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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

21.12.2018 um 19:04
Zitat von emzemz schrieb:Was deine Unterscheidung Indizien und Beweise anbelangt, da möchte ich dir diesen fachkundigen Beitrag ans Herz legen. Diskussion: Doppelmord Babenhausen (Beitrag von Rick_Blaine)
Ein durchaus guter Beitrag. Das Problem ist nur wenn Indizien "geschaffen" werden, und auf dieser Basis dann der "Beweis" erfolgt.
Untersuchen wir doch mal das Urteil dahingehend. Die folgenden Abschnitte stammen alle aus dem Urteil:
Bei der durchgeführten Gesamtwürdigung berücksichtigte die Kammer insbesondere, dass der Angeklagte sowohl ein Motiv für die Tötung seiner Tante als auch die Gelegenheit dazu hatte. Andere Personen hatten kein Motiv für die Tat.
Es wird einfach vorausgesetzt, das "Andere Personen" kein Motiv für die Tat hätten. Aber ist das richtig? Wie kann man zu solch einer Einschätzung kommen, wenn man Toth schon nach 3 Tagen ohne weitere Prüfung des Umfelds von Frau Böhringer als Täter präsentierte? Wie kann man zu solch einer Einschätzung kommen, wenn Frau Böhringer eine Millionärin war die Angst hatte umgebracht zu werden. Wie kann man auf diese Idee kommen, wenn es zig Indizien (Schuhspuren, DNA, Wasserglas, Weinflasche) gibt, die auf andere Täter weisen?
Ein finanzielles Motiv im Sinne eines Raubmordes durch einen fremden Täter scheiden aus.
Auch das wird vorausgesetzt, obwohl man ja garnicht weiß wonach gesucht wurde oder was "geraubt" werden sollte. Bei einem Raubmord muss es nicht zwangsläufig um Geld, Gold und Juwelen geben. Geraubt werden können auch wichtige Dokumente, versteckte Barreserven oder etwas von "besonderem", individuellen Wert.
Der Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Linkshänder handelt und die Schläge nach den Feststellungen der Kammer ausnahmslos mit der rechten Hand geführt worden sind, spricht nicht gegen die Täterschaft des Angeklagten.
Auch hier wieder eine reine Behauptung. Alles was gegen seine Täterschaft spricht (Linkshändigkeit, Andere Personen in der Wohnung, Schuhspuren, DNA-Spur Spur) wird einfach weggefegt. Ich bekomme schon beim Lesen des Urteils Gänsehaut.
Um keinen Hinweis auf seine Täterschaft zu geben, nahm der Angeklagte davon Abstand, das spätere Testament vom
20.11.2002 (Anmerkung: Das den Geschäftsführer R. mitbegünstigt) zu vernichten, da er nicht sicher sein konnte, wer von der
Existenz dieses Testaments tatsächlich Kenntnis hatte.
Es wird hier einfach im Sinne der von der Staatsanwaltschaft "angenommenen" Tat abgeleitet, was Toth gedacht und getan haben könnte. Das ist nicht mehr als Storytelling.
als das Gericht am 30.05.08 per Beschluss die Durchführung von Versuchsreihen ablehnte, äusserte sich der Angeklagte dergestalt, dass dies „kein Gericht“ sei, sondern ein„Exekutionskommando“.
Auch dieses macht deutlich das Toth mit der Durchführung von Versuchsreihen Hoffnung hatte seine Unschuld zu beweisen. Aber diese Versuchsreihen wurden einfach abgelehnt und haben zu der nachvollziehbaren emotionalen Reaktion des Angeklagten geführt.
Dass dem Angeklagten bei dem von ihm behaupteten Besuch am Sonntag, den 14.05.06 ein Geldgeschenk von seiner Tante gemacht wurde, kann ebenfalls ausgeschlossen werden, weil dieses behauptete Treffen nicht stattfand
Im Urteil wird argumentiert das dieses Treffen nicht stattfand, weil Frau Böhringer viel telefonierte und sie niemandem von einem Treffen mit ihrem Neffen berichtete. Weiterhin hätten Zeugen gesagt, das sich Böhringer für das spätere Mittagessen mit ihnen verabreden wollte. .

