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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

25.11.2013 um 11:55
Beim Zeugen Jürgen Kohl (Name Buch) handelt es sich um folgenden Zeugen:
"Gleich drei Polizeibeamte bestätigten heute, dass ein Klassenkamerad von Peggy Knobloch das Mädchen noch am Nachmittag des 7. Mai 2001 in Lichtenberg gesehen haben will. Der damals 10jährige Junge hatte bei mehreren Vernehmungen in den Tagen nach dem Verschwinden des Mädchens gegenüber der Polizei erklärt, er habe Peggy kurz nach 16 Uhr in einer Bäckerei gesehen, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Neunjährige nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bereits tot gewesen sein soll. Durch das Schaufenster habe er beim Vorbeilaufen seine Klassenkameradin und ein zweites Mädchen beobachten können. Wenig später sei Peggy dann vor die Tür getreten und habe ihn sogar gegrüßt, so der Junge gegenüber der Polizei. Die Verteidigung hatte die drei Polizisten als Zeugen benannt, weil sich der Junge selbst bei seinem Auftritt vor Gericht nicht mehr an seine damaligen Aussagen hatte erinnern können.
Freitag, 12. März 2004 - 15:46

http://www.mainwelle.fm/news/peggy-prozess-ein-zeuge-will-das-maedchen-noch-stunden-nach-ihrer-angeblichen-ermordung-gesehen

Der von @jaska eingestellte Link bezieht sich auf die Aussage von Axel Köster (Name Buch).

Axel Köster sagte selbstständig bei Gericht aus.

Jürgen Kohl wiederholte seine polizeilichen Angaben bei Gericht zwar nicht selbstständig, teilte dem Gericht aber mit, dass er kurz nach dem Verschwinden wahrheitsgemäß ausgesagt habe.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 11:59
@trullala

Vielen Dank. Mir ist auch aufgefallen, dass es sich bei dem Jungen, der vor Gericht auftrat, wie in dem Main-Artikel erwähnt, um einen anderen Jungen handelt. Der von mir gemeinte Junge hat also nicht persönlich vor Gericht als Zeuge ausgesagt, sondern es wurde von ihm nur etwas verlesen.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 12:18
Nach meinem Kenntnisstand sind vor Gericht (aus welchem Grund auch immer) aufgetreten / nicht aufgetreten - bezugnehmend auf das Buch:

14 Uhr: Gustav Frey - Nein

14.45 bis 15 Uhr: Sebastian Rödel und Jakob Demel - Nein

15 Uhr: Peter Wirth - Ja

15.30 bis 15.45 Uhr: Ralf Wagner - Ja

15.45 bis 16 Uhr: Jens Schmitt - Nein

16 bis 16.30 Uhr: Jürgen Kohl - Ja

16 Uhr plus/minus ein paar Minuten: Axel Köster - Ja

(16 bis 17 Uhr: Felix Ludwig - Nein)

16 Uhr plus x: Ein Urlauberehepaar - Nein

19 Uhr: Pascal Gruner - Ja

19 Uhr plus/minus x: Franz Rausch - Nein


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 12:22
@trullala

Mir ist in diesem Fall bis zur Stunde unklar, ob der Schülerlote vor Gericht aussagte oder ob das Gericht bei diesem wichtigen Zeugen auch auf eine persönliche Zeugenanhörung verzichtete? Der Schülerlotse sah Peggy angeblich am Marktplatz zwischen 15:30 Uhr und 15:45 Uhr (Seite 44 des Peggy-Buches).


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 12:25
@Scipper

Der Schülerlotse sagte in der Hauptverhandlung definitiv persönlich aus und unterstrich dort seine früheren Aussagen.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 12:29
@trullala

Danke für die obige Aufstellung. Meine Frage in Sachen Schülerlotse ist damit beantwortet. Ich habe deinen Text erst gelesen, nachdem ich meine obige Frage verfasst und noch was korrigiert habe.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 12:40
@trullala

Aus deiner Aufstellung entnehme ich, dass 8 Zeugen nicht vor Gericht auftraten und somit nicht persönlich zu ihren Beobachtungen am 7. Mai 2001 vom Gericht angehört und befragt wurden.

