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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

12.09.2013 um 11:23
@aberdeen
gerne :)

Möglicherweise war das so wie du beschrieben hast. Wenn es sich, wie man ja annimmt, um einen ortskundigen Täter handelt, kann er natürlich die Alarmanlage wieder ausschalten, zumal er ja noch das Büro durchwühlen wollte.
Alarmanlagen, die ich kenne, haben eine Verzögerung, sodass man nach dem aktivieren in Ruhe das Haus verlassen kann, ohne dass das Ding direkt loslegt. Also war vermutlich sogar noch Zeit genug für die Tat vor dem Ausschalten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.09.2013 um 11:40
@maudlin
Ja, so kenne ich das aus Erzählungen auch - mit der Verzögerung. Aber dann: keine Spuren? Also, GAR KEINE oder nur von B. T. keine?

Was die Verzögerugnen angeht: Du meinst erst der Angriff, dann das Abschalten? Mmmm, hängt natürlich davon ab, wie lange das Ding verzögert, bevor es losgeht....


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.09.2013 um 11:43
Moderne Anlagen speichern die an ihnen getätigten Schaltungen. Also hätte man feststellen müssen wann genau die Alarmanlage jeweils scharfgestellt und wieder ausgeschaltet wurde.

Da sich bei den Gegenständen , die im Flur auf dem Boden lagen keine diesbezügliche Fernbedienung befand muss es eine feste Einrichtung zum Ein- und Ausschalten der Alarmanlage geben. Vermute ich.

Möglich aber auch, das diese nur vom Büro aus bedient werden konnte und das Frau Böhringer den Chip immer mit sich an ihrem Schlüsselbund führte. Das Mercedes Mäppchen lag ja als einzigstes von allen Gegenständen im Blut (bzw. hatte Blutanhaftungen, die darauf hinweisen, dass es in frisches Blut fiel), hat sich also wohl nicht in der Handtasche befunden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.09.2013 um 11:46
@meermin
Durchaus denkbar. Ohne Sachkenntnis würde ich mal vermuten, dass beides ging: per stationärer Bedienung in der Nähe der Tür und über dem Chip. Aber da wir das Gerät nicht kennen .... Speicher auslesen wäre natürlich super gewesen - wenn das denn beim vorhandenen Gerät geht .... Die kann ja auch schon was älter sein ...?


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.09.2013 um 11:47
@aberdeen
Ich kenn ja auch nur das was im Urteil steht.
Anhand der Bilder sieht man aber, dass sicher überall nach Spuren gesucht wurde.
Über die Beschaffenheit der Schalteinheit wissen wir ja nichts. Vielleicht so halbrunde Tasten? Da würde kein Abdruck draufpassen... Wie gesagt wir wissen es nicht, aber da weder Anwalt noch BI drauf rum reiten, gibt es wohl auch nix zu bemängeln.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Moderne Anlagen speichern die an ihnen getätigten Schaltungen. Also hätte man feststellen müssen wann genau die Alarmanlage jeweils scharfgestellt und wieder ausgeschaltet wurde.
Wir wissen ja nicht, ob es eine moderne Anlage war. Ich erinnere mich, dass du immer betonst wie sparsam CB doch ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.09.2013 um 11:57
Wenn sich der Chip der Alarmanlage im Mercedes Mäppchen befand und Frau Böhrigner dieses Mäppchen bereits in der Hand hielt als sie die Wohnung verlassen wollte um von aussen die Anlage scharfzustellen, dann stellt sich allerdings die Frage wieso das Mäppchen später bei den anderen Sachen vorm Tisch im Flur auf dem Boden zu liegen kam.

Wenn der Angriff bereits unmittelbar nach Öffnen der Tür erfolgte, dann müsste Frau Böhringer den Schlüssel bzw. das Mäppchen in der Hand behalten haben bis sie vor der Treppe die in den 5. Stock hinaufführte zusammenbrach.

Es müsste dann eigentlich an dem Mäppchen und seinem Inhalt auch Schlagspuren geben.

Denn zurück in die Tasche hätte sie in einer derartigen Situation das Mäppchen sicher nicht gelegt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.09.2013 um 12:19
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wenn sich der Chip der Alarmanlage im Mercedes Mäppchen befand und Frau Böhrigner dieses Mäppchen bereits in der Hand hielt als sie die Wohnung verlassen wollte
Aber das wissen wir nun beim besten Willen nicht...


