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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.01.2014 um 21:17
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Wir wissen es alle, daß es sich um einen geistig behinderten Menschen handelt.
Aber was ist ihm geschehen?
Er ist untergebracht, er wird versorgt, wo ist das Problem?
Das Problem? Das hatten wir doch schon mal, sollte hier ein Justizirrtum vorliegen, dürfte der eigentliche Täter immer noch frei herumlaufen. Ist das kein Problem?


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 21:19
@JosefK1914

Seufz, hab ich doch geschrieben, das ändert aber an der Einschätzung von Ulvi nichts...


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 21:22
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Seufz, hab ich doch geschrieben, das ändert aber an der Einschätzung von Ulvi nichts...
Ich glaube auch für jemanden, der irgendwo untergebracht ist, dürfte es schon bedeutsam sein, dass man ihm noch zusätzlich einen Mord zuordnet.


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 21:26
@JosefK1914

Einerseits bringst Du die geistige Behinderung von Ulvi an, der ja gar nicht weiß, was mit ihm dort geschieht, jetzt plötzlich soll es für ihn bedeutsam sein, dass man ihm auch noch einen Mord zuordnet. Was denn nun? Ist Ulvi nicht in der Lage zu verstehen, was man ihn fragt und somit sämtliche Aussagen hinfällig oder kann Ulvi durchaus verstehen, dass er einen Mord begangen haben soll - und es in Gänze verstehen?


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 21:35
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Wenn man sich schon aufregt, dann doch bitte über Peggy und ihr noch immer ungeklärtes Schicksal. Das vermisse ich bei Dir oder Ihnen,@JosefK1914 , ein wenig, geht es Ihnen nur um Ulvi?
Nein, ich glaube das Schicksal ist schlimm, egal ob Tod oder u.U. verschleppt. Aber ich glaube es ist müßig hierüber wirklich zu diskutieren, weil man es nicht ändern kann.

Es geht mir eher um die Frage, ob nicht noch zusätzliches Unrecht erfolgt ist. Ein Justizirrtum ist Unrecht, unabhängig davon, ob man sagt "Oooocch, ein Irrtum wäre doch egal, der bekommt doch das eh nicht mit".

Ich glaube schon, dass auch geistig Behinderte hier Unterschiede sehen.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Einerseits bringst Du die geistige Behinderung von Ulvi an, der ja gar nicht weiß, was mit ihm dort geschieht
Wo habe ich das behauptet, dass er das nichts weiß?


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 21:46
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Unabhängig davon hätten die Ermittler wissen müssen, dass es sich hier um einen geistig behinderten Menschen handelt und er einen Beistand hätte haben müssen, wenn der Anwalt nicht bei dem Verhör zugegen war.
Hier meinst Du ja, dass Ulvi nicht verstanden hat, um was es geht. Und somit ein Beistand zwingend erforderlich wäre - meinst Du, der hätte Ulvi besser erklären können, was die Ermittler ihn da gerade fragen? Wären Ulvis Antworten dann anders ausgefallen?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Es gibt die gesetzliche Grundlage, dass man aufgeklärt werden muss, und befragt wird, ob man einen Anwalt nehmen will.

Ein geistig behindeter Mensch kann jedoch diese Entscheidung nicht treffen.
Ein geistig behinderter Mensch kann diese Entscheidung nicht treffen, weiß aber, was er da trifft? Also was nun - Du widersprichst Dir hier. Ist auch nicht schlimm.

Ulvi ist in einer betreuten Einrichtung mit Beistand - ich sage nicht, dass er der Mörder von Peggy ist - aber er hat andere Kindern sexuell mißbraucht, trotz geistiger Behinderung. Wußte er, was er tat? Dass es Unrecht ist? Darf man geistig Behinderte nicht belangen?

Mir ging es nur um Deinen Widerspruch. Dürfte ja jetzt geklärt sein. Ich wollte Dir auch nur den Beitrag mit dem Anwalt präsentieren.


