Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 19:01
@ramisha

Mit den V-Leuten ist das so eine Sache. Man weiss nie, ob die vielleicht wichtigere Dinge vor haben.

Da darf man sich nichts vormachen. Es handelt sich zumeist um erfolglose Kriminelle, die ihren Lebensunterhalt von Zuwendungen durch die Gendarmerie bestreiten.

Ich kann in dem Punkt den Richter verstehen, wenn er durch die Nichtvorladung des V-Mannes Unfug im Prozess verhindern will.

Oder wollte.

1%


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 19:11
@1947

Der Ulvi war nicht entmündigt und stand daher auch nicht unter Vormundschaft. Heute nennt man das auch nicht mehr Vormund, sondern amtlich bestellter Betreuer. Dies ist die Frau Rödel. Für den Ulvi war damals kein Betreuer bestellt und aus dem Grund war er auf sich alleine gestellt, auch wenn er Anwälte hatte, die aber nicht rund um die Uhr persönlich auf ihn achten konnten. Die Bestellung eines Betreuers erfolgte erst nach dem Prozess, als das Kind (Ulvi) bereits in den Brunnen gefallen war.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 19:20
@Scipper

Na also, wenn das so ist, hast Du mit Deinen Beiträgen völlig recht.

Da kann man der Gendarmerie keinen Vorwurf machen, wenn er sich um Kopf und Kragen redet.

Wenn die triumphieren, einen geistig Behinderten zu überlisten, ist das ihre Sache und juristisch nicht angreifbar.

Weshalb man sich allerdings mit den Antworten zufrieden gab, ohne den Verbleib Peggys zu klären, hat Geschmäckle.

1%


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 19:25
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Wenn die zwei Ermittler schon keine Kirche fanden und auch die freundliche Nachfrage nach einem blonden Mädchen unter den paar Ureinwohnern erfolglos blieb, vielleicht hätte man dann doch wenigstens DEN V-Mann befragen können, auch noch nach dem unergiebigen Türkeiausflug.
Der bulgarische V-Mann konnte nicht von der SOKO persönlich befragt werden, weil der für ihn zuständige Verbindungsmann der tschechischen Polizei angeblich nicht einverstanden war. Der V-Mann wollte angeblich für ein gewisses Honorar plus Reisekosten selbst in die Türkei nach Elmabağı reisen, aber man zog es vor, zwei deutsche Ermittler der SOKO in dieses kleine Bergdorf zu entsenden. Nach der Türkeireise der Ermittler war der Kontakt mit dem V-Mann abgerissen oder zumindest schwierig.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 19:29
Bezüglich Elmabagi hätte man aber schon im Vorfeld klären sollen, wo er das aufgeschnappt hat.

Nicht jeder, der irgendwo lauscht, versteht auch den Sinn der Worte.


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 19:39
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:Da kann man der Gendarmerie keinen Vorwurf machen, wenn er sich um Kopf und Kragen redet.
Man kann auch dem Landgericht keinen Vorwurf machen, denn es musste das Geständnis verwerten. Zumal ein Professor dazu ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt hatte. Dies beweist, dass man es sich seitens der SOKO und des Gerichtes nicht leicht gemacht hatte, sondern den Professor zu Rate zog.

Schuld an dem Geständnis ist meines Erachtens alleine der Ulvi, der von seinem Recht zu schweigen keinen Gebrauch machte. Er wollte angeblich seine Ruhe haben. Da nützen dann auch die besten Anwälte nichts, wenn ein Mandant sich bei den Vernehmungen selbst um Kopf und Kragen redet.

Meines Erachtens hätte bei der Einweisung des Ulvi in die Bezirksklinik im September 2001 ein Betreuer bestellt werden müssen, denn seine Eltern konnten sich nicht laufend um den Ulvi kümmern, da sie die Gaststätte betreiben und daher nicht ständig nach Bayreuth in die Klinik zum Ulvi fahren konnten.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 19:48
Leider ist es genau so.


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 19:51
Die Betreuung eines Behinderten hat nichts mit Entmündigung zu tun. Es gilt das Betreuungsrecht. Das ist auch nicht zu verwechseln mit der Betreuung in einer Klinik, weil mit der Betreuung eine persönliche Betreuuung durch eine Person des Vertrauens gemeint ist, die zum Betreuer bestellt werden muss.

Anwälte, die als Pflichtverteidiger fungieren, sind in dem Sinne keine Betreuer, weil Betreuung eine rein soziale Aufgabe ist. Und genau an dieser Betreuung, wie sie jetzt besteht, fehlte es damals beim Ulvi, weil kein Betreuer bestellt war vom Amtsgericht, was aber vorher einer Antragsstellung bedurft hätte.


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:08
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Das Gericht stufte diese Sichtungen aber als unglaubwürdig ein bzw. konnte sie nicht verifizieren. Insofern sind diese damals getroffenen Zeugenaussagen auch kein Grund für eine Wiederaufnahmeverfahren, selbst wenn sie nach heutigem Wissen falsch bewertet worden waren.es zählt einzig und alleine was Neues.
Ich muss mich korrigieren, denn mir ist gerade ein Bericht aus der Süddeutschen Zeitung eingefallen. In diesem Bericht meine ich gelesen zu haben, dass die Kinderzeugen vor Gericht angehört wurden. Tut mir leid, aber bei der Vielzahl von Berichten kann auch ich einmal den Überblick verlieren.


