@mabolini mabolini schrieb: Der mysteriöse Anruf um 3:59 Uhr usw. man könnte endlos die Ungereimtheiten weiter aufzählen ...
Ich teile Deine Ansicht in allem was du geschrieben hast. Bezüglich des Anrufes ,bzw. der Telefonnummerneingabe auf Tanjas Handy morgens um 3:59 frage ich mich wieso nicht zumindest hier eine Verbindung zu einer konkreten Person gefunden werden konnte.
Es wurde zwar nur gesagt, dass es sich um eine männliche Person handelte, die angerufen wurde, aber ich nehme an, dass diese Person in Tanjas Alter war und aus der Region kam, insofern wäre ein Verwählen als Grund des Anrufes recht Unwahrscheinlich. Also muss es einen konkreten Grund dafür gegeben haben, das ausgerechnet diese Nummer zu diesem Zeitpunkt angerufen wurde.
Und ich bleibe dabei, dass eine genaueste Umfeldanalyse, deren Daten nicht nur auf Befragungen von Personen sondern auch auf Durchsicht der "Freundeslisten" in den sozialen Medien bestanden hätte, hier zu einer Lösung hätte führen können und eigentlich auch müssen. DerAnrufer wird auf einer der Freundeslisten gestanden haben und derAnrufer hatte in der Festnacht entweder kein Handy dabei oder aber das Akku dieses Handys war leer. Das wäre doch schon einmal ein Ermittlungsansatz gewesen. Aber gut , wir wissen nicht, was wie ermittelt wurde und warum dabei wieder einmal nichts herauskam.
Und selbst wenn der Angerufene Tanja nicht kannte, so hätte man herausfinden müssen, wer ihn sprechen wollte bzw. wer seine Nummer weitergegeben hatte und diese Person hätte befragt werden müssen. Selber gemeldet hat sich ja auch hier offensichtlich niemand, der etwas dazu zu sagen gehabt hätte. Eine Tatsache , die wiederum befürchten lässt, dass die anderen bis heute ungeklärten Sichtungen durchaus etwas mit Tanjas Verschwinden zu tun haben könnten. In den anderen Fällen gibt es keinen nachweisbaren konkreten Zusammenhang , keinen direkten Bezug zu Tanja so wie bei dem Anruf , der nachweislich von ihrem Handy erfolgte, aber die Zeugenaussagen sind konkret und weisen in Tanjas Richtung. Es könnte sich also immer um die gleiche Person handeln, die aktiv wurde und die sich nicht gemeldet hat.
Ich denke, das dürfte auch die Kernaussage des Kommentars dazu von Herrn RA Böhm gewesen sein.