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12.09.2013 um 15:02
@maudlin
Ja, Fragen über Fragen ;-))
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:da weder Anwalt noch BI drauf rum reiten, gibt es wohl auch nix zu bemängeln.
Soviel Vertrauen wie Du habe ich zu denen nicht ...


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.09.2013 um 11:21
@meermin

Das ist ein guter Punkt, finde ich. In den Händen hatte sie offenbar nichts, was die Alarmanlage steuern konnte. Wenn sie bei dem Angriff etwas in den Händen hatte, dann höchstens ihr Handy.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.09.2013 um 17:59
@aberdeen
Das Handy wurde später in einer Falte des Flurteppichs gefunden.

Es kann also vermutet werden, dass sowohl Handy als auch Mercedes Mäppchen sich nicht in der Handtasche befanden sondern von Frau Böhringer in der Hand gehalten wurden.

Das Mäppchen war der einzige Gegenstand der in noch nicht getrocknetes Blut gefallen war und das Handy wurde auf dem Teppich gefunden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.09.2013 um 12:26
Aber lag das Mäppchen nicht in der Nähe des Tischchens? Wie ist es da hin gekommen? Zu berücksichtigen ist auf jeden Fall, dass ch. b. beide Hände zur Abwehr benutzte. Das bedeutet, sofern sie etwas beim Angriff in der Hand hatte, musste sie es bald loslassen?!


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.09.2013 um 17:38
Genau. Laut Urteil hat der Täter draussen vor der Tür gelauert und unmittelbar nach Öffnen der Tür durch Frau Böhringer zugeschlagen. Der Täter kannte ihre Gewohnheiten und wusste, dass sie irgendwann kurz nach 19:00 die Wohnung verlassen würde um zum allwöchentlichen Stammtisch zu gehen.

Also muss Frau Böhringer sowohl Tasche als auch Handy und Schlüssel dabeigehabt haben.

Den Schlüssel müsste sie eigentlich in der Hand gehalten haben um die Tür von aussen zu verschliessen bzw. die Alarmanlage der Wohnung scharf zu schalten. Normalerweise befinden sich Schlüssel an einem Schlüsselbund oder in einem Schlüsselmäppchen. Da bei der Aufzählung der später gefundenen Gegenstände ein Schlüssel nicht angeführt wird, gehe ich davon aus, dass dieser sich eventuell im Mercedes Mäppchen befunden hat. Irgendeine Funktion muss dieses Mäppchen ja gehabt haben. Es könnte auch das Behältnis für den Autoschlüssel gewesen sein.

Frau Böhringer muss folgt man der Annahme des Gerichtes, das Mercedes Mäppchen in der Hand getragen haben bis sie an der Treppe zusammenbrach, denn das Mäppchen lag in ungetrocknetem Blut. Es ist also einerseits zu Boden gefallen nachdem bereits Blut im Bereich vor der Treppe auf den Boden gespritzt war andererseits jedoch bevor dieses Blut getrocknet war.

Das Mäppchen so kann angenommen werden befand sich nicht in der Tasche, denn alle weiteren Gegenstände aus der Tasche lagen in bzw. über bereits getrocknetem Blut.

Ein Rätsel bleibt wieso die Tasche und ihr Inhalt nicht in ungetrocknetes Blut fielen, der Täter soll sich laut Urteil doch nur wenige Minuten in der Wohnung aufgehalten haben.

An der Tasche wurden im oberen Bereich und an den Trägeren Blutanhaftungen gefunden. Was darauf hinweisen könnte, dass diese von Blutspritzern getroffen wurde, entweder als Frau Böhringer sie noch am Arm trug oder aber nachdem sie zu Boden gefallen war.

Allerdings muss die Tasche vor dem Mäppchen zu Boden gefallen sein, zu einem Zeitpunkt als sich noch keine frischen Blutspritzer auf dem Boden befanden, denn unter der Tasche im unteren Bereich fanden sich keine Blutanhaftungen obwohl die Tasche im oder über Blut lag.

