@allWie versprochen führe ich meinen Ansatz ob Mord o. fahrlässige Tötung aus:
b) Szenario Mord: Vorsatz
- TG lebend über den Zaun geworfen u. noch nachgestoßen
- entspricht GM lebend abgestürzt
- Fazit: Szenario nicht ausgeschlossen
c) Szenario Totschlag : Fahrlässig
- TG lebend über den Zaun geworfen u. noch nachgestoßen
- entspricht GM lebend abgestürzt
- Fazit: Szenario nicht ausgeschlossen
Einen Unterschied zw. Mord u. fahrlässiger Tötung wäre wahrscheinlich, wenn Mord, ein möglicher Täter TG bewusst über den Zaun geworfen hätte, der Täter ebenso hinter den Zaun ging, um TG den Felsen hinunter zu stoßen, mit der Absicht, TG zu töten.
Um einen Vorsatz der Tötung ggf. zu ermitteln, müsste ein entsprechendes Szenario vorausgehen. Ein Mordvorsatz setzt einen wesentlichen Eingriff gegenüber einer Person voraus. Hätte TG nicht um ihr Leben geschrieen, wenn sie über den Zaun geworfen worden wäre? Eine 50 kg schwere (leichte) Person über einen 1,40 m hohen Zaun zu werfen, bedarf eines Kraftaktes, zumal sich TG extrem gewehrt hätte, geschrieen hätte.
Ich denke des Weiteren an ihren „unversehrten“ Pulli, der wahrscheinlich in einem Kampf zerrissen worden wäre o. durch den Zaun o. durch zB. Baumwurzeln auf dem Boden hinter dem Zaun Risse bekommen hätte.
Ein dieser möglicher Kraftakt könnte auf einen mutmaßlichen Täter schließen, der die körperlichen Voraussetzungen haben muss. Ein Kampfsportler bspw. hätte vermutlich die nötige Technik anwenden können, um ein sich stark wehrendes Opfer über den Zaun zu befördern. Der Bruch des linken Handgelenks könnte aufgrund eines Kampfes entstanden sein, nicht durch das Abbremsen beim Aufprall auf den Baum.
Da TG nicht geschrieen haben kann, da ansonsten die gesamte Bonner Str. aufgeweckt worden wäre, müsste demnach TG wenn in einem anderen Bewusstseinszustand gewesen sein. Annahme: KO-Tropfen, die aber entweder nicht so schnell wirkten o. sie nicht gänzlich wirkten, so dass TG in einer Art Halbschlaf gewesen sein könnte, benommen. Ein möglicher Täter hätte TG über den Zaun geworfen, in der Absicht einen möglichen vorangegangenen Missbrauch, o. zumindest versuchten Missbrauch zu vertuschen. Wir hätten es also mit Mordabsicht zu tun, um eine Straftat zu vertuschen.
TG kann aus meiner Sicht nur mit einem Wagen zum Zaun gekommen sein, denn TG wollte in die Stadt. Hätte sie keine MFG bekommen, wäre sie aus meiner Sicht deshalb nicht zum Felsen mit jemandem gelaufen. TG hätte entweder den Shuttle in die Stadt genommen o. wäre nach Hause gefahren.
Wenn TG einen Streit am Drachenhaus u. am BZH gehabt hatte, dann war TG definitiv nicht zum Felsen gelaufen, denn sie ging nach dem Streit Richtung FH-Gelände.
Da von der Verbringung mit einem Wagen zum Auto sehr wahrscheinlich ausgegangen werden kann, wäre TG nicht zum Chilliplateau gegangen, hätte sich nicht dieser Gefahr ausgesetzt. Ergo kann aus meiner Sicht nur ein Szenario einer benommenen TG über den Zaun werfend mit nachstoßen einen Mord nahelegen.
Ein möglicher Täter hätte damit rechnen müssen, von anderen Festbesuchern gesehen zu werden. Dem möglichen Täter wäre nicht viel Zeit geblieben u. ein Chillen auf dem Plateau wäre anderen Heimkehrern über den Felsenpfad aufgefallen. Deshalb gehe ich davon aus, dass ein Übergriff bereits in einem Wagen stattgefunden haben würde.
Bei Mord hätte ein möglicher Täter TG über den Zaun an der freien Stelle hinter den Zaun übergeworfen u. sie nach unten im Halbbewusstsein nach unten durch Nachtreten befördert.
Wie im Falle einer bereits getöteten TG wäre TG an einem Ort aufgefunden worden, wie der Dummy fällt.
Beitrag von salmiak (Seite 3.579)Ob es sich um einen möglichen Einzeltäter o. um mehrere Personen gehandelt haben könnte, die TG über den Zaun geworfen haben könnten, dürfte abhängig von den wahren Ereignissen um 4 Uhr u. nach 4:13 Uhr sein.
FAZIT: Einen Mord mit Vorsatz b) o. einen Totschlag Fahrlässig c) schließe ich deshalb aus o.g. Gründen aus. In beiden Fällen hätte ein möglicher Täter o. mehrere NICHT an die gefährliche Stelle des Absturzortes hinterher laufen können, ohne nicht selbst abzustürzen. Ich denke, dass die Gefahrenstelle ausreichend auch seitens der Kripo für einen mutmaßlichen Täter ausgeschlossen werden kann, da dieser selbst mit abgestürzt wäre. Ein besseres Schuhwerk hätte einem möglichen Täter aus meiner Sicht nicht geholfen.
Aus den aus meiner Sicht nachvollziehbaren u. prinzipiell nachweisbaren Indizien bliebe aus meiner Sicht nur Szenario d) für am wahrscheinlichsten übrig.
d) Szenario Totschlag : Fahrlässig
- TG in den Tod getrieben, da Gefahr vor dem Zaun, so dass sie über den Zaun flüchten musste
- entspricht GM lebend abgestürzt
- Fazit: Szenario nicht ausgeschlossen