Das Problem hier sind aber erneut die "Annahmen" und Interpretationen von Staatsanwaltschaft und Gerichts, denn Bence Toth hatte mit seiner Tante überhaupt keine feste Uhrzeit ausgemacht. Im Gegenteil sagen die Fakten etwas ganz anderes aus: Bence Toth gab an das er seine Tante gegen 12 Uhr besuchte. - und Frau Böhringer hatte zwischen 11:40 Uhr und 12:26 Uhr eine längere Telefonatspause gehabt. Und die Aussage von Zeugin H., das Böhringer sich beklagte am Muttertag wieder alleine gewesen zu sein, ist überhaupt kein Widerspruch zu dem kurzen Besuch von Bence Toth. Selbst wenn man für 15 Minuten besucht wurde, war man an dem Tag grundsätzlich alleine. Wo also sind die genauen Hinweise, das dieser Besuch wie das Urteil ausdrückt "nicht stattgefunden hat"?
Auf zwei 500-€ Scheinen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, konnte DNA des Opfers nachgewiesen werden
Das ist interessant. Aber warum nicht auf dem dritten 500er Schein? Die DNA an nur zwei 500er Scheinen deutet darauf hin das der Verurteilte Bence Toth die Wahrheit sagen könnte - also das seine Tante ihm 1000€ (zwei 500er) schenkte.
Am 19.07.08 nach dem erste Plädoyer seiner Verteidiger führte er aus, er sei in insoweit schuldig, als er es gegenüber seinem Umfeld an Aufrichtigkeit habe mangeln lassen und seine Freunde im Hinblick auf den Abschluss des Jurastudiums getäuscht habe. Er sei aber nicht schuldig, seine Tante ermordet oder bestohlen zu haben.
Nehmen wir das einfach mal ohne weitere Wertung so zur Kenntnis. Allerdings muss es dann ja doch einen oder mehrere andere Täter gegeben haben. Schauen wir uns also den Tatort nochmal an:

Die Fußspuren, die anscheinend nachweislich nicht zu Bence Toth gehört haben.

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Es handelt sich um verschiedene Turnschuhe mit ganz frischen Spuren. Im Fernsehbeitrag heißt es dazu, das die Spuren nachweislich nicht zu Bence Toth gehörten. Das Gericht sagt diese Spuren seien im Grunde "nicht relevant" bzw. hätten mit der Tat nichts zu tun.

Zitat aus dem Urteil: "Die in der Tatwohnung festgestellten und nicht zuordenbaren Schuhspuren deuten nicht auf den oder die mit dem Angeklagten nicht identischen Spurenverursacher als den oder die Täter hin.".

Aber worauf soll es denn sonst hindeuten?

Das durchsuchte Büro:

buero1Original anzeigen (1,7 MB)

buero2Original anzeigen (1,8 MB)

Es wurden Kommoden geöffnet und Schränke durchwühlt. Die Kommodenschubladen wurden sogar komplett herausgezogen und auf den Boden gelegt. Meines Erachtens macht man sowas nur, wenn man hinter den Schubladen Geheimfächer vermutet, denn die Durchsuchung von Schubladen auf dem Boden ist weitaus schwieriger als auf Hüfthöhe.

Auch an einer anderen Kommode(!) im Wohnzimmer fand man Spuren - nämlich die DNA Spur (Spur Spur Treffer). Was spricht also gegen die These, das die Durchsuchung der Kommode im Wohnzimmer (DNA Spur am Schlüssel) mit der Durchsuchung des Büros in Zusammenhang steht? Wie kann man annehmen der/die Täter hätten das Wohnzimmer nicht betreten?