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:20
Und was ist, wenn man die Zeugenaussagen der Kinder heute anders bewertet als vor 12 Jahren, weil die Zeugen heute erwachsen sind und sich nicht mehr so leicht ins Bockshorn jagen lassen wie damals?

Ist das auch kein Wiederaufnahmegrund, wenn ein Zeuge, der vor 12 Jahren ein Kind war, seine damalige Beobachtungen heute mit den Worten eines Erwachsenen vorträgt und sogar präzisiert?

Man pocht gerne auf die Vorschriften, aber man sollte dabei die Wahrheitsfinduing nicht aus den Augen verlieren. Geht es dem Gericht ums Rechthaben oder geht es dem Gericht um die Wahrheitsfindung?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:26
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ist das auch kein Wiederaufnahmegrund, wenn ein Zeuge, der vor 12 Jahren ein Kind war, seine damalige Beobachtungen heute mit den Worten eines Erwachsenen vorträgt und sogar präzisiert?
Nein!!!

Mal ehrlich, Scipper. Seit nunmehr Jahren geht es hier um die möglichen juristischen Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren. Mehrfach wurde der betreffende Paragraph wörtlich hier einstellt und seziert.
Stand da irgendwo was davon, dass jedes Urteil nach Jahren nochmal neu untersucht werden kann, weil sich Zeugen dann vielleicht anders erinnern?
Das wäre ja ein Jobmotor sondergleichen.
Und es widerspräche jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnis. Denn Erinnerungen werden mit der Zeit nicht wahrer, wenn sie zeitnah überhaupt je wahr waren.


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:29
Also, ich weiss beim besten Willen nicht, warum man sich hier darüber aufregt, welche Kosten dem Steuerzahler durch die Suche nach dem Kind entstehen.
Mich beschäftigt vielmehr, was wohl in den Angehörigen vorgeht, wenn wieder einmal eine solche Suche stattfindet. Das muss schrecklich sein...

Im Übrigen finde ich es recht unerheblich, ob nun nach Peggys Leiche oder ihren Besitztümern gesucht wird. Wo sich diese Dinge finden wird das Kind nicht weit sein. Meine Meinung...


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:32
Ganz so einfach ist das nicht.

Es geht möglicherweise auch darum, festzustellen, ob sich Peggy dort einmal aufgehalten hat.


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:32
@jaska

Bei Gericht sollte es um die Wahrheitsfindung gehen. Wenn es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt, sollten alle Zeugenauissagen aus dem damaligen Prozess vor Gericht noch einmal zur Sprache kommen. Der Wiederaufnahmegrund besteht ja angeblich bereits durch die eine neue Zeugin. Ob weitere Gründe aus den 2100 Seiten des Wiederaufnahmeantrages nötig sind, weiß ich nicht, aber wenn eine neue Zeugin reicht, um das ganze Verfahren neu aufzurollen, dann ist es ja gut. Es geht im Prinzip doch nur darum, dass dem Antrag stattgegeben werden kann, wenn EINE neue Zeugin dazukommt. Und dann, so verstehe ich das, wird der ganze Fall neu verhandelt. Oder befasst man sich dann nur damit, was diese EINE Zeugin Neues aussagt?


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:36
Und es ist auch nicht gesagt, dass man nur nach Gegenständen von Peggy Ausschau hält.

Man sollte auch in Betracht ziehen, dass H.E. erst zu einem Zeitpunkt in Haft kam, als die Ermittlungen gegen ihn schon liefen.

Zeit genug, und auch Gelegenheit, Dinge zu verstecken.

1%


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:36
@1947

Sie kann sich dort aber nur aufgehalten haben, wenn der H.E. auch für ihr Verschwinden verantwortlich ist.


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:41
@jaska

Der Herr RA Euler kennt sich bestens mit dem Strafprozessrecht aus und wenn er 2100 Seiten für einen Wiederaufnahmeantrag ausgearbeitet und eingereicht hat, darf man wohl annehmen, dass das ein sehr gewichtiger Antrag ist, der sich nicht nur um Neues dreht, also neue Zeugen oder die eine Zeugin, der nach 12 Jahren plötzlich einfiel, dass die Peggy sie 2001 angeblich angerufen hat etc.


melden
1947 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:44
@Mao1974

Um da sicherzugehen, ist es vielleicht gut, wenn man nachschaut.

1%


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:44
@Scipper

Das sieht der Euler aber anscheinend anders ;-)


melden

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 20:46
@Mao1974

Der Herr RA Euler war verwundert, als er das von der einen neuen Zeugin las, die angeblich der einzige Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren sein soll, sofern man dem Bericht glauben kann.

PS: Aber gut, wenn eine neue Zeugin ausreicht, um ein Verfahren neu aufzurollen, reicht es eben, wobei man sich dann aber fragen muss, warum er zur Antragsbegründung 2100 Seiten brauchte?


melden