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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

19.01.2014 um 23:38
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Taucht das unter der Formulierung "lebensfremd" nicht häufiger mal im Urteil auf? Oder war das Alltagsfremd und lebensfern?
Da geht es um die Beweiswürdigung, nicht um die Beweiserhebung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

19.01.2014 um 23:39
@LivingElvis
Alles klar. Danke


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19.01.2014 um 23:45
@aberdeen
Nichts zu danken.


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19.01.2014 um 23:53
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:In deinem Beispiel schließt niemand irgendwas aus! Du hast nur im Beispiel 1 einen Zeugen, der eine Mutmaßung anfügt
Die angefügte Mutmaßung war gemein, das gebe ich zu. Dennoch: genau das ist ein Indiz. Für sich und ohne nähere/weitere Indizien/Beweise unerheblich. egon war zur tatrelevanten zeit (auch) in der Umkleide. Ob andere da waren, was da sonst war...who knows.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Es wäre sinnvoller, wenn Du, statt Dir Fachbegriffsdefinitionen selbst herzuleiten, einfach mal die entsprechenden Fachbücher zu Rate ziehen würdest. Dann müsste man nicht ständig Deine Phantasieprodukte zerpflücken.
Kraft Deiner Kompetenz sollte es Dir ein leichtes sein, dies mit lockerer Hand zu leisten. Nur zu. ich bin gespannt.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ein Anscheinsbeweis ist eine auf Erfahrung basierende Ableitung. In deinem Beispiel wäre das "der Egon klaut immer Kohle, also war er es auch diesmal". Sowas ist im Strafverfahrensrecht gar nicht zulässig!
Richtig! Nur sprichst Du Götzl damit das Gericht! Denn:
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Taucht das unter der Formulierung "lebensfremd" nicht häufiger mal im Urteil auf?
So ist es! Das ist das Problem, und ich mache seit eh darauf aufmerksam. Das Urteil folgert Gewissheiten aus Wahrscheinlichkeiten. Wo es- Stichwort Zeitungsindiz - nicht einmal Wahrscheinlichkeiten hat, werden diese halt hergestellt.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Da geht es um die Beweiswürdigung, nicht um die Beweiserhebung.
Eben! Und das hat Götzl verwechselt, nicht ich.


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20.01.2014 um 08:21
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Die angefügte Mutmaßung war gemein, das gebe ich zu. Dennoch: genau das ist ein Indiz. Für sich und ohne nähere/weitere Indizien/Beweise unerheblich. egon war zur tatrelevanten zeit (auch) in der Umkleide. Ob andere da waren, was da sonst war...who knows.
Ich weiß nicht, ob Du den Sermon, den Du da absonderst, selbst noch raffst....ohne Spaß. Jetzt ist die Mutmaßung des Zeugen also ein Indiz. Is klar.

Du strickst Dir da wilde Interpretationen und windest Dich wie ein Aal, nur um nicht sagen zu müssen, dass Du als "interessierter Fachlaie" Dir da irgendeinen Stuß zusammen gereimt hast, um den urteilenden Richtern unterstellen zu können, sie hätten nicht nach geltendem Recht gehandelt. Für diese Art von Wahnsinn gibt es garantiert einen Namen.
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Kraft Deiner Kompetenz sollte es Dir ein leichtes sein, dies mit lockerer Hand zu leisten. Nur zu. ich bin gespannt.
Wenn Du lesen und verstehen könntest, hättest Du erkennen MÜSSEN, dass ich das unlängst getan habe. Wenn Du nun glaubst, dass ich Dir hier die entsprechenden Links reinstelle, dann hast Du Dich geschnitten. Ich bin nicht dazu da, den von Dir frei erfundenen Quatsch nach wissenschaftlichen Kriterien zu zerlegen, bloß weil Du meinst Du hättest hier eine Deutungshoheit. Ich hätte da aber noch nicht mal ein Problem damit, wenn Du die Links dann wenigstens anklicken, lesen und über das Gelesene nachdenken würdest. Das tust Du aber gerade nicht, sondern Du versuchst das einfach in Deinem Sinne umzudeuteln. Dein Rumgeeiere mit dem Indiz und das jetzt gleich noch Folgende sind da nur zwei Beispiele einer ganzen Latte von Beispielen.
Richtig! Nur sprichst Du Götzl damit das Gericht! Denn:

