Petra-- schrieb:Heimtücke setzt also im Fall von Bence die "Planung voraus"
Nein. Heimtücke setzt nur voraus, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in feindlicher Willensrichtung ausnutzt. Natürlich ist man arglos, wenn man die Tür öffnet und infolgedessen auch wehrlos. Planung setzt das nicht zwingend voraus. Theoretisch kann Bence auch geklingelt haben, um der Tante ihren Hammer wieder zurück zu geben und sich spontan entschieden haben, ihr den stattdessen auf den Kopf zu hauen.
Petra-- schrieb:Habgier setzt voraus, daß die Tat aus finanziellen Gründen erfolgt ist, also keine Affekthandlung war.
Habgier erfordert ein "zügelloses und rücksichtsloses Gewinnstreben um jeden Preis". Das kann auch "affektiv" erfolgen, wenn ich grad die Kohle in der Hand der Tante sehe.
Und "bei beiden" von dir erwähnten Mordmerkmalen liegt doch im vorliegenden Fall der Knackpunkt, da in dem Fall, wenn die Situation tatsächlich eskaliert sein sollte (wofür u.a. die ungewöhnliche Tatwaffe und die Anzahl der Schläge spricht) würde ja keine Heimtücke vorliegen.
Ebenso würde dann auch kein Mord aus Habgier vorliegen, wenn die Tat aufgrund einer Eskalation (= Affekthandlung) erfolgt wäre.
Also ich bin jetzt noch mehr der Überzeugung, daß hier tatsächlich die Möglichkeit bestanden hätte auf Totschlag plädieren zu können.
Danke übrigens für deine o.g. Erläuterungen zu den Mordmerkmalen, war mir in der Ausführlichkeit tatsächlich nicht bekannt.
Lös Dich vom Affekt. Affekt besagt, dass es sich um heftige emotionale Regungen handelt, so dass die Handlung nicht mehr willentlich gesteuert werden kann. Das hat bei der Prüfung, welcher Straftatbestand erfüllt ist, allenfalls was in der subjektiven Tatbestandsprüfung zu suchen.
Ein Mord aus Habgier kann auch erfolgen, wenn man sich vorher streitet. Hier der Klassiker - Streit aus irgendwelchen Gründen, die Tante schreit: "Ich enterbe Dich!" und der Erbe haut zu. Das hat mit Affekt nichts zu tun, es geht dem Täter rein darum zu verhindern, dass er enterbt wird. Dass er dabei zusätzlich auch noch sauer ist, spielt allenfalls bei der Frage der Strafzumessung oder gegebenenfalls bei der Frage der Schuldminderung eine Rolle.