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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 15:41
@Frau.N.Zimmer

Komisch, die Assoziation Lolli hatt ich heute auch schon.

Und die viel eingeforderte Sachlichkeit: die vermiss ich beim einen oder der anderen auch bisweilen. Erst mal vor der eigenen Haustür kehren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 16:22
Irgendwie fühlen sich immer die Richtigen angesprochen ;)
Apropos Assoziationen, darüber hatte ich letztens erst bezüglich dieses Threads einen Austausch.

Aber vielleicht ist ja generell möglich wieder zum Thema zurückzukommen.
Bislang ist da ja jeder Versuch gescheitert.
Jaja, auch dieser Beitrag ist OT.

btw. Zähl mal von diesen Beiträgen die gelistet hast die OT-Beiträge und die mit Provokationen.
Über die Zahlen können wir ja dann woanders diskutieren ;)


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 16:34
Zitat von d.b.cooperd.b.cooper schrieb:Irgendwie fühlen sich immer die Richtigen angesprochen ;)
Apropos Assoziationen, darüber hatte ich letztens erst bezüglich dieses Threads einen Austausch
:D
Zitat von d.b.cooperd.b.cooper schrieb:Aber vielleicht ist ja generell möglich wieder zum Thema zurückzukommen.
^^
Zitat von d.b.cooperd.b.cooper schrieb:btw. Zähl mal von diesen Beiträgen die gelistet hast die OT-Beiträge und die mit Provokationen.
:popcorn:


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 16:54
@Interested
Jetzt hör lieber auf, meine Lollis sind alle, wenn gleich wieder Tränen fließen :D :hombre:


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 16:58
@Frau.N.Zimmer

Entschuldige bitte. Schließlich wollte @d.b.cooper zum Thema zurückkommen und gießt ständig Öl ins Feuer...und am Ende heißt es wieder: Ihr habt aber angefangen, ihr seid so viele, ihr seid gemein...zähl mal...
Zitat von d.b.cooperd.b.cooper schrieb:Bislang ist da ja jeder Versuch gescheitert
Zitat von d.b.cooperd.b.cooper schrieb:btw. Zähl mal
@Frau.N.Zimmer

Lolli her :D


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 17:00
@Interested
Nix Lolli! Erst weinen :D


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 17:05
NÖ, dann verzichte ich...bin doch keine Heulsuse :D


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 17:11
Weiß ich doch ! Du bist ja schon groß!

btt: Man liest aber rein gar nichts Neues mehr, oder? Wiederaufnahme, Konzert.....rein gar Nichtsl . Woran es wohl liegt? Mangelndes Interesse der BI, oder haben sie es aufgegeben?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 17:24
@Frau.N.Zimmer
Konzert? Was wollten die da singen? Jailhouserock? Oder Lollipop?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 17:30
@hallo-ho
Keine Ahnung, aber die BI wollte ein Benefiz-Konzert organisieren. Wohl weil Benni ja die große Kohle los ist .....


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 20:55
@d.b.cooper
Ach, macht auch nix. Ist auch die falsche Grundgesamtheit gewesen. Aussagekräftiger im Hinblick auf das interessierende Problem wäre der Bezug zur absoluten Anzahl der Löschungen gewesen. Ein durchsichtiger Versuch von "Du-weißt-schon-wem" die Zahlen ein bisserl besser aussehen zu lassen. Kann ich aber natürlich auch verstehen.

Interesse an einer vernünftigen Diskussion besteht auch nicht, sich zu reiben irgendwie schon. Offenbar fehlt da dann an anderer Stelle das Ventil/der Mut zu. Wenn's denn dann einen karthatischen Effekt hat - okay, auch gut. Wenigstens sind die jungen Leute dann von der Strasse. Lollis fallen mir nicht ein, aber immer der Friseurladen. So in etwa stelle ich mir das vor.

Sehr viele kluge und weiterbringende Beiträge waren für mich dabei, Respekt vor den sehr gründlichen und klugen Argumenten von @maudlin, mit der Bereitschaft über Gegenargumente wenigstens nachzudenken, @LivingElvis mit der abgeklärten Sicht auf das Justizwesen, @muscaria
als lustiger/scharsinniger-/züngiger Jack-in-the-Box, der immer wieder mal "reinsprang" (nur nett gemeint) und viele interessante Beitrage gerade auch zu den Anfängen. Das war schon gut.