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 21:54
@JosefK1914

Niemand hier sagt "ooch, der bekommt das eh nicht mit".
Es geht aber darum, ob sich an Ulvis Unterbringung etwas ändert bzw ändern sollte
Wo ist da jetzt die große Ungerechtigkeit?

Und was ist mit Peggys Mutter?
Ist sie nicht die Hauptleidtragende? Und wird behandelt wie der letzte Mensch?


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 22:55
@Mao1974
@JosefK1914

uns allen ist doch bewusst, dass in diesem Fall VIELES nicht ganz so verlaufen ist wie es sollte.
Das Tonband wäre verpflichtend gewesen. Außerdem hätte man UK schon viel früher einen Betreuer zur Seite stellen sollen, der auf ihn "aufpasst".
Aber was hätte man seitens der Ermittler anders machen sollen? Die Soko 1 landete in einer Sackgasse. Die Soko 2 hatte im Grunde nichts in der Hand als ein Haufen unstimmiger angeblicher "Sichtungen" die nicht zusammenpassen; ein total auffälliges Fahrzeug, dass aber niemand gesehen hat, außer 2 Kinder, die Ihre Aussage widerrufen haben; die Meldung einer Leiche am Waldesrand, die von einer Sekunde auf die andere spurlos verschwunden ist.... Sie hatten die Aussage der Mutter der UK nicht geheuer war - sie hatten mehrfache Aussagen darüber, dass UK sich Kindern gegenüber unsittlich verhalten habe - sie hatten die Erzählung von UK, dass er Peggy missbraucht hatte - und sie hatten einen UK, welcher zur angenommenen Tatzeit über kein Alibi verfügte. - sie hatten einen VMann, der zwar kaum glaubhaft war, jedoch ihnen immerhin zugetragen hatte, dass UK ihm alles erzählt habe. Sie hatten ein abgehörtes Telefonat von UK in dem er von der Tat berichtete. Sie hatten Auskunft von UK, dass sein Vater die Leiche in eine gründe Decke gewickelt hat - UKs Eltern leugnen eine Existenz der Decke, jedoch wurden Faserspuren im Auto gefunden, die die Existenz dieser Decke zumindest einräumen würde. Sie hatten UKs Aussage, dass sein Vater die Leiche weggeschafft hätte. UKs Vater sagt dazu: nichts. Sie hatten die Aussage, dass UK zu spät zum Holzschichten kam. Schlussendlich hatten sie ein Geständnis. Dieses Geständnis wurde von Gutachtern überprüft, und abgesegnet. UK hatte darüber hinaus einen Anwalt, dessen Dummheit und Ignoranz auf keine Kuhhaut mehr passt

Gegen all diese Dinge hätte der Anwalt von UK vorgehen können und müssen. Hat er aber nicht. Also wo genau soll man hier die Schuld suchen?

denn hier von einer Absicht auszugehen würde bedeuten dass
die Ermittler
die Staatsanwaltschaft
der Richter
der Gutachter
UKs Anwalt
und UKs Familie
im selben Augenblick beschlossen haben, den Mund zu halten. Und erst als Gudrun R. auf den Schirm kam, wurde an der Sache Zweifel gestreut.

Es mag sein, dass hier tatsächlich ein Unschuldiger verurteilt wurde, und - schlimmer noch - der wahre Täter dafür bislang nicht belangt wurde. Das zu klären gilt es nun - Aber einen Justizskandal bzw eine Verschwörung sieht für mich dennoch anders aus....