Das sind nicht alle, sondern nur einige Punkte. Ich hab das Urteil in den letzten Tagen durchgeackert in der Hoffnung weitere Aufklärung zur Argumentation der Richter zu erhalten. Allerdings wurden meine Bedenken da nur größer.

Folgendes bleibt hängen:
- Wer sonst in der Parkgarage hatte gravierende Probleme mit Frau Böhringer? Da fällt mir nur einer ein. Wie sieht es mit den Alibis aus?
- Was sonst hätte in den Kommoden und Schränken, jenseits vom Testament, sich befinden können? Ein Tatverweis auf die Entführung UH vielleicht?
- Wer arbeitete in der Wohnung von UH und wie kam Frau Böhringer an diese Handwerker? Kannte sie sie persönlich?


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.12.2018 um 19:23
Zur Linkshändikeit:
man kann auch einen Hammer in beide Hände nehmen und dann mit dem "Schläger" das Opfer bis zur Unkenntlichkeit zerstören.


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21.12.2018 um 19:47
@dundee10

Exakt. Aber auch mit entsprechender Wut im Bauch kann ich solche Schläge mit der nichtdomianten Hand führen.
Es konnte ja auch nur die Händigkeit der letzten 4 oder 5 Schläge bestimmt werden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.12.2018 um 20:02
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Aber auch mit entsprechender Wut im Bauch kann ich solche Schläge mit der nichtdomianten Hand führen.
Wohl kaum :) Versuch es doch mal.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Es konnte ja auch nur die Händigkeit der letzten 4 oder 5 Schläge bestimmt werden.
Ich zitiere nochmal aus dem Urteil (obwohl ich das oben bereits getan habe:
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Der Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Linkshänder handelt und die Schläge nach den Feststellungen der Kammer ausnahmslos mit der rechten Hand geführt worden sind, spricht nicht gegen die Täterschaft des Angeklagten.



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21.12.2018 um 20:13
@SirMarvel
Habe ich heute erst gemacht. Jedes mal beim Holzhacken. Null Problemo.
Wenn dir das zu wenig vergleichbar ist, kannst du mir gern einen besser passenden Gegenstand zur Verfügung stellen. Nein, ich meine nicht deine Rübe. ;)


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21.12.2018 um 20:18
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Stiefkinder und Ex-Männer? Abgesehen von der Truppe der BI war weder vom Einen, noch vom Anderen die Rede.
Ich wäre interessiert an näheren Infos dazu. Nur, um diese Lücke zu füllen.
Auf der BI-Seite und in einer Zeitung (bin aber nicht sicher, AZ?) steht mehrmals, dass es Ex-Ehemänner (also mehrere) sowie Stiefkinder gebe. Es wurde kritisiert, dass die Ermittlungen hier nicht sehr ausgeprägt waren.

Leider habe ich darüber auch nichts in Erfahrung bringen können, wäre aber evtl. interessant.


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21.12.2018 um 20:24
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Exakt. Aber auch mit entsprechender Wut im Bauch kann ich solche Schläge mit der nichtdomianten Hand führen.
Es konnte ja auch nur die Händigkeit der letzten 4 oder 5 Schläge bestimmt werden.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 18.12.2018:Grundsätzlich würde ich persönlich, wenn ich Linkshänder bin und so eine Tat vorplane, mit meiner rechten Hand die tödlichen Schläge einüben und ausführen. Das ist doch später ein tolles Argument zu meiner Entlastung: es war ein Rechtshänder, ich aber bin Linkshänder und kann es daher nicht gewesen sein.
Und wenn ich in einer Wohnung ein- und ausgehe: ich bin entlastet, denn es ist sowieso klar dass meine DNA dort gefunden wird. Und auch DNA des Opfers darf auf meiner Kleidung sein.


