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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

23.11.2013 um 17:42
@Scipper
Es mag sein, dass keine Rolle spielt wer für die Schäden und den Suchaufwand aufkommt, aber ich denke, dass man das durchaus mal erwähnen darf, dass der Steuerzahler dies alles mitbezahlt.

Natprluch uss nach einem bvermiossten Kind gesucht werdenb, aber eben auch richtig und nicht in einer Form die einen durchaus an einen gewissen Aktionsmus vor den TV-Kameras erinnert !!!
Ich gebe dir auch dahingehend Recht, jedoch bin ich der Meinung, dass damit nicht die nächsten Seiten gefüllt werden müssen.


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 17:44
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Ich gebe dir auch dahingehend Recht, jedoch bin ich der Meinung, dass damit nicht die nächsten Seiten gefüllt werden müssen.
Wieso nicht? Hier ist schließlich die "unsachliche Diskussion" zum Fall.
Die "sachliche" ist im Gruppenforum zu finden :D


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 17:47
@LIncoln_rhyME
Zitat von LIncoln_rhyMELIncoln_rhyME schrieb:Wieso nicht? Hier ist schließlich die "unsachliche Diskussion" zum Fall.
Die "sachliche" ist im Gruppenforum zu finden :D
xD Die sachliche Diskussion bezieht sich doch darauf, keine Konflikte aufkommen zu lassen, was in diesem Thread leider nicht immer möglich war/ist. Natürlich wollen wir uns auch dort auf den Fall konzentrieren, aber ich dachte, wir könnten es hier ja noch mal versuchen. Noch ist ja kein User gelangweilt aus den anderen Threads zurückgekehrt und muss einen Konflikt auslösen, um sein Abendprogramm interessanter zu gestalten :P:


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 17:47
@Blondi23

Es geht nicht darum hier Seiten zu füllen, sondern es geht auch um die Gerechtigkeit, also nicht nur um die Frage der Kosten, sondern auch darum, dass man solche Suckaktionen nicht vor den Augen der Öffentlichkeit und des Fernsehens durchführen sollte, wie im Falle des Springbrunnenhauses.

Ich verstehe durchaus, dass man sich jetzt in dem kleinen Bauernhof fürchtet, denn die Leute dort werden auch durch das Fernsehen mitbekommen haben, was damals in Lichterberg abging, als der Bagger anrückte: Die Schaulustiogen und die Reporter traten sich dort fast auf die Füße und gefunden wurde nichts, außer ein paar Knochenfragmenten, die vermutlich von dem alten Friedhof stammten.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 17:53
@Scipper
@nadus_akirfa

Also ich kann mir auch gut vorstellen, dass man unter der Dielung eine digitale Kinderpornosammlung oder eventuell Erlöse aus dergleichen Aktivitäten vermutet hat.

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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 17:56
@1947

Unter den Fußbodendielen fand man aber laut BILD-Zeitung nichts und man muss sich fragen, was man dort jetzt im Garten oder rund um das Haus finden will? Sofern der BILD-Bericht überhaupt stimmt. So wie es in dem Bericht hieß, suchte man dort nach Peggy. Oder hat BILD sich verhört und in der Eile vielleicht nur gemeint, dass man dort nach einer Leiche sucht? Was wird dort überhaupt gesucht?


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 17:57
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Verschiedene Kinderzeugen, die was zur Klärung des Falles Peggy hätten beitragen kömnnen, wurden damals von der SOKO bereits im Vorfeld als unwichtig beiseite gewischt. Das ist gut, denn das ist ein Grund für die Wiederaufnahme, da man diese Kinderzeugen damals nicht vor Gericht anhörte.
Seit wann entscheidet die Polizei, welche Zeugen vor Gericht angehört werden? Ist das so? Dann hätte ich gerne mal eine entsprechende Quelle.

Und welche Kinderzeugen wurden damals nicht gehört?

Im Fall dieser Sarah ist das ganz anders. Die hat diesen Sachverhalt mit dem Anruf von Peggy damals überhaupt nicht erwähnt. Also war das nicht bekannt (so es denn überhaupt stimmt) und kann gar nicht aktiv "aussortiert" worden sein. Sie wurde vor Gericht damals nicht vernommen oder eben nicht zu diesem Sachverhalt.
Solche Interpretationen passen zwar gut in das Muster eines gezielt falsch verurteilten Ulvis, sind aber schlichtweg falsch.
Denn es wurden sehr wohl auch Zeugen angehört (auch Kinder!), die z.b. über spätere Sichtungen von Peggy erzählten.
Diese in Deiner Sicht "unbequemen Wahrheiten" wurden nicht verschwiegen.
Das Gericht stufte diese Sichtungen aber als unglaubwürdig ein bzw. konnte sie nicht verifizieren. Insofern sind diese damals getroffenen Zeugenaussagen auch kein Grund für eine Wiederaufnahmeverfahren, selbst wenn sie nach heutigem Wissen falsch bewertet worden waren.es zählt einzig und alleine was Neues.
Aber das hätten wir doch schon gefühlte 100 mal.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 17:57
@Scipper

Die Knochenfragmente müssen nicht unbedingt vom Friedhof stammen.