Bevor jetzt gleich auch noch der "Erkältungsbad"-Zug durch den Thread rauscht - manchmal glaub ich der Wortschaft von bestimmten usern besteht hier aus zwei Wörtern - oder jemand sich hormonschwanger zum, nennen wir es mal großzügig dichten gedrängt fühlt (ach, nee die sind ja zu 50% bereits gesperrt), noch die Einschätzung zum Fall.
Letztlich habe ich, naiv wie ich bin, gedacht, Vorurteile würden bei uns heutzutage vor Gericht keine Rolle mehr spielen. Falsch gedacht. Sie tun es. Und ein Richter hat offenbar die Macht - ob es in diesem Fall auch wirklich so passiert ist, lass ich jetzt mal offen - nicht nur Recht zu sprechen, sondern auch zu setzten. Für mich mutet es ein wenig selbstherrlich an, und dass war es auch, was mich letztlich zuerst am Urteil gestört hat. Die logischen Fehler fallen schon beim Lesen auf, waren für mich zu Beginn aber nicht entscheidend. Zu Beginn dachte ich noch, nachdem ich zuerst die Doku gesehen, als ich das Urteil gelesen habe: Junge, junge! Wie kann man da noch an der Schuld zweifeln? Die kamen dann aber von alleine durch die nähere Beschäftigung mit dem Urteil. Es kann meines Erachtens nicht angehen, dass ein Gericht sich bei der Begründung eines Urteils so elementar über Regeln stringenten Argumentierens hinwegsetzt und Dinge, einfach zu Allgemeingültigkeit erklärt, nur weil's gerade passt. Das empfinde ich als selbstherrlich.

Als Beispiel für so etwas dann weiterläuft, nehme ich mal aus dem Thread die "Narzißmus-Hypothese" heraus. Hier wurde sich dann lose, und für meinen Geschmack etwas unzureichend ausgefüllt, auf das Kernberg-Konzept dieses Störungsbildes bezogen. Die Argumentation endete dann an dem Punkt, als sich hieraus ein scheinbar plausible Erklärung für das Verhalten B. T.s ableiten ließ. Das ist interessant und hierin liegt auch eine gewisse Ironie.
Obwohl kein Tiefenpsychologe muss ich heute noch schmunzeln, wenn ich darüber nachdenke.
Zur Erklärung möchte ich allerdings ein wenig ausholen, da das Konzept natürlich keinesfalls Allgemeingut ist ;-)

Würde man das Kernberg-Narzißmus-Konzept konsequent und einigermaßen wissenschaftlich objektiv anwenden, darf man der Stelle natürlich nicht stehenbleiben, sondern müsste sich auch fragen, welche Übertragunngs- und Gegenübertragungsprozesse denn dann, z. B. während des Ermittlungsverfahrens und auch während des Prozesses abgelaufen sind.
In einer extremen Kurzfassung würde die Kernberg-Narzißmustheorie ja sagen, dass B. T. an der übermächtigen, existentiellen Angst leiden, völlig unbedeutend, ein Versagen und ein Niemand zu sein. Anders formuliert: ein psychisches Nichts. B. T. würde sich dann beständig mit auch quälenden, völlig überhöhten Ideal-Selbst-Vorstellungen rumschlagen. Was bei diesem Störungsbild nicht gelungen ist, so diese Theorie, ist es, die verschiedenen Anteile der Eltern-Objekte, also strafende, gewährende, versagende, ideale Anteile usw. zu einer realistischen innerpsychischen Objektrepräsentanz zu verschmelzen. Ursächlich wäre hierzu eine übermächtige Fixierung auf eine bestimmten frühkindlichen Entwicklungsstufe. Zur Abwehr der als übermächtig erlebten Versagens-und Vernichtungsängste, die das, zwar libidinös besetzte, aber eigentliche schwache Ich, zu überwältigen drohen, entwickelt der Narzisst, quasi und ein wenig unsauber formuliert, kompensatorische Größenphantasien. Dabei lebt er in ständiger Angst vor Entlarvung, also davor, dass andere merken, was für ein "Blender" er eigentlich wirklich ist. Ursächlich hierfür wäre ein entsprechendes Verhalten wichtiger Bezugspersonen dem Kinde gegenüber. Um dem vorzubeugen, tendieren Narzissten stark dazu, andere abzuwerten, natürlich auch mit dem Ziel, sich selbst zu erhöhen. Im weiteren Verlauf automatisiert sich das Verfahren natürlich stark, die fehlende Empathie anderen gegenüber erklärt sich einerseits daraus, dass sich der Narzisst nur gerne mit dem eigenen Ich beschäftigt und zum anderen natürlich, dass er, aufgrund der ungebundenen (Trieb)-Angst, damit auch überfordert wäre. Andere Menschen, die mit Narzissten, also in diesem Fall B. T., zu tun haben, reagieren hierauf unwillkürlich damit, dass ebenfalls deren, hierzu quasi komplementären, ungelösten innerseelische Konflikte aktiviert werden. Diesen Prozeß nennt man in etwa eine Übertragung (das Konzept ist noch etwas umfassender, aber für meinen Zweck genügt das hier). Jemand, der selbst ein entsprechendes ungelöstes narzisstisches Problem hat - also Wechselspiel zwischen Größenphantasien und Versagensängsten - fühlt sich selbst bedroht und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Abwertung von B. T. reagieren. Das wäre dann eine Gegenübertragung, sozusagen eine Rückkopplung der eigenen ungelösten, seelischen Konflikte und Ängste auf den "Auslöser" B. T. Etwas salopp formuliert, würde dann B. T. gewissermaßen als Narzißmus-Detektor für andere Narzissten fungieren.

