während die meiner Meinung nach anmassende Aufforderung von Mao an Nymue,sich ein anderes Forum zu suchen,völlig unkommentiert blieb.Ist aber vielleicht nur in der ganzen Aufregung um meine Person untergegangen.

In diesem Sinne...warten wir mal das WAV ab.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 11:16
@Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Neu-Userin zlatka wurde hier in Rekordzeit vergrault,weil ihre Beiträge wohl nicht den vorgeschobenen Moralvorstellungen von euch entsprachen.
Welch Doppelmoral :D Melde mich doch demnächst einfach, dann kannst Du Dir die Zeit für Deine ellenlangen Moralpredigten sparen.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 11:28
Wenn ich mal gerade als außenstehender was einwerfen darf?!

Ich bin erst seit zwei Wochen an diesem Fall, habe mir hier alle knapp 2000 Seiten durch gelesen, was echt viel Zeit in Anspruch genommen hat. Das ärgerliche daran ist das bestimmt gut 800 Seiten mit Streitigkeiten wegen belangloser Dinger wie wer stellt sich mehr in den Vordergrund, wer denkt er wäre der bessere
Hobbyermittler und wie unverschämt manche doch sind, zugemüllt sind.

Ohne diese ewigen Diskussionen wäre es viel leichter den Überblick zu behalten und zu verstehen was die einzelnen Parteien überhaupt sagen wollen!

Könnt ihr euch nicht einfach "aus dem Weg gehen" oder es per PN klären?

Danke!


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 11:28
@Waidmann

Ja, sorry, das war natürlich sehr anmassend von mir, Nymue ein anderes Forum zu empfehlen. Scheint Dich ja sehr zu beschäftigen, da Du immernoch drauf herumreitest.

War das nicht naheliegend, wenn bemängelt wird, SK würde hier auf einen "unantastbaren Sockel" gestellt? Und das ist für Dich "vergraulen"? Das war eine Empfehlung, denn in anderen Foren ist das ja nicht der Fall...

Und entschuldige bitte, auf Deine Mutmassung, man wolle Ulvis Fürsprecher in ein schlechtes Licht rücken, mit Hinweisen auf Interviews der Frau Rödel reagiert zu haben. Wenn die für Dich nicht erhellend sind ists ja gut...


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 11:57
@pinky2014
Zitat von pinky2014pinky2014 schrieb:Wenn ich mal gerade als außenstehender was einwerfen darf?!
Nö. ;)

Quatsch, du hast ja eh Recht. Aber wenn man hier lange mitschreibt und ständig erlebt wie wichtige Punkte durch sinnlose Sticheleien kleingeredet werden anstatt dies sachlich zu widerlegen gehen irgendwann die Nerven durch. So sollte es aber nicht sein, das sehe ich genauso ( und das obwohl ich hier auch schon die Nerven weg geschmissen habe )

Mich interessiert wie du als Außenstehender die Dinge nun siehst, nach 2000 Seiten Lesestoff der - meiner Meinung nach - viele interessante Details beinhaltet die man heute nicht mehr so in den Zeitungen liest.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 12:22
@Redjune ich kann ja verstehen das die Gemüter irgendwann mal hochkochen aber es ist echt anstrengend teilweise 4-5 Seiten am Stück Streitgespräche zu lesen weil ja zwischendrin ein wichtiges Detail geschrieben
sein könnte.

Tja wie sehe ich die Dinge nun... es ist schwer.
Ich habe nicht nur hier gelesen sondern habe mir selbst ein bisschen Stoff aus dem Netz gesucht
und war auch in zwei Facebook Gruppen und auf FB Seiten unterwegs.

Anfangs hatte ich eine ganz klare Meinung, die sich mit dem vielen Input doch etwas zerschlug.
Nun geht meine Meinung in eine andere Richtung.
Ich bin mir aber nicht sicher ob ich mich dazu äußern möchte...möchte mich nicht auf diese Anfeindungen hier einlassen.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 12:38
@pinky2014
Schade. aber wie du meinst. Von Anfeindungen hier weiß ich jedenfalls nichts. Aber das liegt sicher auch im Auge des Betrachters :)


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 12:46
@pinky2014 das ist in jedem Topic hier leider so und auch in dem anderen Forum, was absolut nichts mit Mordfällen zutun hat, gehen sich Leute mit unterschiedlicher Meinung an die Gurgel...scheint irgendwie menschlich zu sein...

