@maudlin and
@allDanke zunächst einmal auch für die Antwort (gilt auch für alle anderen). Das Problem bei dem Verhältnis Kassenjournal/Zeitungen sehe ich noch woanders, deswegen hatte ich auch darauf verzichtet, das im Detail aufzudröseln. Aus den lückenhaften Aufzeichnungen/nicht zuordbaren Verkäufen geht hervor, dass die nicht immer "auf der Höhe sind". Die führen ihre Buchhaltung eben auf dem Niveau eines Tankstellenshops.
Ich will - wie bei den Packfehlern bei den Stadtteilausgaben - auf die Belastbarkeit der Grundlagen für das Indiz hinaus. Wenn klar ist, dass Fehler vorkommen, müsste man eigentlich wissen, in welchem Ausmaß und wie gravierend, da man das Indiz ansonsten nicht mehr korrekt bewerten kann.
Völlig nachvollziehbar finde ich, wenn man darüber nachdenkt, wie wahrscheinlich ein zufälliges Verschwinden ausgerechnet nach dem Mord denn ist. Aber hier ist aus meiner Sicht Vorsicht geboten, denn das verleitet auch schnell dazu, das Indiz nicht mehr einzeln zu betrachten, sondern die eigenen Vorannahmen - schuldig/unschuldig - mit einfließen zu lassen.
Mir reicht es an der Stelle, wenn deutlich geworden ist, dass dieses Indiz nicht so klar ist, wie ich am Anfang glaubte. Zu Beginn der Beschäftigung mit dem Fall dachte ich, dass es ein starkes Indiz sei. Mittlerweile denke ich, dass es sogar eher entlastenden Charakter hat. Was man sicherlich nicht teilen muss.
Es gibt also noch die Möglichkeiten:
a) die Wegnahme der Zeitung steht in keinem Zusammenhang mit Mord
b) B. T. hat die Zeitungen geklaut, aber seine Tante nicht ermordet
c) B. T. hat die Zeitungen geklaut und seine Tante ermordet
d) jemand aus der Parkgarage hat die Zeitungen geklaut und sich nicht mehr getraut, das offen zu legen
e) ein anderer Täter hat die Zeitungen geklaut
f) es sind gar keine Zeitungen an die Tür gehängt worden
g) es sind nur zwei Zeitungeb an die Tür gehängt worden.