Tatsächlich gibt es zwei, drei Hinweise dafür, dass so etwas passiert sein könnte. Noch mit der interessanteste Hinweis ist das Urteil selbst. Hier (versch)wendet die Kammer relativ viel Zeit und Raum damit, um das "rüpelhafte" und "völlig inakzeptable" Verhalten des Angeklagten im Urteil darzustellen, ohne das so recht klar wird, wozu das dient? Warum setzt sich hier die Kammer bei einem unbefangenen Leser selbst dem Verdacht aus, sie habe sich womöglich provozieren lassen und nicht ohne Ansehen der Person blind geurteilt? Der unbefangene Leser denkt doch ohnehin, eher so etwas wie: Na, wenn man zu Unrecht des Mordes angeklagt wird, können einem jungen Mann schon mal die Nerven durchgehen? Aber nein, die Kammer verfuhr in dieser Theorie nach dem Gegenübertragungs-Motto: narzisstische Kotzbrocken bekommen bei uns, was sie verdienen: Abwertung und eine strenge Strafe!
Weitere Hinweise sind die übermäßige Betonung der "Studienlüge" und die in diesem Zusammenhang auftauchenden sachlichen Fehler und Taschenspielertricks der Kammer! Hier im Forum wurde ja sehr gut herausgearbeitet und betont, dass von einer jahrelangen Studienlüge gar keine Rede sein kann und wie mit der Aussage des Steuerberaters umgegangen wurde, spottet ja jeder Beschreibung. Wie kommt das und hat der Narzisst gerade mit seiner auf das Jurastudium bezogenenen, narzisstischen Blenderei die eventuell selbst narzisstischen Richter provoziert? Die dann zurückstrafen müssen in der Gegenübertragungsreaktion?
Last but not least, der Hinweissplitter von Münchens ehemaligen Chef-Ermittler, der schon mal übersieht, das Neonazis auch Fahrradfahren und das auch Ehefrauen morden können. Wenn er sagt, B. T. habe auf ihn gewirkt, wie ein "verängstigter Schulbub", kann man natürlich sagen, der habe nur seinen Eindruck wiedergegeben. Das gibt es aber leider nach der Kernberg-Theorie nicht. Nach dieser Theorie bestand für Wifling die Notwendigkeit, den Narzissten B. T., der dann allerdings ganz anders aufgetreten sein müsste als ein verängstigter Schulbub, in einer Gegenübertragungsreaktion abzuwerten ...

Aus dieser Perspektive betrachtet ging es bei dem "KZ-Opfer-Auftritt" von B. T. dann auch in etwas um folgendens: B. T. hat sich als kleines, dreckiges und hilfloses Opfer gesehen, dem das schlimmste widerfährt, was einem Narzissten passieren kann: die totale Entpersonifizierung (kahlgeschorene Haare, soziale Tötung usw. usf.). Dies wäre dann ein Ausagieren der innerseelischen Erlebniswelt von B. T. gewesen. Getreu dem Gegenübertragungs-Skript übernahm die Kammer den Gegenübertragungspart das hart - und aufgrund des ödipalen Konflikts - vernichtend hart strafenden Vaterobjekts. Wie Saturn, der seine eigenen Kinder lieber verschlingt, bevor sie ihm gefährlich werden können.

