Der tragische Tod von Tanja Gräff
10.03.2017 um 10:32Wie ist das eigentlich? Angenommen, ein Fall wird als "ausermittelt" zu den Akten gelegt, ist aber ungeklärt. Andererseits ist eine breite Öffentlichkeit (darunter insbesondere zahlreiche User dieses Forums) an konkreten Ermittlungsdaten stark interessiert, deren bisherige Zurückhaltung mit "Ermittlungstaktik" begründet wurde.
Kann die interessierte Öffentlichkeit dann Auskunft über die zurückgehaltenen Daten verlangen - weil ja der Grund für deren Zurückhaltung nach eigener Entscheidung der Ermittlungsbehörden nicht mehr besteht?
Oder muß man einfach ertragen, daß die Ermittlungsbehörden den Fall ad acta legen und schlicht
gar nichts
mehr dazu sagen?
Es ist ja völlig in Ordnung, wenn gezielt ausgewählte Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden, weil die Ermittlungsbehörden dahinter eine wohlüberlegte Absicht haben. Aber eine gutwillig und konstruktiv kollaborierende Öffentlichkeit, die für das Vorgehen der Ermittlungsbehörden Respekt und Vertrauen hat, kann man m.E. nicht so behandeln, daß man sich völlig bedeckt hält, hinter den Kulissen einfach gar nichts mehr macht und die interessierte Öffentlichkeit mit den ihr zugedachten Informationshäppchen weiterhin konsequenzenlosen Sturm im Wasserglas betreiben läßt. Ob das im Falle Tanja Gräff so ist, weiß man allerdings nicht und kann es daher auch nicht behaupten. Manche sehen dafür Indizien, ob berechtigt oder nicht. Was jedenfalls gesagt werden kann ist, daß umso mehr Kritik erzeugt wird, je länger der Zustand scheinbarer Indifferenz bestehen bleibt.
Kann die interessierte Öffentlichkeit dann Auskunft über die zurückgehaltenen Daten verlangen - weil ja der Grund für deren Zurückhaltung nach eigener Entscheidung der Ermittlungsbehörden nicht mehr besteht?
Oder muß man einfach ertragen, daß die Ermittlungsbehörden den Fall ad acta legen und schlicht
gar nichts
mehr dazu sagen?
Es ist ja völlig in Ordnung, wenn gezielt ausgewählte Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden, weil die Ermittlungsbehörden dahinter eine wohlüberlegte Absicht haben. Aber eine gutwillig und konstruktiv kollaborierende Öffentlichkeit, die für das Vorgehen der Ermittlungsbehörden Respekt und Vertrauen hat, kann man m.E. nicht so behandeln, daß man sich völlig bedeckt hält, hinter den Kulissen einfach gar nichts mehr macht und die interessierte Öffentlichkeit mit den ihr zugedachten Informationshäppchen weiterhin konsequenzenlosen Sturm im Wasserglas betreiben läßt. Ob das im Falle Tanja Gräff so ist, weiß man allerdings nicht und kann es daher auch nicht behaupten. Manche sehen dafür Indizien, ob berechtigt oder nicht. Was jedenfalls gesagt werden kann ist, daß umso mehr Kritik erzeugt wird, je länger der Zustand scheinbarer Indifferenz bestehen bleibt.