LivingElvis schrieb:Der Punkt ist - meermin meint, die Justiz benötige einen "Spitzel", um ihr Urteil "halten" zu können. Dafür gibt es keine Veranlassung, weil es die rechtliche Situation nicht hergibt. DAS ist der Punkt und das hat NICHTS aber auch rein GAR NICHTS damit zu tun, ob man der Tatsachenfeststellung im Urteil jetzt zustimmen möchte oder nicht.
das ist juristisch völlig richtig.
Nur erzähle man mir nicht, dass nicht auch staatliche Stellen - ich rede nicht nur von Gerichten, auch von Statsanwaltschaften und Polizei - Litigation-Überlegungen anstellen. Speziell bei den Ermittlern - man motze nicht, es ist so, und
hier, sorry, habe ich nun wirklich Einblicke - ist es so, dass es dort sehr enge Drähte gibt, zur Presse, zur Politik. Da wird denn auch mal n Promi, den man bei ner Trunkenheitsfahrt erwischt hat, an die Presse durchgestochen. Ist so, peng. Und sobald es Kritik an solcherart Praktiken gibt, ist es, lieber LivingElvis, ein sog. categorical mistake, darauf zu beharren, dass dergleichen juristisch ja gar nicht erforderlich sei.
Nicht böse sein. Aber wenn Du wirklich die Justiz-Praxis hast, die Du hier suggerierst, dann weißt Du so gut wie ich, dass die Tatsache, dass Götzl derzeit den NSU-Prozess führt,
selbstverständlich Einfluß hat auf die Frage nach der Wiederaufnahme. das meine ich nicht böse. Das ist einfach so. Es gibt, und das weißt Du ganz genau, eben auch so etwas wie Rechtsrealität. Näheres per PN, wenn Du magst...