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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:00
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Nein. Ihr wird die Schuld am Verschwinden von Peggy bzw. Mitwisserschaft öffentlich durch den Anwalt von uk unterstellt.
Wie ich schon schrieb, das findet man leider auch bei anderen Vermisstenfällen und hier kommt das Negative des Menschen zum Vorschein.

Das Problem ist eben, dass der Staat für eine fehlerfreie Ermittlung zuständig ist. Wenn es hierfür Anzeichen gibt, dass diese Aufgabe der Staat nicht ausreichend erfüllt hat - und dies hat ja jetzt letztentlich zur Wiederaufnahme geführt, das darf man nicht verharmlosen - so haben Gerüchte volle Nahrung.

Insofern gilt das Wiederaufnahmeverfahren nicht nur dem mutmaßlichen Täter sondern auch den Betroffenen.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:00
Hätte, hätte.... Fakt ist, dass es keine Aufzeichnung vom Verhör gab, was auch so erlaubt war.
Soll man jetzt alle Gerichtsurteile prüfen und sollte irgendwo ein Tonband gefehlt haben, die Täter auf freien Fuß setzten?

Für mich zählt das Argument Kulac hätte Peggy nicht töten brauchen weil er wegen der Missbräuche eh schuldunfähig war nicht, dass er da nicht belangt werden konnte wusste er mit Sicherheit nicht.
Und er hatte eine Heidenangst vor dem Gefängnis.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:37
@Frau.N.Zimmer
nein, das muss man nicht, aber es ist eben sehr sehr merkwürdig, dass a) der Anwalt schon weg war und b) ausgerechnet dann das Tonbandgerät kaputt war und das es c) wohl offensichtlich unmöglich war, eins aufzutreiben
@jaska
wo war denn dann der eine, wenn der andere in Urlaub war oder sonst wie keine "Zeit" hatte? Und ich finde nichts darüber, dass man 2 Pflichtverteidiger bekommt, wie geht das vonstatten?


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:41
BTW am 10. April geht's los. Die Verhandlungs Termine wurden bekannt gegeben


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:42
@Redjune
oh, wo steht das? Vielen dank für den Hinweis, das müssen wir @ramisha sagen, sie wollte doch dabei sein


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:46
Es gab außerdem 2005 eine Revision und eine Verfassungsbeschwerde. Zweitere wurde aufgrund der abgelaufenen Frist verworfen. Hier steht auch dass hier der Anwalt MW verantwortlich war. Demnach gabs nur einen?


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:51
@Redjune
MW, war das der ehemalige Arbeitgeber von Frau Rödel oder irre ich mich ?


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:54
Korrektur zu oben: ich war zu langsam:

Es gab außerdem 2005 eine Revision und eine Verfassungsbeschwerde. Erstere wurde durch http://www.dieterwunderlich.de/fall-Peggy-Ulvi.htm Anwalt Wolfgang Sch. beantragt - Zweitere wurde aufgrund der abgelaufenen Frist verworfen. Hier http://www.ulvi-kulac.de/ steht auch dass dafür der Anwalt Michael W verantwortlich war.

Also waren es 2005 im Grunde 2 Anwälte wie ich da sehe.. allerdings wer 2001-2003 zuständig war weiss ich nicht.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:oh, wo steht das? Vielen dank für den Hinweis, das müssen wir @ramisha sagen, sie wollte doch dabei sein
Auf der Seite der BI :)


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:59
2 Verteidiger für die ersten beiden Prozesse und für die Revision:
- Wolfgang Schwemmer
- Walter Bagnoli
Quellen:
http://www.spiegel.de/panorama/kriminalitaet-angeklagter-streitet-mord-an-peggy-ab-a-268855.html
http://www.mainpost.de/regional/franken/Revision-im-Fall-Peggy-eingelegt;art1727,2776423


Verfassungsbeschwerde:
Michael Windisch
Quelle:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f18/prozess-um-mord-neunj-hrigen-peggy-knobloch-begonnen-11720/


Wiederaufnahmeverfahren:
Michael Euler
Quelle:
http://www.infranken.de/regional/archiv/lokales/Peggy-Mord-Prozess-verurteilung-Belastungszeuge-Verteidiger-will-Peggy-Prozess-neu-aufrollen;art178,84300


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 09:59
dann kommt noch das hinzu
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Schwere-Panne-im-Fall-Ulvi-Kulac;art2388,1665563

also bei diesem fall gibt es einige merkwürdige "Zufälle"


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:00
Es kann sich eigentlich auch nicht NUR um Pflichtverteidiger gehandelt haben. Frau Kulac erwähnte doch in einer Talkshow, ich glaube es war die bei der sie mit Frau Jung war, dass die Anwälte viel Geld gekostet hätten.
Ein Pflichtverteidiger kostet doch nichts.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:07
@Frau.N.Zimmer
aber wenn man verurteilt wird, dann trägt man doch die Kosten

http://pflichtverteidiger.net/pflichtverteidiger.html


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:10
@Tussinelda
Bist Du Dir da im Fall Kulac sicher? Er hat doch nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eltern das zahlen müssen zumal sie ja auch nicht wohlhabend sind und ein Erbe nicht zu erwarten ist.
Es gibt hier sogar einen Fall ( Charlotte Böhringer ) da sind an die 100 Millionen im Spiel und der Mörder hat einen Pflichtverteidiger für lau.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:12
@Frau.N.Zimmer
ich weiß es nicht, es ist eben normalerweise so, keine Ahnung, wie es in diesem Fall ist