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21.12.2018 um 20:49
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 18.12.2018:Grundsätzlich würde ich persönlich, wenn ich Linkshänder bin und so eine Tat vorplane, mit meiner rechten Hand die tödlichen Schläge einüben und ausführen. Das ist doch später ein tolles Argument zu meiner Entlastung: es war ein Rechtshänder, ich aber bin Linkshänder
Kein Täter kann im Vorfeld vorausahnen, das die Händigkeit seiner Schläge einmal eine Rolle spielen wird ;)


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21.12.2018 um 21:02
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Kein Täter kann im Vorfeld vorausahnen, das die Händigkeit seiner Schläge einmal eine Rolle spielen wird ;)
Da gebe ich dir absolut recht - das ist eine unzulässige Rückprojektion späteren Wissens. Oder knapper auf Englisch: Hindsight. Mir ist jedenfalls nicht klar wie man an einer Leiche feststellen will mit welcher Hand ein Mordwerkzeug geführt wurde und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in der Kriminalgeschichte jemals ein Mörder an so etwas gedacht hat.


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21.12.2018 um 21:11
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Da gebe ich dir absolut recht - das ist eine unzulässige Rückprojektion späteren Wissens. Oder knapper auf Englisch: Hindsight.
Joe Bausch hat den Gedanken geäußert, dass dies möglicherweise absichtlich so ausgeführt wurde.
Die "falsche" Hand, um auf die falsche Spur zu führen.
Halte ich aber auch für weit hergeholt.

Weiterhin frage ich mich auch, wie man soetwas feststellen will. Nutze ich mit der linken Hand die Rückhand, werden die Spuren praktisch dieselben sein, als würde ich mit rechts direkt zuschlagen.
Wer sich das nicht vorstellen kann, der möge sich die Szene bei "Das Schweigen der Lämmer" ansehen, als Hannibal Lecter den angeketteten Officer erschlägt
Das tut er mit Vor- und Rückhand.
Ich meine sogar, dass genau dieser Gedankengang von Rechtsmedizinern vorgebracht wurde.


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21.12.2018 um 21:12
Zu den Fußspuren/Schuhabdrücken...
das ist doch kein Blut, oder? Sieht eher wie normaler Straßendreck aus.

Dann kann man schon daraus schließen, daß sie nix mit der Tat zu tun haben. Zumindest sind es dann keine Schuhe, die während des Angriffes getragen wurden.


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21.12.2018 um 21:17
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Kein Täter kann im Vorfeld vorausahnen, das die Händigkeit seiner Schläge einmal eine Rolle spielen wird ;)
Es ist eben eine Frage der kriminellen Energie / Intelligenz. Wenn ich Linkshänder wäre und diese Tat planen würde, dann hätte ich das so gemacht. Ist auch ein alter Hut, der in Kriminalfilmen hin und wieder mal auftaucht.


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21.12.2018 um 21:21
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es ist eben eine Frage der kriminellen Energie / Intelligenz. Wenn ich Linkshänder wäre und diese Tat planen würde, dann hätte ich das so gemacht.
Ich jetzt auch, nachdem ich das Toth-Urteil kenne. Das traf auf den Täter aber nicht zu, daher ist das Hindsight.


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21.12.2018 um 21:45
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ich jetzt auch, nachdem ich das Toth-Urteil kenne. Das traf auf den Täter aber nicht zu, daher ist das Hindsight.
Ehrlich? ich hatte solche Gedanken schon früher. Ebenso: wenn ich groß bin und jemanden erschießen oder erstechen will, dann gehe ich bei der Tat in die Knie. Es wird dann heißen, der Täter ist klein und ich bin aus dem Schneider. Foretelling?


