@Schimpanski Formfehler, Fehler bei den Ermittlungen etc sind Gegenstand der Revision, soweit ich weiß. Da (wie auch bei weiteren Strafverfahren, die gegen Ermittler liefen) kam nix bei rum. Könntest Du mal zur Kenntnis nehmen.
Jetzt für das Wiederaufnahmeverfahren zählen neue Dinge, die erst seit dem letzten Urteil bekannt wurden.
@Frau.N.Zimmer hat freundlicherweise schon die Gründe genannt, die die anstehende Wiederaufnahme begründen.
Zu Deinen Fragen:
1. Er selbst vielleicht? Kann jedenfalls genausogut sein wie dieses ominöse V-Mann-Anwerben zu einem Zeitpunkt, als Ulvi überhaupt noch nicht als Täter in Sachen "Verschwinden von Peggy" in Betracht gezogen wurde.
2. Die Ermittler. Das ist anscheinend aber ganz normale Vorgehensweise, oder soll die Polizei ohne solche Annahmen arbeiten? Was DU bemängelst ist ja eigentlich, das "Wie" und Du willst von einem erfolterten Geständnis auf den großen Skandal überleiten, der hinter der Verurteilung steckt, richtig? Oder ärgert Dich die Tatsache, dass der Gutachter nichts von der Tathergangshypothese wusste. Das haben sicher nicht die Ermittler zu verantworten. Und das ist eben auch dank des Rechtsstaates, in dem wir leben, nun ein Grund, das Verfahren erneut durchzuführen.