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 23:01
Zitat von InterestedInterested schrieb:Hier meinst Du ja, dass Ulvi nicht verstanden hat, um was es geht. Und somit ein Beistand zwingend erforderlich wäre - meinst Du, der hätte Ulvi besser erklären können, was die Ermittler ihn da gerade fragen? Wären Ulvis Antworten dann anders ausgefallen?
Vielleicht schon. U.U. hätte er erkennen können, dass man ihm Geschehnisse einredet und dann entsprechend protestieren. Dieses Urteilsvermögen dürfte Ulvi wenig haben.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ulvi ist in einer betreuten Einrichtung mit Beistand - ich sage nicht, dass er der Mörder von Peggy ist - aber er hat andere Kindern sexuell mißbraucht, trotz geistiger Behinderung. Wußte er, was er tat? Dass es Unrecht ist? Darf man geistig Behinderte nicht belangen?
Es geht hierum die Frage, wer den Mord begangen hat. Ob Ulvi für andere Taten verantwortlich ist, steht auf einem anderen Blatt. Bzgl. des Mordes ist auch ein Schuldspruch erfolgt, dass bedeutet er soll die Tat bewusst gemacht haben und zurechnungsfähig gewesen sein.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Niemand hier sagt "ooch, der bekommt das eh nicht mit".
Es geht aber darum, ob sich an Ulvis Unterbringung etwas ändert bzw ändern sollte
Wo ist da jetzt die große Ungerechtigkeit?
Ich glaube es ist auch für ein geistig behinderten Menschen schon ein Unterschiede, ob er wegen Doktorspielen in Unterbringung ist oder ob man ihm noch zusätzlich einen Mord vorwirft. Ich glaube auch das das Personal wird hier im Unterbewussten Unterschiede machen.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Und was ist mit Peggys Mutter?
Ist sie nicht die Hauptleidtragende? Und wird behandelt wie der letzte Mensch?
Von wem wird Sie behandelt wie der letzte Mensch? Behandelt man die Mutter von Peggy wie der letzte Mensch, wenn man ein Wiederaufnahmeverfahren startet, weil man der Ansicht ist, dass hier vielleicht ein Justizirrtum vorliegen könnte?

Wie weit sind wir schon gekommen, wenn wir evtl. Justizirrtümer nicht aufklären wollen, nur damit die von der ursprünglichen Tat betroffenen Ruhe haben sollen?

Ich habe jedenfalls eine andere Vorstellung von einem Rechtsstaat.


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Peggy Knobloch

13.01.2014 um 23:11
@JosefK1914

Bitte nicht "Doktorspiele", bei dem Begriff kommt mir in diesem Zusammenhang langsam das Kotzen...

ICH habe von einem Rechtsstaat und vor allem von anständigen Bürgern die Vorstellung, die Opfer zu schützen.
Wo sie wie der letzte Mensch behandelt wird? Öhm, lies bei der BI, das dürfte alle weiteren Fragen klären.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 00:00
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Bitte nicht "Doktorspiele", bei dem Begriff kommt mir in diesem Zusammenhang langsam das Kotzen...
Es gibt unterschiedliche Arten von Missbrauch, das darf man nicht alles über einen Kamm scheren.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:ICH habe von einem Rechtsstaat und vor allem von anständigen Bürgern die Vorstellung, die Opfer zu schützen.
Werden auch. Ulvi wird deswegen länger in der Unterbringung sein, als wäre er zurechnungsfähig schuldig gesprochen worden und ins Gefängnis gewandert.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Wo sie wie der letzte Mensch behandelt wird? Öhm, lies bei der BI, das dürfte alle weiteren Fragen klären.
Ich weiß zwar nicht, welche Seiten Sie mein, da bin ich momentan nicht fündig geworden, meinen Sie diese hier:

http://www.ulvi-kulac.de/burgerinitiative.html

Also ich sehe da momentan nichts problematisches, außer dass diese meinen, dass Ulvi zu Unrecht verurteilt wurde.

Oder meinen Sie die Seite, wo die Mutter mit einem Kinderporno angeblich mit Peggy in Verbindung gebracht wird?

Und ich glaube wir schweifen hier ab. Wenn ein Opfer nie aufgefunden wird, wird es immer Gerüchte geben, die dann u.U. auf die schwerst Betroffenen zurückfallen. Da gibt es genügend Beispiele. Aber das wäre ein ganz anderes Thema und leider hat dieses Forum hier in anderen Fällen ebenfalls leider schon viel Dreck geworfen (McCanns). Hier stellt sich eher die Sinnhaftigkeit der Kriminalfälle-Rubrik als solche in Frage.

