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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

21.10.2014 um 18:06
@JosefK1914

Ja doch. Es ging doch eingangs aber um:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Nuja....der hat ne lebenslange Freiheitsstrafe bekommen. Im Extremfall bedeutet das auch mal "das Leben lang". Erstmalig wird eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren geprüft. Im Mittel werden Mörder in Deutschland so nach roundabout 17 Jahren entlassen, in Bayern vermutlich eher etwas später
und wir haben es doch nur ergänzt, weil in o.g. Aussage die 'besondere Schwere der Schuld' nicht erwähnt wurde ;)


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.10.2014 um 23:01
ihr redet aneinander vorbei, weil interested nicht weiß, was der tenor bei einem urteil ist :-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.10.2014 um 23:06
Zitat von lamosalamosa schrieb:was der tenor bei einem urteil ist :-)
Wie denn auch, wenn Bence nicht 'gesungen' hat^^ :troll:


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.12.2014 um 16:18
Wiederaufnahmeantrag abgewiesen

Mord an Parkhaus-Millionärin: Kein neuer Prozess
Aktualisiert: 05.12.2014 - 18:03


München/Augsburg - Das Verfahren gegen den sogenannten Münchner Parkhausmörder wird nicht neu aufgerollt. Das Landgericht Augsburg hat einen Wiederaufnahmeantrag zurückgewiesen

Zum "Parkhaus-Mord" gibt es keinen neuen Prozess: Das Landgericht Augsburg hat einen Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten als unzulässig zurückgewiesen, teilte das Gericht am Freitag mit. Es lägen keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vor, die das ursprüngliche Ergebnis erschüttern. Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens zugunsten des Verurteilten sei nur zulässig, wenn es dann auch zu einem Freispruch oder einer milderen Strafe kommen könnte.


Nach Angaben des Gerichts hat der Verteidiger des Verurteilten bereits Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht, über die nun das Oberlandesgericht München zu entscheiden hat.

Im August 2008 hatte das Landgericht München I den Angeklagten nach 93 Verhandlungstagen des Mordes an seiner Tante schuldig gesprochen. Der damals 33-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte stets seine Unschuld beteuert. Das Schwurgericht urteilte jedoch, dass er im Mai 2006 die Millionärin in ihrer Wohnung über der Garage erschlagen hatte, um sich das Erbe zu sichern.

Eine Säule des Schuldspruchs war die angenommene Angst vor der Enterbung durch die Tante. Der Neffe habe ihr den Abbruch des von ihr bezahlten Jura-Studiums verschwiegen, als sie dahinter gekommen sei, habe sie mit ihm gebrochen. Die gegen das Urteil gerichtete Revision beim Bundesgerichtshof blieb erfolglos.



http://www.tz.de/bayern/mord-parkhaus-millionaerin-kein-neuer-prozess-meta-4511362.html?cmp=defrss


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.12.2014 um 17:34
@Kerry

Vielen Dank, Kerry :)

Stimmt! Da war noch was ... ProBence hat sich auf Facebook noch nicht dazu geäussert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.12.2014 um 18:14
@Frau.N.Zimmer

Da nich für!

Die Begründung zeigt, dass es recht schwierig ist, eine Wiederaufnahme zu erreichen.
Neue Tatsachen müssen her, in Form von neuen Beweisen, neuen Gutachten, die die
alten kippen oder der Nachweis, dass Zeugen eine Falschaussage gemacht haben.
Ein möglicher Irrtum des verurteilenden Gerichts reicht nicht.

Die Beschwerde beim OLG wird vermutlich auch kein anderes Ergebnis bringen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.12.2014 um 20:52
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Stimmt! Da war noch was
Nee! Da war NIE was! Hätte der gute Witting mal hier mitgelesen, dann hätte er sich das sparen können. Ich versteh ja eh nicht, warum er da wollte, weil es gibt keinerlei neue Beweise und das sollte er auch wissen...d.h. ich bin mir nicht sehr sicher, was und ob er überhaupt was weiß...Sein Intro in dem Fall, war ja schon mehr als bedenklich.

