Kaietan schrieb:Wie lange wurden derartige Daten damals gespeichert? Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das später gekippt wurde stammt vom Ende 2007. Ich bin nicht sicher, wie die Regelung davor aussah. Evtl. war es seinerzeit tatsächlich durchaus schwierig, in der zur Verfügung stehenden Zeit (also in dem Zeitraum, in dem die Daten gespecihert wurden) die Genehmigung zum Zugriff auf die Daten ihres Anschlusses, deren Auswertung und Einordnung und dann darauf folgend noch die Genehmigung zum Zugriff auf die Daten des anderen Anschlusses aus dem betreffenden Zeitraum zu erhalten?
Es wurde das gespeichert, was "nötig" war, nicht nur Verkehrs- und Verbindungsdaten, sondern auch "statistische Daten".
Mitte bis Ende der 90er sprießten ja Basisstationen wie Netzbetreiber aus dem Boden, um das Netz optimal auszubauen, benötigt man dringend statistische Daten. Wenn eine BTS (Basisstation mit z.B. 80 "slots") stets "ausgebucht" war, musste man sie ausbauen. Wenn 90% der Anrufe, welche z.B. in einer BTS auf dem Schwesternwohnheim des Brüderkrankenhauses rechnerisch von der FH und aus Sirzenich aufgelaufen sind (kann man anhand des Abstrahlwinkels und des Timing Advance-Wertest ermitteln) und eben diese Werte zu statistischen Zwecken gespeichert wurden, so baut man eben eine BTS eigens für Sirzenich und u.U. eine weitere für die FH. Gerade O2 und E+/Base haben damals mit günstigen Prepaid-Tarifen wie auch mit günstigen "flats" geworben. Die Daten dürfen auch heute noch erhoben werden. Wenn allerdings ein Anbieter wie z.B. damals D1 sein Netz bereits bestens ausgebaut hat, hätte man auf die Erhebung statistischer Daten verzicheten können.
Fraglich ist und bleibt immer, was überhaupt an Daten angefordert wird, dazu allerdings muss man erst einmal wissen, was überhaupt an Daten erhoben wird. Wenn man "alle erdenklich möglichen" Verkehrs- und Verbindungsdaten im Nachhinein anfordert, dürfte man auch einen Wust an Daten bekommen, für den man natürlich eine eigens für die Auswertung programmierte Software benötigt (oder man hat einen Beamten beim LKA/BKA, der ein absoluter SQL-Profi ist und binnen kürzester Zeit die komplexesten Datenbankabfragen (views) strickt).
Alles in allem denke ich, dass man, ausgehend von einem potenziellen Kapitaldelikt, tatsächlich Unmengen an Daten, deren Umfang und Format je nach Netzbetreiber unterschiedlich sein könnte, bekommen hat. Da die Daten in aller Regel im ASCII-Format vorliegen (und nicht in Form von bedrucktem Papier oder .pdf's), dürften milliarden von Datensätzen auf eine CD-Rom passen. Die Kunst ist die Auswertung.
Eigentlich interessanter, als eine nachträgliche, möglichst exakte Standortbestimmung dürfte die Verifizierbarkeit von angegebenen Standorten sein, wenn also jemand, nennen wir ihn E. behauptet, er war um 06:00h, als er O. angerufen hat, an der Porta Nigra, könnte ich anhand von Messungen beweisen, dass das gut möglich ist, eher unwahrscheinlich oder gar nicht sein kann.