Der Unterschied, hier geht es um wirklich traurige Schicksale und um schockierende Ereignisse... man sollte sich hier schon ein wenig zusammen reißen...


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 12:50
@Neusser1988
@pinky2014

Unten rechts ist eine Meldebutton, der darf auch genutzt werden. :)


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:12
Mal ein paar Anmerkungen zum Indizienbeweis:

In einem Strafprozess ist eine Verurteilung des Angeklagten nur möglich, wenn ihm die Tat und sein Verschuldnen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Bestehen Zweifel, weil auch noch andere Möglichkeiten denkbar sind, muss in einem Strafprozess der Angeklagte zwingend freigesprochen werden. Diesbezüglich gilt der rechtsstaatliche Grundsatz: in "dubio pro reo" = Im Zweifel für den Angeklagten. Sind mehrere Möglichkeiten denkbar, so ist in einem Strafprozess von der Möglichkeit auszugehen, die für den Angeklagten positiver ist.

Ein Verurteilung ausschließlich nur auf Indizienbeweise zu stützen, ist im Straßprozess möglich, aber problematisch. Indizienbeweise reichen nur dann aus, wenn die zu beweisende Tatsache danach zweifelsfrei feststeht. Der Richter muss aufgrund der Indizien zu dem Schluss kommen, dass keine andere Möglichkeit mehr in Betracht kommt.

So ist das Geständnis von Ulvi ein Indiz dafür, dass er Peggy umgebracht haben könnte. Auch das Gutachten von Dr. Körber ist ein Indiz, dass das Geständnis erlebnisbasiert sein könnte. Die damalige Aussage des V-Manns ist ebenfalls ein Indiz, dass Ulvi die Tat tatsächlich begangen haben könnte. Vielleicht kann man auch die Aussageverweigerung der Angehörigen bzw. sonstigen Verhalten der Angehörigen als Indiz werten.

In der Gesamtwürdigung aller Indizien muss sich der Richter dann die Frage stellen, ob die Indizien ausreichen, um tatsächlich zweifelsfrei davon überzeugt zu sein, dass (a) Peggy tot ist und (b) von Ulvi getötet wurde.

Gibt es Indizien dafür, die für das Gegenteil sprechen könnte, muss der Richter diese zweifelsfrei ausschließen können.

Gibt es also z.B. Zeugenaussagen, die Peggy noch gesehen haben, als sie nach dem Geständnis von Ulvi eigentlich hätte tot sein müssen, so muss der Richter sich zweifelsfrei sicher sein, dass diese Zeugen sich geirrt haben müssen. Besteht auch nur die geringste Möglichkeit, dass die Zeugen sich nicht geirrt haben (z.B. weil es mehrere Zeugen sind, die auch nicht zu Ulvi gehören), dann muss der Richter in dubio pro reo davon ausgehen, dass Peggy zu den benannten Zeiten noch lebte. Der Richter muss dann ebenfalls in dubio pro reo davon ausgehen, dass das Geständnis von Ulvi zumindest in Bezug auf die Uhrzeit nicht "erlebnisorientiert" bzw. unwahr ist.

Gibt es zudem weitere Anhaltspunkte, die dafür sprechen könnten, dass Ulvis Geständnis ausgedacht sein könnte, bricht der Wert des Indizes "Geständniss" nach und nach in sich zusammen, weil nicht zu erklären ist, weshalb ein an sich geständiger Täter an mehreren Punkten die Unwahrheit sagt. Wenn ich das richtig verfolgt habe, wurde das Geständnis von Ulvi nachträglich immer mal wieder angepasst, weil sich die Dinge nicht so zugetragen haben können, wie er es sagt. Zunächst ist bereits verwunderlich, dass ein Täter selbst nicht weiß, wo die angebliche Leiche geblieben ist. Dann ist verwunderlich, dass er diesbezüglich erst andere Personen benannt hat, die die Leiche weggebracht haben soll.

Hinzu kommen weitere Indizien, die dafür sprechen, dass das Geständnis nicht richtig sein muss. Es soll eine Verfolgung von Ulvi auf einem Weg "um das Dorf" gegeben haben. Peggy soll dabei gestürzt sein und wenn ich das richtig erinnere geblutet haben. Es wurden aber keine entsprechenden Spuren gefunden. Auch ist bereits zweifelhaft, ob Ulvi aufgrund seiner Körperstatur überhaupt in der Lage war, Peggy über eine längere Strecke zu verfolgen und einzuholen.