Auch einen zentralen Makel der Narzißmustheorie, nämlich den Umstand, dass der renommierte und erfahrene psychiatrische Gutachter nicht in der Lage war, dieses Störungsbild zu erkennen, liesse sich, würde man die Theorie konsequent anwenden, mit dieser Perspektive erklären. Auch in der Aberkennung der narzisstischen Anteile, also sozusagen in dem ignorieren der Größenphantasien, kann eine "zurück"-kränkende Gegenübertragungsreaktion gesehen werden. Sozusagen durch das, ich nehme den gar nicht ernst genug dafür, dass ich ihm eine Diagnose gebe. Leider, leider wurde auf diese Möglichkeit zumindest hier im Forum ja verzichtet ... da hätte dann ja ggf. eine spannende Diskussion draus werden können.

Aber glücklicherweise bin ich ja kein Tiefenpsychologe sonst würden das entsprechende Verhalten bestimmter Foristen ja in der Lesart dieser, nicht von mir stammenden Theorie, zu einem verstehenden Schmunzeln anregen.

Natürlich besteht auch keine Notwendigkeit für eine derartige Interpretation.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 21:19
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Auch einen zentralen Makel der Narzißmustheorie, nämlich den Umstand, dass der renommierte und erfahrene psychiatrische Gutachter nicht in der Lage war, dieses Störungsbild zu erkennen, liesse sich, würde man die Theorie konsequent anwenden, mit dieser Perspektive erklären.
...um diesen Umstand zu erklären muss man nicht die Gesamtausgabe "Tiefenpsychologie und Psychodynamik" durchackern - es reicht bereits, sich mit den bei Gericht üblichen rechtspsychologischen Fragestellungen an Sachverständigengutachter zu befassen. Das Gericht interessiert sich für gewöhnlich nicht für Störungsmechanismen, sondern schlicht und ergreifend für die Frage, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat möglicherweise unzurechnungs- oder vermindert schuldfähig war.
Selbst wenn er (und im Übrigen kennen wir alle nicht das Gutachten in Gänze) pathologisch- narzisstische Züge befundet hätte, wäre dieser Umstand für die Fragestellung nach möglichen schuldmindernden Aspekten irrelevant gewesen. Warum? Ganz einfach:

http://dejure.org/gesetze/StGB/20.html


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 21:34
@traces
Hi,

warum steht dann im Gutachten bzw. in der Zusammenfassung S. 196 ausdrücklich,

"Die medizinische Vorgeschichte des Angeklagten habe keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung gegeben"??
Zitat von tracestraces schrieb:Das Gericht interessiert sich für gewöhnlich nicht für Störungsmechanismen, sondern schlicht und ergreifend für die Frage, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat möglicherweise unzurechnungs- oder vermindert schuldfähig war.
Völlig richtig. Aber den Gutachter interessiert das. Er muss nämlich natürlich abprüfen, ob sich aufgrund des Vorliegens "einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit" Hinweise auf eine verminderte oder generelle Schuldunfähigkeit ergeben.
Dies muss dann natürlich in Beziehung zur Tat und Tatsituation gesetzt werden. Stellt der Gutachter aber z. B. das Vorliegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung /-akzentuierung fest, was ja leicht sein muss, wenn man das sogar per Ferndiagnose kann, muss er begründen, warum sich hieraus eine/keine Einschränkung der Schuldunfähigkeit ergibt. Was nicht geht, ist dass der Gutachter so etwas einfach weglässt, weil er glaubt, dass spiele ohnehin keine Rolle ...


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 22:03
@aberdeen
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:warum steht dann im Gutachten bzw. in der Zusammenfassung S. 196 ausdrücklich,

"Die medizinische Vorgeschichte des Angeklagten habe keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung gegeben"??
Die Antwort auf deine Frage steht in dem von dir genannten Zitat. Einfach nochmal genau lesen:
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Die m e d i z i n i s c h e Vorgeschichte
Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung (wenn wir die jetzt mal rein hypothetisch annehmen) ist weder eine medizinische noch psychiatrische Erkrankung. Dagegen gibt's auch keine bunten Pillen.