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:16
@Tussinelda
Zu dem Honorar der beiden Pflichtverteidiger im ersten Prozess gibts sogar Infos in der Frankenpost:


Frankenpost, 21. August 2004
nicht online verfügbar
Für Rechtsanwalt Walter Bagnoli – momentan auch noch viel beschäftigter Strafverteidiger von Ivan L. im Mordfall Hanse Wirth – war es ein Kraftakt: „Die Revisionsbegründung hat uns, meinen Kollegen Wolfgang Schwemmer und mich, einige Nächte gekostet. Drei Wochen lang haben wir oft bis weit nach Mitternacht gearbeitet.“
...
Das Ergebnis der anwaltlichen Fleißaufgabe: „Wir haben aus unserer Sicht 14 Verfahrensfehler gerügt und ein Mal das materielle Recht.“
...
Anwalt Bagnoli lobt die Arbeit der Hofer Jugendkammer. Das Urteil gegen Ulvi Kulac sei „juristisch höchst anspruchsvoll und sehr sauber begründet“. Das Gericht habe damit „für die Verteidigung die Latte sehr hoch gelegt“. Trotzdem sind Bagnoli und Schwemmer zuversichtlich, schließlich haben sie schon während des Verfahrens immer wieder Einsprüche formuliert und Schriftsätze gegen Gerichtsbeschlüsse eingereicht.
...
Was es bisher nicht gegeben habe, sei eine Vergütung. „Wir haben bis heute keinen Cent gesehen.“ Für die beiden Pflichtverteidiger kommt das Anwaltshonorar aus der Staatskasse: pauschal 195 Euro pro Prozesstag. Für die dreiwöchige Nachtarbeit an der Revisionsbegründung gibt es Bagnoli zufolge nochmal rund 200 Euro pro Anwalt oben drauf.
Eine einträgliche Angelegenheit war die Verteidigung von Ulvi Kulac damit nicht. Im Gegenteil: „Das Verfahren hat uns sehr eingespannt. Über weite Strecken der letzten Monate hätten sie bei der Kanzlei mein Namensschild abschrauben können. Für andere Fälle blieb einfach keine Zeit.“ Bagnoli und Schwemmer haben dennoch aus ihrer Sicht alles gegeben, um Kulac die Mord-Verurteilung zu ersparen – bislang vergeblich.
„Wir haben weiter das Vertrauen der Familie. Auch Ulvi selber will, dass wir ihn weiter betreuen.“ Schmerzlich und enttäuschend empfindet es der Anwalt, dass sich eine Bürgerinitiative (BI) gegründet hat, die mit der Arbeit der bisherigen Verteidigung ganz offensichtlich nicht zufrieden ist. Die „Bürgerinitiative Lichtenberg, Münchberg und Hof, Stadt und Land“ hat den Zwickauer Strafrechtler Michael Windisch damit beauftragt, eine weitere Revisionsbegründung zu fertigen.
...



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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:16
@Tussinelda

Ich kanns mir halt nicht vorstellen. Sie müssten ja einem nackten Mann in die Tasche fassen. Wenn Geld da ist wird glaube ich gar kein Pflichtverteidiger gestellt.
Aber vllt. kann uns da wer anders weiterhelfen


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:18
@Frau.N.Zimmer
aus meinem link
Ein Pflichtverteidiger ist kein Rechtsanwalt für arme Menschen. Dies ist ein unzutreffendes Vorurteil. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt nämlich nicht davon ab, ob jemand bedürftig ist oder nicht. Man darf die Pflichtverteidigung daher nicht mit dem Institut der Prozesskostenhilfe im Zivilrecht verwechseln. Der Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist also nicht von der finanziellen Situation des Angeklagten abhängig. Vielmehr besteht ein Anspruch auf Beiordnung immer dann, wenn es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt.



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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:20
@jaska
also hatte er 2 Anwälte, trotzdem war er einige Male alleine bei Verhören und bei der Tatrekonstruktion, dann sagt auch noch der Anwalt, dass das Urteil sei anspruchsvoll und sehr sauber begründet.....naja, ob er das jetzt immer noch so sieht?


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 10:23
@Tussinelda

Schon klar, mir ging es aber um die Bezahlung in der Form, dass wer nichts hat nichts zahlen kann. Ist ja jetzt auch egal. In @jaskas Beitrag steht ja er hatte zwei .


@jaska
Mich hauts vom Hocker! Jetzt war der eine Anwalt der Vetreidiger von Igor L, dem man den roten Mercedes unterjubeln will?
VT ick hör Dir trappsen :D


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