Das hat aber mit der Schuldfrage in Wirklichkeit nicht im geringsten zu tun.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 00:17
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Es gibt unterschiedliche Arten von Missbrauch, das darf man nicht alles über einen Kamm scheren.
Wie Du so treffend sagst: es war Missbrauch. Der mit exhibitionistischen und selbstbefriedigenden Handlungen anfing, über das gegenseitige Ausziehen zum gegenseitigen Anfassen inkl Oralverkehr ging und der in einer Vergewaltigung gipfelte.
Verharmlosung ist hier völlig fehl am Platz.

@Redjune
Einige Dinge kann ich leider nicht nachvollziehen.
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Das Tonband wäre verpflichtend gewesen
das wäre gut gewesen, verpflichtend war es nicht.
Dann die Sache mit dem Betreuer: genau für solche Belange hat der Verdächtige einen Anwalt.


Ansonsten seh ich es wie Du: ein Skandal ist ein zu großes Wort.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 01:03
Zitat von jaskajaska schrieb:Verharmlosung ist hier völlig fehl am Platz.
Das wird hier auch nicht gemacht. Gerade weil Ulvi hierfür als nicht zurechungsfähig angesehen wurde, sprich er dies angeblich nicht steuern kann, wurde er von diesem Vorwurf freigesprochen, parallel dafür aber psychatrisch untergebracht. Deren Dauer nicht bestimmbar ist. Hätte das Gericht eine Steuerungsfähigkeit bekundet, wäre es hierfür bei einer zeitlich begrenzten Haftstrafe geblieben. U.U. wäre Sicherungsverwahrung dazu gekommen, das wäre jedoch fraglich gewesen.

@Redjune

Ich mache hier den Ermittlern ja auch nicht direkt einen Vorwurf. Ich vermute, dass sie damals doch das Reid-Verfahren angewendet haben, das legt die Zeit und auch der betroffene Bezirk nahe. Die wurde ihnen vermutlich als neueste Weisheit vorgegaukelt. Die andere zusätzliche Sache war die, Ulvi ohne Beistand zu verhören.

Hätte man damals Tonaufnahmen hergestellt, könnte man das heute nachweisen, ob und was hier schief gelaufen ist. Den Beweis, dass die Verhörmethoden nicht manipulativ waren, muss der Staat führen. Ein wirkliches Beschäftigen hiermit wurde im vorliegenden Fall umgangen, in dem dem Gutachter nicht alles notwendige mitgeteilt wurde. Die frühe Tathergangshypothese ist bemerkenswert und war für ein solches Gutachten zwingend, ob hier das Vorenthalten gegenüber dem Gutachter bewusst oder unbewusst war, ist natürlich nur Spekulation.

Ein Gericht kann unter diesen vorliegenden Fakten heute (im Gegensatz zu damals) nicht mehr behaupten, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine solche Manipulation gibt.
Das Tonband wäre verpflichtend gewesen

das wäre gut gewesen, verpflichtend war es nicht
Rein aus der StPO richtig. Aber eigentlich müsste der Staat den Nachweis führen. Und das kann er letzlich nur zweifelsfrei durch einen Mitschnitt. Ohne einen solchen wird in der Regel der Verhörte manipulative Elemente/Täuschungen letztendlich nachweisen müssen. Und wenn ein faires Verfahren gewährt werden soll, sehe ich den Mitschnitt oder ein Wortprotokoll als notwendig an.

Oder welche Möglichkeiten sehen sie?

Natürlich wäre es eine Möglichkeit, dass der Angeklagte eine gerichtliche Aussage macht. Aber hier spielt dann ohne Not wieder die wässrige Festellung der Glaubwürdigkeit durch das Gericht eine Rolle. Schon ein normaler Mensch wird das kaum glaubwürdig rüber bekommen, erst recht dürfte das für einen geistig Behinderten gelten, der würde das Verhörszenario vermutlich kaum darstellen können.