Die Exploration der medizinischen Vorgeschichte bezieht sich in Hinblick auf die Begutachtung der Zurechnungsfähigkeit v.a. auf organische Erkrankungen (Hirnhautentzündung, hypoxischer Schaden, hirnorganisch bedingte Entwicklungsverzögerung oder -störung, geistige Behinderung, Epilepsie, Demenz etc.), psychiatrische Erkrankungen, die die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beeinflussen: wie z.B. Schizophrenie, akute Psychosen, Abhängigkeitserkrankungen, bipolare Störung etc. Ferner sind in der medizinischen Anamnese Erkrankungen/ Syndrome relevant und zu erheben, die mit einer organisch bedingten oder psychiatrisch bedingten Störung der Affektregulation oder anderweitigem Kontrollverlust über das eigene Handeln einhergehen, wie z.B. bei schweren Zwangserkrankungen etc.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb: Was nicht geht, ist dass der Gutachter so etwas einfach weglässt, weil er glaubt, dass spiele ohnehin keine Rolle ...
Nochmal:
1. Wir wissen nicht, ob der Gutachter es erwähnte, denn: Das Gericht will eine Antwort auf die Frage, ob sich Gründe ergeben, ob schuldmindernde Aspekte berücksichtigt werden müssen oder nicht. Deswegen wird es sich in einer Urteilsbegründung auch nur auf ein "Ja" oder "Nein" beziehen und im Urteilstext nicht noch zusätzlich diskutieren, warum wieso weshalb.
2.
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat ...unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Wie ich schon einmal erklärte, gehört eine narzisstische Persönlichkeitsstörung für sich nicht zu den für §20 relevanten Störungen, da sie weder die Einsichts- noch Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt. Relevant wären bei Vorliegen einer solchen Störung jedoch, ob derjenige zudem Substanzmittelabusus betrieb oder in ner affektiven Ausnahmesituation war. Da Bence die Tat leugnete und die Indizien am Tatort weitgehend gegen eine Affekttat sprechen, hätte sich der 20er damit auch erledigt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 22:31
P.S.

Der Vollständigkeit halber: relevant bei der Bewertung der PKS wäre zudem der Einfluss auf das allgemeine Funktionsniveau des Betreffenden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 22:48
@traces

Dummerweise steht da aber, ich zitiere gerne noch mal S. 196 des Urteils,

"Die medizinische Vorgeschichte des Angeklagten habe keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung gegeben"?? Ich habs mal hervorgehoben.
Zitat von tracestraces schrieb:Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung (wenn wir die jetzt mal rein hypothetisch annehmen) ist weder eine medizinische noch psychiatrische Erkrankung. Dagegen gibt's auch keine bunten Pillen.
Hm? Hier verstehe ich Dich sicher nur nicht richtig? Ist Psychiatrie ist doch ein Teilgebeit der Medizin? Die Narzisstische Persönlichkeitsstörung ist Teil des Anhangs der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen, mit dem die WHO die allgemeingültigen Standards, was derzeitig als psychische Störung gilt, festlegt. Den Terminus "psychiatrische Erkrankung", der schon mal gebraucht wird, wirst weder im ICD noch im DSM finden. Der ist auch völlig irreführend, weil er ein bestimmtes Ätiologiemodell, und zwar ein physiologisches, nahelegt, was aber nach derzeitigen Stand der Forschung für die Diagnosen übereinstimmend aufgegeben wurde. Die Diagnosen, sowohl im DSM als auch im ICD werden fast auschließlich symptomorientiert vergeben.
Zitat von tracestraces schrieb:Nochmal:
1. Wir wissen nicht, ob der Gutachter es erwähnte, denn: Das Gericht will eine Antwort auf die Frage, ob sich Gründe ergeben, ob schuldmindernde Aspekte berücksichtigt werden müssen oder nicht. Deswegen wird es sich in einer Urteilsbegründung auch nur auf ein "Ja" oder "Nein" beziehen und im Urteilstext nicht noch zusätzlich diskutieren, warum wieso weshalb.
2.
Du meinst, die Kammer habe eventuell Ausführungen des Gutachters hierzu als nicht relevant für deren Begründung in der Zusammenfassung weggelassen? Das wäre doch sicherlich ein Revisionsgrund gewesen?

Was fällt denn Deiner Meinung nach unter das Kriterium "schwere andere seelische Abartigkeit"?
Zitat von tracestraces schrieb:Wie ich schon einmal erklärte, gehört eine narzisstische Persönlichkeitsstörung für sich nicht zu den für §20 relevanten Störungen,
So etwas gibt es gar nicht, ein Katalog von relevanten oder per se irrelevanten psychischen Störungen. Wenn Du das weiterhin behaupten möchtest, müsstest Du mir hierzu mal Material liefern, denn das widerspräche der Definition der §§20,21.