Problematisch ist zudem, dass Peggy sich nach der Zeugenaussage der busfahrenden Schülerin bereits in der Straße befunden haben soll, in der sie wohnte (wenn ich das richtig erinnere). Peggy müsste dann aber noch einmal zurückgegangen sein, was dann aber nicht dazu passt, dass Ulvi auf sie angeblich auf dem Platz gewartet und angefangen hatte.

Es ist keine Leiche gefunden. Es sind keine Spuren gefunden. Es sind Widersprüche aufgetaucht (wer die Leiche verbacht hat / abgefangen / längere Verfolgung / ...).

Das ist äußerst ungewöhnlich, dass sich ein Geständnis eines Täters durch keine objektive Tatsache auch nur einigermaßen hinreichend und schon gar nicht zweifelsfrei bestätigen lässt. Außer dem Gutachter Körber ("erlebnisbasiert") gibt es - was ich bisher gelesen habe - offenbar nichts, was darauf hindeuten könnte, dass das Geständnis von Ulvi zweifelsfrei der Wahrheit entsprechen muss.

Im Gegenteil scheint es nicht ausgeschlossen zu sein, dass Ulvi eine Person ist, die oft einfach nur das sagt, was ihm andere Leute vorsagen bzw. was andere von ihm hören wollen. Es scheint daher nicht vollkommen ausgeschlossen zu sein, dass Ulvi der Inhalt seines Geständnisses von den Polizisten nahegelegt wurde. Dafür spricht (a) die recht ähnliche Tatherrgangshypothese, (b) die nachträglichen Anpassungen, wenn etwas nicht stimmen konnte (wer die Leiche verbracht hat), (c) der Satz: "dann bin ich nicht mehr dein Freund", (d) der merkwürdige Zufall, dass beim ersten Geständnis weder der Rechtsanwalt anwesend war und unglücklicherweise ausgerechnet dann das Tonband kaputt gewesen sein soll und auch kein anderes herangeschafft werden konnte.

Dafür spricht auch, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Polizei ergebnisorientiert gearbeitet haben könnte und dabei Methoden verwendet haben könnte, die nicht rechtmäßig sind (vgl. Falschaussage des V-Manns / angebliche Blutflecken). Es kann somit nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass der Inhalt des Geständnisses Ulvi in den Mund gelegt worden sein könnte.

Es kann somit auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob der Inhalt des Geständnisses tatsächlich wahr ist. Nur ein Glaubwürdigkeitsgutachten eines Gutachters reicht dafür meiner Ansicht nach nicht aus, da es in der Vergangenheit schon eine Vielzahl von Gutachten gab, in denen Gutachter zu falschen Ergebnissen kamen (vgl. z.B. Fall Donald Stellwag). Ein Gutachten ist ein Indiz, welches im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu einer zweifelsfreien Überzeugung führen kann, aber nicht muss. Lässt sich der Inhalt eines Geständnisses anderweitig nicht verifizieren, weil weder die Leiche noch sonstige Spuren gefunden wurden, kann nicht zweifelsfrei gesagt werden, ob der Inhalt des Geständnisses tatsächlich der Realität entsprach.

In dubio pro reo muss daher davon ausgegangen werden, dass das Geständnis nicht der Wahrheit entsprechen muss und somit für eine Verurteilung von Ulvi nicht ausreicht.

Es kann nicht einmal zweifelsfrei gesagt werden, ob Peggy überhaupt tatsächlich tot ist. Besteht auch nur eine geringe Möglichkeit, dass Peggy vielleicht doch noch leben könnte, muss in einem Strafprozess dubio pro reo davon ausgegangen werden, dass bereits schon nicht nachgewiesen werden kann, dass Peggy überhaupt tot ist. Da keine Leiche gefunden wurde, kann eigentlich keiner zweifelsfrei sagen, ob Peggy wirklich tot ist.

Auch die Mutter schließt es nicht zweifelsfrei aus, dass Peggy noch leben könnte, auch wenn sie diesbezüglich nur wenige Hoffnungen hat (vgl. http://www.welt.de/print/wams/vermischtes/article126613091/Kein-bisschen-Frieden.html).

Der Tod von Peggy steht somit nicht zweifelsfrei fest, so dass auch in dubio pro reo kein Angeklagter (auch HE nicht) wegen eines Tötungsdeliktes an Peggy verurteilt werden kann.

