@Interested schrieb:
Interested schrieb:Darum weigert man sich hier auch strikt, die Gesamtschau zu betrachten.
Also, ich weigere mich überhaupt nicht, die Gesamtschau zu betrachten. Es ist nur die Frage, wie weit man den Begriff "Gesamtschau" dehnt. Nimmt man alle Umstände und Hintergründe, wie sie zum Beispiel durch die Informationen aus den Medien ergänzt wird, komme ich in der Gesamtschau zum dem Schluss, dass die Ausführungen der Kammer im Urteil nicht haltbar sind.
In der Gesamtschau ist es doch wohl eher so, dass B. T. kein überzeugendes Motiv nachgewiesen werden konnte. Zuviele Zeugen haben gegen die Enterbungshypothese ausgesagt, Ch. B. ein sprunghaftes Verhalten in der "Neffen-Frage" und ein sehr enges Verhältnis der beiden bezeugt.
Es gibt doch in der Gesamtschau eher deutliche Hinweise darauf, dass die Studienlüge Ch. B. bekannt war oder dass sie das zumindest deutlich vor der Tat geahnt hat.
Im Detail scheint die Sache mit den Parkautomaten klar zu sein. In der Gesamtschau ergeben sich dagegen m. E. schon eher Belege dafür, dass an dem Intrigenplot etwas dran sein könnte. Auch wenn es mir eigentlich schwer fällt, das zu glauben usw. usf.
Grundsätzlich gilt doch eher, je mehr an einem Indiz herum diskutiert werden kann, desto weniger taugt es eigentlich. Folgt man der Logik des Gerichts, dann ergeben sozusagen viele kleine Hinweise in der Gesamtschau einen großen Hinweis. Das funktioniert aber m. E. nur solange die Aspekte ausgeblendet werden, die in eine andere Richtung deuten, womit dann sozusagen die Gegenrechnung aufgemacht wird: viele kleine (und teilweise auch etwas größere) Hinweise, dass es anders gewesen ist, als im Urteil behauptet, ergibt in der Summe, sprich Gesamtschau, eine andere Version, bei der B. T. nicht der Täter gewesen sein muss.
In der Gesamtschau schließe ich mich
@LivingElvis an, der ja ausgeführt hat, dass es im Prozess aus Sicht der Verteidigung darum ging, die Kammer möglichst davon zu überzeugen, NICHT an B. T. als Täter zu glauben. Und das ist eben gründlich misslungen, aus welchen Gründen auch immer. Das enthält aber natürlich auch eine gehörige psychologische Atmosphäre und dabei spielten m. E. die Besonderheiten des Prozeß eine gehörige Rolle.