In seinem Beschluss vom 20.02.2001 hob der BGH das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.10.2000 auf. Während des Prozeß hatte der Gutachter zwar das Vorhandensein einer Narzisstischen Persönlichkeitsstörung bejaht, aber gleichzeitige volle Schuldfähigkeit angenommen hatte. Hierzu stellt der BGH fest:
"Dies begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Wird eine „schwere" andere seelische Abartigkeit festgestellt, die als Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nach dem Gesetz jeweils nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 397, 401), so liegt es nahe, dieser Form der Persönlichkeitsstörung - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Wirkung einer von § 21 StGB geforderten „erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit zuzurechnen (BGHR StGB § 21 -seelische Abartigkeit 10, 20, 23; BGH NStZ 1996, 380). Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein motivischer Zusammenhang zwischen psychischer Störung und Tatgeschehen besteht (vgl. Rasch StV 1991, 126, 130)."

Dazu findet sich der link auf der von Dir selbst zitierten site:
"Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Schuldfähigkeit beeinträchtigender Affektdurchbruch bei Begehung der Tat; Schwere andere seelische Abartigkeit"

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=20.02.2001&Aktenzeichen=5%20StR%203/01
Zitat von tracestraces schrieb:Da Bence die Tat leugnete und die Indizien am Tatort weitgehend gegen eine Affekttat sprechen, hätte sich der 20er damit auch erledigt.
Und auch das stimmt nicht, jedenfalls nicht so ohne weiteres:

"Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluß zu bilden (…; BGH StV 2000, 17; BGH StraFo 2001, 249 m.w.N.)."

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=20.02.2001&Aktenzeichen=5%20StR%203/01

So richtig überzeugend finde ich Deine Ausführungen jetzt nicht, verstehe aber Dein Argument. Nimmt aber auch keinen super relevanten Bezug zu meinem ursprünglichen post. Es gelang mir nur nicht, das unkommentiert stehen zu lassen, da sachlich so nicht haltbar.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 22:59
ps: Anmerkdung
der letzte Satz sollte natürlich heißen

"unkommentiert stehen zu lassen, da aus meiner Sicht sachlich so nicht haltbar".


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 23:16
(1) Dieser Thread ist zerstört, ob er noch einmal Niveau gewinnt, wäre abzuwarten. Die Debatte rund um den 20, 21 gefällt mir.

(2) Ich möchte ganz ehrlich und ohne jede Häme jede, jeden hier davor warnen, Begriffe wie "Mörder-Familie" etc zu verwenden. So eine Unterlassungserklärung kann richtig teuer werden. Das meine ich nicht böse, nicht hämisch - das ist einfach so. Wer mir nicht glaubt, fragt LivingElvis... Die Toths sind keine "Mörderfamilie", 'sie' haben sich ihren Reichtum nicht "ermeuchelt". Sie sind die rechtmäßigen Erben. Es ist gut, dass unser Erbrecht keine Sippenhaftung kennt.

(3) an Mod: Ich würde mich gerne mal über den Begriff "Werbung" verständigen. "Werbung" bedeutet: Finanzielles Interesse. Das liegt hier weder hüben noch drüben vor. Das Netz lebt davon, sich gegenseitig zu verlinken. Mein Link tat dar, dass man kontrovers miteinander diskutieren kann, ohne sich persönliche Unverschämtheiten an den Kopf zu werfen; mehr nicht. Ich werde jedenfalls weiterhin interessante Threads von allmy verlinken und für allmy "werben".


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 23:25
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:(2) Ich möchte ganz ehrlich und ohne jede Häme jede, jeden hier davor warnen, Begriffe wie "Mörder-Familie" etc zu verwenden. So eine Unterlassungserklärung kann richtig teuer werden. Das meine ich nicht böse, nicht hämisch - das ist einfach so. Wer mir nicht glaubt, fragt LivingElvis... Die Toths sind keine "Mörderfamilie", 'sie' haben sich ihren Reichtum nicht "ermeuchelt". Sie sind die rechtmäßigen Erben. Es ist gut, dass unser Erbrecht keine Sippenhaftung kennt.
Danke für diese Klarstellung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 23:33
@aberdeen
Dummerweise steht da aber, ich zitiere gerne noch mal S. 196 des Urteils,
"Die medizinische Vorgeschichte des Angeklagten habe keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung gegeben"?? Ich habs mal hervorgehoben.
Ja, das steht da. Danke fürs Reinkopieren, aber ich habs schon beim ersten Mal korrekt gelesen.
Solche Sätze in solchem Wortlaut stehen für gewöhnlich in einem Urteilstext, da dieser nicht von Psychiatern oder Rechtspsychologen geschrieben wird sondern von juristisch geschultem Personal.