Ich habe das Urlauberehepaar als 2 Zeugen gezählt. Die Zahl spielt aber keine Rolle, sondern eher die Tatsache, dass man offenbar meinte auf eine genaue Befragung der Zeugen verzichten zu können.

Stattdessen wurden aber die beiden Zeugen befragt, die das Kind auf dem Schiff "Ali Baba" gesehen haben wollen, obgleich bereits vorab geklärt war, dass es sich dabei nicht um Peggy gehandelt hat. Es war richtig diese Zeugen vorzuladen, aber warum wurden nicht die 8 anderen Zeugen vorgeladen?


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 12:53
@trullala

In deiner Aufstellung oben sind 13 Zeugen enthalten. Das Urlauberehepaar sind 2 Zeugen. Ich kam auf 15 Zeugen, denn ich habe die Schülerin im Bus dazu gezählt, die Peggy um 13:15 Uhr sah und die Mutter eines Jungen, welche Peggy angeblich nachmittags Richtung Quellensteinweg gehen sah.

Das sind nur die Zeugen, die das Kind am 7. Mai 2001 ab 13:15 Uhr gesehen haben. Man muss, wenn man alle Zeugen erwähnen will, auch noch den Schreinermeister und seine Nachbarin erwähnen, welche angeblich das Kind am 8. Mai 2001 auf einer Wiese mit einer unbekannten Frau sahen.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 13:06
Noch etwas: Dem Gericht ist kein Vorwurf zu machen, denn die Zeugenvorladungen sind angeblich einerseits durch die Staatsanwaltschaft und anderseits durch die Verteidigung des Ulvi erfolgt.

So steht es in dem Peggy-Buch. Also hat das Gericht angeblich keine Zeugen vorgeladen, sondern nur die Zeugen angehört oder befragt, die angeblich von den Obengenannten vorgeladen wurden.

Ich nehme an, dass auch der Vorsitzende Richter nebst Beisitzern und Schöffen berechtigt war, selbst Zeugen vorzuladen, denn er ist es, der sich ein Gesamtbild verschaffen und die Wahrheit herausfinden muss. Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht und muss dies erst in der StPO oder sonstwo nachlesen.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 13:27
Die Staatsanwaltschaft kann Zeugen benennen, die Verteidigung kann das und man kann sich auch selbst als Zeuge benennen.

Das Gericht entscheidet darüber, ob Du gehört wirst.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 13:37
@1947

Mir ist es im Prinzip egal, wer die Zeugen vor Gericht vorladen darf. Es geht mir nur darum, dass man sich mal die Frage durch den Kopf gehen lässt, wie ein Gericht einen Sachverhalt aufklären will, wenn nicht alle vorhandenen Zeugen persönlich vor Gericht geladen werden, damit sie dem Gericht "Rede und Antwort" stehen können. Wie sollen sich die Richter und Schöffen denn ein Bild vom Sachverhalt machen, wenn sie die Zeugenaussagen nicht persönlich von den Zeugen hören? Ich muss aber erst in den Gesetzen nachlesen, ob man auf die Vorladung von Zeugen verzichten kann oder ob das Gericht im Zweifel auch selbst die Zeugen vorladen kann, sofern der Staatsanwalt und der Verteidiger nicht genug Zeugen vorgeladen hat oder vergessen hat alle Zeugen vorzuladen.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 13:48
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:Das Gericht entscheidet darüber, ob Du gehört wirst.
Wenn das Gericht darüber entscheidet, wer als Zeuge zum Prozess vorgeladen wird, dann hätte das Gericht eben die Zeugen alle vorladen sollen, um raufzufinden was denn nur wirklich war. Aber ich sehe schon: Man redet lieber über Mercedes-Modelle oder über sonst etwas. Denn mir scheint, man erkennt nicht die Brisanz, wenn Zeugen nicht angehört wurden und man sich im Prozess lieber mit Nebensachen wie mit dem Schiff "Ali Baba" und dem "wilden Kurdistan" beschäftigt hat.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 13:57
Ich meine zwar, dass es auch richtig war die beiden Zeugen vom Schiff "Ali Baba" zu befragen und ich verstehe auch, dass man vielleicht schmunzelte und an das Buch "Durchs wilde Kurdistan" dachte, aber ich bin der Meinung, dass man alle Zeugen, die das Kind Peggy am 7. Mai 2001 gesehen haben wollen, zum Prozess hätte vorladen können, denn der Zeitaufwand dürfte nicht den Rahmen gesprengt haben. Die Kinder wollten ernst gemnommen sein, auch wenn macher denkt: "Ach es sind nur Kinder, die meinen, dass sie Peggy sahen oder das vielleicht nur erfunden haben."