Aberdeen schrieb:
Taucht das unter der Formulierung "lebensfremd" nicht häufiger mal im Urteil auf?
So ist es! Das ist das Problem, und ich mache seit eh darauf aufmerksam. Das Urteil folgert Gewissheiten aus Wahrscheinlichkeiten. Wo es- Stichwort Zeitungsindiz - nicht einmal Wahrscheinlichkeiten hat, werden diese halt hergestellt.

LivingElvis schrieb:
Da geht es um die Beweiswürdigung, nicht um die Beweiserhebung.

Eben! Und das hat Götzl verwechselt, nicht ich.
Ja genau. Die Juristen verwechseln immer was und Du als "interessierter Fachlaie" (wenn Du das doch nur wärst....) erklärst den Fachleuten das dann mal. Das nennt man Hochmut. Das Dumme ist, dass Du den Fall nicht mal mehr mitkriegst...

Du hast hier -wieder einmal- den wesentlichen Punkt nicht verstanden und schwurbelst irgendwas rum, in der Hoffnung, es könnte zu Deiner Meinung passen und Du könntest den unbedarften Leser noch davon überzeugen, dass Du da ohnehin schon immer richtig lagst.

Götzl hat gar nichts verwechselt. Du kapierst es nur nicht. Götzl würdigt einen erbrachten Personalbeweis als lebensfremd. Dem kann man sich anschließen, man muss es aber nicht. Aber der Punkt ist - das hat überhaupt nichts mit Anscheinsbeweis zu tun.

Sollte das hier irgendwen interessieren, erklär ich es gern nochmal. Da Dich eine Erklärung a) nur verwirren, Du die b) nicht verstehen und ich mir dann c) noch mehr von Deinem Sermon durchlesen müsste, verzichte ich darauf. Und ja, mir ist das komplett egal, wie Du diese Tatsache siehst, deutest, bewertest oder was auch immer Du damit machen mögest.


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20.01.2014 um 08:28
Auf deine Aggressionen gehe ich nicht ein.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Jetzt ist die Mutmaßung des Zeugen also ein Indiz. Is klar.
Nein. Die von ihm vorgestellte Tatsache ist eines. Sie führt allein nicht zu einem Indizienbeweis. In Fall 2 (drei Zeugen) führen drei Indizien zu einem geschlossenen Indizienbeweis; Egon ist schuldig.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Götzl hat gar nichts verwechselt. Du kapierst es nur nicht. Götzl würdigt einen erbrachten Personalbeweis
Lies bitte das Urteil. Götzl schafft einen (Sach-, nicht Personal)beweis, indem er behauptet, die Spuren, die sich auf den Zeitungen finden müssten, fänden sich deswegen nicht auf ihnen, weil der Betreffende dann halt ein schlechter Spurengeber war... Diese Vermengung von Beweiserhebung (Feststellen von Tatsachen) und Beweiswürdigung (Bewertung der Tatsachen) ist zu tadeln. Meine Position kann ja falsch sein; sie sollte dann aber wenigstens korrekt wiedergegeben werden.


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20.01.2014 um 08:37
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Nein. Die von ihm vorgestellte Tatsache ist eines. Sie führt allein nicht zu einem Indizienbeweis. In Fall 2 (drei Zeugen) führen drei Indizien zu einem geschlossenen Indizienbeweis; Egon ist schuldig.
Ich verweise da auf das von mir bereits Erörterte.
Lies bitte das Urteil. Götzl schafft einen (Sach-, nicht Personal)beweis, indem er behauptet, die Spuren, die sich auf den Zeitungen finden müssten, fänden sich deswegen nicht auf ihnen, weil der Betreffende dann halt ein schlechter Spurengeber war... Diese Vermengung von Beweiserhebung (Feststellen von Tatsachen) und Beweiswürdigung (Bewertung der Tatsachen) ist zu tadeln. Meine Position kann ja falsch sein; sie sollte dann aber wenigstens korrekt wiedergegeben werden.
Wieder mal typisch Pfiffi....eben noch wurde von "taucht häufiger im Urteil auf" gesprochen und jetzt hat Pfiffi eine ganz konkrete Stelle im Kopf. Hallo? Außer Dir hat bis gerade NIEMAND von den Zeitungen gesprochen.