Da das Gericht davon ausgeht, dass Frau Böhringer beim Verlassen der Wohnung überfallen wurde muss sie die Tasche bei sich getragen haben.

Gäbe es diese Grundannhame des Gerichtes nicht könnte man auch vermuten, dass die Tasche während des Überfalls auf dem Tischchen vor der Treppe lag und erst später vom Täter ausgekippt wurde als das Blut auf dem Boden bereits trocken war.

Die Blutanhaftungen im oberen Bereich der Tasche könnten entstanden sein während das Opfer vor der Treppe mit Schlägen traktiert wurde.
Aber so war es laut Gericht nicht, denn das Opfer befand sich beim Verlassen der Wohnung als es aufgelauert und erschlagen wurde und beim Verlassen der Wohnung trägt man gewöhnlich seine Handtasche bei sich und lässt diese nicht in der Wohnung zurück.

Und während des Überfalls wird das Opfer keine Zeit mehr gehabt haben die Tasche auf dem Tischchen abzustellen.


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15.09.2013 um 18:15
@meermin
Wäre das denn in irgendeiner Form entlastend für BT?


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15.09.2013 um 18:25
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Das ist ein guter Punkt, finde ich. In den Händen hatte sie offenbar nichts, was die Alarmanlage steuern konnte. Wenn sie bei dem Angriff etwas in den Händen hatte, dann höchstens ihr Handy.
Kann man das so aus dem Urteil entnehmen?


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15.09.2013 um 19:28
@maudlin
Jein. Das Handy befand sich auf dem Teppich. Das wirft die Frage auf, wie es dahin gekommen ist.

@meermin
Aber das Mäppchen lag doch bei den anderen Sachen aus der Tasche? Und da es m. W. keine Blutspuren auf der Oberseite gibt, es aber auf einer Blutspur lag, kann es auch erst nach dem Überfall dort hin gelangt sein?!


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.09.2013 um 20:08
@maudlin
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:Wäre das denn in irgendeiner Form entlastend für BT?
Das vermag ich nicht zu beurteilen.
@aberdeen
Das Mäppchen ist aber der einzigste Gegenstand der in einer frischen Blutspur gelandet ist und an dem sich Anhaftungen dieser Blutspur befinden.

Demnach muss das Mäppchen vor den anderen Gegenständen auf den Boden gefallen sein.


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15.09.2013 um 20:21
@meermin
Ja, wobei,wenn ich den SV richtig verstanden habe, liess sich das auch für die anderen Gegenstände nicht mit Sicherheit sagen?


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15.09.2013 um 23:18
Es gab aber auf jeden Fall einige Gegenstände aus der Tasche die auf getrocknetes Blut gefallen sind. Soweit ich mich erinnern kann gab es im Urteil auch Berechnungen darüber innerhalb welcher Zeit welche Blutmenge gerinnt und wie gross die einzelnen Blutspritzer waren.

Diese Berechnungen wären überflüssig gewesen wenn alle Gegenstände unmittelbar während der Tat zu Boden gefallen wären.

Bei dem Mäppchen verhält es sich also wohl so, dass es während des unmitelbaren Tatgeschehens auf den Boden fiel. Die Frage wäre, warum es im hinteren Teil des Flures gefunden wurde.

Frau Böhringer müsste demnach sowohl die Tasche als auch das Schlüsselmäppchen weiter mit sich getragen haben als sie bereits angegriffen und geschlagen wurde.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.09.2013 um 08:40
Die Aussagen des SV habe ich so verstanden, dass es schon eine recht kleine Wahrscheinlichkeit darstellt, dass es keine weiteren Anhaftungen gab.
Das Gericht meinte dazu, dass es dadurch eben nicht auszuschließen sei.

Die Berechnungen dienten wohl dazu um deutlich zu machen, dass es ein absolutes Entlastungs-Indiz gewesen wäre. Die Zeit hätte sonst nicht ausgereicht.