Das Anwesen des R.E. ist genau genommen ein Doppelhaus aus Tuffstein und in dem NachbarHaus war eine Schlachterei beheimatet.

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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:01
@1947

Die Knochenfragmente sollten noch untersucht werden, aber der Bericht steht bisher aus. In der Presse hieß es nur, dass die Knochenfragmente nicht von Peggy stammen, weil neben dem Haus damals ein alter Friedhof war, wobei man auch nicht ganz ausschloss, dass es Tierknochenreste sein könnten.

PS: Das rote Haus wurde um 1815 erbaut und zwar im Randbereich des alten Friedhofes.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:07
@Scipper

Zusammen mit der anderen Haushälfte, in der sich die Schlachterei befand.

1%


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:07
Aber hieß es nicht, die Ergebnisse der Routinedurchsuchung müssten erst ausgewertet werden?

Das wäre eine schöne Umschreibung für "nichts gefunden".

Entweder man weiß oder vermutet etwas bestimmtes, was man bislang nicht gefunden hat.

Oder die Durchsuchung hat etwas ergeben, weshalb man weitersuchen muss bzw. darf.


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:10
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Seit wann entscheidet die Polizei, welche Zeugen vor Gericht angehört werden? Ist das so? Dann hätte ich gerne mal eine entsprechende Quelle.
Ich habe nicht gesagt, dass die SOKO für die Vorladung von Zeugen für den Prozess zuständig ist, sondern ich habe gesagt, dass die SOKO die Kinderzeugen bereits im Vorfeld beiseite gewischt hat, mit der Folge, dass das Gericht es nicht für sinnvoll hielt diese Kinderzeugen im Prpzess anzuhören. Das Gericht hat sich der Meinung der SOKO angeschlossen, denn die Vorladung war Sache des Gerichtes. Vorladungen zu Gerichtsverhandlungen sind vom Gericht oder besser gesagt von einemn Richter zu unterschreiben. Die SOKO hat aber in diesem Fall bereits im Vorfeld, genazuer gesagt bei den Ermittlungen, dafür gesorgt, dass es gatr nicht mehr dazu kam, indem sie die Kinderzeugen nicht ernst nahm. Es passte nicht in die Theorie rein, dass diese Kinder das Kind Peggy nach dem angeblichen Mord noch auf den Straßen lebend gesehen haben. Und genau das ist jetzt ein Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens, damuit diese damals nicht voir gericht angehörten Kinder, die heut e erwachsen sind, angehört werden können. Natürlich muss einer sie vorladen, und sicher nicht die SOKO !!!


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:22
@Scipper
Naja, immerhin bleibst Du Deiner Meinung treu. Hat ja auch was.


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:23
@jaska

Ich brauche keine Quellen, um zu wissen, dass die Polizei zur Exekutive und die Gerichte zur Judikative gehören, denn das habe ich im Staatsrecht gelernt. Man nennt es Gewaltenteilung. Für die Vorladung der Zeugen zu dem Prozess war das Landgericht Hof zuständig. Die SOKO hat aber vorher bereits die Kinderzeugen zum Teil nicht ernst genommen. Daher lud das Gericht sie nicht vor. Statt dessen wurden Zeugen vorgeladen, die Peggy auf dem Schiff Ali Baba gesehen haben wollen, was sich als Irrtum erwies. Als Quelle verweise ich auf das Peggy-Buch und hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:27
@Scipper
Nochmal: welche Kinderzeugen wurden NICHT vorgeladen? Und kannst Du belegen, dass das auf Anraten der Ermittler geschah? Und dass das Gericht bewusst Zeugen nicht vorlud, obwohl sie Ulvi entlastet hätten?

Wie gesagt: ich finde in der von mir gesichteten Berichterstattung etliche Entlastungszeugen, auch Kinder. Aber: das muss ja nichts heißen.