Besteht auch nur die geringste Möglichkeit, dass andere Täter in Betracht kommen könnten, so ist eine Verurteilung von Ulvi nicht möglich, da Ulvi als Täter nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Wenn daher die Staatsanwaltschaft und Polizei gegenwärtig weitere Ermittlungen gegen andere Personen führen, ist eigentlich bereits jetzt schon vollkommen klar, wie das Verfahren gegen Ulvi ausgehen muss! Es wäre vollkommen absurd, zu behaupten, Ulvi sei "zweifelsfrei" der Täter gewesen, wenn gegen andere Personen weitere Ermittlungen laufen. Man ermittelt ja gerade gegen diese weiteren Personen, weil eine zweifelsfreie Feststellung des angeblichen Täters nicht möglich ist.

Streng genommen, darf ein Richter Ulvi nur dann veurteilen, wenn er sich so sicher ist, dass er sein eigenes Leben auf die Richtigkeit des Urteils verwetten würde. Wer das nicht tut, zieht auch noch andere Möglichkeiten ernsthaft in Betracht und hat somit Zweifel, die zwingend dazu führen müssten, den Angeklagten "in dubio pro reo" freizusprechen. Die gegenwärtigen weiteren Ermittlungen (z.B. gegen HE) machen es daher fast unmöglich, Ulvi zu verurteilen, weil die Ermittlungen beweisen, dass weiterhin Zweifel bestehen. Daran ändert auch ein Gutachten von Körber ("erlebnisbasiert") nichts. Offensichtlich können die Staatsanwaltschaft und die Polizei eben gerade nicht zweifelsfrei feststellen, ob das Gutachten von Körber richtig ist. Es wird von den Strafverfolgungsbehörden offensichtlich ernsthaft in Betracht gezogen, dass der Gutachter auch zu einem falschen Ergenis gekommen sein könnte, weshalb auch noch in andere Richtungen ermittelt wird.

Körber behauptet im Übrigen in Bezug auf seine Gutachten selbst, dass ein Restrisiko immer bestünde, dass seine Gutachten nicht richtig sind (vgl. http://www.rowohlt.de/magazin_artikel/Hans_Ludwig_Kroeber_Mord.3040300.html). Ein bloßes Gutachten ist daher kein zweifelsfreies Indiz und kann daher alleine für eine Verurteilung nicht ausreichen. Es muss vielmehr auch noch andere Indizien geben, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung einen Schluss zulassen, dass zweifelsfrei sicher ist, dass (a) Peggy tot ist und (b) Ulvi dieses tatsächlich auf die beschriebene Art begangen hat.

Im vorliegenden Fall gibt es jedoch eine Vielzahl von Aspekten, die zumindest Zweifel aufkommen lassen müssen. Zu behaupten, Ulvi habe Peggy zweifelsfrei zur Verdeckung seiner angeblichen "vergewaltigung" (die ebenfalls nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde) getötet, wäre relativ skandalös. Wer würde wirklich sein Leben darauf verwetten, dass Ulvi die Tat tatsächlich begangen habe?

Das würde nach dem bisherigen Kenntnisstand wohl keiner machen. Wenn daher die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei nicht noch etwas Gewichtiges vorbringen können, was bisher nicht bekannt ist, dann dürfte es bereits jetzt vollkommen klar sein, wie das Gericht entscheiden wird (sogar muss)! Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob Ulvi der Täter war oder nicht. Selbst, wenn eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestünde, dass er es gewesen sein könnte, so kann ein Angeklagter in einem Rechtsstaat nicht verurteilt werden, wenn die Tat ihm nicht "zweifelsfrei" nachgewiesen wird. Der Angeklagte muss in diesem Fall "in dubio pro reo" freigesprochen werden.

Wenn daher die Staatsanwaltschaft in dem Wiederaufnahmeverfahren nicht noch etwas bisher Unbekanntes zu Lasten von Ulvi vorbringen kann, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass Ulvi in einem Rechtsstaat nur freigesprochen werden kann. Ich kann jedenfalls nicht einmal ansatzweise erkennen, dass die bisherigen Indizien ausreichen könnten, zweifelsfreie Schlüsse gegen Ulvi zu ziehen. Es ist nicht einmal zweifelsfrei, ob Peggy überhaupt tatsächlich tot ist. Bloße Wahrscheinlichkeiten oder Vermutungen reichen in einem Rechtsstaat jedenfalls nicht aus, um in einem Straßprozess wegen eines angeblichen Tötungsdeliktes verurteilt zu werden.

Indizien sind nur dann ausreichend, wenn diese im Rahmen einer Gesamtwürdigung zweifelsfreie Schlüsse zu Lasten von Ulvi zulassen, weil jede andere Möglichkeit zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann.