Eine Persönlichkeitsstörung nennt sich deswegen Störung, weil sie eine Störung ist und keine Krankheit. Zum "Krankheitsbegriff" in der Psychologie liest du bitte nochmal in deinen Lehrbüchern nach - dieses historische Fass mache ich hier nicht auf.

Korrekterweise, hätte ein Psychiater oder Psychologe den Urteilstext geschrieben, hätte dort stehen müssen:
"Die medizinische Anamnese des Angeklagten ergab keine Hinweise auf das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung oder krankheitswertigen und somit behandlungswürdigen psychischen Erkrankung, die Einfluss auf die zur Last gelegten Tathandlungen haben könnten oder diese in relevanter Weise bedingten."
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Hm? Hier verstehe ich Dich sicher nur nicht richtig? Ist Psychiatrie ist doch ein Teilgebeit der Medizin?
Der Unterschied zwischen psychiatrischen Erkrankungen und psychischen Störungen (wenn mans rein auf die Begrifflichkeiten und deren Historie bezieht) besteht in der Betonung biologischer Faktoren bei der Erkrankungsentstehung. Für Schizophrenie z.B.gilt die biologische (d.h. genetische) Bedingung als gesichert, daher bezeichnet man sie auch heute noch vornehmlich als psychiatrische Erkrankung und nicht als "psychische Störung".
In diesem Sinne möchte ich auch mein Posting verstanden wissen. Das kann jeder Psycho gern so handhaben, wie er will. Eine narzisstische PKS (nicht die bloße Akzentuierung) erachte ich per definitionem als psychische Störung - nicht psychiatrische Erkrankung, da eine biologische Verursachung vor psychosozialen Faktoren in den Hintergrund treten.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Du meinst, die Kammer habe eventuell Ausführungen des Gutachters hierzu als nicht relevant für deren Begründung in der Zusammenfassung weggelassen? Das wäre doch sicherlich ein Revisionsgrund gewesen?
Nein, das meine ich nicht. Ein Gericht ist nicht verpflichtet, in seinem Urteilstext alle dargelegten Aspekte aufzuführen. Ein Gutachter legt seine Ergebnisse in der Hauptverhandlung dar und reicht sein Gutachten zudem schriftlich bei Gericht ein. Das abschließende Ergebnis, zu dem dieser Gutachter gekommen ist, findet Eingang in den Urteilstext - ob der Angeklagte im Alter von 5 Jahren eingekotet hat ist im abschließenden Text irrelevant.
Ein Revisionsgrund??? Worauf sollte der sich beziehen?
Hohes Gericht, es wurde unter den Tisch fallen gelassen, dass mein Mandant narzisstische Persönlichkeitszüge hat und somit vermindert schuldfähig war bei einer Tat, die er nicht begangen hat???

Sorry, aber das wird mir grad ein bisschen zu abstrus.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Was fällt denn Deiner Meinung nach unter das Kriterium "schwere andere seelische Abartigkeit"?
Siehe folgendes Grundsatzurteil, das u.a. Bezug nimmt zu den Strittigkeiten in Bezug auf im Rechtstext vorgegebene Beispiele, die u.a. auch allgemein und unerläutert die "Persönlichkeitsstörungen" aufführt (zu beachten ist bitte Unterpunkt 3):

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/07/4-7-07.php

Wie in der von dir zitierten Quelle schön nachzulesen ist, muss die Störung "tiefgreifenden" Charakter aufweisen, was bedeutet, dass sie in ihren Symptomen den Betreffenden in seinen kognitiven, emotionalen und handlungsbezogenen Funktionen beträchtlich und umfassend (überdauernd) beeinflusst. Kann z.B.ein deutlicher Zusammenhang zwischen wiederholten aggressiven Affektdurchbrüchen mit Ausübung körperlicher Gewalt und einer durch die Störung bedingt erhöhten Kränkbarkeit eruiert werden, dann könnte das als Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit in Betracht gezogen werden.
Nochmal: eine narzisstische PKS allein, ohne derartige Folgen oder Einflüsse auf das Funktionsniveau des Betreffenden IST KEINE für §20 relevante Störung. Nach allem was bekannt ist, ist Bences Funktionsniveau weder erheblich noch in relevanter Weise beeinträchtigt - durch welche Macke auch immer.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Und auch das stimmt nicht, jedenfalls nicht so ohne weiteres:

"Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluß zu bilden (…; BGH StV 2000, 17; BGH StraFo 2001, 249 m.w.N.)."
Was willst du eigentlich? Hast du den Fall aufm Schirm?! Bence leugnet bis heute diese Tat. Wie willst du nen affektiven Ausnahmezustand eines zu Begutachtenden untersuchen, wenn der die Tat leugnet??
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:"unkommentiert stehen zu lassen, da aus meiner Sicht sachlich so nicht haltbar".
Du musst dich nicht rechtfertigen. Ich habe Verständnis dafür, dass du nicht anders kannst. No prob also.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 23:40
Korrektur:

im dritten Absatz muss es lauten und somit behandlungswürdigen psychischen Störung - nicht Erkrankung.