Ich denke allerdings, dass die Umstände eines Schlüssels und/oder einer Karte für die Alarmanlage nicht weiter erwähnenswert waren.
Somit auch uns nicht weiterbringen würden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.09.2013 um 09:39
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Jein. Das Handy befand sich auf dem Teppich. Das wirft die Frage auf, wie es dahin gekommen ist.
Da es ja niemanden gibt, der den genauen Tatablauf berichtet, wissen wir das halt nur relativ ungenau. Auch der vom Gericht beschriebene Ablauf ist ja nur eine Vermutung und muss nicht 100%ig so gewesen sein.
Aber so richtig sehe ich die Relevanz der Frage nicht. Ein möglicher Täter kann das Handy nach der Tat noch bewegt haben und dann irgendwie fallengelassen haben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.09.2013 um 09:56
Ich habe den Urteilstext aber dahingehend verstanden, dass aus der Tatsache, dass mindestens ein Gegenstand, das Schlüsselmäppchen in noch nicht getrocknetes Blut gefallen sei abgeleitet wird, das alle anderen Gegenstände auch in nicht getrocknetes Bluit hätten fallen können, sofern sie dorthin gefallen wären wo sich solches befand.

Das ist meiner Ansicht nach aber im Grunde ein Trugschluss.

Natürlich hätten alle anderen Gegenstände rein theoretisch in frisches Blut fallen können. Aber sie hätten dies meiner Ansicht nach nur tun können, wenn Frau Böhringer sie während des Überfalls in der Hand und nicht in der Tasche mit sich getragen hätte.

Mir erscheint es so zu sein, dass alle Gegenstände aus der Tasche erst nach dem Schlüsselmäppchen auf dem Boden zu liegen kamen, nämlich erst dann als die Blutspritzer auf dem Boden bereits getrocknet waren .

Der Grund dafür dürfte sein, dass sich diese Gegenstände in der Handtasche befanden und diese erst später vom Täter ausgekippt wurde und zwar erst zu einem Zeitpunkt als das Blut bereits getrocknet war.

Daher verstehe ich auch nicht die akribischen Begründungen hinsichtlich Lage und Beschaffenheit der einzelnen Gegenstände mit der anscheinend bewiesen werdern soll, dass es keine Kontakte und Berührungspunkte zu dem sich unter den Gegenständen befindlichem Blut geben konnte.

Wenn die Gegenstände sich zuvor in der Tasche befanden und erst später ausgeschüttet wurden und dann auf getrocknetes Blut fielen, dann macht es keinen Sinn auch noch zu erklären warum sie im Millimeterbereich nicht auf sondern über den Blutspritzern zu liegen kamen.

Das Gericht scheint sich auch hier doppelt abgesichert zu haben. Was eigentlich bedeutet, dass man nicht weiss wie es sich zugetragen hat aber für alle Fälle sicher gehen will.
Was die Lage des Mäppchens aus der Sicht des Gerichtes beweisen soll ist mir völlig unklar.

Das Mäppchen fiel in ungetrocknetes Blut weil es sich nicht in der Tasche befand. Alle anderen Gegenstände aus der Tasche fielen erst auf den Boden nachdem das Blut bereits getrocknet war.

Das ist meiner Ansicht nach die wichtige Aussage. Denn Blut benötigt eine Zeit um zu Trocknen und Bence hatte laut Gericht für die ganze Tatausübung nur wenige Minuten zur Verfügung, weil er um kurz nach halb acht bereits wieder aus seiner eigenen ca 16 -17 Minuten vom Tatort entfernt liegenden Wohnung nachweislich ein Telefonat geführt hat .



,


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16.09.2013 um 10:36
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Mir erscheint es so zu sein, dass alle Gegenstände aus der Tasche erst nach dem Schlüsselmäppchen auf dem Boden zu liegen kamen, nämlich erst dann als die Blutspritzer auf dem Boden bereits getrocknet waren .
Das ist der entscheidende Punkt, auf den die Verteidigung hinaus wollte, um zu klären, wie lange sich der Täter tatsächlich in der Wohnung aufgehalten hat.
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:Aber so richtig sehe ich die Relevanz der Frage nicht. Ein möglicher Täter kann das Handy nach der Tat noch bewegt haben und dann irgendwie fallengelassen haben.
Ja, na klar. Mich interessiert's halt nur persönlich und ich versuche noch, mir über mögliche Abläufe klar zu werden.
Möglicherweise hatte Ch. B. ihr Handy auch in der Sakko-Tasche und es ist dann herausgeschleudert worden. Für sonderlich wahrscheinlich halte ich das zwar nicht - Handy in der Sakko-Tasche wäre wohl nicht ladylike - aber möglich ist auch das.