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:35
@jaska

Ich beziehe mich auf das Peggy-Buch, demzufolge angeblich die beiden Jungen, die Peggy in den roten Mercedes gegen 15 Uhr an der Bäckerei einsteigen sahen, nicht vor dem Gericht erscheinen mussten, weil sie nicht vorgeladen wurden. Der Grund war dieser: Die beiden Jungen hatten ihre Aussagen zurückgezogen, weil die SOKO sie nicht für glaubwürdig erachtet hatte. Ob die Jungen gegeneinander ausgespielt wurden, nach dem Motto, dein Freund sagte, dass er nichts gesehen hat, weiß ich nicht, aber ich meine dies in dem Buch gelesen zu haben. Ob weitere Jungen, wie der Schülerlote, auch nicht vor das Gericht angehört wurden, weiß ich nicht. Aber der V-Mann durfte vor Gericht aussagen, wobei bekannt ist, dass er seine falsche Aussage noch vor seinem Tod bei einem Richter widerrufen hat. Die Fehler, die in diesem Verfahren vorkamen, dürften jedem bekannt sein, der das Buch gelesen hat. Es braucht mich daher keiner mehr zu fragen, wo dies oder jenes steht. Ich kenne nicht die Akten, sondern nur das Buch und die Berichte in den Zeitungen sowie die paar Filmberichte. Der Fall wirft mehr Fragen und Unklarheiten auf, als man hier auch nur ansatzweise umreißen kann.


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:46
@jaska

Du sagtest bereits, dass es dir egal ist, ob das Wiederaufnahmeverfahren stattfindet und du hast gesagt, dass du in diesem Fall aufgrund des Buches keine Ungereimtheiten erkennst. Ich bin weder ein Missionar, noch ein Oberlehrer, der andere von seiner Meinung überzeugen will. Ich sehe in diesem Fall vor allem einen Knüller als Verfahrensfehler an, und zwar die Tatsache, dass die SOKO den geistig behinderten Ulvi mehrmals ohne seinen Rechtsbeistand vernommen hat. Laut StPO ist das zwar nicht verboten und auch seine Anwälte hatten angeblich nichts dagegen einzuwenden, aber darin sehe ich den Hauptverfahrensfehler in diesem Fall, und zwar in rein menschlicher Hinsicht, also nicht in rechtlicher Hinsicht. Und aus dem Grund ist es mir nicht egal, ob das Wiederaufnahmeverfahrn sttasttfindet, denn es geht um einen Menschen. Genauer gesagt: Es geht um die reine Wahrheit und um die Gerechtigkeit. Und es geht um den Vermisstenfall, denn das vermisste Kind ist bis heute nicht aufgefunden.


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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:48
Apropos "V-Mann":
Ein bulgarischer V-Mann der tschechischen Polizei gab einen Hinweis auf den türkischen Ort Elma Baki oder Elmabagi, wo sich Peggy im Anbau einer alten Kirche aufhalten soll. Zwei Ermittler fuhren in den Ort und fanden dort keine alte Kirche und keinen Anbau an einer alten Kirche vor.
Wenn die zwei Ermittler schon keine Kirche fanden und auch die freundliche Nachfrage nach einem blonden Mädchen unter den paar Ureinwohnern erfolglos blieb, vielleicht hätte man dann doch wenigstens DEN V-Mann befragen können, auch noch nach dem unergiebigen Türkeiausflug.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:54
Wenn Ulvi nicht mündig ist, was ich allerdings nicht 100%ig weiss, muss der Vormundschaft zustimmen, dass er ohne Anwalt vernommen werden darf.

Die Frage ist jetzt, hatte Ulvi vor G.R. schon einen Betreuer?

Irgendwo habe ich gelesen, dass seine Mutter diese Funktion einige Zeit ausübte.

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Peggy Knobloch

23.11.2013 um 18:59
Wer nun diesen oder jenen Fehler gemacht hat ist mir egal, denn es geht mir nicht darum, irgendwem eine Schuld zu geben. Denn eins steht sicherlich fest: Niemand hat den Ulvi gezwungen ein Geständnis abzulegen. Er hatte das Recht zu schweigen, aber er wollte aussagen. Selbst wenn man unterstellt, dass er die Rechtslage nicht überblickte, so muss man bedenken, dass er einen oder zwei Anwälte hatte, die ihn beraten und zum Teil zu den Vernehmungen begleitet haben und daher jederzeit auch hätten nachträglich einschreiten können, wenn dies im Interesse ihres Mandanten angebracht war. Auf der anderen Seite sind aber Anwälte auch keine Betreuer oder Sozialarbeiter, sondern nur rechtliche Berater, so dass man also auch nicht verlangen kann, dass sie rund um die Uhr auf den Mandanten achten, damit dieser sich nicht um Kopf und Kragen redet und damit seine Verteidigung erschwert.


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