Aber gut, nehmen wir die Zeitungen....ja, dann geht es um einen Sachbeweis. Damit wir das so kurz wie möglich halten können - welche Zeitungen meinst Du und was ist da Deiner Meinung nach "verwechselt" oder "vermengt" worden?


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20.01.2014 um 08:54
@LivingElvis das ist so mit Foren, die nur eine Monostruktur aufweisen. Ich sprach durchgängig vom Zeitungsindiz.

ich gehe davon aus, dass Dir die Passage mit den Zeitungen bekannt ist. Haben wir hier inklusive ausgiebiger Urteilszitate schon verhandelt.

Vermengt worden ist, wie schon ausgeführt:
- Tatsachenfeststellung (es waren die zeitungen aus der Parkgarage)
- Bewerten von Tatsachen (um die Zeitungen für diejenigen aus der Parkgarage überhaupt halten zu können, mussten die zweifelsfrei vorliegenden Tatsachen - die zeitungsexemplare wurden ja sichergestellt - erst einmal bewertet, uminterpretiert werden, und da objektive Tatsachen zunächst dagegen sprachen, dass diese Zeitungen überhaupt aus der Parkgarage stammten, mussten schnell zwei ad hoc Hypopthesen eingeführt werden: Der berühmte falsche Spurengeber und der Packfehler.)

Problem ist hier auch der Unterschied zwischen juristischer und außerjuristischer Sprechweise. "Das gericht hat festgestellt..." bedeutet, dass im Rahmen dieses Urteils dies nunmehr als Tatsache anzusehen ist. Außerjuristisch ist das allerdings mitnichten eine Tatsache (beispiel: "Das Gericht hat festgestellt, dass Haryy Wörz seine Frau so-und-so angegriffen hat..." hat er aber bekanntlich gar nicht) Da bewegen wir uns in Richtung Rechtsphilosophie. Es gibt gute Gründe für die freie Beweiswürdigung; man sollte aber auch ihre Probleme nicht verkennen. Zu häufig werden Anscheinsbeweise und Indizienbeweise verwechselt m.E. Das wäre an anderer Stelle zu debattieren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 09:00
Eins ist klar: beim Real-life-Treffen setzen wir Euch nicht nebeneinander.... die Beweiswürdigung nach dem Motto "lebensfremd" und/oder "alltagsfern" taucht ja an mehreren Stellen im Urteil auf und ist dann ja quasi eine Art Wunderwaffe oder ein pas par tout. Die verteidigemden Juristen argumentieren ja auch wie @pfiffi. Der BGH folgte dem nicht. Allerdings hat @KonradTönz1 hierzu ja einen guten post abgegeben. Ich denke, a) das BT sich nicht wundern sollte, wie er da gelandet ist und b) dass ein WAV angemessen wäre...vielleicht diesmal ohne Münchener Schickeria Allüren und ohne diverse Narzissmen (Wilfling, Wittig, Götzl).....


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20.01.2014 um 09:01
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Allerdings hat @KonradTönz1 hierzu ja einen guten post abgegeben.
Magst Du verlinken?


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20.01.2014 um 09:28
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Vermengt worden ist, wie schon ausgeführt:
- Tatsachenfeststellung (es waren die zeitungen aus der Parkgarage)
- Bewerten von Tatsachen (um die Zeitungen für diejenigen aus der Parkgarage überhaupt halten zu können, mussten die zweifelsfrei vorliegenden Tatsachen - die zeitungsexemplare wurden ja sichergestellt - erst einmal bewertet, uminterpretiert werden, und da objektive Tatsachen zunächst dagegen sprachen, dass diese Zeitungen überhaupt aus der Parkgarage stammten, mussten schnell zwei ad hoc Hypopthesen eingeführt werden: Der berühmte falsche Spurengeber und der Packfehler.)