Sollte der Täter das Handy noch bewegt haben, stellt sich auch hier natürlich die Frage, warum er das tat.


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16.09.2013 um 11:10
@aberdeen
meermin schrieb:
Mir erscheint es so zu sein, dass alle Gegenstände aus der Tasche erst nach dem Schlüsselmäppchen auf dem Boden zu liegen kamen, nämlich erst dann als die Blutspritzer auf dem Boden bereits getrocknet waren .


Das ist der entscheidende Punkt, auf den die Verteidigung hinaus wollte, um zu klären, wie lange sich der Täter tatsächlich in der Wohnung aufgehalten hat.
Wenn ich die entsprechende Passage dazu im Urteil richtig verstehe, dann wird dort aber der Schluss gezogen, dass, wenn das Mercedes Mäppchen in noch nicht trockenem also erst kurz zuvor ausgetretenem Blut zu liegen kam, dies auch für alle anderen Gegenstände angenommen werden könnte und angenommen wird. Diese aber auf Grund ihrer jeweiligen Beschaffenheit nicht zum unmittelbaren Aufliegen auf Blutspritzer gekommen sind, dies aber getan hätten wenn sie eine andere Form gehabt hätten oder wie im Fall der Tasche nicht zusamengestaucht worden wären.

Das Mercedes Mäppchen wird auf Grund seiner Lage im Blut und der sich an ihm befindlichen Blutanhaftungen als Beweis genommen, dass der Täter den Tatort schnell wieder verlassen haben muss. Und zwar weil das Gericht vom Mercedes Mäppchen auf alle anderen Gegenstände schliesst.

Ignoriert wird dabei, dass es Gegenstände gab, die in getrocknetem Blut lagen. Ignoriert wird anscheinend auch die Tatsache, dass Frau Böhringer beim Verlassen der Wohnung den Wohnungsschlüssel mit ziemlic h grosser Sicherheit in der Hand und nicht in der Tasche mit sich getragen haben muss. Der Schlüssel hat sich meiner Ansicht nach in dem Mäppchen befunden.

Ich frage mich warum im Urteil der Schlüssel nicht erwähnt wird. Er wäre doch ein wichtiges Indiz dafür, dass Frau Böhringer im Begriff war die Wohnung zu verlassen, ein genauso wichtiges Indiz wie das getragene Sakko.
Hätte die schöne Beweiskette gelitten, wenn man darauf hingewiesen hätte, dass sich der Haustürschlüssel ausgerechnet in jenem Mercedes Mäppchen befand, das als einzigster Gegenstand definitiv in ungetrocknetem Blut zum Liegen gekommen war?


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.09.2013 um 11:47
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wenn ich die entsprechende Passage dazu im Urteil richtig verstehe, dann wird dort aber der Schluss gezogen, dass, wenn das Mercedes Mäppchen in noch nicht trockenem also erst kurz zuvor ausgetretenem Blut zu liegen kam, dies auch für alle anderen Gegenstände angenommen werden könnte und angenommen wird. Diese aber auf Grund ihrer jeweiligen Beschaffenheit nicht zum unmittelbaren Aufliegen auf Blutspritzer gekommen sind, dies aber getan hätten wenn sie eine andere Form gehabt hätten oder wie im Fall der Tasche nicht zusamengestaucht worden wären.
Auf dem Tatortfoto sieht man aber doch ganz deutlich, dass der Tascheninhalt an einer Stelle liegt, wo wenig Blut ist. Also, dass da überhaupt was in Blut fällt, ist doch eher unwahrscheinlich. Und das was man da an Blut sieht, ist vielleicht auch erst durch den Abtransport von CB dorthin gekommen.

Aus den uns vorliegenden Informationen wirklich was brauchbares für den Tatablauf herleiten zu können, erscheint mir schwierig.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.09.2013 um 11:54
@maudlin

Und mit diesem bescheuerten Mercedes-Mäppchen scheidet Bence als Täter aus? Worum geht es hier eigentlich...Substanz fehlt ja schon lange!


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