Peggy Knobloch
14.01.2014 um 09:00Redjune schrieb:Nein. Ihr wird die Schuld am Verschwinden von Peggy bzw. Mitwisserschaft öffentlich durch den Anwalt von uk unterstellt.Wie ich schon schrieb, das findet man leider auch bei anderen Vermisstenfällen und hier kommt das Negative des Menschen zum Vorschein.
Das Problem ist eben, dass der Staat für eine fehlerfreie Ermittlung zuständig ist. Wenn es hierfür Anzeichen gibt, dass diese Aufgabe der Staat nicht ausreichend erfüllt hat - und dies hat ja jetzt letztentlich zur Wiederaufnahme geführt, das darf man nicht verharmlosen - so haben Gerüchte volle Nahrung.
Insofern gilt das Wiederaufnahmeverfahren nicht nur dem mutmaßlichen Täter sondern auch den Betroffenen.