Falls er jetzt mitliest...liebe Grüße und hier, ich bin so frei
Wann ist ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig?
Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle von Wiedereinsetzungen. Einerseits gibt es die Wiedereinsetzung zugunsten des Verurteilten. Sie ist der praktisch wichtigere Fall. Die Wiedereinsetzung zugunsten des Verurteilten ist dann möglich, wenn die Verurteilung zu Unrecht erfolgte oder die ausgeurteilte Strafe wegen der Anwendung eines falschen Tatbestands zu hoch war. Ziel der Wiedereinsetzung zugunsten des Verurteilten ist ein Freispruch oder eine mildere Strafe in einem neuen Prozess.

Andererseits gibt es die Wiedereinsetzung zuungunsten des Angeklagten. Hier verlangt die Staatsanwaltschaft aufgrund eines fehlerhaften Urteils die Verurteilung eines zunächst Freigesprochenen bzw. eine höhere Strafe, weil aufgrund bestimmter Fehler ein falscher, milderer Straftatbestand angewendet worden ist.

Welche Bedingungen für einen zulässigen Antrag auf Wiedereinsetzung erfüllt sein müssen, hängt nun von der Art der Wiedereinsetzung ab.

Ein Antrag auf Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten ist zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

In der Hauptverhandlung war eine als echt vorgebrachte Urkunde zuungunsten des Verurteilten unecht oder verfälscht.
Ein Zeuge oder Sachverständiger hat sich bei Ablegen des Zeugnis‘ oder Erstatten des Gutachtens zuungunsten des Verurteilten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht.
Beim Urteil hat ein Richter oder Schöffe mitgewirkt, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat.
Das Strafurteil gründet auf einem zivilgerichtlichen Urteil, das durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde.
Es können neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, welche die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetztes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung begründen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) oder ihrer Protokolle fest und das Urteil beruht auf dieser Verletzung
Das Bundesverfassungsgericht erklärt einen Straftatbestand für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz (GG) oder nach § 78 BVerfGG für nichtig und das Urteil beruht auf dieser Norm.
Die Grenzen für eine Wiederaufnahme zugunsten des Angeklagten sind enger. Neben der unechten oder verfälschten Urkunde, dem strafrechtlich relevanten falschen Zeugnis/dem falschen Gutachten und der strafbaren Verletzung von Amtspflichten durch Richter oder Schöffen kommt für eine Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten nur sein glaubwürdiges Geständnis in Betracht.
http://www.wiederaufnahme-strafsachen.de/
Aufgrund der besonderen Komplexität in Wiederaufnahmeverfahren sollten Sie sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt wenden
Erfahrenen!
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:ProBence hat sich auf Facebook noch nicht dazu geäussert.
:D :D :D Ist überhaupt noch wer da?


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.12.2014 um 06:08
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Falls er jetzt mitliest...liebe Grüße und hier, ich bin so frei
:D

Ich auch, ich grüße auch.

Nee, die Seite ist eher still. Ganz selten schreibt mal noch ein User, der die Doku im Netz gesehn hat. Von ProBence kam seit August 2013 nichts mehr, ( also quasi 9 Monate vor April 2014 ;) ) Da hat man mitgeteilt man hätte wegen Familie und so nicht so viel Zeit. Warum wohl so plötzlich? Die junge BI war da ja gerade mal paar Wochen alt...

Doch, der Zeugenaufruf mit der erhöhten Belohnung wurde zwischenzeitlich noch eingestellt. Hat sich wahrscheinlich kein Zeuge " gefunden". Wie auch? Dieses Geld wird wohl in der Familienkasse bleiben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.12.2014 um 10:33
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich auch, ich grüße auch.
Wir sind verdammt nett :D

BI = Blöde Idee?
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:( also quasi 9 Monate vor April 2014 ;)
Ist ja auch nicht sehr glaubwürdig, wenn wir diese 9 Monate mal so betrachten... Ehrt sie zwar, dass sie an seine Unschuld glaubten...verloren dabei aber ihre eigene ;) Man kann dem Nachwuchs aber seine Zeugung verklärt romantisch erklären..später mal :P:

@Frau.N.Zimmer

Ich hatte Deinen Beitrag mit Ulvi and friends gelesen..Mist aber auch, ich wäre so gerne mit Dir zum Konzert der ProBence gefahren... :D


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.12.2014 um 12:14
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb: ich wäre so gerne mit Dir zum Konzert der ProBence gefahren... :D
Ich mit Dir auch! Richtig schade, dass das Konzert nie stattfindet.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.12.2014 um 06:26
Ko. F.
15. Dezember um 13:44
Es ist an der Zeit diese Seite zu schließen und das Kapitel um den Fall Böhringer zu beenden. Dem Paar Frauke und Jochen sollte man die Ruhe gönnen,damit sie sich ihrer kleinen Familie widmen können.

