Peggy Knobloch
15.01.2014 um 18:40@ramisha
Das ist eben manchmal ganz anders als es die laienhafte Vorstellung vorgaukelt.
ramisha schrieb:Hätte das arrangierte Gespräch zwischen Ulvi und seinem Vater mitsamt GeständnisAndersrum: hätte eine solche Abhörung vor dem Geständnis stattgefunden, also lange bevor Ulvi überhaupt Beschuldigter war, so wäre jegliche Aufzeichnung vor Gericht nicht verwertbar gewesen.
VOR dem offiziellen Geständnis stattgefunden und wäre aufgezeichnet worden,
hätte man den am Gespräch Beteiligten ihre Aussage vorhalten können.
Widerspruch wäre in dem Fall sinnlos gewesen und die Beweislage erdrückend.
Das ist eben manchmal ganz anders als es die laienhafte Vorstellung vorgaukelt.