Dass im vorliegenden Fall so eine frühe Tathypothese vorliegt, welche eine solche Manipulation zumindest möglich erscheint, ist da eher als Besonderheit anzusehen.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 07:46
Man wird aber wegen Missbrauchs nicht des Mordes verurteilt......und darum geht es hier. Es ist ein Mensch wegen Mordes verurteilt, möglicherweise ist dies ein Fehlurteil. Das bedeutet, dass ein Fall abgeschlossen wurde, der gar nicht abgeschlossen ist, dass ein Mensch für etwas verurteilt wurde, was er nicht getan hat und das der eigentliche Täter sein Leben fröhlich weiter lebt, mit dem Wissen, was mit Peggy passiert ist und wo sie ist.
Und das ist UNABHÄNGIG von Ulvis Unterbringung, aber es scheint ja hier nur darum zu gehen, Hauptsache weggesperrt, da ignoriert man mal eine Verurteilung wegen Mordes oder wie? Er ist sowieso weggesperrt, aber das erlaubt es niemandem, ihm alle möglichen Taten, wie z.B. Mord anzuhängen, denn das hilft niemandem.
Und ein Betreuer wird eigentlich vom Gericht bestellt......und dieser wurde ihm nicht GEWÄHRT, wohl auch vom Gericht, sonst hätte es wohl kaum eine Verfassungsbeschwerde gegeben und daraufhin wurde eine Betreuerin gerichtlich berufen......aber ach, was soll's.....wenn einer hier nicht rechtmäßig behandelt würde, von Polizei, Ermittlern, Anwalt, Staatsanwaltschaft, Gericht was würdet ihr dann machen? Sagen, naja, so etwas macht doch niemand mit Absicht, kann schon mal vorkommen? Ich glaube nicht. Recht muss Recht bleiben, auch für Straftäter, auch für geistig behinderte Menschen


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 08:03
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Oder welche Möglichkeiten sehen sie?
Solange es keine Vorschrift gibt, ein Tonband mitlaufen zu lassen, halte ich jeden Vorwurf in diese Richtung für Polemik.



@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und das ist UNABHÄNGIG von Ulvis Unterbringung, aber es scheint ja hier nur darum zu gehen, Hauptsache weggesperrt, da ignoriert man mal eine Verurteilung wegen Mordes oder wie?
Definitiv nicht.
Nur wenn immer wieder davon gesprochen wird, Ulvi säße unschuldig im Knast, dann stimmt das nunmal nicht.
Das Wiederaufnahmeverfahren wird das Urteil entweder bestätigen oder Ulvi wird zu Recht vom Mordvorwurf freigesprochen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und ein Betreuer wird eigentlich vom Gericht bestellt......und dieser wurde ihm nicht GEWÄHRT
Das interessiert mich. Es gab also einen Antrag, Ulvi einen Betreuer zur Seite zu stellen und das Gericht hat abgelehnt? Interpretiere ich das richtig?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sonst hätte es wohl kaum eine Verfassungsbeschwerde gegeben und daraufhin wurde eine Betreuerin gerichtlich berufen
1. hat es keine Verfassungsbeschwerde gegeben, Grund war ein Formfehler. Und 2.: noch vor der angedachten Verfassungsbeschwerde wurde Frau Rödel als Ulvis Betreuerin vom Gericht bestellt. Grund für die angedachte Verfassungsbeschwerde war soweit ich das sehe der Zweifel, dass das Geständnis auf korrektem Wege zustande gekommen war und nicht ein Versäumnis dahingehend, dass Ulvi keinen Betreuer hatte.