Problem ist hier auch der Unterschied zwischen juristischer und außerjuristischer Sprechweise. "Das gericht hat festgestellt..." bedeutet, dass im Rahmen dieses Urteils dies nunmehr als Tatsache anzusehen ist. Außerjuristisch ist das allerdings mitnichten eine Tatsache (beispiel: "Das Gericht hat festgestellt, dass Haryy Wörz seine Frau so-und-so angegriffen hat..." hat er aber bekanntlich gar nicht) Da bewegen wir uns in Richtung Rechtsphilosophie. Es gibt gute Gründe für die freie Beweiswürdigung; man sollte aber auch ihre Probleme nicht verkennen. Zu häufig werden Anscheinsbeweise und Indizienbeweise verwechselt m.E. Das wäre an anderer Stelle zu debattieren.
Du hast im Kern der Sache nicht mal Unrecht. Das Problem ist, dass Du die Termini lustig durcheinander wirfst und Götzl damit Dinge unterstellst, die nicht haltbar sind.

Du hast zwei bewiesene Tatsachen, nämlich die Zeitungen und ihren Verteilerkreis. Die lassen als Indiz, jedes für sich, und als -sehr kurze- Indizienkette einen Schluss zu. Du bist da de facto im Indizienbeweis, der vom Anscheinsbeweis nunmal abzugrenzen ist.

Wie man diesen Indizienbeweis nun würdigt, ist eine andere Frage. Und da kann das Gericht durchaus auf Erfahrungssätze abstellen ohne dass dadurch der Indizienbeweis zum Anscheinsbeweis würde.

Was Götzl tut und worin Du eine "Vermengung" zu erkennen glaubst, ist den Beweis zu würdigen. Er bewertet damit das Indiz, was nicht nur sein Recht, sondern auch seine Pflicht ist. Zu dieser Bewertung mag man stehen, wie man will, es wird aber kein Anscheinsbeweis draus. Wäre es ein Anscheinsbeweis, so müsste Götzl den gar nicht mehr in dem Maße würdigen, sondern könnte -wie im Zivilrecht üblich- schlicht auf die Beweislastumkehr verweisen.

Das is zugegebenermaßen für den Laien Haarspalterei, rechtswissenschaftlich handelt es sich aber nunmal im Sinne der Prozessordnungen um zwei voneinander abzugrenzende Dinge. Der wesentliche Punkt aber ist - Götzl hat weder was verwechselt, noch was vermengt, sondern schlicht seine Pflicht in dem im zugestandenen Rahmen erfüllt. Dazu mag man rechtsphilosophisch stehen wie man will, ihm hier Fehlerhaftigkeit unterstellen zu wollen, ist ganz sachlich einfach falsch. Und ich meine für einen "interessierten Fachlaien" auch sehr anmaßend.

Da kann man gerne über sein Empfinden sprechen, auch über seine Sichtweise, aber wenn ich dem Bäcker unterstelle, er könne die Brötchen nicht entsprechend den Regeln der Backkunst herstellen, sollte ich zumindest selbst die Backkunst beherrschen. Man kann ein mehrjähriges Studium mit Prädikat nicht mal so eben nebenbei durch engagiertes Googlen ersetzen.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Eins ist klar: beim Real-life-Treffen setzen wir Euch nicht nebeneinander.... die Beweiswürdigung nach dem Motto "lebensfremd" und/oder "alltagsfern" taucht ja an mehreren Stellen im Urteil auf und ist dann ja quasi eine Art Wunderwaffe oder ein pas par tout. Die verteidigemden Juristen argumentieren ja auch wie @pfiffi. Der BGH folgte dem nicht. Allerdings hat @KonradTönz1 hierzu ja einen guten post abgegeben. Ich denke, a) das BT sich nicht wundern sollte, wie er da gelandet ist und b) dass ein WAV angemessen wäre...vielleicht diesmal ohne Münchener Schickeria Allüren und ohne diverse Narzissmen (Wilfling, Wittig, Götzl).....
Natürlich argumentieren die so. Was sollen die denn sonst tun? Schreiben, dass alles korrekt gelaufen ist und die nichts zu bemängeln haben?