Alles andere, als ein Freispruch von Ulvi, wäre für mich jedenfalls im vorliegenden Fall eine riesige Überraschung! Und nocheinmal: Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob Ulvi der Täter war! Er müsste schlicht freigesprochen werden, weil ihm die Tat nicht einmal ansatzweise mit der erforderlichen "zweifelsfreien" Gewissheit nachgewiesen werden kann. Zugegebenermaßen kenne ich aber auch nur den Sachverhalt, den ich im Wesentlichen hier im Forum und im Internet in den letzten Monaten gelesen habe.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:13
@Frau.N.Zimmer

Da schließe ich mich mal an =)

@Neusser1988
@pinky2014

Unterschiedliche Meinungen können auch im realen Leben zu Konflikten führen. Manchmal auch nur zu hitzigen Diskussionen, was auch vollkommen normal ist, weil wir alle von dem Schicksal der Peggy Knobloch bewegt sind. Wenn wir hier aber Gerüchte lesen müssen, dann ist es verständlich, dass das einigen Usern zu weit geht, gerade weil Menschen involviert sind und weil es sich um ein trauriges Thema handelt. Da darf man auch durchaus mal seine Meinung vertreten und sagen, dass man ein solches Verhalten nicht akzeptiert. Und Hetze schon einmal gar nicht. Hier gibt/gab es auch User, die bewusst provoziert haben, was sich aber in letzter Zeit durch den Einsatz der Moderatoren stark verringert hat. Gott sei Dank. Und wir sind auch sehr froh, dass es hier Moderatoren gibt, die darauf achten, dass die ganze Sache nicht zu stark aus dem Ruder läuft. Von den Stammusern ist aber sicherlich niemand daran interessiert euch anzufeinden, wenn ihr oder andere neue User eure Meinung einbringt. Es geht vielmehr darum, dass auch im Internet Respekt und Anstand großgeschrieben werden sollten.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:24
@-9-
Vielen Dank für Deine sehr interessanten Ausführungen :) Das Schlimme ist wirklich das es kein Beweis für seine Unschuld ist, sollte er nicht schuldig gesprochen werden.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:30
@Frau.N.Zimmer
Er hat dann in einem Rechtsstaat aber als unschuldig zu gelten. Einen Freispruch 2. Klasse gibt es nicht. Es gibt nur Freispruch oder Verurteilung. Wer freigesprochen wird, gilt als unschuldig.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:32
@Frau.N.Zimmer

Seh ich auch so. Was passiert mit sämtlichen Beteiligten nach einem (zu erwartenden) Freispruch wegen mangelnder Beweise?
Peggy wird verschwunden bleiben und die Anschuldigungen und Zweifel werden bleiben. Vielleicht schlimmer als zuvor, das ist meine Befürchtung...
Man wird einen neuen Schuldigen suchen und das wird besonders Peggys Mutter betreffen...


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:32
@-9-

Das ist ja auch gut so! Trotzdem bleibt es in den Köpfen der Bevölkerung.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:34
@Frau.N.Zimmer
@Mao1974

Eben. Und die Frage nach dem wahren Täter bleibt. Auch an Ulvi wird vll der ein oder andere Zweifel hängen bleiben, da man sich möglicherweise fragen wird, ob er es nicht doch gewesen sein könnte. Ein klares Urteil wäre für alle Beteiligten das beste. Mit einem klarem Urteil meine ich, dass der wahre Täter und vll auch Peggy gefunden wird. Auch wenn dies sehr utopisch erscheint.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:40
Für alle Interessierten nochmal der Hinweis:

Wahrheit, Irrtum, Lüge
Doku, (30 Min.), D, 2014
20:45
MDR
Heute 20:45 - 21:15

2004 wurde Ulvi Kulac wegen Mordes verurteilt. Möglicherweise zu Unrecht.
Kulac soll die 9-jährige Peggy 2001 getötet haben, die Leiche tauchte nie auf. Der geistig behinderte Mann gestand die Tat, widerrief das jedoch wieder. Aufgrund schwerer Verfahrensfehler wird der Fall nun ab 10. April neu aufgerollt. "exakt - die Story" prüft u. a. mit dem Psychologen Dr. Günter Kröhnken die damaligen Aussagen und fragt, warum Verdächtige falsche Geständnisse ablegen.


melden

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 13:41
@Xtralarge

Danke. Klingt interessant.


melden