Dazu beispielhaft:
http://www.123recht.net/Verfassungsklage-gegen-Verurteilung-des-Peggy-Moumlrders-gescheitert-__a15044.html
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage von Kulacs Verteidiger zurück, weil der Anwalt die Frist für die Begründung der Verfassungsbeschwerde versäumt hatte. Das Karlsruher Gericht bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".
Eine Bürgerinitiative, die sich für den aus ihrer Sicht unschuldigen Kulac engagiert, reagierte enttäuscht. "Damit ist der vorerst letzte juristische Strohhalm weg, an den wir uns geklammert haben", sagte Gudrun Rödel, Sprecherin der Bürgerinitiative der "Süddeutschen Zeitung". Die seit kurzem auch gerichtlich bestellte Betreuerin des 27-Jährigen kritisierte das Versagen des Rechtsanwaltes scharf und sagte, man strebe nun ein Wiederaufnahmeverfahren an. Dafür allerdings setzt die Strafprozessordnung hohe rechtliche Hürden.
Das Landgericht Hof hatte Kulac wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Richter stützten sich vor allem auf ein Geständnis des Gastwirtsohns, das dieser aber unmittelbar vor dem Prozess zurückgenommen hatte. Ein Gutachter hatte das ursprüngliche Geständnis als glaubhaft eingestuft. Demnach hatte Kulac das Mädchen im Mai 2001 sexuell missbraucht und wenige Tage später aus Angst, von ihr verraten zu werden, erstickt.
Nach Ansicht der Bürgerinitiative ist das von Kulac widerrufene Geständnis auf zweifelhafte Weise zustande gekommen. Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt deshalb der Zeitung zufolge seit Sommer 2005 gegen zwei Kriminalbeamte, die Kulac bei Verhören Getränke und Schlaf verweigert sowie körperliche Schmerzen zugefügt haben sollen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Recht muss Recht bleiben, auch für Straftäter, auch für geistig behinderte Menschen
Auf alle Fälle.
Das sehe ich allerdings für beide Möglichkeiten so, ob eine Person bestraft oder beschützt werden muss. Keine Ausnahmen für Geistig Behinderte, in keine Richtung. Schutz muss genauso sein wie eben die Vermeidung von Verharmlosung.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 08:18
@jaska
es steht so in Wiki und in einigen Artikeln (nein, nicht nur die BI), ihm sei kein Betreuer gewährt worden.......das der gerichtlich bestellt wird geht aus den entsprechenden Gesetzen hervor......

hier noch mal was zur bayrischen Justiz
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 08:20
@Tussinelda

Vollkommen richtig!

Und neben dem fehlenden Betreuer ist es auch noch zusätzlich zu beachten, dass bei den Befragungen, bei denen der Anwalt im Urlaub war, dem Tatverdächtigen der Schutz des §136 nicht gewährt wurde. Es war unmöglich, dass er in dieser Zeit seinen Verteidiger befragen konnte, was aber zumindest möglich sein muss, andenfalls läuft §136 ins Leere. Das hätte den Ermittlern und auch dem Gericht offensichtlich klar sein müssen. Daran ändert die Erlaubnis des Anwalts nichts. Für die Einhaltung seiner Gesetze ist immer noch der Staat selber verantwortlich, da kann er sich nicht hinter anderen verstecken.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 08:26
@jaska
Ulvi ist doch untergebracht, der Sicherheit wurde doch Genüge getan....es geht um das Urteil MORD, um das ganze Verfahren, um den inkompetenten Anwalt, der als Pflichtverteidiger nicht mal seine Pflicht tat, um den ganzen Apparat, wo sich viele Fehler zu einer möglichen Katastrophe zusammengefügt haben


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 08:38
@Tussinelda
Worin besteht die Katastrophe denn wirklich?
In einem Mordurteil, dessen Bedeutung der Verurteilte wahlweise gar nicht versteht oder das ihn leiden lässt?
In Fragen der reinen Unterbringung und wie sein Leben ausschaut kann ich jedenfalls keine Katastrophe erkennen.

Und zu den Pflichtverteidigern: er hatte 2 Anwälte. Dann hat dort auch das ganze Team versagt?
Also Rundumversagen überall...
Na Gott sei dank haben wir da den Durchblick.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es steht so in Wiki und in einigen Artikeln (nein, nicht nur die BI), ihm sei kein Betreuer gewährt worden.......das der gerichtlich bestellt wird geht aus den entsprechenden Gesetzen hervor......
Das kann ja nun 2 Dinge heissen:
a) Das Gericht hat keinen Betreuer bestellt, weil gutachterlich die Verhandlungs- und die Schuldfähigkeit in Sachen Mord festgestellt worden war
b) Das Gericht hat einen entsprechenden Antrag/ eine entsprechende Anregung abgelehnt

Und wie gesagt war die Verfassungsbeschwerde NACH der Bestellung von Frau Rödel als Ulvis Betreuerin.
Insofern verstehe ich diese Vorwürfe nicht.


