@valentinus Das "Handy" kann weitaus mehr, als in der Bedienungsanleitung angegeben, denn es entspricht dem GSM (2G) -Standard. Hinzu kommt, dass sich im Handy, neben dem Flashspeicher noch ein weiterer, nichtflüchtiger Speicher befindet, mit einem weiteren Prozessor, und das ist die SIM-Karte.
Man kann anhand der extrahierten Daten Argumente entwickeln, durch welche sich z.B. Zeugenaussagen bestätigen oder falsifizieren lassen. Ferner kann man anhand der Daten feststellen, wann das Handy tatsächlich letztmals mit dem Netz verbunden war und wo in etwa sich das Handy zu diesem Zeitpunkt befunden hat.
Beispielsweise müsste man hellhörig werden, wenn SMS, die z.B. am 07.06.07 um 11:00 Uhr an Tanja gesendet wurden im Handy gespeichert wären - das nämlich würde bedeuten, dass das Handy nochmal, wenn auch nur kurz, eingebucht gewesen wäre, oder wenn z.B. auf der SIM-Karte die Location-Area von Homburg hinterlegt wäre, und nicht die von Trier, das würde bedeuten, dass das Handy noch einmal außerhalb von Trier betrieben wurde.
Ähnlich würde es sich mit der 04:00 Uhr-SMS verhalten, deren Inhalt in etwa "Wo bist Du" entsprochen haben soll. Auch dieser Inhalt wird noch auf dem Handy gespeichert sein, wie auch möglicherweise erfolglose Anrufversuche, ausgehend von Tanjas Handy, welche aber aufgrund von Funkschatten, Netzüberlastung o.a. nicht "durchgestellt" werden konnten.
Ferner verfügt das Handy über verschiedene Memo-Funktionen, auch Sprachmemos können gespeichert werden.