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21.12.2018 um 21:58
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Weiterhin frage ich mich auch, wie man soetwas feststellen will. Nutze ich mit der linken Hand die Rückhand, werden die Spuren praktisch dieselben sein, als würde ich mit rechts direkt zuschlagen.
Wer sich das nicht vorstellen kann, der möge sich die Szene bei "Das Schweigen der Lämmer" ansehen, als Hannibal Lecter den angeketteten Officer erschlägt
Das tut er mit Vor- und Rückhand.
Ich meine sogar, dass genau dieser Gedankengang von Rechtsmedizinern vorgebracht wurde.
Die Idee stammt von Agatha Christie aus dem Roman "Kurz vor Mitternacht" (1944):

"... Es stellt sich heraus, dass Nevile Strange die alte Dame umgebracht hat, und zwar mit einem Rückhandschlag. So sah es aus, als habe ein Linkshänder den Mord begangen."
Wikipedia: Kurz vor Mitternacht


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21.12.2018 um 22:47
@JosephConrad

Danke für den Link. Clevere Dame.
Nun wird der Herr Marvel aber gleich einwenden, dass es 1944 noch kein 3D-Laserscanning gab.
Spaß beiseite, man mag vieles mit moderner Computertechnik rekonstruieren und erklären können.
Aber ob man bei so einem Geschehen wirklich zwischen Vor- und Rückhand unterscheiden kann, wage ich zu bezweifeln. Ich meine, dass sich Professor Tsokos auch mal zu dem Thema geäußert hat. Oder es war einer aus München. Ich weiß es nicht mehr genau.


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21.12.2018 um 22:59
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:SirMarvel schrieb:
Ich sehe den Lügendetektortest nach wie vor als Versuch des Angeklagten sein Unschuldsgefühl zu untermauern. Nicht mehr und nicht weniger.
Es gibt auch ruhige Täter, die sich durch nichts aus der Ruhe bringen lassen, an denen alles abprallt, andererseits kann ein ruhiger Nichttäter sich dabei unbewusst in etwas hineinsteigern .

Von daher schon ist der Lügendetektor mMn nach nicht zuverlässig.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Es wird einfach vorausgesetzt, das "Andere Personen" kein Motiv für die Tat hätten. Aber ist das richtig? Wie kann man zu solch einer Einschätzung kommen, wenn man Toth schon nach 3 Tagen ohne weitere Prüfung des Umfelds von Frau Böhringer als Täter präsentierte? Wie kann man zu solch einer Einschätzung kommen, wenn Frau Böhringer eine Millionärin war die Angst hatte umgebracht zu werden. Wie kann man auf diese Idee kommen, wenn es zig Indizien (Schuhspuren, DNA, Wasserglas, Weinflasche) gibt, die auf andere Täter weisen?
Ein finanzielles Motiv im Sinne eines Raubmordes durch einen fremden Täter scheiden aus.
Durch welchen Umstand hatte CB Angst um ihr Leben, außer dass sie Millionärin war ? Da müsste sie doch schon mal von einer konkreten Bedrohung durch jemanden gewußt haben ?


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.12.2018 um 23:05
Irgendwie kriege ich so eine kühl-kalkulierte Handlungsstrategie wie die, bewusst mit der nicht-dominanten Hand einen Menschen zu töten, um eine falsche Spur zu legen, ganz schwer mit dem Bild überein, das sich da am Tatort präsentiert. Hier hat ja nicht jemand einmal zugeschlagen oder einmal einen Abzug betätigt, sondern in ganz offensichtlich höchster emotionaler Erregung mindestens 24 Mal zugeschlagen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.12.2018 um 00:01
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Weiterhin frage ich mich auch, wie man soetwas feststellen will. Nutze ich mit der linken Hand die Rückhand, werden die Spuren praktisch dieselben sein, als würde ich mit rechts direkt zuschlagen.
Kann dazu nur spekulieren. Aber gerade dazu gibt es ja offenbar ein wissenschaftliches Gutachten. Im Urteil drückt man sich jedoch eindeutig so aus, das mit Rechts geschlagen wurde.
Zitat von belladybellady schrieb:Durch welchen Umstand hatte CB Angst um ihr Leben, außer dass sie Millionärin war ? Da müsste sie doch schon mal von einer konkreten Bedrohung durch jemanden gewußt haben ?
Sie hatte dies einer Zeugin gegenüber geäußert und aus dieser Angst heraus ja auch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Warum Sie Angst hatte, sagte sie wohl nicht.


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