Mordfall Charlotte Böhringer
20.08.2013 um 11:39@LivingElvis
Extra für Dich:
"[...]Der Umtand, dass auf den beim Angeklagten sichergestellten Zeitungen keinerlei daktyloskopische bzw. humanbiologische Spuren des Zeugen P. gefunden wurden, spricht nicht gegen die Annahme, dass der Angeklagte die von M. P. in die Tüte gepackten und von T. S. an die Wohnungstür des Opfers gehängten Zeitungen weggenommen hat [...]" S. 142.
Extra für Dich:
"[...]Der Umtand, dass auf den beim Angeklagten sichergestellten Zeitungen keinerlei daktyloskopische bzw. humanbiologische Spuren des Zeugen P. gefunden wurden, spricht nicht gegen die Annahme, dass der Angeklagte die von M. P. in die Tüte gepackten und von T. S. an die Wohnungstür des Opfers gehängten Zeitungen weggenommen hat [...]" S. 142.