In jedem Revisionsantrag rügt ein Jurist einen Rechtsfehler. Würde er es nicht tun, gäbe es keinen Revisionsantrag. Die Jungs verdienen letztlich ihr Geld damit. Insgesamt 12 andere Juristen, die von ihrer Sichtweise keinen monetären Vorteil ableiten können, haben es halt anders gesehen.

Also das kann kein Argument sein.

Und ob ein WAV "angemessen" ist oder nicht, entscheidet sich letztlich nicht am Empfinden, sondern eben auch an -relativ klaren- rechtlichen Vorgaben. Da ist meines Wissens bislang nichts dazu Erhebliches vorgebracht worden.

Der Beitrag von konrad würde mich dann auch mal interessieren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 15:43
Auf vielfachen Wunsch von @pfiffi und @LivingElvis:

@KonradTönz1 schrieb am 31.07.13:
Also ein neuer Richter am BGH hat wohl untersucht, wie Urteile dort zustandekommen und dabei festgestellt, dass es vom Glück der Angeklagten abhängt welcher Richter die Fälle dem Richtergremium vorträgt, da sich die anderen Richter mangels eigenen Aktenstudiums bei ihrer Entscheidung rein auf den Vortrag stützen.
Dabei bezieht oder bezog er sich auf einen Spiegel-Artikel, den er - wie es nach seinen eigenen Angaben wohl so seine Gewohnheit ist - auf der Toilette gelesen hatte ...
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Da kann man gerne über sein Empfinden sprechen, auch über seine Sichtweise, aber wenn ich dem Bäcker unterstelle, er könne die Brötchen nicht entsprechend den Regeln der Backkunst herstellen, sollte ich zumindest selbst die Backkunst beherrschen. Man kann ein mehrjähriges Studium mit Prädikat nicht mal so eben nebenbei durch engagiertes Googlen ersetzen.
Ja, nun aber warum denn dann so aus der Haut fahren? Wenn man doch in Besitz des Fachwissens ist, könnte man (Du) doch ganz souverän aus der Hinterhand spielen? Außerdem möchte ich hier an dieser Stelle doch mal nicht unbedingt rechtsphilosophisch aber doch in diesem Zusammenhang passend auf das Märchen "Des Kaisers neue Kleider verweisen". Und wenn jemand hundertmal ein Prädikatsstudium gemacht hat und auch ansonsten eine echte Koryphäe auf seinem Gebiet ist, ist der ja noch nicht sakrosankt und automatisch vor Fehlern gefeit?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:In jedem Revisionsantrag rügt ein Jurist einen Rechtsfehler. Würde er es nicht tun, gäbe es keinen Revisionsantrag. Die Jungs verdienen letztlich ihr Geld damit. Insgesamt 12 andere Juristen, die von ihrer Sichtweise keinen monetären Vorteil ableiten können, haben es halt anders gesehen.
Du meinst, ich soll dabei die Stichhaltigkeit der Argumente alleine aus der Herkunft der Quelle ableiten? Das ist aus meiner Sicht jetzt aber auch nicht die feine englische Art, den Verteidigern einfach zu unterstellen, die verstünden nun überhaupt nichts von ihrem Geschäft und würden auch den allerletzten Unsinn in einen Revisionsantrag schreiben, nur um ihr Geld zu verdienen?

Das wäre ja in etwa so, als würde man jedes Argument des Staatsanwaltes ohne weitere Prüfung verwerfen, weil es vom Staatsanwalt kommt?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Und ob ein WAV "angemessen" ist oder nicht, entscheidet sich letztlich nicht am Empfinden, sondern eben auch an -relativ klaren- rechtlichen Vorgaben. Da ist meines Wissens bislang nichts dazu Erhebliches vorgebracht worden.
Danke, das war mir klar. Ich wollte damit auch nur aus meiner Sicht ein zusammenfassendes Statement abgeben. Quasi als Diskussionsgrundlage.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Du hast zwei bewiesene Tatsachen, nämlich die Zeitungen und ihren Verteilerkreis. Die lassen als Indiz, jedes für sich, und als -sehr kurze- Indizienkette einen Schluss zu. Du bist da de facto im Indizienbeweis, der vom Anscheinsbeweis nunmal abzugrenzen ist.
Vielen Dank auch noch einmal, dass Du das alles so auseinanderdröselt, und ich denke, ich habe es jetzt langsam kapiert (bin ich froh, dass ich mich seinerzeit gegen das Jura-Studium entschieden habe). Aber jetzt zu meinem eigentlichen Punkt:

Bleiben wir doch kurz bei dem Zeitungsbeispiel und der kurzen Indizienkette. Die Indizienkette enthält doch aber noch "Lücken". Und zwar konnte ja nicht bewiesen werden, dass die Zeitungen tatsächlich aus dem Tankstellenshop stammen. Es gab keine eindeutige Spuren auf den Zeitungen, noch stimmten die Stadtteilausgaben hunderprozentig, noch ergab sich eine eindeutige Zuordnung über die Auswertung des Kassenjournals. Einige Zeugen sagten, die Zeitungen seien regelmäßig an die Tür gehängt wurden, wobei es widersprüchliche Aussagen darüber gab, welche Zeitungen wohl in der Tüte zu sein hatten bzw. am Morgen nach der Tat waren. Ein Zeuge stellte sogar die Regelmäßigkeit des Rituals infrage und gab an, die seien auch zuvor schon mal verschwunden. Zu allem Überfluss räumte der vernommene Grossist in seiner Aussage die Möglichkeit von Packungsfehlern grundsätzlich ein.

Der Richter steht nun da und muss diesen, von der Staatsanwaltschaft unternommenen Beweisantritt/vortrag (nennt man das so) würdigen. Wie konkret macht er das denn dann? Soweit ich das verstanden habe, ist ein an naturwissenschaftlichen Grundsätzen orientierte Beweiskraft/führung nicht erforderlich, aber welche denn dann?


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 15:50
@aberdeen
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Eins ist klar: beim Real-life-Treffen setzen wir Euch nicht nebeneinander....
Haha,…..top! ;-)

Nun gut, bei der rechtswissenschaftlichen Betrachtung muss ich mangels Fachwissen passen.

Aber wenn denn schon mal freaks an board sind, würd’ mich mal folgendes interessieren:
Wäre es möglich gewesen, dass das Gericht die Situation BT’s (jahrelange Quengeleien seiner Tante,
psychische Belastung basierend auf sein Lügengerüst) in irgendeiner Form strafmildernd berücksichtigt, obwohl BT die Tat bestreitet?

@LivingElvis
Bei den Mantrailer-Hunden beziehe ich mich auf wikipedia und allgemeiner google-Recherche
(reicht hier als Argument sicher nicht aus). Im Ursprung kam ich über den Doppelmord in
Koblenz drauf. Auch wenn dieses Indiz vor Gericht nicht zugelassen wurde, hat es die Ermittler
auf die richtige Spur gebracht bzw. deren Verdacht erhärtet. Das der Hund die Spur im Fall
Koblenz über knapp 150km halten konnte (zumal sich die Tatwaffe im Auto befand), fand ich
durchaus beeindruckend. Und klar: es kann auch Zufall gewesen sein.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 17:55
Zitat von BeksBeks schrieb:Aber wenn denn schon mal freaks an board sind, würd’ mich mal folgendes interessieren:
Wäre es möglich gewesen, dass das Gericht die Situation BT’s (jahrelange Quengeleien seiner Tante,
psychische Belastung basierend auf sein Lügengerüst) in irgendeiner Form strafmildernd berücksichtigt, obwohl BT die Tat bestreitet?
Also ich sag mal Nein! Wieso sollten sie auch? Er schien ja im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, auch wenn ich der Meinung bin, dass er voll einen an der Mütze hat^^


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 18:08
Aus meiner Sicht: natürlich wäre es möglich gewesen. Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung völlig frei. So kann zum Beispiel das Gericht sogar auch zu einer Einschätzung von verminderten oder fehlenden Schuldfähigkeit kommen, wenn dies vom Angeklagten selbst bestritten wird. Auch Geständnisse, obwohl im strengen Sinne wohl selbst keine Beweise, kann dies Gericht glauben oder auch nicht. @LivingElvis wird es genauer wissen.

