Mordfall Charlotte Böhringer
21.12.2018 um 19:04emz schrieb:Was deine Unterscheidung Indizien und Beweise anbelangt, da möchte ich dir diesen fachkundigen Beitrag ans Herz legen. Diskussion: Doppelmord Babenhausen (Beitrag von Rick_Blaine)Ein durchaus guter Beitrag. Das Problem ist nur wenn Indizien "geschaffen" werden, und auf dieser Basis dann der "Beweis" erfolgt.
Untersuchen wir doch mal das Urteil dahingehend. Die folgenden Abschnitte stammen alle aus dem Urteil:
Bei der durchgeführten Gesamtwürdigung berücksichtigte die Kammer insbesondere, dass der Angeklagte sowohl ein Motiv für die Tötung seiner Tante als auch die Gelegenheit dazu hatte. Andere Personen hatten kein Motiv für die Tat.Es wird einfach vorausgesetzt, das "Andere Personen" kein Motiv für die Tat hätten. Aber ist das richtig? Wie kann man zu solch einer Einschätzung kommen, wenn man Toth schon nach 3 Tagen ohne weitere Prüfung des Umfelds von Frau Böhringer als Täter präsentierte? Wie kann man zu solch einer Einschätzung kommen, wenn Frau Böhringer eine Millionärin war die Angst hatte umgebracht zu werden. Wie kann man auf diese Idee kommen, wenn es zig Indizien (Schuhspuren, DNA, Wasserglas, Weinflasche) gibt, die auf andere Täter weisen?
Ein finanzielles Motiv im Sinne eines Raubmordes durch einen fremden Täter scheiden aus.Auch das wird vorausgesetzt, obwohl man ja garnicht weiß wonach gesucht wurde oder was "geraubt" werden sollte. Bei einem Raubmord muss es nicht zwangsläufig um Geld, Gold und Juwelen geben. Geraubt werden können auch wichtige Dokumente, versteckte Barreserven oder etwas von "besonderem", individuellen Wert.
Der Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Linkshänder handelt und die Schläge nach den Feststellungen der Kammer ausnahmslos mit der rechten Hand geführt worden sind, spricht nicht gegen die Täterschaft des Angeklagten.Auch hier wieder eine reine Behauptung. Alles was gegen seine Täterschaft spricht (Linkshändigkeit, Andere Personen in der Wohnung, Schuhspuren, DNA-Spur Spur) wird einfach weggefegt. Ich bekomme schon beim Lesen des Urteils Gänsehaut.
Um keinen Hinweis auf seine Täterschaft zu geben, nahm der Angeklagte davon Abstand, das spätere Testament vomEs wird hier einfach im Sinne der von der Staatsanwaltschaft "angenommenen" Tat abgeleitet, was Toth gedacht und getan haben könnte. Das ist nicht mehr als Storytelling.
20.11.2002 (Anmerkung: Das den Geschäftsführer R. mitbegünstigt) zu vernichten, da er nicht sicher sein konnte, wer von der
Existenz dieses Testaments tatsächlich Kenntnis hatte.
als das Gericht am 30.05.08 per Beschluss die Durchführung von Versuchsreihen ablehnte, äusserte sich der Angeklagte dergestalt, dass dies „kein Gericht“ sei, sondern ein„Exekutionskommando“.Auch dieses macht deutlich das Toth mit der Durchführung von Versuchsreihen Hoffnung hatte seine Unschuld zu beweisen. Aber diese Versuchsreihen wurden einfach abgelehnt und haben zu der nachvollziehbaren emotionalen Reaktion des Angeklagten geführt.
Dass dem Angeklagten bei dem von ihm behaupteten Besuch am Sonntag, den 14.05.06 ein Geldgeschenk von seiner Tante gemacht wurde, kann ebenfalls ausgeschlossen werden, weil dieses behauptete Treffen nicht stattfandIm Urteil wird argumentiert das dieses Treffen nicht stattfand, weil Frau Böhringer viel telefonierte und sie niemandem von einem Treffen mit ihrem Neffen berichtete. Weiterhin hätten Zeugen gesagt, das sich Böhringer für das spätere Mittagessen mit ihnen verabreden wollte. .