:D :D


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 23:46
Zitat von tracestraces schrieb:Der Unterschied zwischen psychiatrischen Erkrankungen und psychischen Störungen (wenn mans rein auf die Begrifflichkeiten und deren Historie bezieht) besteht in der Betonung biologischer Faktoren bei der Erkrankungsentstehung.
Nein.

Zunächst einmal meinst Du offenkundig psychische Erkrankung. "Psychiatrische" Erkrankung, was soll das sein? Okay, Tippfehler. Ich sitz da im Glashaus und werfe somit ganz folgerichtig fröhlich mit Steinen...

Sodann: Im Bereich der psychischen Störungen und Erkrankungen haben wir, im Gegensatz zu körperlichen Gebrechen, die in der Regel ja objektiv meßbar sind (eine Verengung der Herzkranzgefäße zB) von vorneherein Probleme damit, den Gegenstand überhaupt meßbar zu machen, weil er aus willkürlichen und unwillkürlichen Äußerungen des Klienten, eines Subjekts, besteht. "Wie es ist, eine Fledermaus zu sein" oder so... Der Wiki-Artikel fasst es meiner Laienmeinung nach schon ganz gut zusammen. Aberdeen wird sich fachlich fundierter äußern können.

Wikipedia: Psychische Störung
Am Beispiel der Norm wird die Gefahr der Stigmatisierung eines objektivierbaren Befundes (z. B. im Sinne eines speziellen ungewöhnlichen Verhaltens) deutlicher, als es durch einen ebenso objektiven Befund in der Organmedizin impliziert wäre. Psychisches Verhalten mag oberflächlich gesehen noch einer echten Objektivierung zugänglich sein, jedoch resultiert es häufig aus einem inneren (also subjektiven) Erleben, über das wir nur durch die Auskunft des Betroffenen Kenntnis haben können. Diese Kenntnis ist nie wirklich Objekt, sondern allenfalls im Ansatz eine Art Übereinkunft zwischen Untersucher und Betroffenen (Interrater-Reliabilität). Dessen ungeachtet gibt es jedoch recht charakteristische Symptome, die von Untersuchern in hoher Übereinstimmung festgestellt, objektiviert und psychopathologisch zugeordnet werden können, insbesondere aus dem Bereich der inhaltlichen Denkstörungen, der Störungen des Ich-Erlebens und der Wahrnehmungsstörungen.



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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2013 um 23:52
ja, du hast Recht. Lass dir das von Aberdeen erklären, der macht das gern :)


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.10.2013 um 00:02
Zitat von tracestraces schrieb:ja, du hast Recht. Lass dir das von Aberdeen erklären, der macht das gern
Was soll das?

Du hast die These vertreten, die ich immer mit "sind allens die Gene" zusammenfasse. Das sind sie mitnichten, und das kann man auch dartun. Aber bitte nicht hier, gehört nicht hierher.

Speziell zu BT: Wenn er denn der Täter war, wäre - ich hatte hier vor Wochen mal eine Motivrekonstruktion angeboten unter der Voraussetzung, er sei schuldig; die ist aber gar nicht zur Kenntnis genommen worden - zu fragen, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:"Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluß zu bilden (…; BGH StV 2000, 17; BGH StraFo 2001, 249 m.w.N.)."
20, 21 sind eben flexibler als etwa die M'Naghten-Rules, und das ist gut so, wobei ich die derzeitige rechtspraxis als Versuch deute, etwas m'Naghten-analoges auch hier wieder durchzusetzen.

Wikipedia: M'Naghten Rules#The M.27Naghten Rules

Unterstellen wir BTs Täterschaft, die ich ja keineswegs ausschließe, so wäre eben zu fragen, in welcher Situation er sich innerlich befand.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.10.2013 um 00:14
Meine Güte, was ich hier alles "gemeint", "vertreten" und "geschrieben" haben soll - so wie's aussieht, bin ich ne Multiple :D

Hindert dich doch keiner, philosophische Überlegungen anzustellen, lass alles raus!


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