http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.toth-familie-sucht-unterstuetzung-mordfall-boehringer-es-ist-eine-tragoedie.1328b56f-6b16-4996-af59-17cba3d365ae.htmlToth-Familie sucht Unterstützung
Mordfall Böhringer: „Es ist eine Tragödie“Mordfall Böhringer: Die Familie des Verurteilten bittet Florian Streibl (FW) um Unterstützung.
München - Seit fast zehn Jahren sitzt Benedikt Toth (41) für den Mord an seiner Tante Charlotte Böhringer († 59) im Gefängnis. Zu Unrecht – davon sind seine Familie und sein Anwalt überzeugt. „Wir haben es hier mit einem Justiz-Skandal zu tun“, sagt Bruder Mate Toth.
Nun wollen die Angehörigen auch die Abgeordneten des Landtags überzeugen. Gestern trafen sie sich deshalb mit Florian Streibl (Freie Wähler).
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens endgültig abgelehnt
Die juristischen Mittel in dem Fall sind so gut wie ausgeschöpft. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde endgültig abgelehnt. Nur die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde steht noch aus. „Das ist unsere letzte Chance“, sagt Verteidiger Peter Witting.
Dabei macht die Causa Toth in vielen Punkten stutzig: Von den 14 Indizien, die dem Angeklagten (der die Tat bis heute bestreitet) im Prozess vor dem Landgericht München I zur Last gelegt worden waren, hielt die 1. Strafkammer kein einziges für allein überzeugend – als „Indizienring“ genügten sie jedoch für eine Verurteilung zu lebenslanger Haft plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
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Bemerkenswert ist folgender Satz aus dem Urteil: „Die Kammer ist sich bewusst, dass es sich dabei nicht um einen zwingenden Schluss handelt.“
Man kann sich auch darüber wundern, dass die Staatsanwaltschaft München I, also die ursprüngliche Anklagebehörde, im Wiederaufnahmeverfahren ungebeten eine Stellungnahme abgab – und so eine objektive Beurteilung des Antrags durch das zuständige Landgericht Augsburg unmöglich machte.
Oder darüber, dass der 3. Strafsenat am Oberlandesgericht über Wittings Beschwerde gegen die Augsburger Ablehnung entschied – dessen Vorsitzende Margarete Nötzel mit dem damaligen Chef der Staatsanwaltschaft München I, Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel, verheiratet ist. Und das obwohl Peter Witting einen Befangenheitsantrag gestellt hatte.
Streibl als Gesprächspartner
In Florian Streibl hat das Toth-Team einen Gesprächspartner, der es in Bezug auf die bayerische Justiz nicht zum ersten Mal mit Merkwürdigkeiten zu tun hat. Streibl war maßgeblich daran beteiligt, dass der Untersuchungsausschuss zum Fall Gustl Mollath zustande kam und gehörte dem Schottdorf-Ausschuss an.
Dabei habe er den Eindruck gewonnen, dass im Justizsystem des Freistaats „vieles seltsam oder gar falsch läuft und dass in Bayern schon manchmal das schnelle, nicht das richtige Ermittlungsergebnis im Vordergrund steht.“ Auch im Fall Toth sehe er „Ungereimtheiten, die auffallen“.
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Gerichtsentscheide könne die Politik nicht außer Kraft setzen oder in Frage stellen. „Es gibt aber ein anderes Einfallstor: Die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive und deren Handeln können wir überprüfen.“ Etwa durch Anfragen. Bald will sich Streibl erneut mit Witting zusammensetzen.
„Es ist eine Tragödie, fast eine Hinrichtung, was Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft mit meinem Sohn gemacht haben“, sagt Vater Bence Toth am Ende. Am Sonntag werden er und seine Frau Emese ihn wieder in der Justizvollzugsanstalt Straubing besuchen – und ihm vom Treffen im Landtag erzählen.