@1695 1695 schrieb:Stumpfe Gewalt, ein Tatwerkzeug oder einen Sexualdelikt schließt der GM weitestgehend aus.
Man muß dazu sagen, dass stumpfe Gewalt nur in Bezug auf das Skelett ausgeschlossen werden konnte. Ein Bauchtrauma etwa oder eine stark blutende oberflächliche Verletzung kann nicht anhand der gefundenen Knochen nachgewiesen werden. Weichteil- und/oder Organverletzungen sind generell nicht an Knochen nachweisbar, aber immerhin an der Kleidung, sofern dort Schäden oder Blutspuren nachweisbar waren.
Das Thema Sexualdelikt wurde ausschließlich anhand der Kleidung weitestgehend ausgeschlossen, da der BH geschlossen und die Hose in korrekter Position gefunden wurden. Allerdings ist das -meiner Meinung nach- ein ziemlich schwacher Hinweis. Mir sind persönlich Fälle bekannt, wo eine Tat stattfand, die Kleidung aber wieder in die korrekte Position gebracht wurde.
1695 schrieb:Es gibt bisher auch keinen Hinweis das TG auf dem Waldweg mit Begleitern gesehen wurde, um ein solches Scenario überhaupt anzudenken.
Es gibt überhaupt keine Zeugen für T.G.s Weg zum Absturzort. Weder welche für T.G. allein, noch in Begleitung. Diese Tatsache spricht also für keine von beiden Annahmen.
1695 schrieb:Sie wollte mal allein durchschnaufen, die Zeit bis zum Bus überbrücken, etwas Alkoholeinfluss abbauen, vielleicht war es ihr schlecht, sie hatte die Orientierung verloren (...)
1.) Warum sollte T.G. allein durch einen unbeleuchteten Waldweg zu einem Ort gehen, der ziemlich gefährlich und dazu noch ziemlich unattraktiv ist, nur um dort "frische Luft" zu schnappen ? Das FH-Fest war z.T. auf einem Freigelände, auch außerhalb gab es -gefühlt- 1001 Möglichkeiten, in Ruhe und ohne Gefahr/Lärm eben durchzuatmen.
2.) Hätte sie die Zeit bis zum Bus überbrücken wollen, hätte sie auf dem Fest verbleiben, der Heimadresse entgegenlaufen oder Richtung Stadt/Bhf. gehen können. Außerdem gab es viel gemütlichere und teilw. mit Sitzmöbeln ausgestattete Plätze in ungefährlicher und beleuchteter Umgebung. Warum sollte sie entgegengestzt zu gerade diesem Ort gehen ?
3.) Selbst wenn T.G. etwas alkoholisches getrunken hatte, ist damit nicht gesagt, dass sie betrunken oder gar orientierungslos war. Zumindest zum Zeitpunkt ihres Absturzes waren ihre Reflexe laut Gutachten (PK 2, Prof. Urban) normal. Schließlich muß festgehalten werden, dass T.G. in der Region heimisch war. Eine Orientierung sollte deshalb vorhanden gewesen sein.
1695 schrieb:(...) weil sie den Weg rechts vom Zaun nahm, weil sie austreten wollte, weil sie sich verstecken wollte, weil sie die drohende Gefahr nicht erkannte usw.
Schaut man sich die Fotos an, welche hier im Thread von der Absturzstelle und deren Umgebung angefertigt wurden, erkennt man ab der rechtssetigen Zaunumgehung bis zum Absturzort zig bessere Möglichkeiten, dieser "höchsten Pflicht" nachzukommen als an der Absturzstelle selbst. Ich wage daher zu bezweifeln, dass sie deshalb den Zaun möglicherweise umging. Auch Versteckmöglichkeiten gibt es bereits im Vorfeld genügend, an der Absturzstelle selbst ist die Deckung eher mager.
1695 schrieb:Jeder kann sich gemäß seiner erachteten Wahrscheinlichkeit ein Urteil bilden. M.E ist ein Unfall leider viel wahrscheinlicher, wie ein Verbrechen und eine endgültige Klärung leider auch sehr unwahrscheinlich.
Anhand der aktuellen Fakten sehe ich leider keine so deutlichen Hinweise auf einen Alleinunfall ohne Zeugen. Ich möchte damit zwar nicht zum Ausdruck bringen, dass es sich bei diesem Fall deshalb um Mord handeln muß, bleibe aber für alle Varianten sowohl als auch und alles dazwischen offen. Genauso wie es derzeit auch die Soko handhabt.