AnnaKomnene schrieb:Das kommt darauf an. Wenn er fuer die Zeit nach 4:13 kein Alibi hat, und wenn es weitere Indizien gibt, dann wuerde das schlecht fuer ihn aussehen. Sagen wir mal rein hypothetisch, seine DNA waere auf einem der Flaeschchen, von denen die Polizei nicht weiss, wann sie getrunken wurden. Er ist einschlaegig vorbestraft.
In einem Rechtsstaat muss erstmal der Nachweis eines Fremdverschuldens erfolgen.
Aus heutiger Sicht ist das m.E. nicht möglich.
Nur zum Hinweis:
- Tanja ist höchstwahrscheinlich lebend abgestürzt.
- Tanja hat sich im einem Bereich aufgehalten, wo ein Absturzrisiko sehr hoch ist
- Tanja ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geschupst worde, weil sie sonst wahrscheinlich mit Kopf nach unten gefallen wäre
- Tanja ist wahrscheinlich nicht geschupst worden, weil der Dritte mit höherer Wahrscheinlichkeit mit abgestürzt wäre.
- Tanja hatte ordentlich ihre Kleidung noch angezogen, eine versuchte Vergewaltigung ist damit unwahrscheinlich
Das sind alles erstmal schwerwiegende Indizien, welche eine aktive Beteiligung eines Dritten eben sehr unwahrscheinlich machen.
Natúrlich kann man sich immer Geschichtchen ausdenken, welche dann diese Wahrscheinlichkeiten umgehen, weil nichts 100%ig sicher ist. Aber diese Geschichtchen dürften vor einem vernünftigen Gericht normalerweise keinen Bestand haben, aber auch hier gilt leider errare humanum est.
Wäre Tanja nicht gefunden worden, wäre aus meiner Sicht eine Verurteilung eher möglich, denn dann würden es entlastenden Indizien, welche durch die Aufindung gibt, gar nicht vorliegen. Hier sieht man, dass Fällen bei denen Menschen verschwunden sind, viel kritischer in der Beurteilung sind und hier eher Rechtsirrtümer zu finden sein werden, insbesondere wenn es am angeblichen Tatort keinerlei Spuren gibt (so geschehen im Fall Rupp) oder der Tatort unbekannt ist.