Das Problem hier sind aber erneut die "Annahmen" und Interpretationen von Staatsanwaltschaft und Gerichts, denn Bence Toth hatte mit seiner Tante überhaupt keine feste Uhrzeit ausgemacht. Im Gegenteil sagen die Fakten etwas ganz anderes aus: Bence Toth gab an das er seine Tante gegen 12 Uhr besuchte. - und Frau Böhringer hatte zwischen 11:40 Uhr und 12:26 Uhr eine längere Telefonatspause gehabt. Und die Aussage von Zeugin H., das Böhringer sich beklagte am Muttertag wieder alleine gewesen zu sein, ist überhaupt kein Widerspruch zu dem kurzen Besuch von Bence Toth. Selbst wenn man für 15 Minuten besucht wurde, war man an dem Tag grundsätzlich alleine. Wo also sind die genauen Hinweise, das dieser Besuch wie das Urteil ausdrückt "nicht stattgefunden hat"?
Auf zwei 500-€ Scheinen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, konnte DNA des Opfers nachgewiesen werdenDas ist interessant. Aber warum nicht auf dem dritten 500er Schein? Die DNA an nur zwei 500er Scheinen deutet darauf hin das der Verurteilte Bence Toth die Wahrheit sagen könnte - also das seine Tante ihm 1000€ (zwei 500er) schenkte.
Am 19.07.08 nach dem erste Plädoyer seiner Verteidiger führte er aus, er sei in insoweit schuldig, als er es gegenüber seinem Umfeld an Aufrichtigkeit habe mangeln lassen und seine Freunde im Hinblick auf den Abschluss des Jurastudiums getäuscht habe. Er sei aber nicht schuldig, seine Tante ermordet oder bestohlen zu haben.Nehmen wir das einfach mal ohne weitere Wertung so zur Kenntnis. Allerdings muss es dann ja doch einen oder mehrere andere Täter gegeben haben. Schauen wir uns also den Tatort nochmal an:
Die Fußspuren, die anscheinend nachweislich nicht zu Bence Toth gehört haben.
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Es handelt sich um verschiedene Turnschuhe mit ganz frischen Spuren. Im Fernsehbeitrag heißt es dazu, das die Spuren nachweislich nicht zu Bence Toth gehörten. Das Gericht sagt diese Spuren seien im Grunde "nicht relevant" bzw. hätten mit der Tat nichts zu tun.
Zitat aus dem Urteil: "Die in der Tatwohnung festgestellten und nicht zuordenbaren Schuhspuren deuten nicht auf den oder die mit dem Angeklagten nicht identischen Spurenverursacher als den oder die Täter hin.".
Aber worauf soll es denn sonst hindeuten?
Das durchsuchte Büro:
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Es wurden Kommoden geöffnet und Schränke durchwühlt. Die Kommodenschubladen wurden sogar komplett herausgezogen und auf den Boden gelegt. Meines Erachtens macht man sowas nur, wenn man hinter den Schubladen Geheimfächer vermutet, denn die Durchsuchung von Schubladen auf dem Boden ist weitaus schwieriger als auf Hüfthöhe.
Auch an einer anderen Kommode(!) im Wohnzimmer fand man Spuren - nämlich die DNA Spur (Spur Spur Treffer). Was spricht also gegen die These, das die Durchsuchung der Kommode im Wohnzimmer (DNA Spur am Schlüssel) mit der Durchsuchung des Büros in Zusammenhang steht? Wie kann man annehmen der/die Täter hätten das Wohnzimmer nicht betreten?
Das sind nicht alle, sondern nur einige Punkte. Ich hab das Urteil in den letzten Tagen durchgeackert in der Hoffnung weitere Aufklärung zur Argumentation der Richter zu erhalten. Allerdings wurden meine Bedenken da nur größer.
Folgendes bleibt hängen:
- Wer sonst in der Parkgarage hatte gravierende Probleme mit Frau Böhringer? Da fällt mir nur einer ein. Wie sieht es mit den Alibis aus?
- Was sonst hätte in den Kommoden und Schränken, jenseits vom Testament, sich befinden können? Ein Tatverweis auf die Entführung UH vielleicht?
- Wer arbeitete in der Wohnung von UH und wie kam Frau Böhringer an diese Handwerker? Kannte sie sie persönlich?