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Peggy Knobloch

14.01.2014 um 08:45
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Von wem wird Sie behandelt wie der letzte Mensch? Behandelt man die Mutter von Peggy wie der letzte Mensch, wenn man ein Wiederaufnahmeverfahren startet, weil man der Ansicht ist, dass hier vielleicht ein Justizirrtum vorliegen könnte?
Nein. Ihr wird die Schuld am Verschwinden von Peggy bzw. Mitwisserschaft öffentlich durch den Anwalt von uk unterstellt. Sätze wie dass sich das Kind bei fremden Männern an die Hosen machte, dass das Kind sich aufreizend gekleidet habe, dass das Kind mit Medikamenten ruhig gehalten wurde... Ect - alles Dinge die man zwar nicht beweisen kann, aber immerhin für Schlagzeilen sorgen. Dass die BI ihre Seite(n) immer wieder abändert, im Sinne von Zitat: "Frau K. gestehen Sie endlich!!" - eine leuchtend rote Überschrift welche Jahrelang dort stand und erst zeitgleich mit dem Einreichen des WAV Antrages gelöscht wurde usw... ist auch längst aufgefallen. Und dass die angebliche Öffentlichkeit (hinter der sich nur die paar BI Leute verschanzen) verlangt dass man Peggys Gedenkstätte abreißt dürfte der Mutter vielleicht auch kaum angenehm sein... Aber was red ich? Man kann's ja auch ignorieren ;)
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Dass im vorliegenden Fall so eine frühe Tathypothese vorliegt, welche eine solche Manipulation zumindest möglich erscheint, ist da eher als Besonderheit anzusehen.
Inwiefern "früh"?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Und neben dem fehlenden Betreuer ist es auch noch zusätzlich zu beachten, dass bei den Befragungen, bei denen der Anwalt im Urlaub war, dem Tatverdächtigen der Schutz des §136 nicht gewährt wurde. Es war unmöglich, dass er in dieser Zeit seinen Verteidiger befragen konnte, was aber zumindest möglich sein muss, andenfalls läuft §136 ins Leere. Das hätte den Ermittlern und auch dem Gericht offensichtlich klar sein müssen. Daran ändert die Erlaubnis des Anwalts nichts. Für die Einhaltung seiner Gesetze ist immer noch der Staat selber verantwortlich, da kann er sich nicht hinter anderen verstecken.
Auch wenn ALLE Beteiligten einverstanden waren? Das erscheint mir zu simpel. Darüber hinaus hätte UKs Anwalt hier im Nachhinein nicht eine Art Ungültigkeit auf dieses Video erwirken können dass es vor Gericht aufgrund mangels rechtlichen Beistandes gar nicht erst als Beweis geführt werden darf? (Geht das nur in den USA?)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Man wird aber wegen Missbrauchs nicht des Mordes verurteilt......und darum geht es hier. Es ist ein Mensch wegen Mordes verurteilt, möglicherweise ist dies ein Fehlurteil. Das bedeutet, dass ein Fall abgeschlossen wurde, der gar nicht abgeschlossen ist, dass ein Mensch für etwas verurteilt wurde, was er nicht getan hat und das der eigentliche Täter sein Leben fröhlich weiter lebt, mit dem Wissen, was mit Peggy passiert ist und wo sie ist.
Das ist richtig, jedoch ist das eine möglicherweise das Motiv für das andere. Es ist schwer das getrennt zu sehen. Gab es keinen Missbrauch wäre ihm nie der Mord vorgeworfen worden. Und gab es diesen Missbrauch wirklich, so fällt es rein von der Wahrscheinlichkeit her schwer zu Glauben, dass sie einem völlig anderen Täter zum Opfer fiel. Das ist schwierig sich vorzustellen - jedenfalls für mich.


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