@maudlin schrieb
Wieso? Hier gibt es doch viele, die versuchen entlastende Argumente vorzubringen.
Schreib doch selber, was du findest, was dafür und was dagegen spricht.
Vorab, sorry, dass ich nicht korrekt zitiere, ich weiss nicht, wie man die Zitate hervorheben kann,(Blau und Kursiv), ich bin selten dämlich :-(
Hab mal vor Ewigkeiten Jura studiert, 1. Examen mit Ach und Krach, eigentlich interessierte mich nur Strafrecht,Kriminologie, etc,DIE STRAFRECHTSKLAUSUR IM EXAMEN BESTAND ICH MIT BEFRIEDIGEND, was mich jetzt noch stolz macht, lol dann habe ich aber einen medizinischen Weg eingeschlagen, es tut mir nicht leid, aber das juristische und kriminologische Interesse ist noch da, auch aufgrund meiner späteren Tätigkeit interessieren mich insbesondere psychologische Aspekte,Forensik, etc, laber lab;)
Ich bin ja gerade dabei, mich durch Urteil, sonstige Dokumente und hier durch den Thread zu arbeiten, mittlerweile hab ich auch schon ein paar Seiten gelesen, omg, es sind ziemlich viele noch.
;)Bislang habe ich, mehr oder weniger, nur Kritik ggü dem Urteil von
@jonas entdeckt, ich bin noch nicht ganz im Fall, brauche etwas Zeit, DAS ALTER
;). WAS ich aber bis jetzt schon auffällig finde, ist, dass diese U. Herrman Spur m.E. nicht genug gewürdigt wurde, die Sache mit dem ominösen Besuch eines Herren kurz vor der Tat und ich las auch, das Opfer hatte eine unliebsame Begegnung in einer Reinigung,die evtl der Täter sein könnte, ja ich weiss, sehr nebulös, aber stand doch wohl mal im Raum.Hat jedenfalls der Bruder geäussert.
Zuvor war ich noch der Ansicht, ein Linkshänder könne eine solche Tat nicht ausführen, aber ich habe mich durch die Gutachten eines Besseren belehren lassen.
Die Zeitungen mit falschem Stadteilanzeiger, für den Stadteil des Bence, die Geldscheine mit Blutspuren, die man bei ihm fand, angeblich, nach B.'s Bruder hat man zuerst das Blut gar nicht bemerkt, die eigenartige Fahrt zum Freund, der nie besucht wurde, GELDWÄSCHE?, die Einlassung, der Diebstahl aus den Parkautomaten sei Idee der Tante gewesen, quasi eine Anstifung oder mittelbare Täterschaft,er nur Gehilfe, und manches mehr, überzeugen mich nicht wirklich
Dennoch bin ich momentan nicht im Klaren darüber, ob ein IN DUBIO PRO REO hier hätte erfolgen müssen, dh, ich bin nicht von der Unschuld des B. überzeugt, nur eben unschlüssig, ob der Indizienring wirklich so perfekt war,wie StA und Gericht es annahmen.
Was mich auch sehr verwundert, dass die BI das Urteil online stellt,allerdings wohl lückenhaft, vielleicht denken sie, die meisten werden es eh nicht lesen oder geschweige den verstehen. Jedenfalls würde ich mich nicht wundern, wenn es bald offline wäre.
Zuletzt, der Täter muss das Opfer sehr gehasst haben (Anzahl der Schläge), das spricht für eine Beziehungstat, für B.! ABER EVT AUCH FÜR EINEN UNBEKANNTEN. Manchmal gibt es so eigenartige und unwahrscheinliche Konstellationen, Zufälle, Dinge, die man so nie erwarten würde, ob das hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, möglich ist alles!