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 13:59
Zitat von ScipperScipper schrieb:Wenn das Gericht darüber entscheidet, wer als Zeuge zum Prozess vorgeladen wird, dann hätte das Gericht eben die Zeugen alle vorladen sollen, um raufzufinden was denn nur wirklich war.
Ich unterstelle jedem deutschen Gericht, dass es die Intention hat, rauszufinden, was wirklich war bzw. die Wirklichkeit möglichst nah zu rekonstruieren.

Weiter unterstelle ich, dass ein deutsches Gericht gute Gründe hat, wenn es auf Zeugenvorladungen verzichtet.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 14:04
@hallo-ho

Ja, ein deutsches Gericht kann sich nicht irren, vor allem, wenn es sich in Bayern befindet. Das hat das bayrische Gericht mit dem Papst in Rom gemeinsam, der aber nur in Kirchenfragen als unfehlbar gilt.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 14:06
Vielleicht gab es ja auch damals fünf Monate alte Säuglinge, die etwas gesehen haben. Warum hat man eigentlich nicht die vorgeladen?!


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 14:08
@hallo-ho

Die meisten Zeugen waren Schüler. Im Buch steht nichts von Kleinkindern, die Peggy gesehen haben wollen. Gut, dass es hier jetzt ins Lustige übergeht, denn das lenkt von den Fakten ab. Das Gericht hat also richtig entschieden und der Ulvi wurde zurecht wegen Mordes verurteilt. Denn ein Gericht irrt sich nie. Wozu reden wir hier eigentlich weiter, wenn alles in allerbester Ordnung ist? Wozu der Aufwand?


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 14:13
Alles Menschengemachte birgt die Gefahr des Irrtums, behaupt ich mal.
Ich behaupte aber auch, dass sich Gerichte irgendetwas bei ihren Entscheidungen denken.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 14:13
Man kann auch im Verlauf des Prozesses beantragen, dass Zeugen vernommen werden. So legt das Versäumnis bei der Verteidigung, sofern es sich um Entlastungszeugen handelt.

Ob das dazu geführt hätte, dass man weiter nach Peggy sucht, steht auf einem anderen Blatt.


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Peggy Knobloch

25.11.2013 um 14:15
@Scipper

Ein Gericht wägt sicher ab, wer persönlich aussagen soll und wer nicht.
Schließlich sind die Aussagen der Zeugen ja protokolliert.

Wenn man der Meinung war, gewissen Zeugen nicht erneut befragen zu müssen,
dann weil man sich eventuell nicht erhoffte, dass die Aussagen über das bereits gesagte hinaus aufschlußreich sind.

Wobei mir jetzt diese Problematik nicht ersichtlich ist, was das für den weiteren Verlauf
noch bedeuten soll ob jetzt 12 oder 15 Zeugen aussagten..


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