Ein Kommentar von der fb- Seite.

https://www.facebook.com/BI.ProBence?fref=ts

Den Namen des users hab ich gekürzt. Ich finde es wichtiger, dass dem Kommentar seitens der BI nicht widersprochen wurde.
Ich glaube wir können wirklich gratulieren ;) Ich hatte noch immer Restzweifel.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.12.2014 um 10:33
Hä...versteh ich das richtig? Die Frau des Inhaftierten hat einen neuen Lebenspartner?

Und deswegen sind Deine Restzweifel verflogen? Warum das?

Ich meine das Leben dreht sich weiter und vlt hat der Inhaftierte Mann sogar Verständnis dafür.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.12.2014 um 10:37
@xyfan72

Hä? Ich weiß jetzt nicht was Du meinst..


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.12.2014 um 10:44
Hö...warum nicht?

"Ich glaube wir können wirklich gratulieren..." ist doch Dein persönlicher Kommentar auf den FB Eintrag oder hab ich das falsch verstanden?

Wenn dem so ist verstehe ich nicht ganz warum aus der Tatsache wenn es denn eine ist das die Frau einen neuen Partner hat Deine Zweifel verschwunden sind?


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.12.2014 um 13:27
@xyfan72

Weil die Zweifel sich nicht auf die Schuld bezogen, sondern auf den Nachwuchs^^

@Frau.N.Zimmer

Ich hatte nie Zweifel, weder an der Schuld, noch am Nachwuchs :D Wir waren somit auch nicht voreilig mit unseren Glückwünschen.

Allerdings finde ich schon interessant, dass besagter Kommentar eine Schließung der Seite begrüßen würde, da ist doch eh nichts mehr los - und scheinbar hat auch niemand mehr Zweifel an der Schuld des Bence.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.12.2014 um 16:49
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb: und scheinbar hat auch niemand mehr Zweifel an der Schuld des Bence.
Ich denke auch so. Scheint wirklich so zu sein, wie wir auch schon vermutet hatten, dass ausser dem neuen Paar F und J. und vllt noch Bences Familie, keiner so richtig hinter der Unschuldsvermutung stand.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.12.2014 um 18:09
B.T. wurde wohl auch dahingehend informiert und wollte evtl. auch deshalb keinen Kontakt mehr.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.12.2014 um 18:42
Hallo, ich habe mich durch viele Seiten dieses Threads durchgelesen, allerdings nicht durch alle.Wenn ich also “alte Kamellen “ wiederhole, bitte ich das zu entschuldigen.

Was mir aufgefallen ist: Das Gericht geht davon aus, dass zuerst der Mord geschah und danach das Büro nach dem Testament durchsucht wurde. Wer macht denn sowas? Ich würde erst mal abchecken, ob ich noch im Testament erwähnt werde.Schließlich hätte CB alle vorherigen Testamente vernichten können, dann wäre ein leiblicher Verwandter oder der Freistaat Erbe gewesen. Anstelle von BT - angenommen, er hätte einen Mord in Erwägung gezogen - hätte ich zuerst das Testament geprüft und erst dann den Mord begangen. Oder ich hätte erst mal vom Mord Abstand genommen, um die Tante wieder freundlicher zu stimmen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.12.2014 um 09:25
@sufaba
Zitat von sufabasufaba schrieb:Oder ich hätte erst mal vom Mord Abstand genommen, um die Tante wieder freundlicher zu stimmen.
Was unbenommen die bessere Alternative gewesen wäre. Bence hat sich aber anders entschieden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.12.2014 um 11:30
@Frau.N.Zimmer
Also zumindest einen "Fan" hat er ja noch da draußen... Die sollten die Seite einfach löschen.. Ist doch peinlich


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