Die Frage habe ich mir übrigens auch schon mal gestellt @beks. Mir scheint aber auch völlig klar, warum das Gericht es in diesem Fall nicht getan hat. Aus meiner Sicht, aber sicher Interpretationssache, geht das Urteil in die genau entgegengesetzte Richtung, indem es bemüht ist, BT als notorischen Lügner, Betrüger, Hochstapler, gescheiterte Existenz, armen Tropf und unverschämten Angeklagten darzustellen ....


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 18:20
Äh, ich muss das korrigieren: wenn das Gericht auf Mord erkennt, bleibt da kaum Spielraum beim Strafmaß. Ob da was strafmildernd oder nicht gewirkt hätte, wäre damit als unerheblich. Eine der Kritikpunkte am derzeitigen Mordparagraphen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 18:32
@aberdeen

Von verminderter Schuldfähigkeit kann ja wohl keine Rede sein. Die psychologische Untersuchung hierzu hat Bence verneint - also selbst schuld. Ich bin übrigens überzeugt davon, er war im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten bei der Tat!
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:wenn das Gericht auf Mord erkennt, bleibt da kaum Spielraum beim Strafmaß.
Es geht wohl mehr um die besondere Schwere der Schuld - und da hätte der Spielraum bestanden!


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 19:29
@Interested
Hm? Das war doch nur ein Beispiel...
Zitat von InterestedInterested schrieb:Es geht wohl mehr um die besondere Schwere der Schuld - und da hätte der Spielraum bestanden!
@LivingElvis wird's genau wissen, aber ich glaube, die besondere Schwere der Schuld liegt vor, wenn zwei der drei Mordmerkmale als erfüllt angesehen werden. Ich weiß nicht, wie viel Spielraum da bestanden hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 19:39
Schwere der Schuld/ Besondere

Zwingende Zusatzentscheidung des Strafgerichts bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Die lebenslange Haft ist die härteste Strafe im deutschen Strafrecht.
Erkennt ein Gericht bei einem erwachsenen und voll schuldfähigen Angeklagten, dass er einen Mord begangen hat, kann es keine andere Strafe verhängen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die lebenslange Haftstrafe aber nicht automatisch für das ganze Leben des Verurteilten gelten. Aus dem Gebot des menschenwürdigen Strafvollzuges und dem Rechtsstaatsprinzip wurde abgeleitet, dass auch der lebenslänglich Verurteilte die gesetzlich geregelte Chance haben müsse, die Freiheit wiederzuerlangen.

Aus diesem Grund sieht der nachträglich eingefügte Paragraf 57a des Strafgesetzbuches (StGB) vor, dass nach 15 Jahren Haft durch das Vollstreckungsgericht entschieden wird, ob der Rest der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Dabei sind eine günstige Sozialprognose des Verurteilten und keine weitere Gefährdung der Allgemeinheit die Kriterien.

Diese Automatik nach 15 Jahren wird außer Kraft gesetzt, wenn mit der Verurteilung die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist.

Die Feststellung verlangt vom verurteilenden Gericht in einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit die Schuld daraufhin zu bewerten, ob sie nach seiner Auffassung besonders schwer ist.
Maßgebend sind hierfür beispielsweise:
•die besondere Verwerflichkeit der Tat
•die Art der Tatausführung
•die Täterpersönlichkeit
•die Motive
•die Zahl der ermordeten Menschen
•mehrere Mordtaten
•ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene weitere schwere Straftaten

Soweit eine solche Feststellung erfolgt, ist sie im Urteilstenor zu treffen ("Schuldschwereklausel").
An die Feststellung im Urteil ist das Vollstreckungsgericht gebunden.
Es entscheidet in diesem Fall nach 15 Jahren, wie viele Jahre der Gefangene noch zu verbüßen hat, bevor eine Entlassung möglich ist.


http://www.rechtslexikon-online.de/Schwere_der_Schuld_Besondere.html

Vielleicht macht es das etwas deutlicher @aberdeen


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.01.2014 um 19:47
@Interested
Macht es. Danke!


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